„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update

Mercedes

WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013

Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)

Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.

Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%

Vielen Dank im Voraus für gute Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:


Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,

Guter Mann ....

was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.

Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Howie

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Am 27.10.2020 verhandelt der BGH Kläger gegen Mercedes Benz. LG und OLG hatte der Kläger verloren. Vorweg entscheidet der EugH über die Abschaltautomatik. Danach ist wohl das Thema geklärt. Es handelt sich aber um den 4 Zylinder Dieselmotor.

Was bedeutet das dann? Das MB nichts zahlen muss?
Evtl. hat der Klaeger nur einen schlechten Anwalt gehabt?

Ich verstehe das nicht! Bei VW entscheidet das Gericht fuer den Klaeger, bei MB gegen den Klaeger?

Evtl. sieht die Sachlage beim 6 Zylinder anders aus

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 9. Juni 2020 um 12:17:14 Uhr:


Was bedeutet das dann? Das MB nichts zahlen muss?
Evtl. hat der Klaeger nur einen schlechten Anwalt gehabt?

Ich verstehe das nicht! Bei VW entscheidet das Gericht fuer den Klaeger, bei MB gegen den Klaeger?

Evtl. sieht die Sachlage beim 6 Zylinder anders aus

Der Unterschied zwischen VW und MB ist:
VW hat zugegeben, eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut zu haben. Das sehen die Gerichte als sittenwidrig an.
MB gibt auch zu, Abschaltvorrichtungen, z.B. Thermofenster, BIT-19, etc. verbaut zu haben, vertritt aber die Auffassung, dass diese Abschaltvorrichtungen durch geltendes Recht gedeckt sind.
Das sieht das KBA anders und hat daher für bestimmte Motortypen ein verpflichtendes Software-Update angeordnet. Sonst verliert das Kfz seine Typenzulassung und die Zwangsstilllegung droht. Bisher ist mir keine Klage von MB gegen diese Verfügung bekannt. MB spricht immer nur davon.
Entscheidend für MB ist das Urteil des EuGH. Sollte dieser in dem Thermofenster eine illegale Abschaltvorrichtung erkennen, fällt die Argumentation von MB in sich zusammen.
MB ist problembewusst und hat bisher bewusst auf eine Klage vor dem BGH verzichtet, um kein für sie negatives Präzidensurteil zu schaffen. Die Klage vor dem BGH wurde durch den Fahrzeugbesitzer erhoben.
Übrigens entscheidet der gleiche BGH-Senat, der auch im VW-Fall Recht gesprochen hat.

Hallo atoll,
da hast Du aus meiner Sicht einen sehr wesentlichen Beitrag zur aktuellen Situation vorgelegt.
MB hat mich offiziell zu einem software-update aufgefordert. Jedoch eine Original-MB-Vertretung hatte hingeschmissen, weil das Update nicht funktionierte. Dazu habe ich Euch früher geschrieben.
Mittlerweile habe ich etwa 5 Rechtsanwälte samt Gefolge in meiner Post. Ich habe bislang noch nichts unternommen, bzw. veranlaßt.
Welche Vorgehensweise empfiehlst Du mir denn zu meinem ML 250 Bluetec 4Matic, EZ 09/2013, aktuell 180.000 km?
Vielen Dank im voraus,
Gruß
wurzie

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@wurzie
1. Das Software-Update würde ich erst durchführen lassen, wenn Du ein amtliches Schreiben vom KBA mit der Androhung der Stilllegung bekommst. MB kann bei Nichtdurchführung keine Zwangsmaßnahmen durchführen. Und den TÜV interessiert das nicht (Habe gestern in Rahmen der Inspektion die HU machen lassen).
Persönlich zweifel ich daran, dass neben dem Mehrverbrauch keine Langzeitschäden auftreten können. Und dann ist man in der Beweislast, das die Schäden ursächlich durch das Update entstanden sind.
2. Die Frage ist schwer zu beantworten, ohne die Fakten zu kennen: Wann hast Du das Fahrzeug erworben, wieviel Kilometer würde es gefahren seit dem Du Halter bist. Danach berechnet sich die mögliche Entschädigunssumme bei Rückgabe. Diese liegt auf jeden Fall über dem aktuellen Zeitwert. Wenn Du eh planst in einigen Monaten ein neues Fahrzeug zu erwerben, würde ich persönlich den Klageweg beschreiten. Allerdings würde ich im Moment das Urteil des EuGh abwarten. Sollte dies entgegen der Erwartung die auch von MB verbauten Abschaltvorrichtungen als als rechtskonform ansehen, sehe ich die Erfolgsaussichten eher als schlecht an.

zu 1.: Genau so verhalte ich mich derzeit auch....
zu 2.: auch ich warte erst mal ab.
Dem SW-Update traue ich nicht über den Weg.
VG, Michael

Zitat:

@atoll schrieb am 18. Juni 2020 um 13:19:20 Uhr:


@wurzie
1. Das Software-Update würde ich erst durchführen lassen, wenn Du ein amtliches Schreiben vom KBA mit der Androhung der Stilllegung bekommst. MB kann bei Nichtdurchführung keine Zwangsmaßnahmen durchführen. Und den TÜV interessiert das nicht (Habe gestern in Rahmen der Inspektion die HU machen lassen).
Persönlich zweifel ich daran, dass neben dem Mehrverbrauch keine Langzeitschäden auftreten können. Und dann ist man in der Beweislast, das die Schäden ursächlich durch das Update entstanden sind.
2. Die Frage ist schwer zu beantworten, ohne die Fakten zu kennen: Wann hast Du das Fahrzeug erworben, wieviel Kilometer würde es gefahren seit dem Du Halter bist. Danach berechnet sich die mögliche Entschädigunssumme bei Rückgabe. Diese liegt auf jeden Fall über dem aktuellen Zeitwert. Wenn Du eh planst in einigen Monaten ein neues Fahrzeug zu erwerben, würde ich persönlich den Klageweg beschreiten. Allerdings würde ich im Moment das Urteil des EuGh abwarten. Sollte dies entgegen der Erwartung die auch von MB verbauten Abschaltvorrichtungen als als rechtskonform ansehen, sehe ich die Erfolgsaussichten eher als schlecht an.

Hallo atoll,
vielen Dank für Deine interessanten, und gleichermaßen wichtigen, Ausführungen! Ich habe mich bereits genauso entschieden: ich erwarte das Amliche Schreiben des KBA. Punkt.
MB hat hier keinerlei Befugnisse mir gegenüber. Vielmehr ist MB vom KBA aufgefordert (eher gewissermaßen: gezwungen) worden, das Software-Update sofort durchzuführen.
MB hat mich diesbezüglich angeschrieben. Das anstehende Software-Update sei bereits umfänglich überprüft und auch ausführlich getestet worden.
Ich habe mich gekümmert, und ich habe mein Auto bei einer MB-Vertretung eingeliefert. Jedoch, das update funktionierte bei meinem Auto nicht, jene rote Warnlampe erloscht nicht usw.. Die Maßnahme war daher von der MB-Vertretung abgebrochen worden.
Seither habe ich von MB nichts mehr gehört.
Somit fahre ich meine Original-Motorentechnologie, Stand von 09/2013, weiterhin. Ich gehe klar davon aus, daß MB seinerzeit für den Motor, samt Aggregaten, wirklich alles optimal entwickelt, getestet und produziert hat.
Somit bin ich voll bei Dir. Jedwede „Korrekturen“ werden mein Auto eher schädigen, niemals aber förderlich sein. Daher genieße ich die Zeit bis zum KBA-Schreiben.
Gruß für heute
wurzie

Moin,
ich fahre einen S212 350cdi 4m 7G EZ 7/16 mit aktuell 86tkm und habe im Januar 20 und im Juni 20 Briefe von MB erhalten, die mich im Januar erst freundlich baten und im Juni jetzt drängender aufforderten, das Software Update durchführen zu lassen, da sonst die Zwangsstillegung des Fahrzeuges drohen würde. Ich habe das anläßlich eines Bremsenwechsels, bei der das Update schon auf dem Auftragsformular vermerkt war, bei meiner MB-Niederlassung abgelehnt.

Soweit ich die Informationen aus diesem und verwandten Threads richtig verstanden habe, haben sich in den vergangenen Wochen durch die aktuelle EuGH-Rechtsetzung gute Chancen ergeben, MB gegen Zahlung einer unterm Strich für mich vorteilhaften Nutzungspauschale das Fahrzeug zurückzugeben.

Meine Frage an die kompetenten Foranten: kann/sollte ich/man/frau die weitere Rechtsetzung/-sprechung erstmal abwarten oder sollte ich/man/frau vorsorglich Ansprüche anmelden/klagen? Und das Update bis zur konkreten Androhung der Stillegung durch das KBA weiterhin ablehnen?

Also, ich habe bereits im Jan. 2020 einen Anwalt beauftragt. Dieser hat Klage eingereicht. Ich habe ebenfalls nun eine 2. Aufforderung erhalten.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt riet dieser, die Software nicht aufspielen zu lassen.

Gruß Howie

ok, dann werde ich mir auch mal juristischen beistand suchen...

es wäre vermutlich hilfreich, wenn die/der schon mit anderen klagen befasst ist - mag evtl jemand eine bestimmte kanzlei empfehlen?

danke im voraus!

Also ... ich bin bei Hahn Rechtsanwälte Part GmbH

Mailadresse: nikolaj.baron@hahn-rechtsanwälte.de

bin zufrieden. Er vertritt eine ganze Reihe diese Fälle. Geht alles per Mail und Telefon .......

Gruß Howie

Mal ne Frage: Nach deutschem Prozessrecht muss m.W.n. jede Klage einzeln durchgeführt werden. Wie lange soll denn dann die Prozessflut dauern, wenn jeder einzeln am Gerichtsstand von Mercedes-Benz (Stuttgart oder beim GLE eben Auslieferungslager) klagen muss? Das dürfte ja Jahrzehnte dauern.

Durchaus möglich. Das sollte aber niemanden von einer Klage gegen den Hersteller abhalten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Juli 2020 um 19:42:14 Uhr:


Durchaus möglich. Das sollte aber niemanden von einer Klage gegen den Hersteller abhalten.

So war das auch nicht gemeint - jedoch sollten bei jeder Klage auch die Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten mit in Betracht gezogen werden.

Mal ein Beispiel: Die Lufthansa schuldet mit noch Steuern und Gebühren aus einem im Juni von LH stornierten Meilenflug von Frankfurt nach Atlanta. Insgesamt 1100 Euro. Selbstverständlich könnte ich nach dem üblichen gerichtlichen Mahnverfahren den Klageweg beschreiten, da LH eigentlich schon binnen 7 Tagen hätte zahlen müssen.

Mach ich aber nicht, da ich von LH etwas ganz anderes will. Nämlich eine Streckenänderung, die mein Ticket aber gar nicht hergab.

Und? Was soll ich sagen? Es hat funktioniert. Win-Win. Ich fliege mit meiner Herzallerliebsten statt im Juni in den US Süden nun im Dezember nach Singapur.

Was ich damit sagen will: Einfach mal in einer Niederlassung vorsprechen, was man tun kann, wenn man vielleicht an einen Neukauf denkt. Weder Mercedes noch ich wäre an einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung interessiert, wenn man sich doch so wunderbar anders einigen könnte. Beispielsweise in Form eines fürstlichen Rabattes auf einen Neuwagen und anständiger Inzahlungnahme des alten.....

Ich würde mich darauf einlassen. Jedoch sehe ich wenig Chancen. Das Entgegenkommen würde in dem Fall ja von der Niederlassung finanziert werden müssen ...... Was soll dabei mehr herausspringen als bei völlig normalen Kaufverhandlungen. Da müsste von Mercedes Benz schon ein klares Signal kommen. Also bestimmte Summen freigegeben werden, mit der sie die Niederlassung unterstützen können.
1991 habe ich ein Neufahrzeug bei Jaguar gekauft. Zu der Zeit bekam der Jaguar Händler tatsächlich eine Prämie vom Hersteller, wenn er einen Mercedes in Zahlung nahm .....

Gruß Howie

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