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Datenschutz beim Autokauf? Kein Einblick in den Brief erlaubt?

Themenstarteram 9. Februar 2022 um 18:46

Ich habe heute einen Gebrauchtwagen angeschaut (einen Audi bei einem Audivertragspartner) und es gab leider Unstimmigkeiten bzgl. Erstzulassung und Auslieferungsdatum. Daraufhin bat ich darum, dass ich mir eine Kopie vom Brief anschauen dürfte (also physisch vor Ort, nicht per E-Mail o.ä.). Dies wurde mir verweigert auf Grund von Datenschutz, weil der Vorbesitzer da drin stehen würde. Ist das wirklich so? Kommt mir sehr komisch vor, wenn ich das Auto kaufen würde, würde ich das doch auch sehen können? Mir wurde dann nur gesagt, dass das Auto ein Werkswagen war und danach von privat gefahren wurde.

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12 Antworten

Dann sollen die die Namen einfach "überkleben" im Sinne von einer temporären Verdeckung...; wo ist das Problem?!?!

Vermutlich müssen sich die Händler im Moment selbst bei einfachsten Dingen keine Mühe machen weil die Nachfrage so hoch ist. Das ist traurig aber wohl Realität. Wenn ein Händler nicht mal Einsicht in Unterlagen gewährt, wäre das Thema für mich erledigt

Die wenigsten Fahrzeugbriefe werden wirklich beim Händler im Tresor liegen sondern als Sicherheit bei der Bank.

Selbst die großen Vertragspartner und Niederlassungen haben es nicht so dicke das da Millionenwerte ohne Finanzierung durch eine Bank auf dem Hof stehen.

Themenstarteram 9. Februar 2022 um 19:05

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 9. Februar 2022 um 19:54:20 Uhr:

Vermutlich müssen sich die Händler im Moment selbst bei einfachsten Dingen keine Mühe machen weil die Nachfrage so hoch ist. Das ist traurig aber wohl Realität. Wenn ein Händler nicht mal Einsicht in Unterlagen gewährt, wäre das Thema für mich erledigt

Naja, was heißt Mühe... Ich hatte die Probefahrt schon, habe während der Probefahrt Unstimmigkeiten in den Unterlagen im Auto festgestellt, saß beim Verkäufer am Schreibtisch, er hatte die Kopie vom Brief in der Hand, er hätte sie nur rüberschieben müssen, das wäre also keinerlei Aufwand gewesen. Er meinte nur, er dürfe es aus Datenschutzgründen nicht. Aber ja, für mich ist das Auto somit auch erledigt.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. Februar 2022 um 19:56:21 Uhr:

Die wenigsten Fahrzeugbriefe werden wirklich beim Händler im Tresor liegen sondern als Sicherheit bei der Bank.

Selbst die großen Vertragspartner und Niederlassungen haben es nicht so dicke das da Millionenwerte ohne Finanzierung durch eine Bank auf dem Hof stehen.

Das war nicht das Problem, er hatte eine Kopie vom Brief in der Hand, durfte sie mir aber angeblich nicht zeigen.

Wegen dem Brief hat es sich erledigt?

Themenstarteram 9. Februar 2022 um 19:23

Zitat:

@E12MJ schrieb am 9. Februar 2022 um 20:18:58 Uhr:

Wegen dem Brief hat es sich erledigt?

Nein, wegen der Unstimmigkeiten, die nicht geklärt werden konnten.

Zitat:

@Driv3r schrieb am 9. Februar 2022 um 20:05:43 Uhr:

Das war nicht das Problem, er hatte eine Kopie vom Brief in der Hand, durfte sie mir aber angeblich nicht zeigen.

Diese Praxis ist üblich aus einem einfachen Grund: der Händler ist dein Verhandlungspartner & nicht der Vorbesitzer. Es gibt genügend Leute die dann vor dem Kauf den letzten Halter aufspüren und mit Fragen bombardieren ect. Das versucht man ua. zu vermeiden um sich nicht in eine schlechte Position zu bringen.

Allerdings gibt es auch eine einfache Möglichkeit das ganze zu umgehn....;)

die Fgst.Nr am Auto suchen (Scheibe, Codlabelaufkleber ect) und damit zum "befreundeten" anderen VAG Händler gehn & in die Historie schauen...;)

Themenstarteram 9. Februar 2022 um 19:31

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 9. Februar 2022 um 20:29:29 Uhr:

Allerdings gibt es auch eine einfache Möglichkeit das ganze zu umgehn....

die Fgst.Nr am Auto suchen (Scheibe, Codlabelaufkleber ect) und damit zum "befreundeten" anderen VAG Händler gehn & in die Historie schauen...;)

Aber sieht man da die Briefeinträge? Doch nur die Werkstattaufenthalte, oder?

nicht alle Halter aber den letzten der eingetragen wurde in die Historie

Klingt so, als wenn die Anzahl der Vorbesitzer nicht geklärt wäre.

Ließe sich durch eine Zusicherung im Kaufvertrag zumindest regeln "der Verkäufer sichert zu, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich X Vorhalter verzeichnet sind, ihm keine weiteren Voreigentümer/-halter bekannt sind und das Fahrzeug nicht als Mietwagen/Taxi o.ä. genutzt wurde".

Andererseits verstehe ich auch deine Reaktion. Wenn der Verkäufer bei so einfachen Sachen bereits mauert, wie reagiert er erst bei größeren Sachen? Mir hat ein Verkäufer 2013 gesagt, dass man - trotz sofortiger Bezahlung - den Jahreswagen nicht knapp zwei Monate auf dem eigenen Gelände unterstellen könne, ich solle mir eine Garage mieten und damit war der Kauf geplatzt.

Zitat:

@Driv3r schrieb am 9. Februar 2022 um 19:46:04 Uhr:

Ich habe heute einen Gebrauchtwagen angeschaut (einen Audi bei einem Audivertragspartner) und es gab leider Unstimmigkeiten bzgl. Erstzulassung und Auslieferungsdatum. Daraufhin bat ich darum, dass ich mir eine Kopie vom Brief anschauen dürfte (also physisch vor Ort, nicht per E-Mail o.ä.). Dies wurde mir verweigert auf Grund von Datenschutz, weil der Vorbesitzer da drin stehen würde. Ist das wirklich so? Kommt mir sehr komisch vor, wenn ich das Auto kaufen würde, würde ich das doch auch sehen können? Mir wurde dann nur gesagt, dass das Auto ein Werkswagen war und danach von privat gefahren wurde.

Bei meinem alten Auto habe ich über den Fahrzeugbrief tatsächlich den Vorbesitzer ausfindig gemacht und ihn angerufen, war ein netter Mensch, Auto dann auch gekauft (interessant wie dreckig ein Auto sein kann, das davor durch 3 Hände ging), aber verständlich wenn nicht jeder das will.

Ein anderer Händler wollte den Fahrzeugbrief (anderes Auto) tatsächlich nicht zeigen. Schwierig das jetzt einzuordnen, aber beim anderen Händler wurde dann auch kein Auto gekauft.

Wenn Bauchgefühl schlecht, würde ich auch nicht kaufen.

Keine Kaufberatung im Sinne dieses Forenbereiches.

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