2.0TDI Service überziehen...
Ich müsste in den nächsten 200km mit meinem 2.0TDI laut Anzeige zum ersten Service. Habe momentan rund 24000km drauf und bis jetzt lief alles wie geschmiert. Nun würde ich gerne mal wissen, um wie viel km ich den Service überziehen kann, ohne das der Wagen Schaden nimmt bzw. ich Garantieansprüche oder ähnliches verliere. Bin momentan viel unterwegs und kann mein Wagen wohl erst in den nächsten 1000km - 1500km zum :) bringen.
Einen Ersatzwagen oder ähnliches bekomme ich nämlich nur gegen bares gestellt. Zudem ist mein Öl noch nicht geliefert wurden und ich habe keine Lust 20€ pro Liter zu blechen. ;-)
Gruß...
Ragnon
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33 Antworten
eigentlich sind aber ja auch 30000km vorgesehen... nur mal so als denkanstoß...
die "zurückrechnerei" des fahrzeugs bis zum nächsten service soll eben die leute dazu bewegen schneller in die werkstatt zu kommen...
und wenn du einen netten kundendienst hast, wird eben dieser überzug garnicht abgespeichert...
zumal man im regelfall sowieso unter den 30000km sein wird.
Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
eigentlich sind aber ja auch 30000km vorgesehen... nur mal so als denkanstoß...
die "zurückrechnerei" des fahrzeugs bis zum nächsten service soll eben die leute dazu bewegen schneller in die werkstatt zu kommen...
und wenn du einen netten kundendienst hast, wird eben dieser überzug garnicht abgespeichert...
zumal man im regelfall sowieso unter den 30000km sein wird.
falsch 30000tkm gibt audi vor aber wenn der sensor erkennt daß das oil nicht mehr in ordnung ist wird service vorgezoggen ;)
Zitat:
Original geschrieben von wielensen
falsch 30000tkm gibt audi vor aber wenn der sensor erkennt daß das oil nicht mehr in ordnung ist wird service vorgezoggen ;)
nichts anderes meinte ich...
(aber das öl ist dann noch lange nicht schlecht...)
es soll eben aus vorsicht vorzeitig ein service stattfinden...
Zitat:
Original geschrieben von PowerMike
Ich hab meinen Service um 8000km überzogen. Ein gleichzeitig laufender Kulanzantrag ist mit 100% durchgegangen. Der Defekt war aber weder auf die Überziehung zurückzuführen, noch hätte er bei einer Inspektion gefunden werden können.
Es kommt also immer auf den Einzelfall an.
Gruß
PowerMike
Mir hat man das bei Audi genauso gesagt,ich selber hab es auch noch nicht erlebt.
Zitat:
Original geschrieben von wielensen
falsch 30000tkm gibt audi vor aber wenn der sensor erkennt daß das oil nicht mehr in ordnung ist wird service vorgezoggen ;)
Der Sensor kann nicht erkenn ob das Öl am Ende ist oder nicht, da überhaupt kein Ölsensor verbaut ist.;)
Die Berechnung des LL-Intervalls beruht auf der Fahrzeugnutzung. Das einzige was von den "Ölwerten" mit in die Berechnung einfließt, ist die Temperatur des Öl.
Gruß
PowerMike
Es ist egal, ob man den Service überzieht, merkt eh keiner. Nur wenn es mehr als 2 Jahre sind, kanns Probleme geben, siehe auch bei Holger91. Ansonsten mach dir da keinen Kopf.
Zitat:
Original geschrieben von Businessman
Es ist egal, ob man den Service überzieht, merkt eh keiner. Nur wenn es mehr als 2 Jahre sind, kanns Probleme geben, siehe auch bei Holger91. Ansonsten mach dir da keinen Kopf.
Audi merkt es schon,haben die ja im Computer.
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Mir hat man das bei Audi genauso gesagt
Na und nun rate mal, warum dir das dein Freundlicher gesagt hat... 1+1=? ;)
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Audi merkt es schon,haben die ja im Computer.
Glaubs mir, macht keiner. Bei einer Inspektion wird der Fehlerspeicher ausgelesen, das Protokoll ausgedruckt und fertig. Aber da steht nirgends die Überziehungszeit drauf. Den muss man schon einzeln auslesen, was wirklich NIEMAND macht.
Zitat:
Original geschrieben von sippel
Na und nun rate mal, warum dir das dein Freundlicher gesagt hat... 1+1=? ;)
Na dem kann es ziemlich egal sein,ob ich jetzt ein paar Km später komme oder früher,solange ich ÜBERHAUPT zum Service komme.Er hat ja nicht gesagt es gibt keine Kulanz wenn ich den Service woanders mache,das ist klar,daß der dann sowas erzählen würde.;)
genau das was BM sagt meine ich ja...
solange der Meister es nicht extra im computer oder serviceheft vermerkt ist es vollkommen egal ob man überzieht...
(natürlich wenn es mehr als 30000km bis zum nächsten service gedauert hat ist da schon was komisch... und dann wird, wenn überhaupt, mal etwas genauer hingesehen...)
Hallo,
mal von der anderen Seite aus betrachtet:
Welchen Beweis dafür den Service rechtzeitig gemacht zu haben hat man denn dann ?
Doch nur das Serviceheft und die Rechnung.
Wenn da nicht vermerkt wird, dass der Service überzogen wurde, kann das später auch nicht behauptet werden.
Es sei denn es sind mehr als 30000 Km gefahren worden bzw. mehr als zwei Jahre vergangen.
Sonst hätte Audi immer die Möglichkeit zu behaupten, dass der Service verspätet durchgeführt wurde, daher Garantie verfallen.
Zitat:
Original geschrieben von nap06
Hallo,
mal von der anderen Seite aus betrachtet:
Welchen Beweis dafür den Service rechtzeitig gemacht zu haben hat man denn dann ?
Doch nur das Serviceheft und die Rechnung.
Wenn da nicht vermerkt wird, dass der Service überzogen wurde, kann das später auch nicht behauptet werden.
Es sei denn es sind mehr als 30000 Km gefahren worden bzw. mehr als zwei Jahre vergangen.
Sonst hätte Audi immer die Möglichkeit zu behaupten, dass der Service verspätet durchgeführt wurde, daher Garantie verfallen.
Heutzutage gibt es so graue Kisten mit einer Art Bildschirm auf dem mann Sachen speichern und wieder abrufen kann.
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
Heutzutage gibt es so graue Kisten mit einer Art Bildschirm auf dem mann Sachen speichern und wieder abrufen kann.
eben diese information wird in 99% der fälle aber nicht abgespeichert....
(darum geht es doch die ganze zeit)...
Zitat:
Original geschrieben von nap06
Hallo,
mal von der anderen Seite aus betrachtet:
Welchen Beweis dafür den Service rechtzeitig gemacht zu haben hat man denn dann ?
Doch nur das Serviceheft und die Rechnung.
Wenn da nicht vermerkt wird, dass der Service überzogen wurde, kann das später auch nicht behauptet werden.
Es sei denn es sind mehr als 30000 Km gefahren worden bzw. mehr als zwei Jahre vergangen.
Sonst hätte Audi immer die Möglichkeit zu behaupten, dass der Service verspätet durchgeführt wurde, daher Garantie verfallen.
stimmt... :-)