Anhänger geschenkt bekommen! Kein Tüv mehr, und noch auf Vorbesitzer angemeldet! Was tun?
Braucht man unbedingt das Kennzeichen zur Abmeldung? Es muss meiner Info nach "Entwertet" werden?
Kann ich diesen auf meinen Namen ummelden, obwohl er kein Tüv mehr hat?
Oder sollte ich Ihn einfach abmelden?
Wenn ich Ihn anmelde, und er kommt nicht so einfach durch den Tüv, dann muss ich Steuern für zahlen, ohne das ich ihn nutze? bzw. geht das überhaupt?
Es ist ein kleiner Minianhänger mit 400 Kg. Meter mal Meter groß zirka.
Oder sollte man ihn erst abmelden, dann durch tüv bringen, und dann wieder anmelden?
Was kostet das abmelden oder ummelden?
Hat jemand ein Tipp?
Oder sollte ich Ihn einfach ummelden und dann versuchen durch den Tüv zu bekommen?
Gruß
G2S
17 Antworten
Da er noch angemeldet ist, kannst du zur Hauptuntersuchung fahren. Bei einem ungebremsten Anhänger wird nur überprüft, ob die Schrauben fest sind, nichts durchgegammelt (Bodenplatte z.B.), die Beleuchtung funktioniert und Räder (Radlager und Reifen) in Ordnung sind. Kannst du bei dem Namen "Golf-Schrauber" bestimmt selbst überprüfen.
Nach bestandener HU dann auf dich ummelden.
Genau so. Alles andere macht dir das Leben nur unnötig kompliziert.
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Sollte man annehmen.
Aaaber man weiß es nicht, da die Frage nach den Kennzeichen schon im zweiten Post gestellt und unbeantwortet blieb.
@Golf2_Schrauber wir brauchen die nächste Scheibe der Salami.
Brauche noch mal Eure Hilfe!
Das Nummerschild ist weg. Muss den Anhänger abmelden!
Habe einen Kaufvertrag mit den Vorbesitzer, dieser ist auf dessen Name angemeldet!
Werde den Anhänger nicht mehr vorher durch den Tüv bringen, weil er Instandgesetzt werde muss, und mir die Zeit fehlt.
Wird das abmelden klappen, wenn ich kein Nummerschild habe? und sage, mein Onkel, von den ich den Anhänger kaufte, ist dement, und hat das Nummernschild verlegt?
Dann muss ich eine Eidesstaatliche Erklärung unterschreiben und gut? und bekomme den Anhänger abgemeldet?
Verlust des Kennzeichen der Polizei melden, egal ob geklaut oder verloren. Wenn du die Papiere hast kannst du auch einfach ein Neues nachdrucken lassen, gehst dann mit den Schreiben von der Polizei zur Zulassungsstelle und meldest den ab.
P.S. Den Verlust des Kennzeichens muss aber der noch Halter sprich der Vorbesitzer bei der Polizei anzeigen.
Zitat:
@Badland schrieb am 6. Juli 2021 um 08:03:25 Uhr:
Verlust des Kennzeichen der Polizei melden, egal ob geklaut oder verloren. Wenn du die Papiere hast kannst du auch einfach ein Neues nachdrucken lassen, gehst dann mit den Schreiben von der Polizei zur Zulassungsstelle und meldest den ab.P.S. Den Verlust des Kennzeichens muss aber der noch Halter sprich der Vorbesitzer bei der Polizei anzeigen.
Warum soll der TE ein neues Kennzeichen für viel Geld drucken lassen und damit zur Abmeldung gehen?. Da ist doch weder eine TÜV-Plakette noch eine Zulassungs-Plakette drauf die bei der Abmeldung entwertet werden könnte.
Kennzeichen Nachdrucken geht natürlich nicht.
Bei Verlust/Diebstahl wird dieses zur Fahndung ausgeschrieben und ist 10 Jahre gesperrt.
Den Verlust des Kennzeichens muss der für den Verlust verantwortliche beim Notar oder Zulassungsstelle an Eides versichern.
Erst dann geht die Abmeldung/ Ummeldung.
Sollte das Kennzeichen gestohlen worden sein, Diebstahl bei der Wache Anzeigen.
Da der TE das Kennzeichen nie hatte,kann er weder die EV noch die Diebstahl Anzeige machen.
Solange der Fahrzeugschein/Brief vorhanden ist, bekommt man ein neues Kennzeichen. Mit dem Kaufvertrag zusammen sollte das auch für den TE möglich sein.
Wenn die Papiere auch fehlen wird es kompliziert.