[OT]Rechtsschutzversicherung

Audi A3 8P

Hallo zusammen.

Kann mir jemand eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung nennen??
Oder am besser noch eine die auch Privatrsv mit beinhaltet??

Habe doch vor ein paar Wochen eine kleine Mauer gedischt und jetzt meint der Besitzer die Reperatur würde 2500 € kosten, dabei sind meiner Meinung nach 200 € schon zu viel! Stelle mal ein Foto dazu, so sieht die Mauer aus nachdem ich davor saß und sie wieder aufgestellt habe. Er behauptet ein Sachverständiger von der Handwerkskammer hätte das gesagt. Alles nur weil es diese Steine nicht mehr geben würde... Ausserdem sollen schon mehrere davor gefahren sein, laut seiner Aussage.

Der Herr ist selber Handwerker, will die Mauer bestimmt selber Notdürftig wieder herstellen und sich den Rest in die eigene Tasche stecken...
Es sind, wie auf den Bilder sehen könnte eine kleine Macke und ein paar Bruchstücke HINTER DER MAUER WO KEIN MENSCH WAS SIEHT abgebrochen... Dazu gehören nochmals ca. 10 m Mauer auf der anderen Seite der Hofeinfahrt...

44 Antworten

Ja nur wenn ich mir die andere Seite der Mauer anschaue, von denen ich keine Bilder gemacht habe und mit dem Stück von den Bildern oben vergleiche, dann ist da nix mit Zustand wie sie voher war! Die sieht genauso vermackelt aus und ausserdem hat habe ich von zwei Leuten aus dem Haus die BEstätigung das schon jemand davor gefahren ist! Es ist ein 80 Jähriger Opa! Da ist doch logisch das die so denken und vielleicht noch meinen das ist ein jungsche der hat eh panik und kapiert das nicht und zahlt schon... So einfach wie wie du meinst lasse ich das nicht auf mir sitzen!

Zitat:

Original geschrieben von faulenzer


Und damit ist der gute Mann vollkommen im Recht. Wenn die Mauer nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden kann hat er Anspruch auf eine neue Mauer. Und wer sich mal vor Augen hält, dass die Mauer vorne angestoßen wurde und als Resultat hinten Steine rausgefallen sind wird erkennen, dass da garantiert im Inneren Risse entstanden sind und die müssen natürlich auch behoben werden.

Sorry, aber das ist kompletter Blödsinn ! Er hat eben keinen Anspruch auf ne neue Mauer. Er hat lediglich Anspruch wieder so gestellt zu werden, wie vor der Schädigung. Und wenn etwas nicht mehr verfügbar ist, dann kann man lediglich Ersatz in gleicher Art und Güte fordern, aber nie was Neues ! Schließlich kriegst Du nach nem Totalschaden mit ne 8L auch keinen neuen 8P, weil der 8L nicht mehr gebaut wird. Oder vereinfacht gesprochen Du hast nur einen Anspruch auf Ersatz des Zeitwerts, aber nicht auf den Neuwert !

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Sorry, aber das ist kompletter Blödsinn ! Er hat eben keinen Anspruch auf ne neue Mauer. Er hat lediglich Anspruch wieder so gestellt zu werden, wie vor der Schädigung. Und wenn etwas nicht mehr verfügbar ist, dann kann man lediglich Ersatz in gleicher Art und Güte fordern, aber nie was Neues ! Schließlich kriegst Du nach nem Totalschaden mit ne 8L auch keinen neuen 8P, weil der 8L nicht mehr gebaut wird. Oder vereinfacht gesprochen Du hast nur einen Anspruch auf Ersatz des Zeitwerts, aber nicht auf den Neuwert !

Muß der Chef jetzt wieder selbst suchen gehen??? 😉

Panzer überrollt Natursteinmauer

Bundeswehr knausert beim Schadenersatz

Während eines Manövers rammte ein Panzer in der Hitze des Gefechts eine über 300 Jahre alte Natursteinmauer. Die Bundeswehr ließ den Schaden durch einen Gutachter schätzen und zahlte nur 550 DM pro Quadratmeter beschädigte Mauerfläche (insgesamt 15.526 DM). Das war dem Besitzer der Mauer zu wenig. Er klagte und verlangte wesentlich mehr Geld, ohne allerdings zuvor die Mauer repariert zu haben.

Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Grundstückseigentümer eine Entschädigung von rund 25.464 DM zu (9 U 81/98). Diesen Betrag hatte ein anderer Sachverständiger für eine fachgerechte Reparatur veranschlagt und dabei einen Quadratmeterpreis von 800 DM zu Grunde gelegt, weil die alte Mauer in aufwendiger Handarbeit neu erstellt werden müsse. Dazu seien die Originalsteine zu verwenden und neu zu sortieren, und außerdem das "Trockenverbundverfahren" anzuwenden: Dabei würden Bruchsteine ohne Verwendung von Mörtel in richtigem Verbund so aneinander gefügt, dass möglichst enge Fugen und kleine Hohlräume verblieben. Nur noch wenige Handwerker seien dazu überhaupt in der Lage.

Zur Beurteilung der Höhe eines Schadens und damit des Geldbetrags, der zur Wiederherstellung der beschädigten Sache nötig sei, reiche ein Schätzgutachten aus, meinten die Richter. Ein Reparaturnachweis bzw. die Vorlage von Handwerker-Rechnungen sei nicht erforderlich.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. August 1998 - 9 U 81/98

Noch weitere Fragen zu dem Thema???

Übrigens kannst Du den Vergleich mit dem A3 knicken, denn nach einem Totalschaden kann der Geschädigte sich für den Zeitwert einen gleichwertigen gebrauchten A3 kaufen. Wo bitte soll ein Gebäudeeigentümer z. B. eine gebrauchte Mauer kaufen???

Oder überleg mal bei einem Unfall werden Verkehrschilder, Leitplanken usw. beschädigt -> das Straßenbauamt kassiert immer den Neuwert um das beschädigte Objekt zu ersetzen und nicht nur den Zeitwert, obwohl das Schild vielleicht schon 10 Jahr da stand!

Zitat:

Original geschrieben von faulenzer


Und solche Fälle gibt es!

Jetzt nicht mit einer Stoßstange, aber einem geschrotteten Sondermodell. Da der Wagen nicht mehr produziert wurde hat man kurzerhand aus Ersatzteilen einen neu aufgebaut.

Was denkst Du hat das wohl gekostet einen kompletten Wagen aus Ersatzteilen aufzubauen???

Oder was denkst Du was bei Oldtimern passiert???

Kurzum: man kann es drehen und wenden wie man will, aber der gute Mann ist vollkommen im Recht! Die Mauer muss in den Zustand versetzt werden wie sie vor dem Unfall war. Wenn es keinen Zustandsbericht gibt wird automatisch angenommen, dass sie in vollkommen intaktem Zustand war. Schaut mal in gängige Gutachten rein: da steht oft so eine Anmerkung wie "im Schadensbereich sind keine Vorschäden erkennbar" und demnach wird angenommen, dass keine Vorschäden vorhanden sind und die Versicherung muss voll bezahlen.

Genau auf dieser Basis arbeiten doch die ganzen Autobumser: nach einem Crash wird notdürftig ein bissle Spachtel und Farbe angebracht und es geht von vorne los. Dem Gutachter wird natürlich nix von dem Vorschaden gesagt und demnach wird automatisch angenommen, dass da nix war und.....

Junge, Junge, Junge...

Bevor du mir hier was von Einzelstücken erzählst, die nachgebaut werden müssen, aus Gründen des Schadensersatzes setz dich erstmal in die Vorlesung für die Erstsemester im Schuldrecht und BGB AT.

Da stellen sich mir ja die Nackenhaare auf bei deiner Argumentation!

Schonmal was von Stückschuld gehört?
Von Unmöglichkeit gem. § 275 I?
Recht des Schuldners zur Verweigerung der Leistung gem. § 275 II ?
§ 249 I Umfang des SEs?
§ 249 II Geld als Schadensersatz?

Wenn nein (und ich könnte die Liste gerne noch fortführen), dann mach dich da mal kundig. Und Wenn du mir jetzt kommst mit "Ich mach das beruflich oder hatte da mal mit nem Prozess zu tun..." dann gute Nacht.

Will hier kein BGB AT & Schuldrecht Lehrbuch schreiben. Aber:

Generell bei Schadensersatz muss der Zustand, vor Eintritt des zum Ersatz verpflichtenden Umstandes, wiederhergestellt werden. Wenn die Mauer damals schon beschädigt war (bspw. ein Stein herausgefallen), dann ist der Zustand der beschädigten Mauer herzustellen, nachdem vom Schädiger der 2. Stein herausgebrochen wurde.

Stückschuld bedeutet im Gegensatz zu Vorrats- und Gattungsschuld, dass das Geschuldete (in diesem Fall die Mauer, der Oldtimer etc.) einzigartig ist, und aus diesem Grunde NICHT ersetzt werden kann als Sache. Somit ist also, wenn die Mauer (was ich stark bezweifel) so niemals mehr aufzutreiben wäre, diese eine sog. "Stückschuld".
Dies führt dazu, dass im Zuge des Schuldverhältnisses (Schädiger "schuldet" die Sache dem Geschädigten) ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt gem. § 275 I.

Nach § 275 II ist jedoch der Schuldner berechtigt die Leistung zu VERWEIGERN, soweit deren Erbringung einen Aufwand fordert, der "unter Beachtung des Inhalts Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Mißverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht". Dabei soll auf das Vertretenmüssen des Schuldners bezogen auf das Leistungshindernis abgestellt werden.
(Das Leistungshindernis hat hier der Schädiger nicht zu vertreten)

Das Ganze läuft dann auf die Zahlung von Geld für den Unterschied: "Leicht beschädigte Mauer vor Touchieren - beschädigte Mauer nach Touchieren" hinaus.

Fertig.

(Bin grade leider zu fertig um noch gescheite Gedanken zu fassen, falls Fragen auftauchen nur zu, wenn ich Zeit finde antworte ich gerne. Flüchtigkeits oder Denkfehler bitte ich zu entschuldigen. 😉)

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Zitat:

Original geschrieben von faulenzer


Genau auf dieser Basis arbeiten doch die ganzen Autobumser: nach einem Crash wird notdürftig ein bissle Spachtel und Farbe angebracht und es geht von vorne los. Dem Gutachter wird natürlich nix von dem Vorschaden gesagt und demnach wird automatisch angenommen, dass da nix war und.....

Genau, und willst mir jetzt erzählen, wenn ein Gutachter (einer Versicherung) den Wagen untersucht, stellt der den Vorschaden nicht fest?

*kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von faulenzer


Muß der Chef jetzt wieder selbst suchen gehen??? 😉

Panzer überrollt Natursteinmauer

Bundeswehr knausert beim Schadenersatz

Während eines Manövers rammte ein Panzer in der Hitze des Gefechts eine über 300 Jahre alte Natursteinmauer. Die Bundeswehr ließ den Schaden durch einen Gutachter schätzen und zahlte nur 550 DM pro Quadratmeter beschädigte Mauerfläche (insgesamt 15.526 DM). Das war dem Besitzer der Mauer zu wenig. Er klagte und verlangte wesentlich mehr Geld, ohne allerdings zuvor die Mauer repariert zu haben.

Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Grundstückseigentümer eine Entschädigung von rund 25.464 DM zu (9 U 81/98). Diesen Betrag hatte ein anderer Sachverständiger für eine fachgerechte Reparatur veranschlagt und dabei einen Quadratmeterpreis von 800 DM zu Grunde gelegt, weil die alte Mauer in aufwendiger Handarbeit neu erstellt werden müsse. Dazu seien die Originalsteine zu verwenden und neu zu sortieren, und außerdem das "Trockenverbundverfahren" anzuwenden: Dabei würden Bruchsteine ohne Verwendung von Mörtel in richtigem Verbund so aneinander gefügt, dass möglichst enge Fugen und kleine Hohlräume verblieben. Nur noch wenige Handwerker seien dazu überhaupt in der Lage.

Zur Beurteilung der Höhe eines Schadens und damit des Geldbetrags, der zur Wiederherstellung der beschädigten Sache nötig sei, reiche ein Schätzgutachten aus, meinten die Richter. Ein Reparaturnachweis bzw. die Vorlage von Handwerker-Rechnungen sei nicht erforderlich.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. August 1998 - 9 U 81/98

Noch weitere Fragen zu dem Thema???

Übrigens kannst Du den Vergleich mit dem A3 knicken, denn nach einem Totalschaden kann der Geschädigte sich für den Zeitwert einen gleichwertigen gebrauchten A3 kaufen. Wo bitte soll ein Gebäudeeigentümer z. B. eine gebrauchte Mauer kaufen???

Oder überleg mal bei einem Unfall werden Verkehrschilder, Leitplanken usw. beschädigt -> das Straßenbauamt kassiert immer den Neuwert um das beschädigte Objekt zu ersetzen und nicht nur den Zeitwert, obwohl das Schild vielleicht schon 10 Jahr da stand!

Das passt hier ja wohl mal gar nicht rein.

1. Ist hier keine 300 Jahre alte Natursteinmauer betroffen sondern eine stinknormale Durchschnitts-Mauer die es so zigtausendfach gibt.
2. Ist hier kein Panzer drüber gefahren, der ALLES plattwalzt, sondern nur ein Stein (o. vgl.bares) beschädigt.
3. Liegen in unsrem Fall noch gar keine Gutachten vor
4. Sind Urteilszusammenfassungen von Journalisten niemals eine Grundlage um Rechtsvergleiche zu ziehen. Sie sind aufs übelste gekürzt, und geben die Urteilsbegründung, Sachverhalt, Gutachten so gut wie gar nicht wieder.

So gute Nacht, morgen evtl mehr.

@ MDN:

Kollege?

PN mir mal... 🙂

Ich sehe weit und breit keinen Schaden in Höhe von 2500 Euronen. Da möchte offensichtlich einer schön abkassieren! Da würde ich mich auch zu Recht gegen wehren! Und Faulenzer hat schonmal keine Ahnung mit seinen Zitatensammlungen. Ist ja kein Wunder, dass es hierzulande stetig bergab geht aufgrund der Schnorrer, Betrüger und der allzuvielen Dummschwätzer.
An TomTom:
Otte hat schon Recht, dass Du nach §823 BGB für den Schaden haften sollst/musst, jedoch darf es nicht sein, dass sich die andere Partei zu Deinen Ungunsten bereichert. Lass Dich nicht unter Druck setzen!
Viel Erfolg

Ich find den "Schaden" absolut lächerlich.

Vielleicht ist er so geringfügig, dass sich kein Gericht damit befassen wird (Bagatellgrenze)? Immerhin hat kein Panzer die Mauer zerstört, sondern nur einige Steine sind einige Millimeter verschoben.

Außerdem, könntest Du das nicht auch selber richten? Wenn Du den Schaden angerichtet haben sollst, ist es doch in Deiner Hand, wie Du ihn (möglichst Kostengünstig) selbst behebst / beheben lässt. Ist das nicht also genauso wie bei Renovierungen von Mietern bei Auszug?

Wenn es am Ende gut aussieht, würde ich das also zunächst do-it-yourself versuchen.

Außerdem kommt er ja nicht (nur) von Dir allein, wie Deine Nachbarn ja bezeugen. Lass sie das doch netterweise schriftlich für dich fixieren (bereite dazu einen "Wisch" vor).

Außerdem, wie werden Schaden bemessen? Nach Nutzwertverlust oder nach Instandsetzungskosten? Ich glaube, beides muss schon in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Wenn ich z.B. einen bestellten Wagen beim Händler nicht abnehme, weil er vorher gewaschen wurde und nun 2 praktisch unsichtbare Wasch-Kratzer drauf sind - der Händler würde mir (zurecht) ganz schön was Pfeifen, wenn ich "Neulackierung = 2500 Euro" verlange. Und ich würde zurecht wohl auch bei keinem Gericht damit durchkommen.

Versuch deinem Gegner das mal sanft beizubiegen. Sonst muss er's eben auf die harte Tour lernen. Wenn er nicht extrem dumm und halsstarrig ist, wird er es aber bestimmt nicht auf einen Prozess ankommen lassen. Wenn doch - sein Pech.

Eine Rechtsschutzversicherung hättest Du nicht gebraucht, weil Du die lächerliche 2500 Euro-Forderung auch so abgeschmettert hättest 😉 Wenn Du Prozesskosten nicht auslegen kannst, kann man auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Gruß
Eisvogel

@ Eisvogel

Habe ich ja alles schon angeboten! Habe gesagt, ich besorge die Materialien und an nem schönen Sonnentag, Kiste Bier dabei und ich helfe und amche alles wieder in Ordnung! Kam sofort ein Nein, das macht er nicht er will das über die VErsicherung laufen lassen, da es die Steine nicht mehr gibt! Das ist das einzige wo er so drauf am drängeln ist! JEdesmal wenn ich mit dem Typ spreche kommt als erstes, daß es diese Steine nicht mehr gibt! Das alleine hört sich schon faul an. Habe gestern einen eigenen Bericht mit Unfallhergang und meiner eigenen Einschätzung abgegeben und muß jetzt mal warten was nächste Woche kommt!

Also ich bin kein Richter oder so. Aber nach meinem intuitiven Verständnis würde ich sagen, es ist zuzumuten und angemessen, dass man dann halt (möglichst) ähliche Steine heranzieht. Die Mauer komplett zu ersetzen ist Schwachsinn, und das würde ein Gericht möglicherweise ebenso sehen.

Wenn ich gegen eine Kathedrale semmele und da springt ne Ecke ab, sagt ja auch keiner "Du musst die komplette Kathedrale neu aufbauen, weil man den Marmor heute ja nicht mehr kriegt".

Also alles muss in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Lass Dich also nicht einschüchtern.

Ich glaube Du bist "zu gut", zu lieb, zu hilfsbereit, signalisierst ihm ein schlechtes Gewissen. Dein Kontrahent merkt das, und da er ein A... ist, legt er dies als Schwäche aus, nutzt deine Unsicherheit / Unerfahrenheit, und versucht Dich entsprechend zu schuriegeln und mit Horrorforderungen zu bedrohen.

Du solltest aber kein schlechtes Gewissen haben, und das schon garnicht vor dir her tragen, sondern Deinen Standpunkt stärker vertreten.
> Du hast die Mauer nicht allein beschädigt, sondern vor dir sind schon andere gegengefahren.
> Die Beschädigung mindert nicht ihren Nutzwert, und (nach einfacher Reparatur) nur gering ihre Optik.
> Du kannst und würdest den Schaden selbst richten oder richten lassen (das mindert seine Geldgier, da er ja nie Geld sehen wird).
> Ähnliche Steine, oder sogar verklebte Buchstücke (gibt's die noch?), sind für ihn hinzunehmen, da ein Komplettersatz der Mauer in keinem vernünftigen Verhältnis zum nur sehr geringen Nutzwert-Schaden steht.

Wenn er mit "Anwalt" kommt, nimm Dir auch einen. Sag ihm, dass wohl kein Gericht die 2500 anerkennen würde, seine Forderung also für ihn kostenpflichtig (zwei Anwalts- und Gerichtskosten) zu einem großen Prozentteil abgeschmettert werden würde.

Verhaltenstipp: Bleib freundlich aber glasklar in der Sache ihm gegenüber. Versuch dich also nicht als "knallhart" zu verstellen, wenn das nicht deiner Persönlichkeit entspricht. Alte Leute sind lebenserfahren und merken sowas sofort.

Gruß
Eisvogel

Ich denke auch mal, daß er sieht, ach der ist noch jung und da kann ich druck machen und der zahlt schon weil er keine Erfahrung hat.
Die Mauer zu reparieren wäre echt kein Thema, die sieht danach wie voher aus... wie gesagt, Samstags, Kiste Bier dabei und ruck zuck alles wieder i.O.!

Angst habe ich da kein, habe z.b. meine Eltern zu 100% im Rücken und die helfen da sofort!
Ich war und bin immer total freundlich und bringe keinen dummen Spruch so wie "das werden wir schon sehen und wenn es vor Gericht ist". Ich hätte es zwar gerne gemacht aber, nein so etwas verbietet mir meine Erziehung..

Ich denke da ganz positiv und denke an die ganzen Leute die ich hinter mir habe, wie halt meine Eltern oder mein VErsicherungsmensch, der das ganz auch absolut lächerlich findet...

Na, klingt doch schon viel besser.

Mir fiel noch ein, wenn er sagt "die Mauer ist auf MEINEM Grundstück, da darf keiner rauf bis auf meinen Duz- und Kegelklubfreund, der es für 2500,- macht, hat das auch keinen Bestand.

Er hat nämlich eine Schadensminimierungspflicht. Wenn er es durchziehen will, hole dir selbst drei günstige schriftliche Angebote ein (aber nicht von dem 2500er), und gib ihm Kopien (Einschreiben). Dann ist alles, was drüber hinausgeht, sein Privatvergnügen. Aber auch so ist er bestimmt verpflichtet, mehrere Angebote einzuholen. Aber Du willst ja nicht, das er 10 Angebote einholt, und dann nur die 3 teuersten heranzieht.

Außerdem weiß ich nicht, ob deinem guten Willen, es selbst zu machen oder machen zu lassen, wirklich so schützwürdige Betretungsverbots-Belange seinerseits gegenüberstehen.

Wiegesagt, lass dir im Ernstfall über die Anwaltskammer einen Fachanwalt mit Erfahrung und Referenzen heraussuchen. Oder recherchiere erst mal selbst im Internet (ggf. auch kostenpflichtige Seiten?) nach Urteilen. Es gibt bestimmt massenhaft Präzedenzfälle zu sowas, obwohl die wahrscheinlich nur für größere "wirkliche" Schäden zutreffend sind.

Denn unter uns, ich glaub auch, Dein Kontrahend will dich nur einschüchtern und gefügigmachen, aber sobald er sieht, dass es ernst wird (somit für ihn finanziell riskant), wird er den Schwanz einziehen, und es wird nicht zu einem echten Prozess kommen.

Gruß
Eisvogel

... und wenn er sagt "ich hab eine Rechtsschutzversicherung", sag ihm "aber nicht mehr lange", da immer mehr Gesellschaften dazu übergehen, Veträge sofort nach dem ersten Versicherungsfall zu kündigen, um Prozesshansel-Anwärter loszuwerden, bevor die noch mehr "Schaden" bei der Versicherung anrichten. Es gab viele Online-Artikel dazu.

Sag ihm auch, die zahlt eh nicht bei von vornherein aussichtslosen / aussichtsarmen Prozessen, er soll sich bitte doch noch mal das Kleingedruckte durchlesen.

Außerdem kann's eh gelogen sein, als sein letzter Einschüchterungsversuch.

Zitat:

Original geschrieben von Eisvogel


... und wenn er sagt "ich hab eine Rechtsschutzversicherung", sag ihm "aber nicht mehr lange", da immer mehr Gesellschaften dazu übergehen, Veträge sofort nach dem ersten Versicherungsfall zu kündigen, um Prozesshansel-Anwärter loszuwerden, bevor die noch mehr "Schaden" bei der Versicherung anrichten. Es gab viele Online-Artikel dazu.

Sag ihm auch, die zahlt eh nicht bei von vornherein aussichtslosen / aussichtsarmen Prozessen, er soll sich bitte doch noch mal das Kleingedruckte durchlesen.

Außerdem kann's eh gelogen sein, als sein letzter Einschüchterungsversuch.

Ich kann es nur noch mal wiederholen. Wenn er Dir "dumm" kommen sollte, dann lass das Deine KFZ-Haftpflichtversicherung erledigen und kauf den Schaden anschließend zurück, wenn er nicht zu hoch ist. So hast Du den wenigsten Ärger.

Würde mich hier auch nicht einschüchtern lassen...

Etwas anderer Fall, aber im Grunde vergleichbar: Meine Freundin fuhr vor ca. 2 Jahren aufgrund eines epileptischen Anfalls in ein Kornfeld. Schaden war eine ca. 10 Meter lange Spur im Feld, wo diese Korndinger also plattgedrückt waren und nicht mehr *geerntet* werden konnten (ich hoffe, das ist so richtig, bin ja kein Landwirt 😉 ). Der Bauer wollte 1000 Euro Schadensersatz haben. Absolut unangemessen, wie uns drei benachbarte Bauern versicherten. Versicherung eingeschaltet mit dem Hinweis auf Versicherungsbetrug, die haben einen Gutachter rausgeschickt. Schaden laut Gutachter betrug 50 Euro, die er auch bekommen hat. Danach haben wir nie wieder was von der Geschichte gehört...

Anderer Fall: Hatte mir zwecks Umzug einen Sprinter bei Europcar gemietet. In der fremden Stadt dann hab ich mich verfahren. Statt geradeaus zu fahren musste ich rechts abbiegen. So setzte ich (zugegeben fahrlässig) von der Geradeausspur zurück, um noch auf die Rechtsabbiegerspur zu kommen. Was ich dabei allerdings nicht sehen konnte war, daß hinter mir ein Smart stand, der in den Außenspiegeln gänzlich nicht zu sehen war (kein Wunder bei den Ausmaßen des Smarts). So knallte es dann leicht. Ein Schaden war weder bei ihm noch bei mir zu erkennen, wir hatten auch hinter der Stoßstange nach Beschädigungen gesucht. Es war wirklich kein Schaden vorhanden. Zwei Tage später rief er mich dann an und meinte, er sei in der Werkstatt gewesen, es sei ein Schaden von 450 Euro an der Front entstanden, den ich zu ersetzen hätte. Hab den Schaden gemeldet mit Hinweis auf Versicherungsbetrug und habe nie wieder was von der Angelegenheit gehört. HDI hat das wohl nicht auf sich sitzen lassen, wobei die noch nicht einmal was hätten zahlen müssen (500 Euro SB).

Die Leute werden eben immer unverschämter. Von daher auch von mir der Tip, die Sache Deiner Versicherung zu melden mit dem Hinweis auf Versicherungsbetrug, die Versicherungen sind da inzwischen sehr genau hinterher. Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg 😉

Gruß, Testsieger

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