1 Vorbesitzer im Brief...
Hallo,
ich habe mir einen PKW gekauft, der gerade einmal 10 Monate alt war. Ich habe das Fahrzeug mit 27000 km gekauft bei einem Händler. Das Auto stammte nach Händlerangabe aus 1. Hand. Laut Verkäufer hatte das Fahrzeug keine Vorschäden, ich habe aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Nun habe ich weiterhin festgestellt, dass der im Brief eingetragene Halter das Fahrzeug mit 24000 km abgegeben hatte.
Das Fahrzeug wurde, wie ich annehme, vor dem Verkauf an mich genutzt. Von wem auch immer. Eingetragen im Brief ist nur einer. Stammt das Auto nun aus 1. Hand oder habe ich die Möglichkeit, wegen dieser KM-Differenz vom Vertrag zurücktreten?
Danke für eure Einschätzungen.... vielleicht hat auch einer Gerichtsurteile zum Nachlesen. DANKE
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Dezember 2018 um 09:54:00 Uhr:
Schwere Fall von Kaufreue?
Das könnte man echt vermuten!
Zusammenfassung:
Die TE kauft ein Fahrzeug und führt drei Punkte auf, die sie ihrer Meinung nach zur Rückgabe berechtigen.
Da sie sich nicht sicher ist, fragt sie hier im Forum nach Rat.
- Fahrzeug wurde mit 27.000km gekauft obwohl Vorhalter nur 24.000km gefahren ist. Dieser Zahn wurde relativ schnell gezogen, da keine km verschwiegen wurden.
Fazit: kein Rücktrittsgrund
- Vorhalter war Sixt und es soll sich um ein ehem. Mietauto handeln was verschwiegen wurde. Trotz mehrfacher Rückfrage ist die TE aber leider immer noch nicht auf die Eintragungen in der ZB eingegangen. Es ist somit nicht zu 100% geklärt ob es tatsächlich überhaupt ein ehem. Mietwagen ist.
Fazit: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund
- Das Fahrzeug soll angeblich ein Unfallwagen sein, denn die TE hat
Zitat:
aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Leider blieb sie auch hier die Antwort schuldig wie das festgestellt und was genau gemacht wurde.
Fazit auch hier: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund.Auch wenn einige hier der Meinung sind, dass uns das ja alles nichts angeht - aber wie um Himmels Willen soll man vernünftige Antworten liefern, wenn relevante Details nicht genannt werden?
121 Antworten
Bei einem Gebrauchtwagenkauf sollte man schon vorher den Händler fragen, wann das Fahrzeug abgemeldet wurde...
Im Abmeldezeitraum kann dann natürlich alles passieren... - muss aber nicht....
Aber es wird schon vorkommen können, dass man es für Beschleunigungsrennen, Botendienste, Winterauto, Werkstattersatzfahrzeug usw. verwendet.
Ein lange Abmeldung kann auch immer ein Indikator für den Preis sowie die Wiederverkaufbarkeit sein...
Aber letztlich sollte man die Situation auch selbst einschätzen können, im eigenen Interesse...
Das Fahrzeug wurde wie gesehen mit 27000 km gekauft. Da spielt es keine Rolle mit wieviel km es zum Händler kam. Falls Vorschäden vorsätzlich verschwiegen wurden hat man evtl. ein Rückgaberecht. Stellt sich der Händler quer muss man sich auf eine Gerichtsverfahren einstellen.
Was steht denn überhaupt im Vertrag. Wurde das Fahrzeug evtl. sogar im Auftrag des ersten Besitzers verkauft?. Dann ist der Händler sowieso raus.
Es war ein Mietwagen... Das mir das verschwiegen würde, weiß der Verkäufer nicht mehr...
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Hast Du den Brief vorher nicht gesehen?
Habe eigentlich seit 20 Jahren immer Mietwagen gefahren,allerdings bis 10000 km,und nie irgendwelche Probleme gehabt.
Dafür waren die Preise immer top.Mir wurde auch nicht immer erzählt das es ein Mietwagen war.
Rechtlich habe ich keine Ahnung.Da kann dich aber auch nur ein im Verkaufsrecht bewanderter RA beraten.
Wenn der Preis stimmt und du eigentlich mit dem Auto zufrieden bist und du dir weiteren Streß ersparen willst behalte das Auto.
Ansonsten Gutachter und Rechtsanwalt.
D.
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 16. Dezember 2018 um 09:17:27 Uhr:
Es war ein Mietwagen... Das mir das verschwiegen würde, weiß der Verkäufer nicht mehr...
Das war bei den Rahmenparametern (Alter, ursprüngliche Laufleistung) eigentlich klar.
Moin,
Ohne Details zu kennen, kann man das doch gar nicht bewerten. Vielleicht war es ein Leasingfahrzeug und die Ausbesserungen wurden wegen optischer Mängel durchgeführt - ich verweise darauf, dass sich im Nachbarthread jemand darüber beklagt, dass eben nicht alle Mängel Gutachtenlike entfernt wurden. Und 3000 km sind durchaus schnell zusammengekommen. Eine Überführung, zwei Fahrten zum Lackierer, zwei zum Spotrepairbetrieb des Vertrauens, zwei drei Probefahrten, vielleicht noch ein entdecktes Problem, ne Wartung usw. da ist das ein Klacks. Und beim Verkauf wurden diese 3000 km mehr ja auch berücksichtigt, daran ist also nix zu meckern.
Und was sonst an Mängeln da ist - muss man eben prüfen und bewerten.
LG Kester
Muss die Nutzung als Mietwagen nicht im Kaufvertrag fixiert werden ?
Nein! Im Kaufvertrag MUSS im Grunde genommen nur sehr wenig stehen, dazu zählt die Art und Weise der vorigen Nutzung nicht. Selbstfahrervermietfahrzeuge interessieren zunächst mal den Versicherer und vielleicht den GWL-Geber wegen verkürzter Fristen.
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 16. Dezember 2018 um 09:17:27 Uhr:
Es war ein Mietwagen... Das mir das verschwiegen würde, weiß der Verkäufer nicht mehr...
Hast beim Kauf die Papiere nicht geprüft? SelbstFahrerVermietfahrzeug steht doch in Ziffer 21 der ZB 1.
Da der Verkäufer seinen eigenen KV genommen haben wird, ist das Feld der gewerblichen Nutzung wie in den Mobile KV sicher nicht vorhanden. Und wenn Du den unterschrieben hast und darin die vorherige Nutzung als Mietwagen nicht verneint wurde,dann hast jetzt kaum eine Chance dagegen anzugehen. Dass der Wagen 3000km mit roten Blech bewegt wurde, ist eh für Deinen Kauf uninteressant, da steht ja der km zum Zeitpunkt deines kaufs drin.
Gruß. M
Eine vorherige Nutzung als Mietwagen gilt beim Gebrauchtwagen als Mangel (zumindest bei Jahreswagen und vergleichbaren)
Wurde der Käufer darüber nicht aufgeklärt kann er vom Kauf zurücktreten (LG Limburg, AZ: 2 O 197/16).
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 15. Dezember 2018 um 17:17:04 Uhr:
Ich will zurücktreten. Habe da auch noch andere Gründe...
Du willst nur zurücktreten, weil der Wagen ein ExMietfahrzeug war und das dieses dir verschwiegen wurde?
Ja und das würde ich bei einem nicht mal 1 Jahr altem Auto auch wollen, und würde das durchziehen. Es ist sein gutes Recht.
Ausserdem stören ihn ja auch noch andere Dinge (Nachlackierungen, ungewisse Nutzung in den letzten 2 Monaten).
Es geht also eher darum wo setzt man am besten an um das durchzusetzen.
Die Nutzung als Mietwagen ist da wohl am eindeutigsten.
Warum kaufen so Leute wie der TE eigentlich Gebrauchtwagen?
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:25:57 Uhr:
Warum kaufen so Leute wie der TE eigentlich Gebrauchtwagen?
Was ist der Hintergrund deiner Frage? 😕
Das der TE hier übervorteilt wurde, steht doch wohl eindeutig fest.