1 Vorbesitzer im Brief...
Hallo,
ich habe mir einen PKW gekauft, der gerade einmal 10 Monate alt war. Ich habe das Fahrzeug mit 27000 km gekauft bei einem Händler. Das Auto stammte nach Händlerangabe aus 1. Hand. Laut Verkäufer hatte das Fahrzeug keine Vorschäden, ich habe aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Nun habe ich weiterhin festgestellt, dass der im Brief eingetragene Halter das Fahrzeug mit 24000 km abgegeben hatte.
Das Fahrzeug wurde, wie ich annehme, vor dem Verkauf an mich genutzt. Von wem auch immer. Eingetragen im Brief ist nur einer. Stammt das Auto nun aus 1. Hand oder habe ich die Möglichkeit, wegen dieser KM-Differenz vom Vertrag zurücktreten?
Danke für eure Einschätzungen.... vielleicht hat auch einer Gerichtsurteile zum Nachlesen. DANKE
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Dezember 2018 um 09:54:00 Uhr:
Schwere Fall von Kaufreue?
Das könnte man echt vermuten!
Zusammenfassung:
Die TE kauft ein Fahrzeug und führt drei Punkte auf, die sie ihrer Meinung nach zur Rückgabe berechtigen.
Da sie sich nicht sicher ist, fragt sie hier im Forum nach Rat.
- Fahrzeug wurde mit 27.000km gekauft obwohl Vorhalter nur 24.000km gefahren ist. Dieser Zahn wurde relativ schnell gezogen, da keine km verschwiegen wurden.
Fazit: kein Rücktrittsgrund
- Vorhalter war Sixt und es soll sich um ein ehem. Mietauto handeln was verschwiegen wurde. Trotz mehrfacher Rückfrage ist die TE aber leider immer noch nicht auf die Eintragungen in der ZB eingegangen. Es ist somit nicht zu 100% geklärt ob es tatsächlich überhaupt ein ehem. Mietwagen ist.
Fazit: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund
- Das Fahrzeug soll angeblich ein Unfallwagen sein, denn die TE hat
Zitat:
aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Leider blieb sie auch hier die Antwort schuldig wie das festgestellt und was genau gemacht wurde.
Fazit auch hier: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund.Auch wenn einige hier der Meinung sind, dass uns das ja alles nichts angeht - aber wie um Himmels Willen soll man vernünftige Antworten liefern, wenn relevante Details nicht genannt werden?
121 Antworten
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:38:47 Uhr:
Wie kommst du denn darauf das es ein Mietfahrzeug war?
Alte ZB1 gelesen! Da steht's ja drin. ? ?
Gruß M
Moin,
Der springende Punkt - woher kommt diese Vermutung. Obwohl nun xmal nachgefragt wurde, gibt es irgendwie noch immer keine Antwort darauf.
Ne Tandor - ICH sage, wir brauchen Informationen. Du nimmst die - bisherige Vermutung der/des TE - einfach für gegeben an. Ich zweifel nix an - ich warte nur auf eine brauchbare Information, denn aktuell ist ja nun echt alles möglich - von das ist so bis hin, da hat jemand etwas einfach falsch aufgefasst. So wird jeder Anwalt und jeder Wissenschaftler agieren.
LG Kester
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2018 um 19:04:38 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:38:47 Uhr:
Wie kommst du denn darauf das es ein Mietfahrzeug war?Alte ZB1 gelesen! Da steht's ja drin. ? ?
Gruß M
Gut möglich, aber das würd ich schon gerne von der TE hören.
Und was hat die HU jetzt damit zu tun?
Mietwagen jedes Jahr HU, normales Fahrzeug erstmalig nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre. Wieso jetzt nach 2 Jahren HU.
Es ist immer wieder faszinierend, dass erst ein Auto im absoluten Toppo Zustand gekauft wird und später stellt sich heraus, dass das Blech von innen nach außen gekrempelt wurde. Interessaant wäre, wie das den festgestellt wurde. Ein Autoverkäufer muss richtige Angaben machen, aber er muss nicht darlegen, warum das Fahrzeug bei Verkauf 27.000 km gefahren ist.
Es ist bei all diesen Threads faszinierend, das irgendein TE (auch ThemenstarterIN) eine Behauptung aufstellt und das fast komplette Forum diese Angaben ungeprüft als Wahrheit hinstellt.
Die einfache Frage: was steht denn im Kaufvertrag? wird nicht beantwortet. Da die HU nicht nach einem Jahr fällig wird, ist wohl der Mietwagen außen vor. Insoweit einen Glückwunsch an alle, die hier laut "Betrug" gebrüllt haben.
Lustigwerweise wird auch in diesem Thread keine Rückmeldung kommen, wie die Geschichte ausgegangen ist.
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Weil Sixt im Brief steht. Habe es von der Mietwagefirma erfahren, dass es in der normalen Flotte gelaufen ist. Tägliche Vermietungen...
Hmm, im Brief steht Sixt und den hast du dir doch bestimmt vor Vertragsunterzeichnung angesehen, oder?
Jetzt muss du nur noch beweisen, das dein Verkäufer von der tägl. Vermietung wusste.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:20:42 Uhr:
Blödsinn, es ist vollkommen egal ob er davon wusste oder nicht.
Wieso?
Ich habe den Brief nicht gesehen, hatte mich auf die Aussage des Händlers verlassen. Ja, ich weiß, ist doof... hinterher ist man schlauer
Weil der Verkäufer ein Händler ist.
Der kann sich nicht damit raus reden das er es nicht wusste, es ist sein Job so etwas zu wissen.
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:26:11 Uhr:
Ich habe den Brief nicht gesehen, hatte mich auf die Aussage des Händlers verlassen. Ja, ich weiß, ist doof... hinterher ist man schlauer
Lass dir das nicht einreden, es ist vollkommen normal das man den Brief vorher nicht sieht. Oft hat der Händler den bei Vertragsunterzeichnung auch gar nicht, sondern der liegt noch bei der Bank.
Nicht du hast hier Fehler gemacht sondern der Verkäufer.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:21:58 Uhr:
Zitat:
@Tand0r schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:20:42 Uhr:
Blödsinn, es ist vollkommen egal ob er davon wusste oder nicht.Wieso?
Weil die Rechtsprechung einem Gebrauchtwagenhändler (egal ob er gelernter Kfzler ist, oder nur ne abgebrochene Baumschulbildung vorzuweisen hat) Fachkenntnis unterstellt ...
... und dementsprechend
https://kanzlei-franz.com/.../Zitat:
Von der Rechtsprechung werden Aufklärungspflichten ohne vorherige Frage beispielsweise in folgenden Fällen angenommen:
» Beispiel 1: Über das Bestehen eines Unfallschadens und die Art des Schadens muss stets aufgeklärt werden. (BGH, Urteil vom 03.12.1986, Az. VIII ZR 345/85)
» Beispiel 2: Ein Händler muss darüber aufklären, wenn er das Fahrzeug vor dem Verkauf nicht auf Unfallschäden untersucht hat. (Landgericht München I, Urteil vom 25.06.2004 , Az. 6 O 12298/02)
» Beispiel 3: Bei einem Verkauf “aus erster Hand” muss der Verkäufer darüber aufklären, wenn das Fahrzeug zuvor ausschließlich als Mietwagen genutzt wurde. (OLG Stuttgart, Urteil vom 31.07.2008, Az. 19 U 54/08)
Zitat:
@Tand0r schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:30:47 Uhr:
Lass dir das nicht einreden, es ist vollkommen normal das man den Brief vorher nicht sieht. Oft hat der Händler den bei Vertragsunterzeichnung auch gar nicht, ...
naja, dann würde ich den Händler (ggfs. halt nach der Probefahrt, wenn im Grunde klar ist, dass ich das Auto will) aber noch bitten, den Brief herbei zu zaubern BEVOR ich unterschreibe ...
wenn z.B. der letzte Halter das Auto nach nur 2 oder 3 Monaten wieder verkauft hat ...
--> Hinweis, dass die Kiste irgendwelchen (nicht auf den 1. Blick erkennbaren) Ärger gemacht hat? z.B. nur an Regentagen wenn irgendwo das Spritzwasser an die Elektronik kommt!
... dann überlege ich es mir evtl. doch noch anders 😉
Zitat:
@Tand0r schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:30:47 Uhr:
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:26:11 Uhr:
Ich habe den Brief nicht gesehen, hatte mich auf die Aussage des Händlers verlassen. Ja, ich weiß, ist doof... hinterher ist man schlauer
Lass dir das nicht einreden, es ist vollkommen normal das man den Brief vorher nicht sieht. Oft hat der Händler den bei Vertragsunterzeichnung auch gar nicht, sondern der liegt noch bei der Bank.
Nicht du hast hier Fehler gemacht sondern der Verkäufer.
Es geht hier nicht darum, ob die TE einen Fehler gemacht hat.
Der Brief bzw. Zulassung Teil2 ist aber eine der Unterlagen die man vor Unterzeichnung sich anschaut.
Und bei gewerblichen Händlern liegen due wenigsten Briefe bei der Bank bzw. kann er zur Unterzeichnung besorgen.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:31:23 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:21:58 Uhr:
Wieso?
Weil die Rechtsprechung einem Gebrauchtwagenhändler (egal ob er gelernter Kfzler ist, oder nur ne abgebrochene Baumschulbildung vorzuweisen hat) Fachkenntnis unterstellt ...
... und dementsprechend
https://kanzlei-franz.com/.../
Zitat:
@camper0711 schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:31:23 Uhr:
Zitat:
Von der Rechtsprechung werden Aufklärungspflichten ohne vorherige Frage beispielsweise in folgenden Fällen angenommen:
» Beispiel 1: Über das Bestehen eines Unfallschadens und die Art des Schadens muss stets aufgeklärt werden. (BGH, Urteil vom 03.12.1986, Az. VIII ZR 345/85)
» Beispiel 2: Ein Händler muss darüber aufklären, wenn er das Fahrzeug vor dem Verkauf nicht auf Unfallschäden untersucht hat. (Landgericht München I, Urteil vom 25.06.2004 , Az. 6 O 12298/02)
» Beispiel 3: Bei einem Verkauf “aus erster Hand” muss der Verkäufer darüber aufklären, wenn das Fahrzeug zuvor ausschließlich als Mietwagen genutzt wurde. (OLG Stuttgart, Urteil vom 31.07.2008, Az. 19 U 54/08)
Alles Richtig.
Nur muss trotz alle dem die TE mit dem Verkäufer klären, wie er auf Keasingrückköufer kommt.
Immerhin kann man bei Sixt ja auch leasen.
Irgendwo stimmt was nicht. Entweder Sixt irrt sich, der Verkäufer oder die TE.
@Autofrau1 hast du schon den Verkäufer mit deiner Recherche konfrontiert?