? zugelassenen Werkstätten zur Erhaltung der (Anschluss-)Garantie
Hallo,
mein Wagen muss demnächst in die Werkstatt zur 1. Inspektion. Ich frage mich, ob es unbedingt eine VW-Werkstatt sein muss oder ob es auch freie Werkstätten gibt, die nach VW-Vorgaben offiziell arbeiten und deren Stempel nicht zu Problemen in der Anschlussgarantie führt? Insbesondere, ob diese preiswerter sind und wie man sie findet, sofern möglich?
Ich hatte neulich schonmal gefragt, bin aber aus den Antworten nicht so recht schlau geworden: ist man durch die, in meinem Fall 4-jährige, Anschlussgarantie somit für 6 Jahre an VW-Werkstätten gefesselt für alle (!) Arbeiten am Auto?
Insbesondere einfachere Arbeiten, wie Ölwechsel, Filterwechsel, Zündkerzen, Bremsen etc. könnte ich mit nem Bekannten auch selbst machen oder in einer freien Werkstatt durchführen lassen und dann nur die Inspektionen bei VW.
Geht das oder verwirkt man damit die Anschlussgarantie und hätte sich die 500 (?) Euro gleich sonstwohin stecken können?
Ich habe davon keine Ahnung, hab den Wagen geerbt und will die Kosten einfach so gering wie möglich halten und mich ehrlich gesagt auch nicht vom Konzern in die Zange nehmen lassen an meinem Eigentum.
Danke.
Beste Antwort im Thema
An seiner E85 Tanke ...
40 Antworten
Zitat:
@Don_Blech schrieb am 2. Februar 2015 um 22:23:32 Uhr:
Der verarscht uns doch mit seinen Postings hier ...
Wie kommst du darauf?
Vielleicht waren es auch drei Jahre, was weiß ich, ich hab die Vertragsunterlagen nicht gesehen.
Es geht mir darum, möglichst billig mit dem Auto zu fahren... teure Vertragswerkstätten zu umgehen, mal anzutesten, wie Ethanolmischungen damit laufen etc. Und bislang hat sich da ja gezeigt, dass es funktioniert. Und ich habe nie geschrieben, dass irgendeine MKL angegangen ist.. ich hatte mich nur für den Fall, dass das passiert, erkundigt, wie man die gelöscht bekommt und ob da ein Fehler hinterlegt wird, der einen die ASU kostet. Das Wägelchen läuft wie ne 1.
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 2. Februar 2015 um 23:28:27 Uhr:
Wie kommst du darauf?Zitat:
@Don_Blech schrieb am 2. Februar 2015 um 22:23:32 Uhr:
Der verarscht uns doch mit seinen Postings hier ...
Vielleicht waren es auch drei Jahre, was weiß ich, ich hab die Vertragsunterlagen nicht gesehen.Es geht mir darum, möglichst billig mit dem Auto zu fahren... teure Vertragswerkstätten zu umgehen, mal anzutesten, wie Ethanolmischungen damit laufen etc. Und bislang hat sich da ja gezeigt, dass es funktioniert. Und ich habe nie geschrieben, dass irgendeine MKL angegangen ist.. ich hatte mich nur für den Fall, dass das passiert, erkundigt, wie man die gelöscht bekommt und ob da ein Fehler hinterlegt wird, der einen die ASU kostet. Das Wägelchen läuft wie ne 1.
Popcorn und Cola😁😁
@TE: merkst du es nicht?Oder willst du es nicht merken?(guck dir das fettgeschriebene an...
Du wirst hier keine Postings lesen, die du deiner Werkstatt unter die Nase reiben kannst, um Garantieleistungen zu erschleichen, die du wegen Mängeln aus unsachgemäßen Gebrauchs selbst verursachst. Stichwort E85.
Von mir aus kauf dir aus der Bucht billige Querlenker aus China, bau diese selbst ein, damit du richtig sparen kannst und warte ein paar km ab und du fliegst halt auf dem Acker, hauptsache du verletzt dabei aber keine anderen Verkehrsteilnehmer.
So langsam habe ich allerdings das Gefühl, dass du überhaupt kein Fahrzeug besitzt und einfach nur rumstänkern möchtest.
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 2. Februar 2015 um 23:28:27 Uhr:
Es geht mir darum, möglichst billig ...Auto zu fahren...
Am billigsten fährst Du, wenn Du das Erbstück (bzw. "Dein Eigentum"😉 sofort in Bargeld umwandelst. Davon betankst du dann (solange er noch läuft) den Vento und zahlst dessen noch anfallende Wartungen. Ganz ohne "Hersteller-Zange", in der billigsten Werkstatt mit den billigsten Teilen die es gibt.
Ein schöner Batzen Restgeld wird natürlich dabei übrig bleiben, den Du möglichst geschickt anlegen solltest (dazu bitte im Börsianer-Forum Tips erfragen !), damit es sich möglichst heftig vermehrt.
Von dem Wahnsinns-Geldhaufen kannst Du dann nach Ableben des Ventos neues Eigentum erwerben, welches dann vermutlich zahlreiche neue Fragen aufwirft die hier besprochen werden müssen.
Bis dahin ist es aber noch lange hin, denn der Vento ist noch lange nicht "durch".
Haha, das wäre natürlich auch ne Möglichkeit. Aber ich glaube, dann hätte ich ein mittelgroßes Problem, wenn diejenigen, die mir den Wagen zur Verfügung gestellt haben (anstatt ihn selbst zu Bargeld zu machen), sehen würden, wie ich ihn verkaufe. Formal könnte ich das auch, aber so war die Übertragung halt nicht gedacht.
Ich weigere mich einfach einzusehen, dass man mit der neuen Karre so an den Hersteller gebunden sein soll. Klar, man könnte sagen, warum soll ich mich beschweren? Ein fast neues Auto sehr günstig bekommen, da sollten die Werkstattkosten auch drin sein. Aber mich reizt es einfach, so wenig wie möglich reinzustecken, aber dennoch im Fall des Falles am meisten aus der Garantie rauszuziehen. Oder einfach mal was auszuprobieren mit Bioethanol-Gemischen etc.
Daher die Frage, wie man am günstigsten an den Stempel zur Erhaltung der Anschlussgarantie kommt.
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Du kannst in jede Werkstatt gehen, die z.B. neben einer anderen Marke auch das Zeichen "VW Service" hat. Dann geht nichts von der Garantie flöten. Die Werkstattbindung nur an Werkstätten der eigenen Marke ist nach europäischem Recht nicht zulässig.
Zitat:
@LuckySL schrieb am 5. Februar 2015 um 19:19:08 Uhr:
Du kannst in jede Werkstatt gehen, die z.B. neben einer anderen Marke auch das Zeichen "VW Service" hat. Dann geht nichts von der Garantie flöten. Die Werkstattbindung nur an Werkstätten der eigenen Marke ist nach europäischem Recht nicht zulässig.
Sorry, Du hast leider nichts verstanden! Es geht nicht um die Gewährleistung oder Standardgarantie, sondern um die zusätzlich abgeschlossene Garantieverlängerung. Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag, dessen Bedingungen klar festgelegt werden können.
Selbstverständlich kann man zur Wartung auch zu offiziellen Werkstätten mit "VW-Service" gehen.
Sind oftmals frühere VW-Händler die nur noch Werkstätten mit VW-Service betreiben.
Zitat:
@cc307 schrieb am 5. Februar 2015 um 21:53:22 Uhr:
Selbstverständlich kann man zur Wartung auch zu offiziellen Werkstätten mit "VW-Service" gehen.
Sind oftmals frühere VW-Händler die nur noch Werkstätten mit VW-Service betreiben.
Wie findet man die denn?
Zitat:
@0 0 7 schrieb am 5. Februar 2015 um 21:36:13 Uhr:
Sorry, Du hast leider nichts verstanden! Es geht nicht um die Gewährleistung oder Standardgarantie, sondern um die zusätzlich abgeschlossene Garantieverlängerung. Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag, dessen Bedingungen klar festgelegt werden können.Zitat:
@LuckySL schrieb am 5. Februar 2015 um 19:19:08 Uhr:
Du kannst in jede Werkstatt gehen, die z.B. neben einer anderen Marke auch das Zeichen "VW Service" hat. Dann geht nichts von der Garantie flöten. Die Werkstattbindung nur an Werkstätten der eigenen Marke ist nach europäischem Recht nicht zulässig.
Den Vertrag für die Garantieverlängerung habe ich auch abgeschlossen. Es ist so, wie ich geschrieben habe. Ich habe das sehr gut verstanden.
Dann gib dem TE mal Deine Realdaten, damit er, sollte er Deine Ratschläge beherzigen, sich an Dich wenden kann, wenn VW Probleme macht ...
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 5. Februar 2015 um 22:25:52 Uhr:
Wie findet man die denn?Zitat:
@cc307 schrieb am 5. Februar 2015 um 21:53:22 Uhr:
Selbstverständlich kann man zur Wartung auch zu offiziellen Werkstätten mit "VW-Service" gehen.
Sind oftmals frühere VW-Händler die nur noch Werkstätten mit VW-Service betreiben.
Zum Beispiel über die Suchfunktion der VW-Homepage. Es gibt durchaus Autohäuser, die Skoda oder SEAT verkaufen, in den angeschlossenen Werkstätten aber auch autorisierten Service für VW anbieten, oder umgekehrt. Ich gehe aber davon aus, dass die nicht billiger sind, als solche Werkstätten, die zu einem VW-verkaufenden Autohaus gehören.
Nachdem under VW Händler hier vor Ort aufgegeben hat ist mein Vater mit seinem Golf+ auch zu einer autorisierten VW-Werkstatt gegangen.Diese hatte früher auch Neufahrzeuge von VW verkauft,das darf er nicht mehr.Aber Wartung darf er noch durchführen
Allerdings ist diese nichts günstiger wie bei den anderen von VW autorisierten Werkstätten auch.Eher das Gegenteil
Über Garantie braucht man sich in diesem Fall keine Gedanken machen.Die ist für den Motor eh schon erloschen.
Da wird schon genau geprüft wie der Schaden entstehen konnte.Bei ungewöhnlichen Schäden noch genauer.
Ich bin mir auch nicht sicher ob Fehler die im normalen Fehlerspeicher hinterlegt werden nicht auch noch in einem nicht löschbaren zusätzlich hinterlegt werden.Oder alle gelöschten zusätzlich gespeichert werden
Wenn erlaubt, wollte ich an dieser Stelle mal eine Frage zur Garantie stellen:
Ich erhalte in den nächsten Wochen meinen Sportsvan und habe die Garantie ebenfalls um 36 Monate erweitert.Muss ich jetzt eigentlich jedes Jahr zur Inspektion um die Garantiebedingungen zu erfüllen (was für mich am logischten wäre), oder erst dann wenn die Inspektionsanzeige (oder wie man das nennt) am Fahrzeug auf eine fällige Inspektion hinweist?Wollte nämlich nun nicht gerne, das im Falle eines Falles, der Satz fällt "sie haben sich nicht an die Wartungsvorschriften gehalten, keine Kostenübernahme".
Mir ist es egal, ob ich jetzt jedes Jahr Inspektionskosten tragen muss, denn wenn dann mal etwas wirklich teures kaputtgeht, gleicht sich das ja mehr als aus...
Im April/Mai bekomme ich meinen GTD und werde wohl auch die Garantie verlängern.
Kann man etwa abschätzen, wie oft das Auto in den fünf Jahren der Garantie dann in
die Werkstatt muss und welche Kosten dann entstehen?
Diese "Zwangskosten" müsste man ja dann zu den Kosten der Garantieverlängerung dazu rechnen.
Meine beiden anderen Golfs haben in 21 Jahren nie eine Inspektion bekommen, ausser mal Öl etc.
Habe ich billig selbst gemacht. Sehr zuverlässige Autos!