23X4 - Update Motorsteuergerät 2.0 TDI vom 26.02.2020
Hallo,
das KBA hat mich angeschrieben, dass für meinen Golf ein Update für das Motorsteuergerät verfügbar ist und ich es doch bitte installieren lassen soll.
Die Maßnahme ist freiwillig und kostenlos.
Laut dem Schreiben hat das Update keine Auswirkung auf die Abgasnorm noch auf die Berechtigung zur Verkehrsteilnahme in Verbotszonen sowie den Kraftstoffverbraucht, die CO2-Emissionswerte, Motorleistung, usw.
Das einzige was es machen soll ist die NOx-Werte reduzieren.
Hat von euch jemand an dieser Aktion teilgenommen und das Update installieren lassen? Risiken und Nebenwirkungen?
Neelix
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Softwareupdate Motorsteuergerät' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Gut, bin ich halt ein Klugscheißer, aber ich lass mir nicht so einen Stuß erzählen. Ich hatte einen 6er und glücklicherweise keine Probleme danach, wieviel andere, was im 6er Forum auch mehrere Threads füllte. Nun fahr ich 7er und wenn mein 😉 sagt, es gibt ein freiwiliges Update, lass ich das erst machen, wenn es das KBA anordnet. Und wenn ich dann hin müßte, und die Karre zieht danach nicht mehr (so wie deiner), hätt ich dem die Karre umgehend auf den Hof gestellt mit dem Auftrag, den Leistungsverlust, der vorher nicht da war, kostenlos zu beseitigen. 2. Anruf wäre die VW Kundenhotline. 3.Anruf mein Rechtsanwalt. Klugscheisser Mod off
755 Antworten
Freiwillig keinesfalls. Am 6er GTD hatt ich zur Ehrenrettung VW´s sei hier genannt, nach dem Update Null Probleme. Kein Geruckel,gefühlt ein Hauch mehr Leistung und nen halben Liter sprit/100km weniger auf den 50tkm mit Update bis zum Verkauf. Notfalls is meiner ja eingetragen u7nd VW müßte dann das chippen wieder bezahlen...
Zitat:
@Naphtabomber schrieb am 2. Dezember 2020 um 13:09:53 Uhr:
Freiwillig keinesfalls. Am 6er GTD hatt ich zur Ehrenrettung VW´s sei hier genannt, nach dem Update Null Probleme. Kein Geruckel,gefühlt ein Hauch mehr Leistung und nen halben Liter sprit/100km weniger auf den 50tkm mit Update bis zum Verkauf. Notfalls is meiner ja eingetragen u7nd VW müßte dann das chippen wieder bezahlen...
Bei zwei Kollegen ist nach dem Update das AGR-Ventil gestorben (wohl eine Kombination aus Alterstod und neuer EA189-Software - Laufleistungen der Fahrzeuge 170-200.000km). Aber negative Kommentare zwecks Fahrverhalten oder Spritverbrauch kam von den beiden auch nicht.
Womöglich fällt es dem Durchschnittsnutzer auch nicht auf - da ist es ja quasi das gleiche, ob das Fahrzeug 5 oder 6l/100km benötigt. Ich tracke meinen Verbrauch auf zehntel L/100km, ich würde da eher sofort feststellen wenn sich was ändert.
Gibt ja auch schon einige Prüfstandsmessungen mit der Update-Software, wo kein Leistungsverlust nachgewiesen wurde.
Trotzdem bleibe ich auch skeptisch und an meinem EA288 wird erstmal nix gepudated bis es sich nichtmehr verhindern lässt.
Zitat:
@BuddyArno schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:44:22 Uhr:
Es ist evtl. hilfreich hier zu schreiben, welcher Motor jeweils betroffen sei.
Wahrscheinlich wird aktuell eher der Typ EA288 diskutiert, siehe hier.
Ist ja wohl logisch, daß es um den EA288 geht, ein anderer wurde nicht im 7er eingebaut.😮
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 2. Dezember 2020 um 17:58:27 Uhr:
Ist ja wohl logisch, daß es um den EA288 geht, ein anderer wurde nicht im 7er eingebaut.😮
Frage und meine Antwort zeigen, dass nicht alle „Profi-Golfer“ sind - insofern hilft Deine Antwort (..., die gerne freundlich formuliert hätte werden dürfen 😛).
Der VW Aktionscode im Titel und diverse Beiträge in diesem Thread sind nicht immer eindeutig dem EA288 zuordenbar.
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Habe heute zwecks Nachrüstung des Plug & Play Soundsystems (Helix) ausm Zubehör auch wieder gesagt bekommen, dass noch ein Update aussteht. Auf dem Arbeitsauftrag stand auch wieder die Position 23X4 mit zweizeiliger Bezeichnung:
"S-Motorsteuergerät" und "UMPROGRAMMIERUNG 24.06.2020 (BN/BP)"
MKB ist CRLB, also der 2,0 l TDI (110 kW) mit 6-Gang-DSG
Habe gesagt, dass ich schon beim letzten Reifenwechsel im Partner-Autohaus diesem nicht zugestimmt habe. Daraufhin gab es von der Kundenbetreuerin eine Aussage, es würde so oder so irgendwann gemacht werden müssen. Außerdem möge ich meine Ablehnung gesondert abgeben, weil VW wohl da hinterher sei, dass alle angeschriebenen das Update machen.
So viel zum Thema.
Zitat:
@Naphtabomber schrieb am 21. Januar 2021 um 19:14:36 Uhr:
Das wär für mich erst recht ein Grund, das ganze abzulehnen. Für den GTD gibts keines...
Zumal bisher alle Gerichte die Klagen zum EA288 abgewiesen haben, mangels Beweise die das KBA bzgl. einer eventuell vorhandenen Manipulation bei diesem Motor nicht vorlegen kann.
Werde heute nochmal nachhaken, wieso VW denn da so hinterher sei, sobald ich mein Fahrzeug abhole.
Tja, wenn es keine illegalen Sachen an der Software gibt, warum sollte ich dann ein Update aufspielen lassen?
Wenn ich betroffen wäre, würde ich so wie beim 6er verfahren, erst handeln, wenn das KBA sich meldet...
Zitat:
@Naphtabomber schrieb am 22. Januar 2021 um 10:59:43 Uhr:
Tja, wenn es keine illegalen Sachen an der Software gibt, warum sollte ich dann ein Update aufspielen lassen?
Darauf haben sich vor einigen Jahren die Hersteller und die Regierung geeinigt. Der NOx-Ausstoß soll auf freiwilliger Basis reduziert werden.
Die Aktion 23X4 ist freiwillig.
Anbei die betroffenen Motorcodes:
1.6 TDI/ CXXA CXXB. DCXA
2.0 TDI/ CRLB. CUNA DCXA (Passat). DCYA. DGCA
Grüße
@cki77 , hatte anfang Januar meinen 😉 gefragt, der wußte vom CUNA nix. Wobei sich das Update an meinem eh erledigt hat 😉
Zitat:
@miszax schrieb am 22. Januar 2021 um 10:49:56 Uhr:
alle Gerichte haben Klagen zum ea288 abgewiesen? Interessant....
Quelle: ADAC.deZitat:
[...] Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den EA288 Motor seit 2015 umfassend und mehrfach untersucht. Aufgrund der Ergebnisse bestätigt es gegenüber Gerichten, dass die Fahrzeuge keine unzulässigen Abschalteinrichtungen enthalten. Um Ansprüche gegen Händler oder Hersteller geltend machen zu können, müsste jedoch der Nachweis geführt werden können, dass ein Fahrzeug konkret betroffen ist. Nur dann könnte eine Klage überhaupt erfolgversprechend sein. Derzeit halten die allermeisten Gerichte den Vortrag der klagenden Kunden nicht für ausreichend und weisen EA288-Klagen ab. Laut VW über 99% der Klagen.
Das war der zuletzt gelesene Artikel von mir, gab auch schon andere, abseits vom ADAC.
Im Internet überhäufen sich ja mittlerweile schon die diversen Seiten von Anwaltskanzleien, die einen Erfolg beim EA288 versprechen - wohl eher Geldmacherei (?)
Ist ein Auszug aus der ABE, die man im Anschluss vom :-) bekommt.
Da ist der CUNA aufgelistet.
Unser CXXB war vor über einem Jahr da. Ich bilde mir sogar ein, dass er, wenn er regeniert, noch softer
das Gas annimmt. Also war jetzt kein Nachteil bei uns. Hab aber hier im Forum auch anderes gelesen....
Zitat:
@Lukas2438
Das war der zuletzt gelesene Artikel von mir, gab auch schon andere, abseits vom ADAC.
Im Internet überhäufen sich ja mittlerweile schon die diversen Seiten von Anwaltskanzleien, die einen Erfolg beim EA288 versprechen - wohl eher Geldmacherei (?)
von den Anwaltskanzleien halte ich nicht viel. Viel unsubstantiierte, heiße Luft.
jedoch kann es mMn so zusammenfassen, jeder bis 2016 produzierte ea288, egal ob NSK oder SCR hat eine Abschalteinrichtung, wenn er seitdem nicht mit einem Update der Motorsteuerung ausgestattet wurde. Dazu gibt es auch schon einige Urteile.
z.B.:
https://www.anwalt.de/.../...adenersatz-im-abgasskandal-zu_183770.html