**Probleme mit Ebayverkäufer**

BMW 3er E36

Hallo Jungs und Mädels, habe vor ca. 1 Woche das hier ersteigert. Wollte euch bitten, das Foto und die Beschreibung anzuschauen und mir sagen, was euch auffällt, meine auf den ersten Blick nicht als ob ihr auf fehlersuche seit. Würde gerne erstmal ein paar antworten bezüglich des Foto lesen, bevor ich mein Problem erläutere.......🙂

vielen dank erstmal

Beste Antwort im Thema

Meines Erachtens liegt hier zumindest im Bezug auf den BC ein Fall von bewußtem Betrug vor und das würde ich auch ersteinmal zur Anzeige bringen. (Kostet nichts und wirkt oft Wunder.) Zudem hat der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, allein die Angabe Bastlerware dürfte dafür nämlich bei weitem nicht ausreichen. Ich würde auch gegen den Verkäufer vorgehen, nicht wegen dem Geld sondern einfach um ihm mal zu zeigen, daß es so nicht geht.

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Hi!

Was hast du ihm den geschrieben, was seinen ersten Satz rechtfertigt?

Grüße

Was spielt denn das für ne Rolle... Die Sachen hätten auch 1 Euro kosten können...
Schließlich geht es ums Prinzip, oder nicht?!?! Würdest du dich denn selber nicht ärgern? Denke 40 € ist (zurzeit) ca. ne halbe Tankfüllung, da kann man viel Spaß mit haben... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Staatsfeind-Nr1


Was spielt denn das für ne Rolle... Die Sachen hätten auch 1 Euro kosten können...
Schließlich geht es ums Prinzip, oder nicht?!?! Würdest du dich denn selber nicht ärgern? Denke 40 € ist (zurzeit) ca. ne halbe Tankfüllung, da kann man viel Spaß mit haben... 🙂

Eigentlich hast schon recht, würde mich auch aufregen, vor allem wenn der VK dann noch so unkooperativ ist... Ich weiss allerdings nicht, in was für einem Ton Du ihn auf den Missstand aufmerksam gemacht hast! 😉

Das spielt die Rolle, dass der Ton die Musik macht und wenn du freundlich erstmal angefragt hättest dann würde die Antwort bestimmt auch anders lauten 😉
Klar ist es ärgerlich, aber wegen 40€ lhnt es sich kein großen Aufwasch zu machen

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Zitat:

Original geschrieben von puppet


Hi!

Was hast du ihm den geschrieben, was seinen ersten Satz rechtfertigt?

Grüße

er hatte erst geschrieben, dass das Bastlerware ist und ich ja die Sachen vorher angucken hätte können...

darauf habe ich ihm geantwortet, ob er mich verarschen möchte, da ich 800 km weit weg wohne... Habe dann noch angekündigt, dass ansonsten mit ebay zu klären... darauf kam dann seine super Antwort!!

genau das wollte ich eigentlich sagen, warum ist keinem aufgefallen, dass da BASTLER ware steht und ausdrücklich von BASTLER an BASTLER.... ihr wißt was das heißt.

...nämlich sowas wie "gekauft wie probefahrt", oder "bastlerauto" und letztlich hat er dich nicht angelogen.

Zitat:

Original geschrieben von feindflieger87


Das spielt die Rolle, dass der Ton die Musik macht und wenn du freundlich erstmal angefragt hättest dann würde die Antwort bestimmt auch anders lauten 😉
Klar ist es ärgerlich, aber wegen 40€ lhnt es sich kein großen Aufwasch zu machen

Mir ist schon klar, das der Ton die Musik macht....ist ja hier teilweise nicht anders, nur denke ich, das wenn du mein Beiträge verfolgst, ich eigentlich jemand bin, der sich vernünftig artikulieren kann. Versuche schon Probleme normal zu klären, nur wenn die andere Person unkooperativ ist bzw. mir droht, denke das es eine normale reaktion ist oder?

Zitat:

Original geschrieben von alex_d


genau das wollte ich eigentlich sagen, warum ist keinem aufgefallen, dass da BASTLER ware steht und ausdrücklich von BASTLER an BASTLER.... ihr wißt was das heißt.

...nämlich sowas wie "gekauft wie probefahrt", oder "bastlerauto" und letztlich hat er dich nicht angelogen.

Ja, dann gibt doch bitte eine Legaldefinition von Bastlerware... Für mich bedeutet BASTLERware, dass man da noch arbeit reinstecken muss etc... Aber nen gerissenes Rücklicht wieder reparieren...Sorry, ist ja wie wenn ich ne Glühbirne mit nem kaputten Glühdraht verkaufe und einfach hinschreibe Bastlerware... Bau selber zusammen... 🙂

Was mich so aufregt, ist, dass ich ihn extra gefragt habe... und dann ist es doch kein problem zu sagen, dass da ein Riss ist oder der BC eine Taste weniger hat... dass er nicht 100% sagen konnte, ob der funktioniert, ist wie ich schon sagte in Ordnung... das ist ja dann mein risiko - bei Bastlerware... Nur offensichtliche Fehler an der Ware zu verschweigen... tut mir leid, darunter verstehe ich arglistige Täuschung...

ich weiß, ich weiß - ich möchte auch nicht den verkäufer damit in schutz nehmen.

was ich sagen will ist nur, dass dieser ausdruck im vertrag (BASTLERware) dich um jede sicherheit bringt - sprich kannst deine willenserklärung nicht mehr damit aufheben zu sagen, oh die leuchte ist ja kaputt.

ein anwalt kann dir da natürlich mehr verraten und vielleicht doch noch rückziehmöglichkeit finden. allgemein bin ich immer auf der hut wenn ich sowas lese und wenn ich eine sache trotzdem haben will dann stelle ich meine fragen auch sehr eindeutig, z.b. gibt es sichtbare schäden an der sache?"

Klar ist das ärgerlich, aber lass dem eine negative Bewertung da und gut.
Der Begriff Bastlerware ist dehnbar. Ich kann das schon verstehen, zumal du ihn ja
gefragt hast. Schade war halt das du dir die Ware vor dem Kauf nicht persönlich anschauen konntest.
Ich würde das so belassen und mich nicht mit ihm auf seinem Niveau artikulieren!

Zitat:

Original geschrieben von alex_d


ich weiß, ich weiß - ich möchte auch nicht den verkäufer damit in schutz nehmen.

was ich sagen will ist nur, dass dieser ausdruck im vertrag (BASTLERware) dich um jede sicherheit bringt - sprich kannst deine willenserklärung nicht mehr damit aufheben zu sagen, oh die leuchte ist ja kaputt.

ein anwalt kann dir da natürlich mehr verraten und vielleicht doch noch rückziehmöglichkeit finden. allgemein bin ich immer auf der hut wenn ich sowas lese und wenn ich eine sache trotzdem haben will dann stelle ich meine fragen auch sehr eindeutig, z.b. gibt es sichtbare schäden an der sache?"

Nein... so ist es ja grade nicht... man kann ja den ausruck von bastlerware nicht als umfassend verwenden.... um sich aus der Verantwortung zu ziehen... Das funktioniert vielleicht bei einem DVD Player der kaputt ist und ich als VK nicht weiß, was der Fehler ist... Dann kann ich sagen Bastlerware... aber wenn ich weiß was der Fehler ist (Riss und Taste fehlt) und dieses dem potentiellen Käufer nicht mitteile dann handelt es sich um arglistige täuschung im Sinne des § 123 I BGB: "Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten."

Und der Vertrag ist ensprechend anfechtbar... Nur erklär das mal dem Typen... Klar dass ich jetzt nicht so ein Wirbel machen will... mit anwalt etc. Das lohnt bei 40 € wirklich nicht... Wollte nur wissen was ihr davon haltet...

Habe da noch einen Vergleich bzgl. Bastlerware:
Was würdet ihr denn machen, wenn ihr bei ebay nen Angebot von nem e36 M3 seht... alles super... Hammer Bilder und alles... und ganz unten steht dann Bastlerware... Bei Fragen an den Verkäufer wird euch nur gesagt, er weiß auch nicht was genau ist... kann nicht 100% sagen OK....
Ja und die Bilder zeigen auch nichts.,...
Dann bekommt ihr das Ding günstig geschossen... und auf der einen Seite (die zufällig nicht fotografiert wurde) ist ein riesen Schaden an der Karosserie...

Wie gesagt... geht ums Prinzip... 40 € ist was anderes als M3... Sorry, soll auch nur nen Beispiel sein (bevor gleich kommt: witzig bla bla nen M3 guckt man sich schon vorher an.... aber bei 800km?!?!?!)

Mein Gott, soviel Stress wegen dem bißchen Bastlerkram.Da muß man mit rechnen wenn man bei ebay kauft.Habe zwar grösstenteils gute Erfahrungen gemacht, aber der eine oder andere hat mir auch schon Müll geschickt.Ich mache das immer so das wenn viel Kohle im Spiel ist ich nur Klamotten kaufe die nicht so weit weg sind.So kann ich mir das ansehen und auch mitnehmen wenn es in Ordnung ist.Bei kleinen Summen riskiere ich eben das man auch mal angesch..... wird.So ist das im Leben.Ebay ist nun mal ne Plattform wo du auch den letzten Müll quitt wirst.

Also unter basterlware oder als defekt deklariert versteh ich normalerweise, wenn ich das Zeug net testen kann, und mir net 100% sicher bin, ob es denn auch funktioniert.
Ein offensichtlicher Riss in einer Rückleuchte hat nix mehr mit Bastlerware zu tun, sondern ist einfach Schrott.
Man kann es sich schon leicht machen, und jeden Dreck als Bastlerware verkaufen, weil er defekt ist. Das ist aber schon fast wieder arglistige Täuschung, was der da gemacht hat.
Klar, auf der einen seite hat der Käufer Zeit, evtl. Fragen vor dem bieten zu stellen, jedoch, wenn man schon nachfragt, sollten auch alle "bekannten und auch offensichtlichen" Mängel offen gelegt werden.

Man kann auch mal was vergessen in der beschreibung, und auch ich stelle immer sehr große Fotos ein, jedoch markier ich dann auch bekannte Defekte, damit der Käufer das auch sieht. Wenn man das ganze natürlich auch ohne Markierung sehr gut sieht, lass ich sie weg.#

Der Satz " Kauf von privat, daher keine Rücknahme oder Garantie" befreit ihn nicht bei arglistiger Täuschung, den Artikel zurück nehmen zu müssen.

Zitat:

Original geschrieben von SupraMaxxx


Also unter basterlware oder als defekt deklariert versteh ich normalerweise, wenn ich das Zeug net testen kann, und mir net 100% sicher bin, ob es denn auch funktioniert.
Ein offensichtlicher Riss in einer Rückleuchte hat nix mehr mit Bastlerware zu tun, sondern ist einfach Schrott.
Man kann es sich schon leicht machen, und jeden Dreck als Bastlerware verkaufen, weil er defekt ist. Das ist aber schon fast wieder arglistige Täuschung, was der da gemacht hat.
Klar, auf der einen seite hat der Käufer Zeit, evtl. Fragen vor dem bieten zu stellen, jedoch, wenn man schon nachfragt, sollten auch alle "bekannten und auch offensichtlichen" Mängel offen gelegt werden.

Man kann auch mal was vergessen in der beschreibung, und auch ich stelle immer sehr große Fotos ein, jedoch markier ich dann auch bekannte Defekte, damit der Käufer das auch sieht. Wenn man das ganze natürlich auch ohne Markierung sehr gut sieht, lass ich sie weg.#

Der Satz " Kauf von privat, daher keine Rücknahme oder Garantie" befreit ihn nicht bei arglistiger Täuschung, den Artikel zurück nehmen zu müssen.

Danke... endlich einer der mich wirklich versteht... 🙂 Es geht nicht um 40 € oder sonst was.... sondern ums prinzip, dass man bekannte mängel, die offensichtlich sind auch darlegt... und nicht einfach "bastlerware" schreibt und gut ist...

so um das hier auch nicht ausarten zu lassen... werde versuchen mich noch mal telefonisch mit dem VK in verbindung zu setzen... (natürlich in nem anständigen ton 😉) und vielleicht zeigt er ja einsicht... und man kann sich einigen... ansonsten gibs ne negative bewertung.... zwar ärgerlich aber naja...

Meines Erachtens liegt hier zumindest im Bezug auf den BC ein Fall von bewußtem Betrug vor und das würde ich auch ersteinmal zur Anzeige bringen. (Kostet nichts und wirkt oft Wunder.) Zudem hat der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, allein die Angabe Bastlerware dürfte dafür nämlich bei weitem nicht ausreichen. Ich würde auch gegen den Verkäufer vorgehen, nicht wegen dem Geld sondern einfach um ihm mal zu zeigen, daß es so nicht geht.

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