1 Vorbesitzer im Brief...

Hallo,

ich habe mir einen PKW gekauft, der gerade einmal 10 Monate alt war. Ich habe das Fahrzeug mit 27000 km gekauft bei einem Händler. Das Auto stammte nach Händlerangabe aus 1. Hand. Laut Verkäufer hatte das Fahrzeug keine Vorschäden, ich habe aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Nun habe ich weiterhin festgestellt, dass der im Brief eingetragene Halter das Fahrzeug mit 24000 km abgegeben hatte.
Das Fahrzeug wurde, wie ich annehme, vor dem Verkauf an mich genutzt. Von wem auch immer. Eingetragen im Brief ist nur einer. Stammt das Auto nun aus 1. Hand oder habe ich die Möglichkeit, wegen dieser KM-Differenz vom Vertrag zurücktreten?

Danke für eure Einschätzungen.... vielleicht hat auch einer Gerichtsurteile zum Nachlesen. DANKE

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 22. Dezember 2018 um 09:54:00 Uhr:


Schwere Fall von Kaufreue?

Das könnte man echt vermuten!

Zusammenfassung:
Die TE kauft ein Fahrzeug und führt drei Punkte auf, die sie ihrer Meinung nach zur Rückgabe berechtigen.
Da sie sich nicht sicher ist, fragt sie hier im Forum nach Rat.

- Fahrzeug wurde mit 27.000km gekauft obwohl Vorhalter nur 24.000km gefahren ist. Dieser Zahn wurde relativ schnell gezogen, da keine km verschwiegen wurden.
Fazit: kein Rücktrittsgrund

- Vorhalter war Sixt und es soll sich um ein ehem. Mietauto handeln was verschwiegen wurde. Trotz mehrfacher Rückfrage ist die TE aber leider immer noch nicht auf die Eintragungen in der ZB eingegangen. Es ist somit nicht zu 100% geklärt ob es tatsächlich überhaupt ein ehem. Mietwagen ist.
Fazit: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund

- Das Fahrzeug soll angeblich ein Unfallwagen sein, denn die TE hat

Zitat:

aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.

Leider blieb sie auch hier die Antwort schuldig wie das festgestellt und was genau gemacht wurde.

Fazit auch hier: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund.

Auch wenn einige hier der Meinung sind, dass uns das ja alles nichts angeht - aber wie um Himmels Willen soll man vernünftige Antworten liefern, wenn relevante Details nicht genannt werden?

121 weitere Antworten
121 Antworten

Wie hat der Händler die Laufleistungsdifferenz von 3000 km begründet? 😕

Er gab an, er habe das Fahrzeug !übergangsweise im Rahmen vom Dienstfahrten im eigenen Interesse! sowie für Probefahrten durch vorherige Kaufinteressenten genutzt.

Also kann ein Autohaus das Fahrzeug durch Tageskennzeichen, ohne ein Eintrag ins Fahrzeugbrief zu hinterlegen, das Fahrzeug benutzen?

Und das mit den Vorschäden würde ich mir mal von einem Gutachter durchchecken lassen, ob da nicht doch etwas komplett ausgetauscht wurde...

Nicht das der Verkäufer arglistig verschwiegen hat...und das mit den Probefahrten usw...ob das rechtswidrig ist...hmm

Dadurch können durchaus 3000 km zusammenkommen. Somit wären die Angaben insgesamt noch stimmig.

Ähnliche Themen

Darf ein Händler mit Roter Nummer Dienstfahren von 3000 km machen?

Probefahrten, Prüfungsfahrten, Überführungsfahrten...ja, warum nicht? Warum ist das für dich ein Problem? Du hast ihn doch mit 27k gekauft...

Nachlackierungen, sowie Dellen drücken könnten schon im Werk stattgefunden haben.
Allerdings können dem Händler ja auch etwaige Vorschäden verschwiegen worden sein. Müsste man wie schon erwähnt durch einen Gutachter feststellen lassen.
Bzw. wie hast du festgestellt dass was augetauscht wurde? Um welches Bauteil gehts hier?

mir geht es um die Haltereigenschaft.
"Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht". Ich nehme an, der Händler ist 2 Monate mit dem Auto rumgefahren und hat es für sich privat genutzt.

Und wenn es so wäre, wie willst du es nachweisen und was ist dein Ziel?
Vom Kauf zurücktreten? Ein Preisnachlass?

Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 15. Dezember 2018 um 17:04:55 Uhr:


Ich nehme an, der Händler ist 2 Monate mit dem Auto rumgefahren und hat es für sich privat genutzt.

Und dann nur 3000 km mehr auf dem Zähler? Das halte ich für eher unwahrscheinlich.

Ich will zurücktreten. Habe da auch noch andere Gründe. Mir ist einiges verschwiegen worden beim Kauf. Habe dafür keine Zeugen.

Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 15. Dezember 2018 um 17:17:04 Uhr:


Ich will zurücktreten. Habe da auch noch andere Gründe. Mir ist einiges verschwiegen worden beim Kauf. Habe dafür keine Zeugen.

Wie lange ist der Kauf her?

Wie hast du denn jetzt heraus gefunden, dass Dellen ausgedrückt, Fahrzeugteile nachlackiert wurden?

Welche Teile sind nachlackiert? Motorhaube und Stoßstange stellen keine Wertminderung dar, wenn die Nachlackierung aufgrund von Steinschlägen erfolgte.

Im Nachhinein irgendwas zu fordern ist immer schwierig.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Dezember 2018 um 17:15:57 Uhr:



Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 15. Dezember 2018 um 17:04:55 Uhr:


Ich nehme an, der Händler ist 2 Monate mit dem Auto rumgefahren und hat es für sich privat genutzt.

Und dann nur 3000 km mehr auf dem Zähler? Das halte ich für eher unwahrscheinlich.

Pro Monat 1500km sind nicht gerade wenig und ausserdem hat der Händler mehrere Autos, hat somit Alternativen :-)

Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 15. Dezember 2018 um 17:04:55 Uhr:


mir geht es um die Haltereigenschaft.
"Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht". Ich nehme an, der Händler ist 2 Monate mit dem Auto rumgefahren und hat es für sich privat genutzt.

Halter ist, wer in den Zulassungsbescheinigungen als Halter eingetragen ist.
War der Händler als solcher nicht eingetragen, war er kein Halter dieses Fahrzeugs.

Gekauft ist gekauft!
Zurücktreten kann man da nicht mehr.
Bzw. nur bei sehr triftigen Dingen
wie Arglist (Verschwiegener Unfall),
aber solche Sachen MUST du erstmal
dem Händler Beweisen.
Keine Zeugen, keine Beweise,
wobei noch interessant wäre um
was es überhaupt geht, sieht's
relativ dunkel aus für dein Ansinnen.😎

Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 15. Dezember 2018 um 16:54:54 Uhr:


Darf ein Händler mit Roter Nummer Dienstfahren von 3000 km machen?

naja, wenn es ein noch aktuelles (und marktgängiges) Modell ist:

viele Leute wollen gerne, bevor sie ihren Neuwagen konfigurieren und für teuer Geld bestellen/kaufen, erst mal eine Probefahrt machen ...

und diese roten 06er-Nummern sind explizit für diesen Verwendungszweck bestimmt 😉

--> wäre also naheliegend, einen unterjährigen jungen Gebrauchten eine Zeit lang für diesen Zweck zu verwenden!

Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 15. Dezember 2018 um 17:17:04 Uhr:


Ich will zurücktreten. Habe da auch noch andere Gründe. Mir ist einiges verschwiegen worden beim Kauf. Habe dafür keine Zeugen.

wesentlich ist erst mal:
was steht im Kaufvertrag?
(den DU UNTERSCHRIEBEN hast)

evtl. so was wie dass "KEINE mündlichen Nebenabreden" bestehen?

vor allem in diesem Fall sollte man darauf achten, das alles wesentliche IM VERTRAG steht 😉

da laberlabarabarber dann null und nix interessiert!

PS:
die Frage wäre vielleicht eher, WAS Dir verschwiegen wurde?
--> irgendetwas, auf das ein Händler hätte hinweisen MÜSSEN?

Deine Antwort
Ähnliche Themen