1,1 Promille in Probezeit

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

habe leider kein anderes Unter-Forum gefunden, deswegen hier in meinem Stammforum...

Um es vorweg zu nehmen, es geht hier um eine Freundin (von meiner Freundin ne Arbeitskollegin & Freundin). Ich halte nach wie vor nichts von Alkohol am Steuer und ich kann es absolut nicht verstehen, wie man sich voll besoffen hinters Lenkrad setzten kann.

Sie ist in der Probezeit, wurde heute Nacht bei Fahrübungen auf einem Parkplatz (Baumarkt) mit 0,7 Promille Atemalkohol mit aufs Revier genommen. Bluttest ergab 1,1 Promille Blutalkohol.

Mit welchen Strafen muss Sie rechnen? Ich habe mal google angestrengt und bin auf mind. 4 verschiedenen Ergebissen gekommen.

Fakt ist auf alle Fälle:

- Fahrverbot
- Punkte
- Nachschulung
- Strafe
- MPU (?)

jedoch in welcher Höhe ist mir unklar. Sie ist Ersttäter und hat auch polizeilich ne "weiße Weste".

Deshalb die Frage an Euch, wer mir konkrete Ergebnisse mit Angabe der § geben kann.

Ich bedanke mich im vorraus!
Euer Basti

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe es kommt zu einer MPU bei der Einstellung.

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Tja, was den Richter nun dazu getrieben hat, die Mindeststrafe zu verhängen, ist jetzt mal außen vor.

Ich denke mal, Nachts auf einem nicht besuchten Parkplatz Fahrübungen zu machen, sollte keinen Menschen vor Gericht zum heulen bringen ;-)

nagut, hab mich noch mal belesen 😉 hab da wohl nen thread verwechselt *hust*

naja, ein bissl einsicht ihrer seits ist aber dennoch von vorteil

Also man sollte das ganze nicht so eng sehen hier.

Wenn man auf einem Parkplatz fährt wo man keinen gefährdet ist das ja wohl ein sehr mildernder Umstand oder nicht?!

Habt ihr mal bei den Polizisten gepustet, man hat schneller 1,0 drinne als man denkt. Ich finde 1,0 macht keinen volltrunken und irgendwie stumpf im Kopf, natürlich sollte man dann nicht mehr fahren, find auch richtig, aber ein bisschen selektieren sollte man wohl. (bezogen auf das Beispiel mit dem Haustür schlafen)

Wenn ich auf der Haustreppe einschlafen sollte und drogen dabei habe (würde nie Dope besitzen oder nehmen) dann fänd ich es einfahc lächerlich wenn das mit einem Führerschein in zusammenhang kommt. Natürlich soll man nicht unter Drogen fahren, aber wenn ich doch das Auto stehen lasse UM MIR EINEN REINZUHAUHEN dann ist das doch besser als ob ich voll auto fahre. EGAL WAS MAN IN DEUTSCHLAND MACHT, ALLES IST FALSCH.

Kenne jemanden ausser Schule den haben die mit Pillen (kp was) in Bochum im Dreieck gefilzt. Haben die dinger gefunden. Er hat nochniemals nen Führerschein angefangen gehabt. Im wurde dann das machen des Führerscheins verwährt.

Bleiben wir aber mal im legalen Bereich (Bier)
Annahme/Beispiel
Es ist Freitag Abend, Sonntag will ich erst wieder Auto fahren. Deshalb kann ich mir Bier trinken, zeigt das nicht gerade von Verwantwortung wenn ich Bier trinke und weiß ich fahre nicht unter Alkohol einfluss? Besser als wenn ich voll Fahre! Ich lass das Auto doch stehen weil ich so verantwortungsvoll bin. Das ist doch lächerlich oder sehe ich das Falsch?

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986
So, gestern war Gerichtsverhandlung!
450 EUR (30 Tagessätze) + 1 Jahr Fahrverbot (zählt natürlich ab April 0
 

Nix Fahrverbot.Ihr wurde die Fahrerlaubnis entzogen,ist ein kleiner aber bedeutender Unterschied.

Zitat:

ob sie die Gerichts-/Prozesskosten tragen muss

Warum soll die Allgemeinheit für ihr Fehlverhalten zahlen?

Zitat:

...ob Führerschein komplett neu gemacht werden muss oder "nur" MPU

Da hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun,eine MPU wird höchstens angeordnet wenn Zweifel daran bestehen das sie sich zukünftig an die Regeln hält.Als Ersttäter mit 1,1‰ ist aber keine MPU zu befürchten wenn sie nicht doch was verschwiegen hat.

Zitat:

Wurde nach "Erwachsenenrecht" entschieden und da aber jeweils das minimum.

Hat das der Anwalt erzählt?Das Urteil ist der ganz normal für Ersttäter,exakt das was ich am 20.April um 00.26 Uhr vorhersagte.

Nur sollte ihr klar sein das in der Restprobezeit jeder probezeitrelevante Verstoß automatisch MPU bedeutet und wenn sie die nächsten 10 Jahre ab Neuerteilung mit mindestens 0,5‰ erwischt wird ist die ebenflls fällig.Bei Ausfallerscheinungen sogar schon ab 0,3‰.

Sie wird nächstes Jahr im April wieder fahren dürfen wenn sie zwischenzeitlich keinen blödsinn macht und das besondere Aufbauseminar für besoffene Fahranfänger macht,sie sollte sich dann mindestens 3 Monate vor Ende darum kümmern.

Zitat:

Ich denke mal, Nachts auf einem nicht besuchten Parkplatz Fahrübungen zu machen, sollte keinen Menschen vor Gericht zum heulen bringen

Mit 19 will man erwachsen sein,dann muß man auch mit den Konsequenzen leben.

@boesemoese

Zitat:

Also man sollte das ganze nicht so eng sehen hier.
Wenn man auf einem Parkplatz fährt wo man keinen gefährdet ist das ja wohl ein sehr mildernder Umstand oder nicht?!

Wenn er eingezäunt ist so das kein Unbefugter auf ihn rauf kann interessiert es kein Schwein on der Fahrer besoffen ist oder überhaupt einen Führerschein hat.Bei Plätzen die jedem zugänglich sind sieht es eben anderst aus.

Wer aus Spass besoffen auf Parkplätzen rumfährt fährt früher oder später auch auf der Strasse und sei es nur mit Restalk.

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Zitat:

Original geschrieben von boesemoese


Wenn ich auf der Haustreppe einschlafen sollte und drogen dabei habe (würde nie Dope besitzen oder nehmen) dann fänd ich es einfahc lächerlich wenn das mit einem Führerschein in zusammenhang kommt. Natürlich soll man nicht unter Drogen fahren, aber wenn ich doch das Auto stehen lasse UM MIR EINEN REINZUHAUHEN dann ist das doch besser als ob ich voll auto fahre.

Hier stellt sich dann aber das Problem, daß ein derartiges Verhalten (Drogenkonsum allgemein bzw. Drogenhandel im Speziellen) Zweifel daran aufkommen lassen, ob die Person die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderliche charakterliche Reife besitzt.

Moin,

erstmal Danke an Basti für die Info (kriegen wir ja sonst recht selten 😉 "Feedback"😉

Tjo, was soll ich dazu schreiben....ich habe zwar 0 Toleranz gegenüber Alkohol am Steuer oder bei der Arbeit! Aber da ich selber kein unbeschriebenes Blatt bin, bin ich ehrlich und sage "gefühlsmäßig" finde ich es zu hart...

Ich kenn leider nicht die gesamten Umstände etc. vll. auffällig zuvor o.ä. (das war ich aber auch...) aber alleine von der Situationbeschreibung find ich das Urteil sehr hart.

Aber ich vermute, das gegen Alkohol am Steuer bei vielen Richtern mittlerweile 0 Toleranz oo.ä. besteht, da die auch öfter mal sehen, was am Ende des Tages bei rumkommt...(a la Alkoholklau bei als für 15euro...)

MfG

wing

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986
So, gestern war Gerichtsverhandlung!
450 EUR (30 Tagessätze) + 1 Jahr Fahrverbot (zählt natürlich ab April 0
 

Nix Fahrverbot.Ihr wurde die Fahrerlaubnis entzogen,ist ein kleiner aber bedeutender Unterschied.

Fahrerlaubnis entzogen führt meiner Meinung nach automatisch zum Fahrverbot - es sei den Du fährst mit abgenommen FS in der Gegend rum. Dann aber schnell in die Ecke und schämen!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

ob sie die Gerichts-/Prozesskosten tragen muss

Warum soll die Allgemeinheit für ihr Fehlverhalten zahlen?

Warum bauen wir Autobahn-Brücken für paar Millionen, die kein Schwein nutzt?

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

...ob Führerschein komplett neu gemacht werden muss oder "nur" MPU

Da hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun,eine MPU wird höchstens angeordnet wenn Zweifel daran bestehen das sie sich zukünftig an die Regeln hält.Als Ersttäter mit 1,1‰ ist aber keine MPU zu befürchten wenn sie nicht doch was verschwiegen hat.

Meine Aussage dazu steht - entweder FS neu, oder MPU.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Ich denke mal, Nachts auf einem nicht besuchten Parkplatz Fahrübungen zu machen, sollte keinen Menschen vor Gericht zum heulen bringen

Mit 19 will man erwachsen sein,dann muß man auch mit den Konsequenzen leben.

@boesemoese

Habe ich was anderes behauptet? Natürlich soll Sie mir den Konsequenzen leben!

Und um Erwachsen zu sein, soll man wie ein Schloßhund heulen?

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Nix Fahrverbot.Ihr wurde die Fahrerlaubnis entzogen,ist ein kleiner aber bedeutender Unterschied.
Fahrerlaubnis entzogen führt meiner Meinung nach automatisch zum Fahrverbot - es sei den Du fährst mit abgenommen FS in der Gegend rum. Dann aber schnell in die Ecke und schämen!

Hier sollte man die beiden Strafen "Fahrverbot" und "Entzug der Fahrerlaubnis" nicht miteinander vermsichen. Es wurde ja schon an anderen Stellen erklärt, aber trotzdem noch mal in Kurzform:

"Fahrverbot":
Man muss für eine bestimmte Zeit seinen Führerschein an behördlicher Stelle abgeben und bekommt ihn nach Ablauf der Sperre zurück.

"Entzug der Fahrerlaubnis":
Der Führerschein wird eingezogen und geschreddert/für ungültig erklärt. Nach Ablauf bzw. rechtzeitig vor Ablauf der Sperre muss man einen neuen beantragen. Wird die Fahrerlaubnis für mehr als 2 Jahre entzogen, dann muss man zur Fahrschule und eine neue theoritische und praktische Prüfung ablegen.

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Warum soll die Allgemeinheit für ihr Fehlverhalten zahlen?
Warum bauen wir Autobahn-Brücken für paar Millionen, die kein Schwein nutzt?

Ich halte es für normal, dass derjenige der verurteilt wird auch die Kosten zu tragen hat.

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Da hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun,eine MPU wird höchstens angeordnet wenn Zweifel daran bestehen das sie sich zukünftig an die Regeln hält.Als Ersttäter mit 1,1‰ ist aber keine MPU zu befürchten wenn sie nicht doch was verschwiegen hat.
Meine Aussage dazu steht - entweder FS neu, oder MPU.

Das halte ich durchaus für möglich, dass hier noch entschieden werden kann. Also in der Form, dass sie entweder eine MPU machen und keine neuen Prüfungen ablegen muss, oder keine MPU und sie muss wieder zur Fahrschule.

Beides hat zunächst mal Investitionen in Form von Zeit und Kosten zur Folge und kann davon beeinflusst werden, ob sie aus dem Fehler gelernt hat oder eben nicht. Die Fahrschule mit den Prüfungen dürften dabei sicherlich einfacher zu bestehen sein als die MPU ...

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986


...es sei den Du fährst mit abgenommen FS in der Gegend rum.

Hierbei handelt es sich um ein Paradoxon, welches in der Realität nicht ausführbar ist.

Man kann nicht mit einem Gegenstand herumfahren, der einem vorher abgenommen wurde, da man ja nach dem Entzug nicht mehr im Besitz des Gegenstandes ist.

Menno, Du weißt, was ich meine :-)

ich wurde leider auch erwischt mit 1,3 und mein führerschein ist komplett weg
ich muss den führerschein neu machen aber muss ich dann auch die theoretische und praktische prüfungen wiederholen?

Logo ist ja der Sinn der Sache.

Zitat:

Original geschrieben von scar5


aber muss ich dann auch die theoretische und praktische prüfungen wiederholen?

Seit einem guten Jahr werden bei der Wiedererteilung nach der Sperrfrist keine Prüfungen mehr verlangt.Nur zwei Bundesländer melden nach mehr als 10 Jahren ohne Fahrerlaubnis Zweifel an der Eignung an und verlangen die Prüfungen.

Aber nach den 10-12 Monaten die man als Ersttäter normalerweise auf die Fahrerlaubnis verzichten durfte waren Prüfungen bei der Wiedererteilung eh nicht vorgesehen,die waren erst ab 2 Jahre nach dem Entzug fällig.

Bei Wiederholungstätern oder Probeführerscheinlern kommen noch ein paar Besonderheiten hinzu,aber die haben mit der Frage Führerscheinprüfungen ja oder nein nichts zu tun.

Hallo

Ich find es immer "interessant" ,dass es Menschen gibt die nachdem die Alkohol getrunken haben noch in der Lage sind zu fahren.

Ich merke nach 2-3 Bier schon die "Nebenwirkungen" und wäre da schon nicht mehr in der Lage Auto zu fahren.
Ich würde auch garnicht auf die dumme idee kommen.

Soll keine Moralapostel sein aber man muss sich mal eins klar werden:

Entweder fahre ich Auto oder ich gehe saufen!

Beides funktioniert einfach nicht.

scar5: Haben sie dich heute morgen angehalten?

Hallo,

dass es unverantwortlich ist braucht mir niemand zu sagen, ich bin dennoch auch mit 1,3 Promille gefahren, habe meinen Audi A4 zerlegt (totalschaden) d.h. plus unfall (an dem aber nur ich beteiligt war), bin aber vor nem jahr schonmal mit Alkohol aufm Fahrrad angefahren worden, zähle somit nicht als Ersttäter denke ich...

was wird da auf mich zukommen... 2 jahre + MPU, oder hab ich vllt glück un es wird etwas weniger bzw keine mpu, gibts da chancen? führerschein ganz neu machen wird wohl da auch dabei sein...

greetz

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