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- 23X4 - Update Motorsteuergerät 2.0 TDI vom 26.02.2020
23X4 - Update Motorsteuergerät 2.0 TDI vom 26.02.2020
Hallo,
das KBA hat mich angeschrieben, dass für meinen Golf ein Update für das Motorsteuergerät verfügbar ist und ich es doch bitte installieren lassen soll.
Die Maßnahme ist freiwillig und kostenlos.
Laut dem Schreiben hat das Update keine Auswirkung auf die Abgasnorm noch auf die Berechtigung zur Verkehrsteilnahme in Verbotszonen sowie den Kraftstoffverbraucht, die CO2-Emissionswerte, Motorleistung, usw.
Das einzige was es machen soll ist die NOx-Werte reduzieren.
Hat von euch jemand an dieser Aktion teilgenommen und das Update installieren lassen? Risiken und Nebenwirkungen?
Neelix
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Softwareupdate Motorsteuergerät' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Gut, bin ich halt ein Klugscheißer, aber ich lass mir nicht so einen Stuß erzählen. Ich hatte einen 6er und glücklicherweise keine Probleme danach, wieviel andere, was im 6er Forum auch mehrere Threads füllte. Nun fahr ich 7er und wenn mein ;) sagt, es gibt ein freiwiliges Update, lass ich das erst machen, wenn es das KBA anordnet. Und wenn ich dann hin müßte, und die Karre zieht danach nicht mehr (so wie deiner), hätt ich dem die Karre umgehend auf den Hof gestellt mit dem Auftrag, den Leistungsverlust, der vorher nicht da war, kostenlos zu beseitigen. 2. Anruf wäre die VW Kundenhotline. 3.Anruf mein Rechtsanwalt. Klugscheisser Mod off
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724 Antworten
Hhm, mein 6er war während der Reg. giftiger, der 7er verhält sich beinahe normal während der Reg.
btt, ich hatte Anfang Januar meinen ;) gefragt, ob es das 23x4 für meinen gibt, Antwort :Nein.
Vlt. ist auch bei VW hinterlegt, das meiner andere SW hat...
ist deiner EZ vor Mitte 2016?
Zitat:
@cki77 schrieb am 22. Januar 2021 um 13:00:22 Uhr:
Anbei die betroffenen Motorcodes:
1.6 TDI/ CXXA CXXB. DCXA
2.0 TDI/ CRLB. CUNA DCXA (Passat). DCYA. DGCA
Grüße
Wenn das stimmt bin ich raus aus der Nummer :D
DFGA
Falls du mich meinst, ja, mitte 2015.
Zitat:
Wenn das stimmt bin ich raus aus der Nummer :D
DFGA
Stand heute ja. 150PS mit SCR und nach EU6dT homologisiert. Prüfstandserkennung wurde auf phys. Parameter geändert.
Bleibt noch die Frage, ob die Abgasreinigung in allen Fahrzuständen aktiv ist. Motorschutz ist nur noch in sehr engen Rahmen erlaubt, also im Notlauf darf sie nicht eingehalten werden.
Zitat:
@Naphtabomber schrieb am 22. Januar 2021 um 17:43:58 Uhr:
Falls du mich meinst, ja, mitte 2015.
laut VW Dokument werden nur Fzge nach EZ KW22 2016 zurückgerufen/zum Update gebeten. D.h. Fzge mit Zulassung vor 22/2016 haben noch die Prüfstanderkennung, es sei denn es ist bereits seit 2017 ein Update der Software erfolgt, dann muss eine Software ohne den Prüfstanderkennungsbauteil aufgespielt werden.
@Naphtabomber
Wenn du ein Softwaretuning hast, ist es natürlich auch möglich, dass VW es anders behandelt, um ggf. die Kosten eines neuen Softwaretunings auf Basis der neuen Software nicht bezahlen zu müssen.
Wenn ihr richtig vergleichen wollt, dann müssen die Teilenummern der Software und die Software Version verglichen werden. Dann kann man vielleicht auch feststellen warum es für das eine ein Update gibt und für das andere nicht.
beim Golf 7 2.0 TDI und weiteren gabs zb ab 2016 oder 2017 neue Motorsteuergeräte mit mehr Anschlüssen. Da drin wird die Software garantiert anders sein obwohl es ja eigentlich der gleiche Motor ist
Zitat:
@miszax schrieb am 22. Januar 2021 um 17:49:41 Uhr:
...laut VW Dokument werden nur Fzge nach EZ KW22 2016 zurückgerufen/zum Update gebeten. ...
Ist ja nett... hätten es die davor nicht eher nötig?
Unser CXXB ist 12/2015, es wurde damals bei der insp. Angesprochen
Zitat:
Im Internet überhäufen sich ja mittlerweile schon die diversen Seiten von Anwaltskanzleien, die einen Erfolg beim EA288 versprechen - wohl eher Geldmacherei (?)
Sowohl ADAC als auch VW habe ein Interesse daran, die Dinge mit einer gewissen Tendenz zu betrachten: ADAC Rechtsschutz will sparen, denn er greift an sich. VW .... sowieso ... und unsere Autoanzeigengelder-verwöhnten Medien kann man leider auch nicht als objektiv betrachten.
Ich habe heute vom KBA ein Brief erhalten, bezüglich des Systemupdates bei meinem GTD. Ich werde das Systemupdate nicht machen lassen.
"Systemupdate"
Ist das ein Tippfehler oder was möchten sie updaten?
Ich habe diese Woche das Schreiben vom KBA mit der 23AV für den GTD (BJ. 05/2018) erhalten.
Zitat:
@ZXR600 schrieb am 30. Januar 2021 um 12:45:27 Uhr:
Ist das ein Tippfehler oder was möchten sie updaten?
Wahrscheinlich gar nichts. VW bzw. die Bundesregierung will das Update. Es betrifft den Schadstoffausstoß. Infos dazu gibts im Netz unter 23X4.