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2500 Euro Umweltprämie bei Neuwagenkauf

Themenstarteram 13. Januar 2009 um 15:40

Zitat:

Union und SPD wollen der besonders gebeutelten Autoindustrie helfen. Neuwagenkäufer, deren Auto noch 2009 zugelassen wird, erhalten eine "Umweltprämie" von 2500 Euro, wenn sie ihr bisheriges, mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrotten. Für diese Maßnahme seien etwa 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa aus Koalitionskreisen. Auch soll die Kfz-Steuer zum 1. Juli vom Hubraum auf den CO2-Ausstoß umgestellt werden.

ich geh mal davon aus, dass man das geld nicht bekommt, wenn man das auto in zahlung gibt?

oder hat da schon einer eine andere info?

Beste Antwort im Thema
am 11. Februar 2009 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Die Prämie darf NICHT verlängert werden,

also der Topf aufgefüllt werden.

Sonst verarscht man die Käufer von Werkswagen, Tagezulassungen,

Jahreswagen ein zweites Mal, die man meist nur wegen dem

limitierten Top dazu bewogen hat nicht zu bestellen

Oh, eine Runde Mitleid für rainer-wiesbade :) Ja wir wissen es alle langsam, du wurdest verarscht. Gut jetzt reichts aber wirklich.

Also langsam wird es nervig! Vielleicht solltest du vors Bundesverfassungsgericht ziehen und dort weiter nerven....

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945 Antworten
am 18. April 2009 um 21:36

Hi,

mal ne Frage, hab das Forum durchsucht, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Also, ich bekomme kommende Woche einen Neuwagen, den muss ich zulassen, hab einen abwrackfähigen Altwagen, den muss ich bei einem anerkannten Verschrotter verschrotten lassen. Wenn ich richtig informiert bin, brauche ich aber zur Verschrottung dieses Verwendungsnachweisformular der Bafa, welches mir irgendwann zugeschickt wird, wenn meine Onlinereservierung anerkannt wird. Mit diesem Formular muss ich wohl zu meinem Verschrotter, der das dann bei der Verschrottung ausfüllt.

Bedeutet das jetzt, ich muss beide Fahrzeuge gleichzeitig so lange auf mich zugelassen lassen, bis ich dieses Bafa Formular bekomme, um dann mit meinem Altfahrzeug zu dem Verschrotter fahren zu können? Oder generell, muss ich bestimmte zeitliche Abfolgen bei Zulassung, Stilllegung usw. beachten? Muss mein Altfahrzeug bei der Verschrottung noch auf mich zugelassen sein?

Fragen über Fragen, mir würde schon reichen, wenn mir einer nen Link oder sowas hätte, wo ich Antworten auf meine Fragen finde, weil Bafa HP hilft da nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Golfuzius

Hi,

 

mal ne Frage, hab das Forum durchsucht, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

 

Also, ich bekomme kommende Woche einen Neuwagen, den muss ich zulassen, hab einen abwrackfähigen Altwagen, den muss ich bei einem anerkannten Verschrotter verschrotten lassen. Wenn ich richtig informiert bin, brauche ich aber zur Verschrottung dieses Verwendungsnachweisformular der Bafa, welches mir irgendwann zugeschickt wird, wenn meine Onlinereservierung anerkannt wird. Mit diesem Formular muss ich wohl zu meinem Verschrotter, der das dann bei der Verschrottung ausfüllt.

Bedeutet das jetzt, ich muss beide Fahrzeuge gleichzeitig so lange auf mich zugelassen lassen, bis ich dieses Bafa Formular bekomme, um dann mit meinem Altfahrzeug zu dem Verschrotter fahren zu können? Oder generell, muss ich bestimmte zeitliche Abfolgen bei Zulassung, Stilllegung usw. beachten? Muss mein Altfahrzeug bei der Verschrottung noch auf mich zugelassen sein?

 

Fragen über Fragen, mir würde schon reichen, wenn mir einer nen Link oder sowas hätte, wo ich Antworten auf meine Fragen finde, weil Bafa HP hilft da nicht weiter.

:confused: :confused: :confused:

 

Auszüge aus den FAQ der Bafa:

Welche Handlungen können nach dem Online-Antrag schon vor Erhalt des Reservierungsbescheids durchgeführt werden?

Das Altfahrzeug kann verschrottet / abgemeldet, das Neufahrzeug, wenn zwischenzeitlich geliefert, zugelassen werden. Aber erst nach Erhalt des Reservierungsbescheids sind alle geforderten Unterlagen unter Benutzung des Verwendungsnachweisformulars einzureichen.

 

Altfahrzeug wurde im Dezember 2008 bei der Zulassungsstelle abgemeldet. Kann man das Fahrzeug trotzdem verschrotten lassen, wenn es alle anderen Voraussetzungen erfüllt?

Nein! Das Altfahrzeug darf nicht bereits vor dem 14. Januar 2009 abgemeldet worden sein.

 

Wann kann ich den Antrag für die Prämie einreichen? Wenn das neue Auto geliefert ist, oder wenn es bestellt ist? Oder kann man vorab schon das alte Auto verschrotten?

Der Antrag ist mit allen unter Ziffer 6.1 der Richtlinie genannten Nachweisen einzureichen. Die Verschrottung des Altfahrzeugs kann vorab (ab 14.01.2009) erfolgen!

 

usw.

 

Quelle: www.bafa.de/.../index.html#sm2512105-anker#sm2512105-anker

am 19. April 2009 um 8:54

Hi,

danke für deine Antwort. Vllt. hab ich mich unglücklich ausgedrückt, aber was muss ich denn dann mit diesem Verwendungsnachweisformular machen, welches ich irgendwann mal zugeschickt bekomme? Muss ich mit dem nochmal zum Schrotthändler, damit der die Verschrottung noch einmal bestätigt?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Golfuzius

Hi,

 

danke für deine Antwort. Vllt. hab ich mich unglücklich ausgedrückt, aber was muss ich denn dann mit diesem Verwendungsnachweisformular machen, welches ich irgendwann mal zugeschickt bekomme? Muss ich mit dem nochmal zum Schrotthändler, damit der die Verschrottung noch einmal bestätigt?

 

Grüße

NEIN, musst du nicht, wenn du alle Formulare beisammen hast ....

 

Und .... das ist doch alles auf den Seiten des Bafa zu finden:

 

6.2 Verfahren der Antragstellung ab einschließlich 30. März 2009

 

Für Antragsteller, die sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der Umweltprämie ab

einschließlich 30. März 2009 vollständig erfüllen, gilt folgendes Antragverfahren:

 

Ab dem 30. März 2009 ist der Antrag mit dem Antragsformular „UMP-Neu“ zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte

elektronische Verfahren im Internet (Online-Portal). Anträge, die unter Verwendung

anderer Formulare oder des bisherigen Formulars gestellt werden und/oder unvollständig

sind, können vom BAFA nicht bearbeitet werden und werden daher an den

Antragsteller/die Antragstellerin zurückgeschickt.

 

Um eine Reservierung für die Umweltprämie zu erhalten (Zuwendungsbescheid), ist mit

dem Formular „UMP-Neu“ die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der

verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im elektronischen Verfahren mit zu

senden.

 

Die Zuwendungsbescheide für die Umweltprämie werden in der Reihenfolge des Eingangs

des Antragsformulars „UMP-Neu“ einschließlich Kauf- oder Leasingvertrag oder der

verbindlichen Bestellung beim BAFA erteilt. Die Reservierung, d.h. der Zeitraum

innerhalb dessen die Handlungen nach Nummer 4.2. (Altfahrzeug) und Nummer 4.3.

(Neufahrzeug) abgeschlossen sein müssen, gilt für sechs Monate, längstens jedoch bis zum

31. Dezember 2009. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Unterlagen endet am

31. Januar 2010 (Eingang beim BAFA). Mit dem Zuwendungsbescheid erhält der

Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular.

 

Für die Auszahlung der Umweltprämie ist die Vorlage der nachfolgenden Nachweise

erforderlich:

 

• Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines

anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur

Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeug-

Verordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.

 

• Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den

Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeug-Verordnung

ausgestellt wurde.

 

• Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der

Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

 

• Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin

durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

 

• Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-

Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine

Werksangehörige zugelassen war.

 

www.bafa.de/.../foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

am 19. April 2009 um 9:20

Jaja, dass ist mir soweit schon alles klar, bis auf:

• Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines

anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur

Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeug-

Verordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.

Dieses Verwendungsnachweisformular, bekomme ich das dann also vom Schrotthändler, dass hat nichts mit der Bafa zu tun?

Mit anderen Worten, ich kann jetzt mein Altfahrzeug verschrotten und abmelden, das Neufahrzeug lasse ich auf mich zu, sammle alle benötigten Dokumente und wenn ich von de rBafa die Reservierungsbestätigung bekomme schicke ich alles los?

Zitat:

Original geschrieben von Golfuzius

Jaja, dass ist mir soweit schon alles klar, bis auf:

 

• Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines

 

anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur

 

Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeug-

 

Verordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.

 

Dieses Verwendungsnachweisformular, bekomme ich das dann also vom Schrotthändler, dass hat nichts mit der Bafa zu tun?

 

Mit anderen Worten, ich kann jetzt mein Altfahrzeug verschrotten und abmelden, das Neufahrzeug lasse ich auf mich zu, sammle alle benötigten Dokumente und wenn ich von de rBafa die Reservierungsbestätigung bekomme schicke ich alles los?

ganz genau so :)

Hi!

darf ich da widersprechen?

Mit dem neuem Reservierungs-Verfahren bekommt man später sehr wohl noch ein Formular, das so genannte Verwendungsnachweisformular zugeschickt, welches vom Verwerter zusätzlich auszufüllen ist. Diese Prozedur muss ich auch machen. Ich muss also auch zweimal zum Verwerter fahren. Es sind somit tatsächlich zwei Nachweise einzuschicken, ein Verwertungsformular vom Verwerter und das von der Bafa zugeschickte Verwendungsnachweisformular, auch vom Verwerter ausgefüllt.

Gruß

T

Zitat Bafa:

"Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular, mit dem spätestens zum 31. Januar 2010 folgende Nachweise – dann in schriftlicher Form – vorzulegen sind:

Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.

Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.

Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung."

Also muss man auf dieses Formular von der Bafa warten, dann zum Schrotthändler gehn und es nochmal bestätigen lassen?

Hab irgendwo mal gelesen das der Schrotthändler das Auto abmelden muss? Stimmt das?

Ich kann doch mein Auto verschrotten, mit dem Nachweiß dann abmelden, dann auf das Formular von der Bafa warten und dann alles losschicken oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Dallas29986

Also muss man auf dieses Formular von der Bafa warten, dann zum Schrotthändler gehn und es nochmal bestätigen lassen?

Hab irgendwo mal gelesen das der Schrotthändler das Auto abmelden muss? Stimmt das?

Ich kann doch mein Auto verschrotten, mit dem Nachweiß dann abmelden, dann auf das Formular von der Bafa warten und dann alles losschicken oder nicht?

1. Ja, auf das Formular warten und dann noch mal zum Verwerter.

2. Nein, das Auto musst Du selbst abmelden. Der Verwerter füllt Dir bei Übergabe erst mal ein paar Blätter aus, mit denen und den alten Kennzeichen Du dann zur Zulassungsstelle gehst, um den Wagen dort abzumelden (kostete bei mir auch 11€). Achtung, Auto verschrotten kostet nun von 90 -150 Euro!!!

3. Ja, wenn das später im Reservierungsbescheid von der Bafa zugeschickte sogenannte "Verwendungsnachweisformular" vom Verwerter ausgefüllt wurde...

Gruß

T

PS: alten Fahrzeugbrief nicht vergessen!!!

am 22. April 2009 um 21:16

90 bis 150 Euro?

Ich dachte die Altfahrzeuge MÜSSEN kostenlos recycelt werden?

Thttp://nachrichten.rp-online.de/article/wirtschaft/Verschrotten-kostet-nun-Geld/33177

Gruß

T

Zitat:

Original geschrieben von Samcos

90 bis 150 Euro?

Ich dachte die Altfahrzeuge MÜSSEN kostenlos recycelt werden?

Ja, das ist auch so. Nur sind sie nicht verpflichtet, die Karosse zu schreddern. Außerdem dürfen sie den Kfz-Brief einziehen.

http://www.altfahrzeugstelle.de/index.php?sp=de&id=61

Wenn man nach den Bafa-Bedingungen verschrotten will, fällt ja schon mindestens eine Bedingung für die kostenlose Rücknahme weg. Den Kfz-Brief braucht man ja selbst für das Bafa.

am 23. April 2009 um 7:39

@Tarause, ok danke jetzt is mir alles klar, nür blöd find ich das man jetzt fürs verschrotten zahlen muss, aber naja kann man wohl nix machen!

Dagegen kann man sehr wohl etwas machen: Einfach warten, bis die Abwrackprämie ausgelaufen ist und der Neuwagenverkauf bei den Händlern massiv einbricht. Dann werden dort auch wieder ordentliche Rabatte gewährt und man kann sein Altfahrzeug privat veräußern.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dagegen kann man sehr wohl etwas machen: Einfach warten, bis die Abwrackprämie ausgelaufen ist und der Neuwagenverkauf bei den Händlern massiv einbricht. Dann werden dort auch wieder ordentliche Rabatte gewährt und man kann sein Altfahrzeug privat veräußern.

Genau ;)

Deshalb wurde vor der Prämi bestellt . . .

Jetzt fahr ich halt ein günstiges

Erprobungs-Fahrzeug :D

 

E.

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