19 zoll bei Ford focus turnier 2 Da3
Hallo miteinander,
Würde gerne diesen Sommer neue Kompletträder drauf machen. Dimension: 8,5 x 19 ET 35 mit 225/35/19 88W auf
(Ford Focus Turnier 2 Da3 Baujahr 2006 1.6 101 Ps)
mit Gewindefahrwerk von Ap:
Tieferlegung vorne (in mm):30-60
Tieferlegung hinten (in mm):40-70
meine Frage:
Muss ich Änderungen vornehmen am Kotflügel (bördeln),innenkotflügel oder Einschlagbegrenzer etc.?
Wie würde es da aussehen mit Änderungen ohne Fahrwerk und mit Fahrwerk?
Danke für eure Antworten
mfg Pat
Beste Antwort im Thema
Zitat:
also nehmen wir mal 5 kilo pro rad...sind 20 kilo......
hhhhhhhhhalllllllo?also wenn ein oder 2 kasten bier im kofferraum sind dann fährt der wagen nur noch 170 statt 190?
Nimm dir mal nen Kasten Bier und halt ihn einmal direkt am Körper und einmal am ausgestreckten Arm. Er ist beide Male gleich schwer nur am langen Arm hälst du ihn nicht sonderlich lang.
Will sagen.
Du kannst die ungefederte Masse der Räder nicht mit dem Ballast im Kofferraum gleich setzen!
60 Antworten
Zitat:
8,5 breit und ET 45 entspricht Spurplatten von 32mm (pro Rad).
Was ist das denn für ne komische Rechnung? ET 45 ist ET 45!
Hatte 8x18 ET45 mit 225/40R18 ohne Nacharbeiten oder anderer Probleme eingetragen. Da war noch genug Luft für ne 0,5 Zoll breitere Felge. Selbst die 8,5 " Felge ist mit umgerechnet 216mm Breite nicht breiter als der Reifen.
Also stellt Felgenbreite imho kein Problem dar.
ich werde im laufe der woche vlt mal zum tüv oder dekra fahren wenn ich es zeitlich hin bekomme.
da werd ich dann einfach mal fragen.
da weiß der tüv man dann bescheid und ich auch😉
dank euch aber trotzdem erstmal
wie schon mehrfach erwähnt,... bei mir passt alles ohne zu bördeln oder sonstiges
Zitat:
Original geschrieben von teddy.774
Was ist das denn für ne komische Rechnung? ET 45 ist ET 45!Zitat:
8,5 breit und ET 45 entspricht Spurplatten von 32mm (pro Rad).
ET45 ist ET45. Macht gegen Original ET 52.5 einen kleinen Unterschied.
Felge 8,5" ist 8,5 Zoll. Macht gegen Original 6,5" ganze 2 Zoll Unterschied in der Breite, das heißt je 25,4 mm nach innen und außen. Felgenaußenkante liegt also 32,9mm weiter draußen als mit Originalfelgen
Die Rechnung ist nur komisch, weil du keinen Plan hast
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Zitat:
Die Rechnung ist nur komisch, weil du keinen Plan hast
Ja ne, iss klar! Sie ist nur komisch weil DU den Bezug zu den orig. Felgen nicht erwähnt hast. Also lenk jetzt mal nicht von deiner Unfähigkeit ab!
Zitat:
Felge 8,5" ist 8,5 Zoll. Macht gegen Original 6,5" ganze 2 Zoll Unterschied in der Breite, das heißt je 25,4 mm nach innen und außen. Felgenaußenkante liegt also 32,9mm weiter draußen als mit Originalfelgen
Und dennoch ist auf BEIDEN Felgen ein 225er Reifen montiert. Also wandert die Reifenaußenseite lediglich 7,5mm weiter raus. Das ist nur der Unterschied in der ET.
Die Felgenbreite ist so lange Uninteressant, wie sie schmaler als der Reifen ist. Bei ner 9" o. 10" Felge mit 225er Reifen wäre es dann etwas anderes.
Zitat:
Original geschrieben von teddy.774
Ja ne, iss klar! Sie ist nur komisch weil DU den Bezug zu den orig. Felgen nicht erwähnt hast. Also lenk jetzt mal nicht von deiner Unfähigkeit ab!Zitat:
Die Rechnung ist nur komisch, weil du keinen Plan hast
zu welchen Felgen willst du denn sonst Bezug herstellen wenn jemand seine durch breitere ersetzen will?
Zitat:
Und dennoch ist auf BEIDEN Felgen ein 225er Reifen montiert. Also wandert die Reifenaußenseite lediglich 7,5mm weiter raus. Das ist nur der Unterschied in der ET.
Und wieder Falsch. Die Position der Lauffläche ändert sich bei breiteren Felgen nicht.
Die der Reifenaußenseite aber schon. Wenn der Felgenrand weiter außen ist, MUSS der Reifenrand weiter außen sein. Gleiches gilt für die Innenseite. Bei einer breiteren Felge kann der Reifen durchaus Innen am Radhaus streifen, selbst wenn die ET kleiner ist
Zitat:
zu welchen Felgen willst du denn sonst Bezug herstellen wenn jemand seine durch breitere ersetzen will?
Einfach zu denen, die er vorher montiert hatte. Welche auch immer das waren.
Und dennoch erwähne ich den Bezug. Eine Glaskugel kann sich halt nicht Jeder leisten!
Zitat:
Die Position der Lauffläche ändert sich bei breiteren Felgen nicht.
Die der Reifenaußenseite aber schon. Wenn der Felgenrand weiter außen ist, MUSS der Reifenrand weiter außen sein.
8,5" x25,4mm = 215,9mm. Die Felge ist schmaler als der Reifen(225mm)!
Merkt er was?
Zitat:
Original geschrieben von teddy.774
8,5" x25,4mm = 215,9mm. Die Felge ist schmaler als der Reifen(225mm)!
Merkt er was?
Die Maulweite wird zwischen den Felgehörner gemessen, deren Breite hinzukommt. Gummi steht aber zum Felgenschutz sogar noch etwas darüber hinaus
Original Reifen ist 205 oder bei 15" gar nur 195 breit. Merkt er was?
Zitat:
Original Reifen ist 205 oder bei 15" gar nur 195 breit. Merkt er was?
Ja! Merkt er! Da siehst du mal wie dämlich das ist wenn absolut kein Bezugspunkt angegeben wird!
Was interessieren mich denn die 205er oder 195er Standardgrößen? Nichts!
Als größtes Maß stehen diese nicht in den COC Papieren des Focus. Da stehen z.B. bei mir "225/40R18 auf 7,5x18 ET52,5".
Diese Größe ist also ohne Abnahme bzw. Eintragung fahrbar. Und von dieser Größe rechne ich nun auf die gewünschte Größe weiter und nicht von der Kleinsten.
Die Maulweite bei 8.5" ist 216mm, die Felgenhornbreite ist (bei den Ford 17" Alus in meinem Keller) 10mm pro Seite , der Reifen steht innen 3 und außen 7mm über den Felgenrand vor.
Summa summarum 246 mm.
Breite Felgen machen also doch Breite Reifen. Ein Glück für die Tuningfraktion
Was hast du jetzt für Reifen? Wie weit sind die von der Kotflügelkante drinnen (Holz oder Wasserwage an die Reifenflanken legen und vorne und hinten messen)?
was hast du jetzt montiert?
Hast du das Gewindefahrwerk schon oder ist es erst in Planung?
Denke ich mach nur federn rein.
Meine Frage muss ich jetzt doch was machen oder nicht?auch wenns im gutachten steht.
Also in meinem Gutachten steht:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.