„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update
WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013
Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)
Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.
Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%
Vielen Dank im Voraus für gute Tipps
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:
Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,
Guter Mann ....
was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.
Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Howie
382 Antworten
Man achte auf den Wortlaut: Wahrscheinlich, zu erwartenden EuGh-Urteil, kein großer Spielraum, Ich gehe davon aus....
--> Nichts ist gesetzt :-)
Sigi, ich bin auch deiner Meinung. NIEMAND wird dir für deine alte Karre mit 100tkm 40tEur geben, unabhängig vom Zustand und Alter. Da wird MB sich schon dagegen wehren für alte Karren immense Summen zu bezahlen.
Abwarten: Atoll wird uns Berichten wieviel Euros er für sein Auto bekommen hat. Anschließend gehe ich zum Atollanwalt und lasse mich dort vertreten :-)
Zitat:
@Simpson666 schrieb am 27. Mai 2020 um 21:59:56 Uhr:
Man achte auf den Wortlaut: Wahrscheinlich, zu erwartenden EuGh-Urteil, kein großer Spielraum, Ich gehe davon aus....--> Nichts ist gesetzt :-)
Sigi, ich bin auch deiner Meinung. NIEMAND wird dir für deine alte Karre mit 100tkm 40tEur geben, unabhängig vom Zustand und Alter. Da wird MB sich schon dagegen wehren für alte Karren immense Summen zu bezahlen.
Abwarten: Atoll wird uns Berichten wieviel Euros er für sein Auto bekommen hat. Anschließend gehe ich zum Atollanwalt und lasse mich dort vertreten :-)
OK,bin ich dabei,aber ich kann ja erst gegen MB vorgehen wenn ich eine Benachrichtigung von Kraftfahrtbundesamt habe ,das ich ein Software - Update machen soll . Die Klage gegen MB kann doch nur erfolg haben wenn man Ihnen nachweisen kann das durch die neue Software der Verbrauch Ad-Blue und Diesel höher ist.Das bedeutet für den Besitzer Mehrkosten und einen wesentlich geringeren Verkaufspreis weil das Fahrzeug wesentlich mehr Verbraucht.Es zeigt sich sehr wahrscheinlich auch erst später ob es nicht so gesund für den Motor ist!
Das Leben kann manchmal ganz schön schwer sein
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Ist schon sehr bemerkenswert,das solche Antworten hier im Forum auftauchen die nichts zum Thema beitragen !!
@sigi Hektor im Internet besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob Dein Motor betroffen ist. Musst mal googeln. MB hatte so ein Tool selbst mal auf ihrer Seite. Aber, nicht jedes Dieselfahrzeug von MB ist automatisch betroffen, es kommt auf den verbauten Motor an.
Mit dem AdBlue- u. Dieselmehrverbrauch hat die Möglichkeit der Klage nichts zu tun, vielmehr geht es um die verbauten Abschaltvorrichtungen im Realbetrieb. So auch der BGH. Vereinfacht, hätte der Käufer bei Vertragsabschluss gewusst, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand erreicht werden, hätte er den Kauf nicht getätigt. Er wurde also getäuscht.
Zitat:
@sigi hektor schrieb am 28. Mai 2020 um 22:55:48 Uhr:
Ist schon sehr bemerkenswert,das solche Antworten hier im Forum auftauchen die nichts zum Thema beitragen !!
Viel bemerkenswerter finde ich die Tatsache, das man noch gar nicht sicher weiß, ob man vom Rückruf betroffen ist, aber eine Klage praktisch schon mal vorsorglich herbeisehnt.
Hallo,
MB geht beim ML / GLE 350 BlueTek von einer Laufleistung welche bei 300000 km liegt aus.
Diese Laufleistung hat mein Anwalt bei der Klage zu Grunde gelegt.
Gruß Howie
Zitat:
@Howie1 schrieb am 29. Mai 2020 um 16:13:16 Uhr:
Hallo,MB geht beim ML / GLE 350 BlueTek von einer Laufleistung welche bei 300000 km liegt aus.
Diese Laufleistung hat mein Anwalt bei der Klage zu Grunde gelegt.Gruß Howie
Hallo Howie,
vielen Dank für Deine Mitteilung. Kannst Du bitte auch angeben, welcher Anwalt für Dich klagt, und wie hoch ist sein Honorar?
Dank im voraus
wurzie
Mein Anwalt ist von 350tkm ausgegangen. Ob das Gericht und MB das auch so sehen?
Könnte man ja eine neue Klage zu diesem Thema aufmachen?
man versucht seine Vorstellungen von Gerechtigkeit und Gesetz durchzusetzen?
Du bist der Meinung das die laufleistung bei 300tkm liegt, MB sagt 100tkm. Du klagst und versuchst das zu klären?
ist das eine Klage?
Danke atoll,jetzt werde ich es prüfen lassen ob ich auch betroffen bin ! Bin davon ausgegangen da hier im Forum ja schon 2013 Modelle betroffen waren und der gleiche Dieselmotor OM642 verbaut ist, ich auf jeden Fall mit betroffen bin.
Zitat:
@Simpson666 schrieb am 29. Mai 2020 um 20:06:00 Uhr:
man versucht seine Vorstellungen von Gerechtigkeit und Gesetz durchzusetzen?Du bist der Meinung das die laufleistung bei 300tkm liegt, MB sagt 100tkm. Du klagst und versuchst das zu klären?
ist das eine Klage?
Noch einmal langsam zu mitschreiben, es ist unwichtig, was ein Anwalt fordert oder MB als Laufleistung zu Grunde legt. Alleinig entscheidend ist, welche Laulistung der Tatrichter festlegt. Und das sind i.d.R 2-300000 km.
Und der Klagegrund wurde hier ja schon ausreichend thematisiert.
Bin nach Deinen bisherigen Kommentaren erstaunt, dass Du jetzt auch klagst. Welche Kanzlei vertritt Dich denn und in welchem Klagestadium befindest Du Dich?
Eben gefunden neue Urteiel gegen Daimler wegen illegaler Abschaltvorrichtung
https://www.presseportal.de/pm/61631/4603312
https://www.presseportal.de/pm/105254/4602772
https://www.presseportal.de/pm/105254/4595045
Und hier nochmal das BGH-Urteil zu VW
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2020063.html
Und zu letzt
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 28. Juli 2020 einen weiteren Fall im VW-Abgasskandal (Az.: VI ZR 397/19). Dabei wird es nicht nur um den Schadensersatzanspruch einer geschädigten VW-Käuferin gehen, sondern auch um ihren Anspruch auf Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises und ob sie sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.