2 Ordnungswirdikeiten auf einmal ?
Hallo,
vielleicht kennt sich jemand bisschen mit den Gesetzen aus !?
habe heute 2 Ordnungswidrikeiten auf einmal begangen,
wegen nicht anschnallen und zusätzlich bin ich links abgebogen obwohl es dort verboten war !!
der beamte sagte: Das sind zwei verstöße und wenn mann sie zusammen tut ist es ein bußgeldbescheid.
für nicht anschnallen 30.- und für links abbiegen auch 30.-
so wären es dann 60.- und das gilt dan schon als bußgeldbescheid!!
ist das so korrekt was der gesagt hat???
so wie ich gehört habe kann er nur für eine sache was aufschreiben! ? ?
und das man die verstöße zusammen tut war mir auch nicht bekannt ! oder ?
HOFFE ihr versteht mich und könnt mir helfen ?
47 Antworten
@Powertech: wäre mir nicht neu, hier in der Nachbarstadt sind paar „wilde“ die auf gedei und verderb suchen bis sie einem was anhängen können. Besonders beliebt sind getunte Wagen... Die Spezis haben mich bei jeder Gelegenheit angehalten... Nix gefunden aber ½ Std. am Wagen gefummelt das ja auch alles eingetragen ist...
Ich glaube die erfolgreicheren Menschen sind für Polizisten das kleinere Problem.
In aller Regel ärgern die sich doch den ganzen Tag mit Besoffenen, Vollidioten und Loosern rum.
oder missbrauchen sie die „Gewalt“ indem sie das Blaulicht anschmeißen um in der Fußgängerzone Pizza zu holen.
Oder Po...en auf dem Parkplatz des Supermarktes bei mir um die Ecke...
Ich weiß das sie auch ordentlich zu tun haben, Nachbar ist bei der Kripo... Wenn der anfängt zu erzählen dann ist aber echt Ebbe im Magen... Nur oft ist das so das viele, gerade Streifenpolizisten, es zu genau nehmen oder einfach nix tun. Fürs Hupen an der Ampel 5 EUR kassieren z.B.
Immer diese Halbwahrheiten...
Als Polizist kann ich euch nur folgendes verraten:
1. Bußgeld (=Anzeige, schriftlich per Post von Bußgeldstelle) bedeutet ihr müsst mindestens 40,- Euro bezahlen + Gebühren und Auslagen (z.Z. 25,07 Euro, welche die Bußgeldstelle erhebt) + Punkte (richtet sich nach Höhe des Bußgeldes)
2. 0-35,- Euro ist eine Verwarnung
3. Ja, man kann mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einmal verwarnen (bei Tateinheit müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, bei Tatmehrheit ist es immer möglich)
4. welche Voraussetzungen das sind darf und will ich nicht verraten.
5. als Polizist kann man, muss man aber nicht, bei Ordnungswidrigkeiten (wozu auch Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören) ein Auge zudrücken.
MfG
Moin,
Wassen des für ein Blödsinn ?! Was Tateinheit und was Tatmehrheit sind ist im §52 StGB bzw. §53 StGB definiert und geregelt. Warum solltest du das nicht "verraten" dürfen ? Kann jeder nachlesen (im Zweifel in einer öffentlichen Bibliothek).
Um es kurz zu machen :
Tateinheit liegt dann vor, wenn EINE Handlung mehrere Rechtsverletzungen nach sich zieht. Die Rechtsfolge darf hierbei nur eine Bestrafung sein, in der Regel wird die schwerste begangene Tat bestraft. (z.B. Dauerdelikt durch überhöhte Geschwindigkeit) Es muss hierbei lediglich die entsprechende Qualifizierung geprüft werden, also erfolgten die jeweiligen Verstösse wirklich auf grund einer Handlung.
Tatmehrheit liegt immer dann vor wenn eine sogenannte juristische REALKONKURENZ in EINEM Verfahren vorliegt, also mehrere Rechtsverstösse gemeinsam bestraft werden. Hierbei werden die einzelnen Strafen aufaddiert. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um eine gleichartige Tatmehrheit (gleicher Rechtsverstoss aus unterschiedlichen Handlungen) oder eine ungleichartige Tatmehrheit vorliegt.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Steven-Nico
4. welche Voraussetzungen das sind darf und will ich nicht verraten.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Wassen des für ein Blödsinn ?! Was Tateinheit und was Tatmehrheit sind ist im §52 StGB bzw. §53 StGB definiert und geregelt. Warum solltest du das nicht "verraten" dürfen ? Kann jeder nachlesen (im Zweifel in einer öffentlichen Bibliothek).
Um es kurz zu machen :
Tateinheit liegt dann vor, wenn EINE Handlung mehrere Rechtsverletzungen nach sich zieht. Die Rechtsfolge darf hierbei nur eine Bestrafung sein, in der Regel wird die schwerste begangene Tat bestraft. (z.B. Dauerdelikt durch überhöhte Geschwindigkeit) Es muss hierbei lediglich die entsprechende Qualifizierung geprüft werden, also erfolgten die jeweiligen Verstösse wirklich auf grund einer Handlung.
Tatmehrheit liegt immer dann vor wenn eine sogenannte juristische REALKONKURENZ in EINEM Verfahren vorliegt, also mehrere Rechtsverstösse gemeinsam bestraft werden. Hierbei werden die einzelnen Strafen aufaddiert. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um eine gleichartige Tatmehrheit (gleicher Rechtsverstoss aus unterschiedlichen Handlungen) oder eine ungleichartige Tatmehrheit vorliegt.
MFG Kester
Wobei wir wieder beim Thema sind!
Wir reden hier von Ordnungswidrigkeiten und nicht von Straftaten (StGB).
Man muss OWi`s und Straftaten strikt trennen!
Genau solche Leute wie du verursachen Verwirrung!!!
Bsp. HU + AU 2 Monate überschritten:
Tatmehrheit> 15 Euro für HU + 15 Euro AU, es werden zwei getrennte Verwarnungen ausgestellt.
Bsp. Gurt + Sehhilfe nicht getragen (während der Fahrt als Kfz-Führer)
Tateinheit> 30 Euro für Gurt + 25 Euro für Brille nicht getragen (Auflagenverstoß) - der Polizist kann dich mit 30 Euro verwarnen oder mit 25 Euro oder aus dem Ganzen ein Bußgeld (Anzeige) machen (das würde dann mit Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle genau 70,07 Euro kosten + mind. 1 Punkt). Wie man genau auf die Summe kommt kann ich euch leider nicht sagen. Auch wird das in keinem Buch stehen. In der Regel wird er aber sich für eine dieser VOWI`s entscheiden (die, die am höchsten geahndet wird)-in diesem Fall eine Verwarnung über 30 Euro für den Gurt.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von powertech
....Hör aufjedenfall nicht drauf was die Polizisten dir sagen.Die erzählen dir aus Neid jeden Scheiss,weil sie in ihrem schlechtbezahlten Job fast jeden Tag mit erfolgreicheren Leuten zu tun haben als sie es sind.
Hehe, "unser" Powertech mit seinem 328 Cab um das ihn, zumindest nach eigener Einschätzung, jeder beneiden muss😁
Bin zwar auch kein "Fan" der Polizei, der Frust den du schiebst ist jedoch nicht zu überlesen.
Einfach locker bleiben, mit zunehmendem Alter wirst auch du ruhiger...😉
@Autopfand Coeln:
Ich meine ja auch nicht mich selber,oder speziell mein Fahrzeug,obwohl ich selber der Meinung bin das ich mich auch nicht für mein Fahrzeug schämen muss.
Aber mal ehrlich,irgendwoher muss der Frust ja kommen den manche Polizisten im Dienst schieben.
Da der Job nicht gerade der bestbezahlteste ist,und die Arbeitszeiten auch nicht die einladensten sind,nehme ich deshalb an das es der Neid auf sonstwas ist,zumal es mir als selbstständiger und "Lebens-Geniesser" deutlich besser geht.
Alleine schon die Aussage"Glaubst du,das gibt jetzt Bonuspunkte du Arschloch!" eines Polizisten den ich seit Jahren aus dem Fitnesstudio vom sehen her kenne,bei einer Routinepolizeikontrolle,auf die Frage hin😮b wir uns nicht vom Fitnesstudio her kennen, zeigt mir persönlich das der Frust über irgendetwas ganz tief sitzt.Ganz zu schweigen die nun fast 3 Jahre währende Feindschaft beim täglichen Krafttraining und nun bestimmt 10 Körperliche-beinahe auseinandersetzungen in denen die Person meint mich ständig zu provozieren damit ich meine Körperliche überlegenheit zeige,und dann vor Gericht die dicke Strafe kassiere,oder wie?!Ich bin ja auch nicht blöd....
Und zuletzt die Tatsache die ich schon geschildert hatte,das zwei Polizisten einfach meinen das ich über Rot gefahren wäre,weil sie mir nicht nachweisen konnten das ich vielleicht 20km/h zu schnell gefahren bin auf einer vierspurigen Strasse,und bei der Kontrolle danach,kein Ton von einer Ampel gefallen sei(ist ja auch logisch,da der Einfall denen erst später kam),sondern nur Machogehabe und Drohungen.....
Deswegen meine schlechte Meinung über die Herren in Grün.
Deine schlechte Erfahrung und persönliche "Feindschaft" ist natürlich scheisse...
Bei so etwas, wenn es denn tatsächlich schon über Jahre läuft, könntest ja mal ein Gespräch unter 4 Augen führen.
Er muss sich ja vor/nach dem Training auch mal umziehen, nutze den einsamen Moment und "sag ihm mal die Meinung".
Dies soll kein Aufruf zur Gewalt sein, aber offensichtlich scheint er null Respekt vor dir zu haben, wenn er dich schon als "Arschloch" betitelt😉
"Respekt beibringen" muss nicht immer gleich schlagen bedeuten...
ich habe es zuerst mit der Ignorier-Schiene versucht.Aber in dem Kerl steckt soviel Hass,aus welchem Grund auch immer,das habe ich bei einem Menschen noch nicht gesehen.Habe zuletzt dann meinen Anwalt eingeschaltet,um mich vor möglichen Rachakten bei einer etwaigen Verkehrskontrolle abzusichern und der hat dann mit Meldung beim Vorgesetzten gedroht.Ist nun etwas besser geworden.Aber wenn Blicke töten könnten... 🙄
naja,sehe die Person nun seltener und der kerl ist mir auch völlig schnuppe geworden.Andersrum zwar nicht,aber da Pfeif ich mittlerweile drauf.Zumindest verstehst du jetzt wieso meine Meinung so drastisch ausfällt....
Saß vor einiger Zeit sogar noch mit meinem Anwalt beim Abendessen.Und dieser hat mir von einem Fall vor Gericht erzählt in dem 3 Personen einen Polizisten beschuldigten das er sie tätlich angriffen hat.Der Richter hat sich nicht mal richtig die Zeugenaussagen angehört,sondern den Polizisten direkt freigesprochen,ohne mit der Wimper zu zucken.Und das Abschliessende Kommentar des Richters war schon Eindeutig:
"Wenn man einem Polizisten nicht mehr glauben darf,wem dann?!"
Das fand ich schon heftig,als ich das gehört habe....
Aber es ist leider auch so, dass man die schlechten Eigenschaften von einem oder wenigen Personen direkt auf die ganze Polizei bezieht.
Es wird keiner sagen, dass er doch einen netten Polizisten erwischt hat, der sonst was alles für einen getan hat, sondern es sagen nur die Leute was, die n "schlechten" erwischt haben.
Schräge Vögel gibt es aber überall, nicht nur bei der Polizei, ich kenne auch genug nette Polizisten, die niemals so reagieren würden.
Manche mißbrauchen ihre "Macht" aber auch leider, aber wie gesagt gibt´s das nicht nur bei der Polizei...
Zitat:
Original geschrieben von Aussi
Aber es ist leider auch so, dass man die schlechten Eigenschaften von einem oder wenigen Personen direkt auf die ganze Polizei bezieht.
Es wird keiner sagen, dass er doch einen netten Polizisten erwischt hat, der sonst was alles für einen getan hat, sondern es sagen nur die Leute was, die n "schlechten" erwischt haben.
Schräge Vögel gibt es aber überall, nicht nur bei der Polizei, ich kenne auch genug nette Polizisten, die niemals so reagieren würden.
Manche mißbrauchen ihre "Macht" aber auch leider, aber wie gesagt gibt´s das nicht nur bei der Polizei...
Kann ich nur bestätigen.
Zitat:
Original geschrieben von Steven-Nico
Kann ich nur bestätigen.
Ich auch, habe schon mehrmals Zettelkes bekommen, zurecht aber.
Und dann hatte ich auch mal einen dabei der mir total auf die Nüsse gegangen ist, da ich net Mundtot bin, habe ich es vollkommen auf Stress ankommen lassen.
Kurz um, er hat mich nie wieder angehalten, und wenn ich ihn wieder treffe ist alles so als ist nie was gewesen.
Man darf sich nicht alles gefallen lassen, so wie ich Pflichten gegen über Mitmenschen habe, habe ich auch Rechte, wenn man den Polizisten wieder auf den richtigen Pfad bringt, ist alles wieder ganz schnell ruhig.
Was die Strafe hier betrifft, kann ich nur sagen das mehrere Sachen zusammengesteckt werden können.
Genau so wie wenn man Punkte hat, bzw einen oder mehrere Einträge hat, dann heißt es im Bußgeldbescheid.
Regelgeldbuße erhöt, da eintrag im Kraftfahrtbundesamt.
Da werden neue mit alten Sachen vereint, wie schon der vordermann vorher geschrieben hat, wie man zu der Geldbuße kommt kann keiner sagen, aber es ist so festgelegt.
Selbst die Punkte können sich wegen einträge bei der nächten Sache erhöhen, obwohl im Bußgeldkatalog eine ganz andere Punktezahl steht.
Es ist also eine einzige einstufungssache des Polizisten und dann vom Bearbeiter.
MfG und bye
Zitat:
Original geschrieben von Steven-Nico
Bsp. HU + AU 2 Monate überschritten:
Tatmehrheit> 15 Euro für HU + 15 Euro AU, es werden zwei getrennte Verwarnungen ausgestellt.
MfG
Na....das will ich mal nich so stehen lassen.
HU und AU mit SELBEN Datum abgelaufen ist Tateinheit (Bsp. beide Oktober 2006)
Von Tatmehrheit wär auszugehen, wenn AU und HU anderen Daten habe, die bereits abgelaufen sind (Bsp. HU August 2006 / HU November 2006)
Klar gibt es bei der Polizei Ar...lö....- wie in jeder anderen Berufsgruppe auch.
Meine Erfahrung mit den Jungs in grün ist: Die sind meistens so freundlich, wie ihr Gegenüber. Wenn man einen Polizisten anpöbelt (was denen glaub öfters passiert) - dann ist er auch nicht mehr freundlich. Ist zudem auch nicht sonderlich schlau, denn er sitzt nunmal am längeren Hebel.