"Schwarzes-Ebay-Schaf" und die Folgen davon

BMW 3er E46

Hi, heut ist mir was ziemlich ärgerliches passiert, ich fang einfach mal an zu erzählen:

Hab mir schon vor ca. einem Monat einen Blinkerschalter mit BC-Funktion bei Ebay gekauft! Jetzt bin ich heute zu meinem BMW Händler gefahren und wollte mir den Schalter einbauen lassen, war ja auch eigentlich kein Problem. Die freundliche Dame sagte mir das es ca. 50 € kostet und 30 Minuten dauert! Also bin ich halt 30 Minuten ein bisschen spazieren gegangen. Als ich dann wieder kam um mein Auto abzuholen, hat dort auch wieder alles super geklappt und mir wurde gesagt das mir die Rechnung zugeschickt wird, da das ganze PC-System bei ihnen „abgekackt“ ist. Als ich dann vom Hof gefahren bin, ist mir erst gar nicht aufgefallen das meine Blinker nicht gehen, weil ich so beschäftigt war mit dem neuen BC rumzuspielen ! Aber einige Straßen weiter ist mir dann doch schließlich aufgefallen, das irgendwas nicht stimmt, sprich der Blinker nicht geht. Also bin ich umgedreht und wieder zurück gefahren und hab mein Problem dem Chef erklärt. Der hat sich noch mal die ganze Sache angeschaut und alles mit diesem Labtop abgecheckt. Er hat nirgendwo einen Fehler gefunden und hat gesagt er baut mir jetzt einfach noch mal meinen alten Blinkerschalter ein um zu schauen ob es jetzt geht. Als er das getan hat, ging auch wieder der Blinker und er hat festgestellt, dass an dem BC-Blinkerschalter schon jemand rumgepfuscht hat und er deshalb nicht geht! Hab jetzt bei BMW einen neuen (80€) bestellt und er wird mir morgen eingebaut.

Jetzt hab ich ein paar Fragen, muss ich die ganze Arbeitszeit bezahlen, also sprich für den
1. Einbau
2. den Ausbau und den Einbau des alten Schalters
3. den Einbau für den neuen Schalter?
Immerhin hätten sie ja checken müssen das der Blinker nicht geht und mich damit eigentlich gar nicht vom Hof fahren lassen dürfen!
Und denkt ihr ich kann irgendwie mein Geld von dem Ebay-Mitglied wieder zurückbekommen? Immerhin hat er ja gewusst das der BC defekt war!

MFG

Mark

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 328cicoupe


sorry fürs OT, aber gibts etwa eine Regelung wonach man anhand von Bewertungen als "gewerblich" eingestuft wird?

Grüße Björn *mit300bewertungen*

Das Würde mich auch mal interessieren, denn ich mach ziemlich viel über ebay

Hi Leute,

meiner Meinung nach kann man sehr wohl was unternehmen, denn das Teil wird nicht ausdrücklich als defekt verkauft.

Auslobung:

BMW E46 E39 E38 X3 X5 Bordcomputer Blinkerschalter

Original BMW Bordcomputer Blinkerschalter

Teilenummer: 8 363 668

Passend für E46 E39 E38 X3 X5 und Z4

Ideal zum nachrüsten

Und dieses Teil funktioniert nicht, somit entspricht es nicht der Teilenummer und ist nicht "ideal" zum Nachrüsten. Sofort Kontakt aufnehmen mit dem Verkäufer...ich sehe gute Chancen, dass der Verkäufer im Rechtsstreit alle zusätzlich enstandenen Kosten übernehmen muss zuzüglich der Kaufpreiserstattung und der Differenz zum Neuteil. Etwas problematisch wird die Tatsache, dass dem Verkäufer keine Möglichkeit der Nachbesserung gegeben wurde.

Vom 🙂 sollte man nicht zuviel erwarten, denn das wäre wirklich mehr als nur kulant 😉.

Gruss Mad

Erstmal ist wieder auf den Unterschied gesetzliche Gewährleistung (auch bei Privatverkäufen, hier nicht ausgeschlossen) und Garantie zu achten!

Ferner würde ich diese Unstimmigkeiten online klären. Ebay bietet dafür ein Formular und nur darüber hast du anschließend Anspruch auf Käuferschutzes. In deinem Fall könnte dir das zumindest 26,51€ retten (25€ Eigenanteil, Versandkosten werden nicht abgedeckt).

Also, da das Teil die zugesicherte Beschaffenheit/Eigenschaften nicht aufweist und die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht ausdrücklich im Auktionstext ausgeschlossen wurde, hast du doch ganz gute Karten!

Und halte uns auf dem Laufenden!!!

ALEX

In der ct (Computer-Magazin) 05/.2006 standen die verschieden Gerichtsurteile ob Verkaeufer gewerblich sind oder nicht.

Gewerbliche muessen Ruecknahmegarantie anbieten und unterliegen auch der Umsatzsteuer.

Powerseller sind prinzipiell gewerblich.

Ansonsten geht es nach Anzahl der Bewertungen in den letzten Monaten,
ob man Neuwaren oder Gebraucht verkauft.

Ein ueberwiegender Kaeufer ist auch nicht gewerblich anzusehen.

Wer aber seinen Hausrat oder seine Musiksammlung verkauft oder bei Ebay ankauft und wiederverkauft, ist durchaus gewerblich taetig, sobald er eine entsprechende Anzahl Verkauefe taetigt. Ob er dabei im Vergleich zu seinem Einstandspreis einen Gewinn erzielt ist dabei unerheblich.

Die verschiedenen Urteile muss man in der oben genannten Quelle nachlesen. Wie das in unserm Rechtsstaat ist, ist alles Anwalts-/Gerichts-/Grosswetterlageabhaengig.

Rein gefuehlsmaessig sag ich mal, ab 30 Verkaufsbewertungen pro Jahr kann man als Gewerblicher eingestuft werden.

Gruss
Joe

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Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


Rein gefuehlsmaessig sag ich mal, ab 30 Verkaufsbewertungen pro Jahr kann man als Gewerblicher eingestuft werden.

Gruss
Joe

die hatte ich alleine letztes Monat 😁 😉

Doch als Gewerbeteibender sehe ich mich deshalb noch lange nicht.... naja, die Finanz siehts womöglich anders 🙄

Grüße Björn

Zitat:

Original geschrieben von Alex-998


Erstmal ist wieder auf den Unterschied gesetzliche Gewährleistung (auch bei Privatverkäufen, hier nicht ausgeschlossen) und Garantie zu achten!

Ferner würde ich diese Unstimmigkeiten online klären. Ebay bietet dafür ein Formular und nur darüber hast du anschließend Anspruch auf Käuferschutzes. In deinem Fall könnte dir das zumindest 26,51€ retten (25€ Eigenanteil, Versandkosten werden nicht abgedeckt).

Also, da das Teil die zugesicherte Beschaffenheit/Eigenschaften nicht aufweist und die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht ausdrücklich im Auktionstext ausgeschlossen wurde, hast du doch ganz gute Karten!

Und halte uns auf dem Laufenden!!!

ALEX

Ich habe gestern schon das Formular ausgefüllt und an Ebay geschickt, eigentlich müsste ich heute oder morgen eine Antwort von denen bekommen! Mit dem Verkäufer habe ich mich auch schon in kontakt gesetzt. Hab ihm eine Email geschrieben, denke aber nicht das er/sie zurück schreiben wird ... Naja jetzt erstmal gucken was Ebay dazu meint! Ich halt euch auf jedenfall mal auf dem Laufenden!

Danke für euere Hilfe!

Mark

Ebay wird da gar nichts dazu meinen... dieser Zweck dient nur dazu, einen übergeordneten Dialog herzustellen.
Irgendwann kann der Geschädigte dann die Notbremse ziehen und den Käuferschutz beantragen... der Beträgt ohne Paypalzahlung max. 200 Euronen - 20 oder 25 Euro Selbstbehalt. (den du vielleicht innerhalb der nächsten 7 Monate ausbezahlt bekommst)

Grüße Björn

Mir ist grad noch was kleines aufgefallen!
Auf dem Bild vom Verkäufer hier sind andere 2 Schrauben, als auf dem Bild von mir zu sehen! Mein 🙂 hat gemeint das diese 2 Schrauben (auf meinem Foto zu sehen) eigentlich da gar nicht reingehören und provisorisch reingedreht wurden um den ganzen Kasten zusammenzuhalten. Kann ich dann event. sagen, dass das Produkt das ich gekauft habe nicht das Produkt ist/dem Produkt entspricht, welches er in dem Angebot gezeigt hat?

ähm dein "bild"-link funzt nicht ganz, die adresse

http://www.motor-talk.de/Bild

gibts nicht 😉

Ups sorry bin grad weng im Stress, ich hoff so gehts!

Wenn der Verkäufer sich nicht meldet,
mach dir keinen Stress.
Buch es unter Lebenserfahrung ab und
mach vor dem nächsten Ebaykauf einfach einen
Preisvergleich.
Lieber für orig. Teile Vorort etwas mehr bezahlen,
als später event.Ärger via Ebay.

Muss aber noch was sagen:
Hatte hier übers Forum Felgen gekauft.
Verkäufer: Für xyz Eur kannst du die Felgen haben.
Ich: OK. Dafür nehme ich die Felgen, Abholtermin ist noch offen,
da ich beruftl. unterwegs bin.

2 Tage später lass ich ne Mail:
Sorry, habe die Felgen bereits verkauft, da ich 80EUR mehr bekommen habe.

Rein rechtl. hätte ich auf den Kaufvertrag bestehen können,
Rechtsschutz ist vorhanden, aber ist es das wert ?????????

Zitat:

Original geschrieben von bmw320DE46


Wenn der Verkäufer sich nicht meldet,
mach dir keinen Stress.
Buch es unter Lebenserfahrung ab und
mach vor dem nächsten Ebaykauf einfach einen
Preisvergleich.
Lieber für orig. Teile Vorort etwas mehr bezahlen,
als später event.Ärger via Ebay.

Muss aber noch was sagen:
Hatte hier übers Forum Felgen gekauft.
Verkäufer: Für xyz Eur kannst du die Felgen haben.
Ich: OK. Dafür nehme ich die Felgen, Abholtermin ist noch offen,
da ich beruftl. unterwegs bin.

2 Tage später lass ich ne Mail:
Sorry, habe die Felgen bereits verkauft, da ich 80EUR mehr bekommen habe.

Rein rechtl. hätte ich auf den Kaufvertrag bestehen können,
Rechtsschutz ist vorhanden, aber ist es das wert ?????????

Das Beispiel hinkt etwas, da Dir ja "nur" ein theoretischer Schaden enstanden ist...

Aber hier ist ein praktischer Schaden enstanden und den würde ich keinesfalls auf sich beruhen lassen.

Wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein Symbolbild handelt, wäre das ein weiterer Ansatzpunkt.
Aber es gibt auch so genug andere Argumente, die ja hier aufgeführt wurden...EBAY wird da keine Stellung beziehen, aber warte ab, was der Verlkäufer dazu sagen wird.

Gruss Mad

Na, die Felgen waren schon günstig,
muß mir jetzt teurere Felgen kaufen,
aber egal.

Der Schaden hält sich ja in Grenzen,
und we geschrieben wurde, lehnt der Verkäufer
jede Art von Garantie, Rückgabe und FUNKTION
ab. <hoffe, ich habe das richtig in Erinnerung>

Bin grad vom 🙂 wiedergekommen, habe jetzt endlich einen funktionierenden BC-Blinkerschalter! Sie haben nur den Einbau von heute und gestern berechnet, den Ausbau des kaputten + einsetzen des alten Schalters zum Glück nicht! Habe auch noch eine gratis Wäsche zusätzlich bekommen. Da kann man sich wirklich nicht beschweren!

Ich werde, wenn ich bis Freitag bzw. Samstag keine Antwort erhalten habe, nochmal den Verkäufer anschreiben und diesmal konkrete Ansatzpunkte wie z. B. das Bild, die Teilenummer, den Satz "ideal zum Nachrüsten" und

Zitat:

Original geschrieben von Alex-998


Also, da das Teil die zugesicherte Beschaffenheit/Eigenschaften nicht aufweist und die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht ausdrücklich im Auktionstext ausgeschlossen wurde, hast du doch ganz gute Karten!

nennen, vielleicht beantwortet er dann die Email!

Mark

Zitat:

Original geschrieben von bmw320DE46


und we geschrieben wurde, lehnt der Verkäufer
jede Art von Garantie, Rückgabe und FUNKTION
ab. <hoffe, ich habe das richtig in Erinnerung>

Schon richtig, allerdings entspricht das Teil nicht der Teilenummer und den zugesicherten Eigenschaften und es wurde nicht ausdrücklich als "Bastlerteil" oder "defekt" verkauft. Insofern bestehen sehr gute Chancen.

Gruss Mad

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