2500 Euro Umweltprämie bei Neuwagenkauf

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Zitat:

Union und SPD wollen der besonders gebeutelten Autoindustrie helfen. Neuwagenkäufer, deren Auto noch 2009 zugelassen wird, erhalten eine "Umweltprämie" von 2500 Euro, wenn sie ihr bisheriges, mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrotten. Für diese Maßnahme seien etwa 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa aus Koalitionskreisen. Auch soll die Kfz-Steuer zum 1. Juli vom Hubraum auf den CO2-Ausstoß umgestellt werden.

ich geh mal davon aus, dass man das geld nicht bekommt, wenn man das auto in zahlung gibt?

oder hat da schon einer eine andere info?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade


Die Prämie darf NICHT verlängert werden,
also der Topf aufgefüllt werden.

Sonst verarscht man die Käufer von Werkswagen, Tagezulassungen,
Jahreswagen ein zweites Mal, die man meist nur wegen dem
limitierten Top dazu bewogen hat nicht zu bestellen

Oh, eine Runde Mitleid für rainer-wiesbade 🙂 Ja wir wissen es alle langsam, du wurdest verarscht. Gut jetzt reichts aber wirklich.

Also langsam wird es nervig! Vielleicht solltest du vors Bundesverfassungsgericht ziehen und dort weiter nerven....

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Die Verschrottung darf kein Geld kosten.

Das ist sogar Gesetzlich geregelt.
Hier ein Auszug der---

- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme
und umweltverträgliche Entsorgung von
Altfahrzeugen(Altfahrzeug-Verordnung -
AltfahrzeugV)

§ 3 Rücknahmepflichten
(1) Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke
vom Letzthalter zurückzunehmen. Die Hersteller von Fahrzeugen müssen die in Satz 1
bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen
von einem Hersteller hierzu bestimmten anerkannten Demontagebetrieb unentgeltlich zurücknehmen.

Zitat:

Original geschrieben von pander001


Die Verschrottung darf kein Geld kosten.

Das ist sogar Gesetzlich geregelt.
Hier ein Auszug der---

- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme
und umweltverträgliche Entsorgung von
Altfahrzeugen(Altfahrzeug-Verordnung -
AltfahrzeugV)

§ 3 Rücknahmepflichten
(1) Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke
vom Letzthalter zurückzunehmen. Die Hersteller von Fahrzeugen müssen die in Satz 1
bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen
von einem Hersteller hierzu bestimmten anerkannten Demontagebetrieb unentgeltlich zurücknehmen.

Hätte zur "kostenlosen" Verschrottung auch noch 2 Fragen:

Wenn man das Altfahrzeug bei seinem Händler abgibt und dieser dafür sorgt, dass es von einem anerkannten Demontagebetrieb verschrottet wird, darf

1. Darf der Fahrzeughändler etwas für seine Dienstleistung (Entsorgung des Altfahrzeuges über einen anerkannten Demontagebetrieb) verlangen?

2. Darf der Demontagebetrieb für das Abholen des Altfahrzeuges dem Fahrzeughändler eine Rechnung stellen (die mir dann evtl. der Händler wiederum in Rechnung stellt)?

nein der Herrsteller ist verpflichtet die Altwagen kostenlos zu verschrotten oder einen Verschrottungspartner zu nennen, der den Wagen kostenlos verschrottet.
Habe meinen alten Ford Escort bei Ford abgegeben zur Verschrottung. Musst denen nur 20€ für die Abmeldung zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von escort1988


nein der Herrsteller ist verpflichtet die Altwagen kostenlos zu verschrotten oder einen Verschrottungspartner zu nennen, der den Wagen kostenlos verschrottet.
Habe meinen alten Ford Escort bei Ford abgegeben zur Verschrottung. Musst denen nur 20€ für die Abmeldung zahlen.

Das Verschrotten an sich mag ja kostenlos sein, aber ich denke für das Abholen des Altfahrzeuges, das wie beschrieben beim Händler abgestellt wurde, kann der Verschrotter dennoch etwas in Rechnung stellen.

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Zitat:

Original geschrieben von pander001


Die Verschrottung darf kein Geld kosten.

Das ist sogar Gesetzlich geregelt.
Hier ein Auszug der---

- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme
und umweltverträgliche Entsorgung von
Altfahrzeugen(Altfahrzeug-Verordnung -
AltfahrzeugV)

§ 3 Rücknahmepflichten
(1) Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke
vom Letzthalter zurückzunehmen. Die Hersteller von Fahrzeugen müssen die in Satz 1
bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen
von einem Hersteller hierzu bestimmten anerkannten Demontagebetrieb unentgeltlich zurücknehmen.

Hast Du auch Absatz 4 gelesen?

(4) Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, wenn

1. das Altfahrzeug nicht innerhalb der Europäischen Union zugelassen ist oder zuletzt zugelassen war,
2. das Altfahrzeug innerhalb der Europäischen Union vor der Stilllegung weniger als einen Monat zugelassen war,
3. das Altfahrzeug wesentliche Bauteile oder Komponenten, insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen, nicht mehr enthält,
4. dem Altfahrzeug Abfälle hinzugefügt wurden,
5. der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument nach der Richtlinie 1999/37/EG (ABl. EG Nr. L 138 S. 57) nicht übergeben wird.
6. (weggefallen)

Die genannten Ausschlußgründe werden bei einer "normalen" Rückgabe aber auch kaum tangiert und stellen somit keinen Hinderungsgrund für die kostenlose Rücknahme dar.

Hallo zusammen

ich bin neu hier, habe mich auch schon durch diesen Thread "gekämpft".
Aber so richtig schlau bin ich noch nicht geworden.

Meine Frage:

Nächste Woche kann ich meinen neuen Golf Plus abholen bei meinem VW Händler.
Dabei werde ich meinen alten Wagen dalassen.

So richtig klar ist mir jedoch nicht, wie ich dann an alle notwendigen Unterlagen komme für die Bafa.
Der Wagen muß abgemeldet werden, dabei werden die Papiere entwertet. Stellt mir bereits der VW Händler das Nachweisformular aus? bzw unterschreibt es?
Denn der VW Händler wird den Wagen ja an den Demontagebetrieb übergeben, oder?

Fragen über Fragen.

Oder habe ich die Antwort dazu etwas doch in diesem etwas längerem Thread überlesen? Dann bitte ich um Nachsicht und nen kleinen Link.

viele Grüße
Carsten

Hallo ihr,

hab heute mal bei meinem Händler angerufen - hab mir im Februar ein Gölfchen bestellt - voraussichtlicher Liefertermin wäre der Freitag.

Wollte von ihm wissen, wie das mit der Abwrackprämie is - da ich die Sommer- und Winterreifen
eigentlich behalten wollte, weil se beide nur eine Saison gefahren sind. Hab Gefragt, ob ich Ihnen das Auto auch ohne Reifen hinstellen kann 🙂 Und dann kam zurück, dass ich das Auto überhaupt nicht ausschlachten darf, weil der Schrotthändler das Auto "ganz" braucht. Ansonsten bekomm ich die "Schrott"bescheinigung nicht. Mit dem Händler ist im Vertrag vereinbart worden, dass ich das Auto zu ihm bringen muss und die das dann verschrotten lassen.

Jetzt meine Frage, stimmt das wirklich, dass man nichts "ausschlachten" darf, normalerweise war das doch eigentlich immer so, nur der Händler meinte, dass das jetzt erst geändert worden ist.
Aber irgendwie ergibt das doch keinen Sinn, oder?!

Liebe Grüße
Caro

Hallo

wir haben vom Händler gesagt bekommen, das wir zumindest beim Sharan alle Sitze von hinten rausnehmen sollen
Sozusagen als Ersatz, weil die ja ständig geklaut wrden :-)

Gruß
Carsten

Zitat:

Original geschrieben von Caro2010


Hallo ihr,

hab heute mal bei meinem Händler angerufen - hab mir im Februar ein Gölfchen bestellt - voraussichtlicher Liefertermin wäre der Freitag.

Wollte von ihm wissen, wie das mit der Abwrackprämie is - da ich die Sommer- und Winterreifen
eigentlich behalten wollte, weil se beide nur eine Saison gefahren sind. Hab Gefragt, ob ich Ihnen das Auto auch ohne Reifen hinstellen kann 🙂 Und dann kam zurück, dass ich das Auto überhaupt nicht ausschlachten darf, weil der Schrotthändler das Auto "ganz" braucht. Ansonsten bekomm ich die "Schrott"bescheinigung nicht. Mit dem Händler ist im Vertrag vereinbart worden, dass ich das Auto zu ihm bringen muss und die das dann verschrotten lassen.

Jetzt meine Frage, stimmt das wirklich, dass man nichts "ausschlachten" darf, normalerweise war das doch eigentlich immer so, nur der Händler meinte, dass das jetzt erst geändert worden ist.
Aber irgendwie ergibt das doch keinen Sinn, oder?!

Liebe Grüße
Caro

Einen Satz Reifen kannst du sicher behalten.

Wenn du die anderen Reifen auch zu Hause lässt, wie bringst du dann dein Auto zum Händler?

Wollten da noch mehrere Sachen ausschlachten, und das Auto dann mit dem Hänger zum Händler fahrn...

Zitat:

Original geschrieben von Caro2010


Jetzt meine Frage, stimmt das wirklich, dass man nichts "ausschlachten" darf, normalerweise war das doch eigentlich immer so, nur der Händler meinte, dass das jetzt erst geändert worden ist. Aber irgendwie ergibt das doch keinen Sinn, oder?!

Doch, das ergibt durchaus einen Sinn.

Für den Erhalt der Umweltprämie ist ein Verwertungsnachweis erforderlich. Diesen stellt der Verwerter jedoch nur aus, wenn er eigenverantortlich nachweisen kann, daß das komplette Fahrzeug der Verwertung zugeführt wurde. Dies kann er jedoch nicht, wenn du ihm Teile des Fahrzeuges vorenthälst. Ein Privatmann kann dir für die ausgebauten Teile nämlich keinen rechtsgültigen Verwertungsnachweis ausstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Carsten_71


Hallo zusammen

ich bin neu hier, habe mich auch schon durch diesen Thread "gekämpft".
Aber so richtig schlau bin ich noch nicht geworden.

Meine Frage:

Nächste Woche kann ich meinen neuen Golf Plus abholen bei meinem VW Händler.
Dabei werde ich meinen alten Wagen dalassen.

So richtig klar ist mir jedoch nicht, wie ich dann an alle notwendigen Unterlagen komme für die Bafa.
Der Wagen muß abgemeldet werden, dabei werden die Papiere entwertet. Stellt mir bereits der VW Händler das Nachweisformular aus? bzw unterschreibt es?
Denn der VW Händler wird den Wagen ja an den Demontagebetrieb übergeben, oder?

Fragen über Fragen.

Oder habe ich die Antwort dazu etwas doch in diesem etwas längerem Thread überlesen? Dann bitte ich um Nachsicht und nen kleinen Link.

viele Grüße
Carsten

Du benötigst für den Antrag folgende Unterlagen:

  1. Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
  2. Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  3. Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  4. Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

1 + 2 muss also nicht vom Händler ausgestellt werden, sondern vom Demontagebetrieb. Wenn du das Fahrzeug beim Händler abgibst, dann sorgt er in der Regel dafür, dass du die notwendigen Nachweise bekommst.

3 + 4 werden von der Zulassungsstelle ausgestellt. Diese Unterlagen besorgt dir auch der Händler.

So war's zumindest bei mir.

Zitat:

Original geschrieben von Caro2010


Wollten da noch mehrere Sachen ausschlachten, und das Auto dann mit dem Hänger zum Händler fahrn...

Die Zerlegung des Fahrzeuges darf nach der Verordnung nur von einem anerkannten Demontagebetrieb durchgeführt werden, wenn der Halter in den Genuß der Umweltprämie kommen will.

Irgendwie komisch.... Ein Kumpel von mir ist z. B. zum Schrotthändler und durfte dort dann das Auto ausschlachten... Gut, da hat er ihm dann nichts vorenthalten können! Aber ich hab mal gehört, dass man auch einfach nur die Rohkarosse hinstellen kann... Auf dem Parkplatz von meinem Händler - dort wo die ganzen Schrottautos stehen, ist von den meisten autos auch vieles weggebaut... hab das dem Händler heute auch so gesagt und er meinte, dass das auch so war - bis vor kurzem - und dass das jetzt erst geändert wurde... 🙂

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