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„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update

Mercedes

WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013

Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)

Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.

Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%

Vielen Dank im Voraus für gute Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:


Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,

Guter Mann ....

was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.

Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Howie

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niemals ohne RS

Würde ich nicht machen! Welchen Schaden meinst du könnte ein RA für Dich geltend machen? MB garantiert mit dem Update, dass keine Schäden eintreten -siehe Schreiben.

1. Rechtschutzversicherung = keine Kosten. Kein Rechtsschutz = Rechtsanwalt arbeitet mit Prozesskostenfinanzierer zusammen. Es entstehen keine Kosten, jedoch im Erfolgsfall erhält der Finanzier ca. 30 % des erstritten Wertes. Bei Erfolglosigkeit nichts.

2. Es kommt nicht auf den Schaden an. Der Einbau illegaler Abschaltvorrichtungen stellt eine Täuschung des Käufers und des KBA dar und ist somit sittenwidrig. Nach ersten Urteilen muss MB, unabhängig vom Alter, das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis, abzüglich Nutzungsentschädigung, zuzüglich Zinsen, erstatten. Bei einem Kaufpreis von 64.000 € und einer Fahrleistung vom 76.000 km wurde im Erfolgsfall für mein Fahrzeug (Vorführwagen, EZ 6/2015) durch den RA eine Erstattungssumme von ca. 54.000 € ermittelt.
Da ich eine Rechtschutzversicherung und somit keine Kostenrisiko habe, werde ich wohl einen Anwalt beauftragen.

3. MB garantiert in dem Schreiben eben nicht, dass durch das Update keine Folgeschäden auftreten, sondern spricht nur davon, dass weiterhin Motor- u. Bauteileschutz gewährleistet sein muss. Das ist keine Garantiezusage. Die Auswirkungen auf die Lebensdauer des Motors, des SCR-Kats, der NOx-Sensoren etc. sind eben noch nicht bekannt und werden daher auch von MB nicht angesprochen/garantiert. Angesprochen wird allerdings der erhöhte AdBlue-Verbrauch. Hier im Forum wird von Usern, die das Update bereits gemacht haben, berichtet dass sich dieser Verbrauch fast verdoppelt hat (ca. 20.000 km zu 11.000 km nach dem Update). Beim Dieselverbrauch spricht man von einem Mehrverbrauch von 1,5 L/100 km.

4. MB kann keine Zwangsmaßnahmen anordnen, wenn das Update nicht durchgeführt wird, nur das KBA (Entzug der Betriebserlaubnis). Also hat man trotz des Schreibens viel Zeit. Und vor der Stilllegung gibt es noch mehrere Erinnerungen.
Wichtig ist nur, bei Werkstattaufenthalten im Auftrag bestätigen zu lassen, dass das Software-Update nicht gegen den erklärten Willen "still" aufgespielt wird.

Zitat:

@ArminR59 schrieb am 25. Februar 2020 um 08:37:17 Uhr:


MB garantiert mit dem Update, dass keine Schäden eintreten

Ja ne is klar... wenn was kaputt geht am Motor, musst DU erst mal beweisen, dass das vom update verursacht wurde. Wir reden hier von möglichen Langzeitschäden (Verkockung etc.)!

Ansonsten wirds einfach dreist heissen, zu viele Kurzstrecken gefahren, schlechten Kraftstoff getankt, Wartung nicht regelmässig durchgeführt, Fahrzeug nicht gestreichelt... irgendwas wird sich MB schon einfallen lassen um einen Garantieanspruch zu umgehen, keine Sorge 😉

Hallo wptoni,
da hast Du aber eine wirklich interessante und sehr wichtige Frage aufgeworfen! Auch ich habe dieser Tage gerade von MB die Aufforderung zu einem Software-Update erhalten, für meinen 250er, EZ 09/2013. Eigentlich bin ich entschlossen, die Maßnahme durchführen zu lassen. Welche konkreten Risiken bestehen denn nun wirklich, und gibt es überhaupt Berichte/Mitteilungen zu Schäden nach einem Software-Update?
Unser Forum-Freund "atoll" weist klar auf eine Maßnahme des KBA hin, sollte das Software-Update beim KBA nicht registriert worden sein.
Okay, ich werde kein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte auflegen ...!
Gruß für heute
wurzie

Zitat:

@ArminR59 schrieb am 25. Februar 2020 um 08:37:17 Uhr:


MB garantiert mit dem Update, dass keine Schäden eintreten -siehe Schreiben.

Das Problem dabei ist, daß der Garantieumfang so gering ist, daß er für die Kunden nicht akzeptabel ist.

Das Fahrzeug hat im August TÜV. Müsste also bis dahin das Update gemacht haben um nicht Probleme zu bekommen.
Aber alles unter Vorbehalt und mit Ablehnung des 100,-€ Gutschein.
Hiermit kann ich dann immer noch Schadensersatz-Ansprüche stellen.
Oder sehe ich das falsch?
Und jetzt eine RS abschließen ist ja auch zu spät.
Sollte ich gegen das Rückruf-Schreiben Widerspruch einlegen?

Dem TUEV ist dein Update sch...... egal.
Die schauen sich nicht deine Motorsoftware revision an!!!
TUEV IST KEIN GRUND DAS UPDATE ZU MACHEN!!!!!!!!

Du wirst mit einer Klage gegegn MB nichts erreichen. Fahre dein Auto so wie es ist weiter und freue dich.

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 07:53:02 Uhr:


Dem TUEV ist dein Update sch...... egal.
Die schauen sich nicht deine Motorsoftware revision an!!!
TUEV IST KEIN GRUND DAS UPDATE ZU MACHEN!!!!!!!!

Du wirst mit einer Klage gegegn MB nichts erreichen. Fahre dein Auto so wie es ist weiter und freue dich.

mir hat man gesagt das der TÜV sehr wohl darauf schaut , und bei der Abnahme durch die Überprüfungssoftware vom TÜV darauf hingewiesen wird.

Weil hier ja auch eine Änderung der KFZ-Steuer durch das Straßenverkehrsamt notwendig wird.

Hallo ....
Ich bin ebenfalls betroffen. 350 d BlueTec Bj. 2013.
Das Schreiben von Mercedes Benz habe ich erhalten. Ein Software - Update habe ich nicht durchführen lassen.
Nun musste ich zum TÜV. Das Fahrzeug wurde umfangreich geprüft und bekam ohne jegliche Beanstandung die neue Plakette für 2 Jahre. Ich überlege noch, ob ich einen Anwalt einschalten soll .....

Gruß Howie

Zitat:

@Howie1 schrieb am 26. Februar 2020 um 08:57:59 Uhr:


Hallo ....
Ich bin ebenfalls betroffen. 350 d BlueTec Bj. 2013.
Das Schreiben von Mercedes Benz habe ich erhalten. Ein Software - Update habe ich nicht durchführen lassen.
Nun musste ich zum TÜV. Das Fahrzeug wurde umfangreich geprüft und bekam ohne jegliche Beanstandung die neue Plakette für 2 Jahre. Ich überlege noch, ob ich einen Anwalt einschalten soll .....

Gruß Howie

Mit Rechtsschutz ?

und welcher Anwalt kommt in Frage?

aus dem Netz oder privat

Gruß

WP

Zitat:

@wptoni schrieb am 26. Februar 2020 um 09:08:23 Uhr:



Zitat:

@Howie1 schrieb am 26. Februar 2020 um 08:57:59 Uhr:


Hallo ....
Ich bin ebenfalls betroffen. 350 d BlueTec Bj. 2013.
Das Schreiben von Mercedes Benz habe ich erhalten. Ein Software - Update habe ich nicht durchführen lassen.
Nun musste ich zum TÜV. Das Fahrzeug wurde umfangreich geprüft und bekam ohne jegliche Beanstandung die neue Plakette für 2 Jahre. Ich überlege noch, ob ich einen Anwalt einschalten soll .....

Gruß Howie

Mit Rechtsschutz ?
und welcher Anwalt kommt in Frage?
aus dem Netz oder privat
Gruß
WP

Hallo ...

In diesem Fall würde ich einen Anwalt aus dem Netz wählen, welcher bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Situation sammeln konnte. In meinem Fall wäre das "Hahn Rechtsanwälte" ich habe bereits ein Vorgespräch mit dem dort tätigen Anwalt Herrn Nikolaj Baron geführt. Ich selber bin Rechtsschutz versichert.

Gruß Howie

Zitat:

@wptoni schrieb am 26. Februar 2020 um 08:44:34 Uhr:



Zitat:

@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 07:53:02 Uhr:


Dem TUEV ist dein Update sch...... egal.
Die schauen sich nicht deine Motorsoftware revision an!!!
TUEV IST KEIN GRUND DAS UPDATE ZU MACHEN!!!!!!!!

Du wirst mit einer Klage gegegn MB nichts erreichen. Fahre dein Auto so wie es ist weiter und freue dich.

mir hat man gesagt das der TÜV sehr wohl darauf schaut , und bei der Abnahme durch die Überprüfungssoftware vom TÜV darauf hingewiesen wird.
Weil hier ja auch eine Änderung der KFZ-Steuer durch das Straßenverkehrsamt notwendig wird.

BLOEDSINN

fahre hin und mach TUEV

ich habe gehoert, man hat mir gesagt, ich denke das.....

fahre dahin

Zitat:

@Howie1 schrieb am 26. Februar 2020 um 08:57:59 Uhr:


Hallo ....
Ich bin ebenfalls betroffen. 350 d BlueTec Bj. 2013.
Das Schreiben von Mercedes Benz habe ich erhalten. Ein Software - Update habe ich nicht durchführen lassen.
Nun musste ich zum TÜV. Das Fahrzeug wurde umfangreich geprüft und bekam ohne jegliche Beanstandung die neue Plakette für 2 Jahre. Ich überlege noch, ob ich einen Anwalt einschalten soll .....

Gruß Howie

herzlichen Glueckwunsch. normalerweise wirst du direkt verhaftet, 10000eur Strafe,

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