1 Vorbesitzer im Brief...
Hallo,
ich habe mir einen PKW gekauft, der gerade einmal 10 Monate alt war. Ich habe das Fahrzeug mit 27000 km gekauft bei einem Händler. Das Auto stammte nach Händlerangabe aus 1. Hand. Laut Verkäufer hatte das Fahrzeug keine Vorschäden, ich habe aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Nun habe ich weiterhin festgestellt, dass der im Brief eingetragene Halter das Fahrzeug mit 24000 km abgegeben hatte.
Das Fahrzeug wurde, wie ich annehme, vor dem Verkauf an mich genutzt. Von wem auch immer. Eingetragen im Brief ist nur einer. Stammt das Auto nun aus 1. Hand oder habe ich die Möglichkeit, wegen dieser KM-Differenz vom Vertrag zurücktreten?
Danke für eure Einschätzungen.... vielleicht hat auch einer Gerichtsurteile zum Nachlesen. DANKE
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Dezember 2018 um 09:54:00 Uhr:
Schwere Fall von Kaufreue?
Das könnte man echt vermuten!
Zusammenfassung:
Die TE kauft ein Fahrzeug und führt drei Punkte auf, die sie ihrer Meinung nach zur Rückgabe berechtigen.
Da sie sich nicht sicher ist, fragt sie hier im Forum nach Rat.
- Fahrzeug wurde mit 27.000km gekauft obwohl Vorhalter nur 24.000km gefahren ist. Dieser Zahn wurde relativ schnell gezogen, da keine km verschwiegen wurden.
Fazit: kein Rücktrittsgrund
- Vorhalter war Sixt und es soll sich um ein ehem. Mietauto handeln was verschwiegen wurde. Trotz mehrfacher Rückfrage ist die TE aber leider immer noch nicht auf die Eintragungen in der ZB eingegangen. Es ist somit nicht zu 100% geklärt ob es tatsächlich überhaupt ein ehem. Mietwagen ist.
Fazit: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund
- Das Fahrzeug soll angeblich ein Unfallwagen sein, denn die TE hat
Zitat:
aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Leider blieb sie auch hier die Antwort schuldig wie das festgestellt und was genau gemacht wurde.
Fazit auch hier: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund.Auch wenn einige hier der Meinung sind, dass uns das ja alles nichts angeht - aber wie um Himmels Willen soll man vernünftige Antworten liefern, wenn relevante Details nicht genannt werden?
121 Antworten
Fakten:
Wurde das Fahrzeug als unfallfrei ohne Vorschäden verkauft und tauchen nun plötzlich Schadensbilder oder Gutachten auf, die das Gegenteil belegen, ist ein Rücktritt vom KV möglich. Hierbei ist egal, ob es nur ein Spiegel oder ein Karosserieschaden war.
Alternativ kann man einen Preisnachlass fordern, sofern man das möchte.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 16. Dezember 2018 um 16:25:52 Uhr:
....... Ich bin auch der Meinung, dass die Eigenschaft Leihwagen eine dem Käufer bekanntzumachende Eigenschaft ist (es ist kein Mangel, aber eine wertgebende Eigenschaft). ......
Auch bei sogenannten Vorführwagen muß man vorsichtig sein. Ich hatte vor längerer Zeit einen Audi (Leihwagenfirma weiß ich nicht mehr) der auf einen örtlichen VW Händler angemeldet war.
Also - Augen auf beim Autokauf.
Grundsätzlich ist das nichts Schlimmes, wenn ein Fahrzeug ein Mietwagen/ Leasingrückläufer war.
Der Käufer muss aber wahrheitsgemäß über die bisherige Nutzungsart und Vor-Schäden aufgeklärt werden.
Meine beiden letzten PKWs sind von Sixt.
Eines war mal ein ex Mietwagen und das steht auch so im Vertrag: „Dieses Fahrzeug wurde zu gewerblichen Zwecken als Mietwagen eingesetzt“.
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Zitat:
@Jetstream747 schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:13:46 Uhr:
Grundsätzlich...
Der Käufer muss aber wahrheitsgemäß über die bisherige Nutzungsart und Vor-Schäden aufgeklärt werden.
So ist es. Vertrauensbasis schaffen für einen Vertrag.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:25:57 Uhr:
Warum kaufen so Leute wie der TE eigentlich Gebrauchtwagen?
... und warum kommen von dir immer wieder solche und ähnliche Posts wenn ein Käufer vom Händler möglicherweise "über's Ohr gehauen" wurde?
Bist ja selbst Händler - wirst doch hoffentlich nicht auch solche "Methoden" anwenden?
Moin,
Tandor - reine Vermutung deinerseits. Genau das, was ich angesprochen hatte. Weißt du, wie die TÜV Situation ist oder stellst du eine Vermutung an? Wir können auch vermuten, dass der Papst in den Sitz gepupst hat - ist das Auto jetzt mehr wert? Bevor man sich mit Eventualitäten auseinander setzt - könnte man einfach auf Informationen warten.
Kiaora - ein Vorführer ist meines Wissens nach etwas anderes als ein Leihwagen oder ein Dienstfahrzeug. Grundsätzlich kannst du bei jedem Autokauf ins Klo greifen. Wenn wir jetzt jede Erfahrung die irgendwann von irgendwem mal gemacht wurde als Hinderungsgrund annehmen - welches Auto kaufen wir denn dann noch?!?
Abwarten was es für Informationen gibt und bis dahin den Ball flach halten und keine Horrorszenarien heraufbeschwören. In der Realität ist es doch meistens viel viel simpler. Also - cool bleiben.
LG Kester
Wenn TE schreibt es war ein Mietwagen dann nehme ich das so hin, und hinterfragen ihre Angabe nicht. Wenn sie das nur vermutet aber nicht sicher weiß ist das ihr Problem und nicht meins.
Hätte sie geschrieben, es könnte eventuell ein Mietwagen gewesen sein währe das anders.
Hab jetzt nicht alles gelesen, aber es gibt doch einigeHändler die nur mit roten Kennzeichen, mit dem besten Auto auf dem Hof privat fahren....
Moin,
Und dennoch ist es nix weiter als eine Vermutung ins blaue hinein. Was ich so witzig daran finde ist - irgendwie muss immer der Recht haben, der bei MT postet. Würde der Verkäufer hier posten und sagen - ey da wirft mir wer vor ich hätte einen Leihwagen verkauft, hab ich aber nicht würde genau umgekehrt Partei ergriffen werden. Das ist nicht unbedingt problemorientiert ... Sorgt sicherlich auch manchmal dafür, dass sich jemand verrennt.
LG Kester
Sorry ich nutze die Fakten die TE uns gibt.
Du bist es der hier Vermutungen aufstellt, und die Fakten die sie nennt ins Blaue anzweifelst.
Wir sind ja keine Richter, ob das was vom TE hier als Fakt hingestellt wird wahr ist müssen wir nicht überprüfen. Wir treffen ja auch keine Entscheidungen.
TE fragt nach Tipps was sie machen soll die gebe ich. Hätte der Händler danach gefragt hätte ich die wohl auch gegeben.
Und alles immer darauf basierend das der TE die Wahrheit erzählt.
Nach allem was ich von TE gelesen habe bestreitet der Händler ja auch gar nicht das es ein Mietwagen war, er deutet nur an das er es ihr doch gesagt hätte.
Hier ist er aber beweispflichtig.
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 16. Dezember 2018 um 09:17:27 Uhr:
Es war ein Mietwagen... Das mir das verschwiegen würde, weiß der Verkäufer nicht mehr...
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 17. Dezember 2018 um 12:58:36 Uhr:
Kiaora - ein Vorführer ist meines Wissens nach etwas anderes als ein Leihwagen oder ein Dienstfahrzeug. Grundsätzlich kannst du bei jedem Autokauf ins Klo greifen. Wenn wir jetzt jede Erfahrung die irgendwann von irgendwem mal gemacht wurde als Hinderungsgrund annehmen - welches Auto kaufen wir denn dann noch?!?
Schon klar, in meinem Fall war es ein Mietwagen mit Händlerzulassung. Läßt sich auch leichter wieder an den Mann/Frau bringen z.B. als Vorführwagen etc. Wenn in den Fahrzeugpapieren Sixt, Avis, Europcar od. sonst irgendein Fahrzeugverleiher steht, ist das schon schwieriger.
Deshalb auch mein Nachsatz: Augen auf beim Autokauf. 😉
Hallo... merci für die vielen Antworten und Einschätzungen.
Beim Kauf wurde mir gesagt, das Fahrzeug wäre als Leasingfahrzeug gelaufen und nur von einer Person gefahren worden. Im Kaufvertrag steht nichts von einem Mietwagen. Außerdem wurde im Inserat angegeben, dass der nächste TÜV erst nach 2 Jahren fällig ist...
Nachdem mein "altes" Fahrzeug ebenfalls ein Leasingfahrzeug war und innerhalb von 3 Monaten 24000 km immer von München nach Berlin gependelt ist, kam ich gar nicht auf die Idee, dass es sich um ein Mietfahrzeug handen kann. So oft kauft man schließlich auch keine Autos...
Wer trägt die Beweislast? Ich war beim Kauf mit dem Händler allein...
Die Beweislast wofür?
Das es ein Mietfahrzeug war müsstest du beweisen.
Das der Verkäufer dich darüber aufgeklärt hat muss er dir beweisen.
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:05:31 Uhr:
Hallo... merci für die vielen Antworten und Einschätzungen.Beim Kauf wurde mir gesagt, das Fahrzeug wäre als Leasingfahrzeug gelaufen und nur von einer Person gefahren worden. Im Kaufvertrag steht nichts von einem Mietwagen. Außerdem wurde im Inserat angegeben, dass der nächste TÜV erst nach 2 Jahren fällig ist...
Nachdem mein "altes" Fahrzeug ebenfalls ein Leasingfahrzeug war und innerhalb von 3 Monaten 24000 km immer von München nach Berlin gependelt ist, kam ich gar nicht auf die Idee, dass es sich um ein Mietfahrzeug handen kann. So oft kauft man schließlich auch keine Autos...Wer trägt die Beweislast? Ich war beim Kauf mit dem Händler allein...
Wie kommst du denn darauf das es ein Mietfahrzeug war?