18 Zoll Felgen ohne Tieferlegen?
Hallo Zusammen,
Kann mir jemand von euch sagen ob ich bei meinen 18 Zoll Felgen ohne Tieferlegen erlaubt sind?
Golf 6 1,4TSI 122PS
Hoffe auf zahlreiche Informationen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@intenso80 schrieb am 4. März 2015 um 22:36:10 Uhr:
wartet mal leute....
fahren kann man die 18" räder schon, doch was ist mit dem tacho!??
dieser sollte ja bekannter weise nicht nach gehen.
Warum sollte man den Tacho dann angleichen müssen 😕
Tu dir selber mal einen Gefallen und informiere dich mal richtig bevor du etwas zu Umrüstungen von Rädern schreibst.
Bei fast jeden Thread wo es um Umrüstungen auf andere Räder geht schreibst du Mist.
Du hast das System nicht verstanden.Ob 195/65/15 , 205/55/16 , 225/45/17 , 225/40/18 oder 225/35/19 der Abrollumfang ist fast gleich und liegt immer im zulässigen Bereich.Andere Größen sind natürlich auch noch möglich.
Natürlich kann man 18" ohne Tieferlegung fahren
Mit einer Tieferlegung ist die Radabdeckung ab besser.Mit hat man eher eine Chance ohne zusätzliche Abdeckungen auszukommen
18" ohne Tieferlegung sieht schon etwas komisch aus.Zumindest die 15mm des Sp-FW ab Werk wären angebracht
35 Antworten
Zitat:
Ja, ich darf die fahren.
Du
kannstdie fahren, ob du darfst (ohne TÜV) steht im Gutachten.
Bzw. bei 18" VW-Serienrädern ist eine TÜV-Abnahme fälliig
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 5. März 2015 um 20:10:46 Uhr:
Welche 2% ?
Es wird öfters gemunkelt, dass die ABS/ESP Systeme schon auf Änderungen der Abrollumfänge ab 2% pingelig reagieren. Das halte ich allerdings, solange alle 4 Räder untereinander keine solchen Unterschiede aufweisen, für eine Fabel.
Zitat:
Laut gesetzlichen Bestimmungen darf der Tacho bis zu 7% vorgehen und kein % nach.
Ich weiß ja nicht, die Gesetze welches Landes du da meinst, hier in Deutschland und generell in der EU ist das nicht so. Hier gilt schon recht lange: die Abweichung darf zwischen 0 und plus 10% plus 4 km/h liegen.
Zitat:
Diese Regel steht auch bei jedem Reifenrechner, den man im Netz findet.
Dann erzählen die entweder allesamt Blödsinn, oder deine oben enthaltene Behauptung du hättest jeden Reifenrechner, den man im Netz findet, tatsächlich schon gesehen, ist massiv übertrieben.
Moin,
bitte nicht steinigen, aber ich hatte vor einigen Jahren einen Golf 5 1,4 TSI und habe auch auf 18" umgerüstet.
Zumindest war damals tatsächlich die Auflage das mindestens das werkseitige Sportfahrwerk (15mm) montiert sein musste und an der Hinterachse war eine bestimmte Sturzeinstellung gefordert (ich glaube -2°).
Ich musste auch damals die Bescheinigung der Achsvermessung mit zum TÜV nehmen und sie wurde auch gefordert.
Am Tacho musste nichts bearbeitet werden.
Gruß, rubbel 2
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 5. März 2015 um 21:04:27 Uhr:
Was ich denke, das kannst du gar nicht wissen. Nur wenn du etwas hier sinnfrei und ohne Bezug einwirfst, dann musst du auch mit der entsprechenden Reaktion bzw. Antwort rechnen.Zitat:
@lalevw schrieb am 5. März 2015 um 20:53:35 Uhr:
Du denkst auch das du hier was bist . Kannst du nicht mal was normal kommentieren
Denke kannst du anscheinend nicht und Lesen auch nicht . Wenn du mal etwas nachdenken würdest , dann würdest du schon verstehen was ich mit meiner Antwort meinen wollte . Solche Leute wie du sollten aus solchen Forums verbandt werden .
Ähnliche Themen
Zitat:
@rubbel2 schrieb am 6. März 2015 um 09:49:38 Uhr:
Moin,bitte nicht steinigen, aber ich hatte vor einigen Jahren einen Golf 5 1,4 TSI und habe auch auf 18" umgerüstet.
Zumindest war damals tatsächlich die Auflage das mindestens das werkseitige Sportfahrwerk (15mm) montiert sein musste und an der Hinterachse war eine bestimmte Sturzeinstellung gefordert (ich glaube -2°).
Ich musste auch damals die Bescheinigung der Achsvermessung mit zum TÜV nehmen und sie wurde auch gefordert.
Am Tacho musste nichts bearbeitet werden.Gruß, rubbel 2
Das ist auch nichts Neues. Das sind die werksseitigen Auflagen bei 18"-Serienfelgen und teilweise VW-Zubehörfelgen(Khartoum, Goal etc). Aber es ist immer noch dem Prüfer überlassen, festzustellen, daß man diese "Auflagen" nicht erfüllen muss.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 6. März 2015 um 00:16:46 Uhr:
Es wird öfters gemunkelt, dass die ABS/ESP Systeme schon auf Änderungen der Abrollumfänge ab 2% pingelig reagieren. Das halte ich allerdings, solange alle 4 Räder untereinander keine solchen Unterschiede aufweisen, für eine Fabel.Zitat:
@Ralle180 schrieb am 5. März 2015 um 20:10:46 Uhr:
Welche 2% ?
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 6. März 2015 um 00:16:46 Uhr:
Ich weiß ja nicht, die Gesetze welches Landes du da meinst, hier in Deutschland und generell in der EU ist das nicht so. Hier gilt schon recht lange: die Abweichung darf zwischen 0 und plus 10% plus 4 km/h liegen.Zitat:
Laut gesetzlichen Bestimmungen darf der Tacho bis zu 7% vorgehen und kein % nach.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 6. März 2015 um 00:16:46 Uhr:
Dann erzählen die entweder allesamt Blödsinn, oder deine oben enthaltene Behauptung du hättest jeden Reifenrechner, den man im Netz findet, tatsächlich schon gesehen, ist massiv übertrieben.Zitat:
Diese Regel steht auch bei jedem Reifenrechner, den man im Netz findet.
Welchem Kindergarten bist Du denn entlaufen??? 🙄
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 6. März 2015 um 11:09:07 Uhr:
Welchem Kindergarten bist Du denn entlaufen??? 🙄
Tja, und nachdem du schon ohne jeden Nutzwert meinen kompletten Beitrag zitiert hast, ohne mit einem Wort auf den Inhalt einzugehen, hätte wenigstens hier, am Ende, ein vernünftiger Diskussionsbeitrag von dir stehen können. Gereicht hat es aber dann wohl doch nur für einen substanzlosen Pöbel-Anfall. Schade eigentlich.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 6. März 2015 um 23:11:13 Uhr:
Tja, und nachdem du schon ohne jeden Nutzwert meinen kompletten Beitrag zitiert hast, ohne mit einem Wort auf den Inhalt einzugehen, hätte wenigstens hier, am Ende, ein vernünftiger Diskussionsbeitrag von dir stehen können. Gereicht hat es aber dann wohl doch nur für einen substanzlosen Pöbel-Anfall. Schade eigentlich.Zitat:
@Ralle180 schrieb am 6. März 2015 um 11:09:07 Uhr:
Welchem Kindergarten bist Du denn entlaufen??? 🙄
Ich sags doch : Kindergarten...🙄
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 6. März 2015 um 23:45:31 Uhr:
Ich sags doch : Kindergarten...🙄
Dieser Vorwurf passt, nicht zuletzt durch dessen stumpfsinnige, völlig argumentfreie Wiederholung, bisher auf
dein eigenesGebaren besser als auf irgendwen anders in diesem Thread. Es sind in der Tat vor allem Kindergartenkinder, die wirklich glauben, mit "Argumenten", die derart weit am Thema vorbei ad hominem gehen, in einer Diskussion irgendwas für sich gewinnen zu können.
Also was soll das werden, wenn es fertig ist: ein Ablenkungsmanöver vielleicht, damit du nicht zugeben musst, dass deine Behauptung über 7% erlaubte Tachoabweichung falsch war?
@Ralle u.Timmerings Jan..
Laut einer EU-Richtlinie darf die Tempoanzeige bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent nach oben vom realen Wert abweichen. Bei Wagen, die nach 1991 zugelassen wurden, sind es zehn Prozent plus einem Aufschlag von vier Kilometern pro Stunde(TÜV Nord)..
Zitat:
@OtmarNeu schrieb am 7. März 2015 um 00:49:15 Uhr:
@Ralle u.Timmerings Jan..
Laut einer EU-Richtlinie darf die Tempoanzeige bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent nach oben vom realen Wert abweichen.
Und jetzt darf jeder mitraten, wie viele vor 1991 zugelassene
Golf VI(denn in dessen Forum befinden wir uns ja hier) es wohl gibt.
Zitat:
@OtmarNeu schrieb am 7. März 2015 um 00:49:15 Uhr:
@Ralle u.Timmerings Jan..
Laut einer EU-Richtlinie darf die Tempoanzeige bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent nach oben vom realen Wert abweichen. Bei Wagen, die nach 1991 zugelassen wurden, sind es zehn Prozent plus einem Aufschlag von vier Kilometern pro Stunde(TÜV Nord)..
Na ist ja wunderschön.
Damit wissen wir jetzt, dass sich die einschlägigen Reifenrechner noch an die alte Regelung halten.(und ich damit also gar nicht so unrecht hatte)
Und zusätzlich wissen wir nun auch, dass voher genannte 3% vollkommener Unsinn sind!
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 7. März 2015 um 09:03:34 Uhr:
Und zusätzlich wissen wir nun auch, dass voher genannte 3% vollkommener Unsinn sind!
Das wissen wir nicht. Denn erstens hat hier niemand vorher 3% genannt. Zweitens hat hier niemand auch nur den Hauch eines Arguments präsentiert, warum sie, selbst wenn sie jemand genannt hätte, Unsinn sein sollte. Daher wissen wir nun kein bisschen mehr als gestern.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 7. März 2015 um 16:03:22 Uhr:
Das wissen wir nicht. Denn erstens hat hier niemand vorher 3% genannt. Zweitens hat hier niemand auch nur den Hauch eines Arguments präsentiert, warum sie, selbst wenn sie jemand genannt hätte, Unsinn sein sollte. Daher wissen wir nun kein bisschen mehr als gestern.Zitat:
@Ralle180 schrieb am 7. März 2015 um 09:03:34 Uhr:
Und zusätzlich wissen wir nun auch, dass voher genannte 3% vollkommener Unsinn sind!
Für Dich Korinthenkacker nochmal eine kleine Berichtigung meinerseits : Du hast natürlich vollkommen Recht, 3% hat niemand genannt...ich hatte die falsche Taste getroffen...es wurde von 2% berichtet. Und auf diese Aussage hast Du sogar selber reagiert. 🙄
Jetzt zufrieden? (Und jetzt husch, geh wieder in die Krabbelgruppe zurück)