1 Vorbesitzer im Brief...
Hallo,
ich habe mir einen PKW gekauft, der gerade einmal 10 Monate alt war. Ich habe das Fahrzeug mit 27000 km gekauft bei einem Händler. Das Auto stammte nach Händlerangabe aus 1. Hand. Laut Verkäufer hatte das Fahrzeug keine Vorschäden, ich habe aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Nun habe ich weiterhin festgestellt, dass der im Brief eingetragene Halter das Fahrzeug mit 24000 km abgegeben hatte.
Das Fahrzeug wurde, wie ich annehme, vor dem Verkauf an mich genutzt. Von wem auch immer. Eingetragen im Brief ist nur einer. Stammt das Auto nun aus 1. Hand oder habe ich die Möglichkeit, wegen dieser KM-Differenz vom Vertrag zurücktreten?
Danke für eure Einschätzungen.... vielleicht hat auch einer Gerichtsurteile zum Nachlesen. DANKE
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Dezember 2018 um 09:54:00 Uhr:
Schwere Fall von Kaufreue?
Das könnte man echt vermuten!
Zusammenfassung:
Die TE kauft ein Fahrzeug und führt drei Punkte auf, die sie ihrer Meinung nach zur Rückgabe berechtigen.
Da sie sich nicht sicher ist, fragt sie hier im Forum nach Rat.
- Fahrzeug wurde mit 27.000km gekauft obwohl Vorhalter nur 24.000km gefahren ist. Dieser Zahn wurde relativ schnell gezogen, da keine km verschwiegen wurden.
Fazit: kein Rücktrittsgrund
- Vorhalter war Sixt und es soll sich um ein ehem. Mietauto handeln was verschwiegen wurde. Trotz mehrfacher Rückfrage ist die TE aber leider immer noch nicht auf die Eintragungen in der ZB eingegangen. Es ist somit nicht zu 100% geklärt ob es tatsächlich überhaupt ein ehem. Mietwagen ist.
Fazit: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund
- Das Fahrzeug soll angeblich ein Unfallwagen sein, denn die TE hat
Zitat:
aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Leider blieb sie auch hier die Antwort schuldig wie das festgestellt und was genau gemacht wurde.
Fazit auch hier: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund.Auch wenn einige hier der Meinung sind, dass uns das ja alles nichts angeht - aber wie um Himmels Willen soll man vernünftige Antworten liefern, wenn relevante Details nicht genannt werden?
121 Antworten
Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:41:24 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:25:57 Uhr:
Warum kaufen so Leute wie der TE eigentlich Gebrauchtwagen?
Was ist der Hintergrund deiner Frage? 😕Das der TE hier übervorteilt wurde, steht doch wohl eindeutig fest.
Entscheidend ist aber das dies die herrschende juristische Meinung ist.
Was irgendwer am Stammtisch denkt kann TE ja egal sein.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:41:24 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:25:57 Uhr:
Warum kaufen so Leute wie der TE eigentlich Gebrauchtwagen?
Was ist der Hintergrund deiner Frage? 😕Das der TE hier übervorteilt wurde, steht doch wohl eindeutig fest.
oder Opfer ihrer/seiner eigenen Blödheit/ Schnäppchengier etc. (Sorry for that)
Das impliziert aber doch nicht, daß der Verkäufer gänzlich schuldlos bleibt...
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hab ich auch nicht gesagt
sieht eigentlich nach der perfekten Symbiose aus
Moin,
Die Frage ist - wieviel wird vermutet, wieviel weiß man, was wurde wirklich mitgeteilt, was hat man vielleicht nicht richtig mitbekommen. Sich betrogen fühlen und wirklich betrogen worden zu sein - sind manchmal zwei paar Schuhe.
LG Kester
Wir können hier aber nur beurteilen aufgrund der Informationen die wir haben.
Irgendetwas hereininterpretiern was vielleicht sein könnte ist doch Blödsinn.
TE schreibt das es ein Mietwagen war, und sie das vorher nicht wusste. Da gibt's nichts drüber zu diskutieren, dann ist das eindeutig.
Im übrigen kann ich nichts erkennen wo sich TE beim Kauf falsch verhalten hat.
Das "Car Guys" die hier im Forum aktiv sind auf andere Dinge achten, und das Auto so nicht gekauft hätten mag ja sein.
Davon kann man aber nicht ausgehen, sondern muss von einem durchschnittlichen Käufer ausgehen, und der verhält sich eben so wie TE hier.
Zitat:
@keksemann schrieb am 16. Dezember 2018 um 11:14:27 Uhr:
Nein! Im Kaufvertrag MUSS im Grunde genommen nur sehr wenig stehen, dazu zählt die Art und Weise der vorigen Nutzung nicht. ...
Kannst Du Deine Meinung auch begründen????????????
zumindest mancher Richter (deren Wort mehr Relevanz hat als das blabla hier) ist anderer Meinung:
vgl.
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../Zitat:
Das LG Limburg entschied, dass die Klägerin gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 17.900 Euro unter Abzug eines Nutzungsersatzanspruchs gegen den Beklagten hat. Hierzu führt das Gericht aus:
„Der Beklagte hat die Kaufpreiszahlung ohne Rechtsgrund erlangt. ...Der Beklagte bzw. sein Mitarbeiter hat die Klägerin vorsätzlich über die Mietwageneigenschaft des Fahrzeugs getäuscht, indem er diese der Klägerin nicht offenbarte. Es liegt eine Täuschung durch Unterlassen vor.
--> dieser Punkt könnte wesentlich relevanter sein als die in Obhut des Händlers befahrenen 3.000 km!
Ich habe mir auch einen ehemaligen Car-Sharing Wagen aus einer Konkursmasse eines Berliner Car-Sharings-Unternehmens bei einem Kia-Händler gekauft. Der hatte mindestens 10 Stück davon. 1 1/2 Jahre alt mit 9400 km. Wurde ein Jahr gefahren. Danach nicht mehr.
War alles ok. Auto wie neu (evtl. aufbereitet).
Habe ihn jetzt 3 Jahre ohne Probleme und das zu einem günstigen Preis mit Kia Garantie 7 Jahre bis 2020.
@Autofrau1
Hast du denn gefragt, warum der Wagen in 10Monaten 27tkm gelaufen hat? Und warum er nach nur 10Monaten verkauft wird bzw. So zum Autohaus gekommen ist?
Das wirst du doch sicherlich gefragt haben, oder?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 16. Dezember 2018 um 14:17:26 Uhr:
Zitat:
@keksemann schrieb am 16. Dezember 2018 um 11:14:27 Uhr:
Nein! Im Kaufvertrag MUSS im Grunde genommen nur sehr wenig stehen, dazu zählt die Art und Weise der vorigen Nutzung nicht. ...Kannst Du Deine Meinung auch begründen????????????
zumindest mancher Richter (deren Wort mehr Relevanz hat als das blabla hier) ist anderer Meinung:
vgl. https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Zitat:
@camper0711 schrieb am 16. Dezember 2018 um 14:17:26 Uhr:
Zitat:
Das LG Limburg entschied, dass die Klägerin gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 17.900 Euro unter Abzug eines Nutzungsersatzanspruchs gegen den Beklagten hat. Hierzu führt das Gericht aus:
„Der Beklagte hat die Kaufpreiszahlung ohne Rechtsgrund erlangt. ...Der Beklagte bzw. sein Mitarbeiter hat die Klägerin vorsätzlich über die Mietwageneigenschaft des Fahrzeugs getäuscht, indem er diese der Klägerin nicht offenbarte. Es liegt eine Täuschung durch Unterlassen vor.
--> dieser Punkt könnte wesentlich relevanter sein als die in Obhut des Händlers befahrenen 3.000 km!
Mancher Richter - heißt soviel, dass ein anderer Richter einer anderen Kammer in diesem anderen Fall auch (Bingo) anders urteilen kann. Es galt schon immer „Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf“
Die 3000km, darüber braucht man sich gar nicht unterhalten. Sie wurden ja nicht verschwiegen. Es ist kein Eigentümer verpflichtet, ein nicht angemeldetes Auto nicht mehr zu fahren.
Das Fahrzeug hat jetzt zum Zeitpunkt des Kaufes 27 Tkm. Wer die 27 Tkm gefahren hat oder wie die 27 Tkm zustande gekommen sind, ist doch völlig unerheblich.
Ja, das ist wohl mittlerweile unstrittig... 😉
Moin,
Ob man beim Kauf eines Leihfahrzeuges jetzt gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat ist zweitrangig. Ich bin auch der Meinung, dass die Eigenschaft Leihwagen eine dem Käufer bekanntzumachende Eigenschaft ist (es ist kein Mangel, aber eine wertgebende Eigenschaft). Darüber muss kaum großangelegt Diskutiert werden.
Entscheidend ist aber - wie kommt man zu der Idee und ist dies wirklich Realität. Das sind die Entscheidenden Punkte. Wir wissen ja nunmal, dass eine Zulassung auf Sixt, Enterprise und Co. NICHT zwingend bedeutet, dass es sich um einen Leihwagen handelt. Zum einen kann es ein Dienstfahrzeug des Leihwagenanbieters sein, aber auch ein Fahrzeug im Flottendienst eines gewerblichen Nutzers z.B. ein Dienstfahrzeug eines Autohändlers, eines mittelständischen Unternehmens, welches das Flottenmanagement ausgelagert hat usw. Das sind die Punkte, bei denen hier von uns nur Vermutungen angestellt werden können. Deshalb lohnt es kaum - sich darob den Kopf einzuschlagen. Wie wo was und warum - da war von uns doch niemand dabei 😉
LG Kester
Natürlich war nicht jedes auf eine Mietwagen Firma zugelassenes Auto ein Mietwagen.
Allerdings müssen Mietwagen jährlich zum TÜV, andere Neuwagen erstmals nach 3 Jahren.
Daran lässt sich recht gut erkennen ob es ein Mietwagen war.
Hat der Händler neuen TÜV gemacht oder muss der Wagen demnächst zum TÜV ist das ein ziemlich eindeutiges Zeichen.