[Geschlossen] Geschenktes Auto?
Wie ist das Rechtlich und Gesetzlich eigentlich geregelt, wenn ein Onkel seiner Nichte ein Auto schenkt und dieses nicht Urkundlich festhält und den Fahrzeugbrief einbehält?
Das Auto hatte er für mich vor 2 Jahren gekauft und sagte dann nur, dass er mir das Geschenkt hätte. Er hat aber den Fahrzeugbrief und die Versicherung zahlt mein Vater.
Sie sagen, ich soll das Auto behalten.
Aber weil es in der Familie und Verwandtschaft nur Stress gibt, möchte ich die Konsequenzen ziehen und will mein eigenen Weg ohne sie gehen.
Was ist wenn sie es nicht zurück haben wollen? Ich es aber auch nicht verkaufen kann, weil der Fahrzeugbrief nicht bei mir ist???
Beste Antwort im Thema
Ich würde ihm das Fahrzeug vor die Tür stellen und den Schlüssel wieder zurück geben.
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von scherride
Welcher Name im Brief steht, ist unerheblich. Wer den Brief besitzt, ist der Eigentümer.
Und wenn es noch weitere 50 Jahre erzählt wird, stimmt es noch immer nicht...
Wenn ich sage: hier, jetzt gehört mein Auto dir, dann bist du der neue rechtmäßige Eigentümer. Egal, ob ich dir den Brief mitgebe oder nicht. Dass du das Auto ohne Brief nicht ummelden kannst, hat mit der Eigentumsfrage nichts zu tun.
Wenn meine Freundin sich den Brief meines Autos nimmt, bin ich trotzdem noch immer der Eigentümer. Selbst wenn sie das Auto mit dem Brief ohne mein Einverständnis verkauft, bleibe ich der Eigentümer. Denn der Verkauf ist schlicht unwirksam. Wäre ja wohl auch noch schöner...
Andernfalls bräuchte man auch keinen Kaufvertrag, sondern würde einfach Geld gegen Brief tauschen...
Der Wagen wurde auf meinem Onkel zugelassen. Aber mehr hat er damit auch nicht zu tun. Versicherung zahlt er auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von wolfigolfi912
Der Wagen wurde auf meinem Onkel zugelassen. Aber mehr hat er damit auch nicht zu tun. Versicherung zahlt er auch nicht.
Er hat den Brief, der Wagen ist auf ihn zugelassen: Es ist sein Auto und nicht deins...
Mann, und das bei der Hitze...
Also nochmal, mit einer Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz
"In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EG-Ländern kann dies anders sein.[2]
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Fahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) möglich, denn sie ist kein Traditionspapier.[3] Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Sie hat allerdings nicht diese zivilrechtliche Funktion."
So sieht es rechtlich aus. Ich würde natürlich davon abraten, den eigenen Onkel wegen einem alten Auto zu verklagen.
Entweder fahr das Auto einfach so lange, bis er es wirklich zurück haben will. Oder rede einfach mal mit ihm darüber. Oder gib es einfach zurück.
Ich kenne die private Situation nicht. Und das ganze scheint eher ein menschliches Problem zu sein als ein rechtliches. Aber rechtlich hat der Brief nun mal direkt nichts mit dem Eigentum zu tun.
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Jochen du hast natürlich recht, aber Wikipedia als Beweismittel halte ich für sehr fragwürdig. Wenn das wieder ein jüngerer Mitbewohner liest, meint der wieder, dass Wikipedia immer recht hat, und das ist schlichtweg falsch 😉
Du hast Recht, der Besitz des Briefes macht dich nicht automatisch zum Eigentümer des Autos, aber der Brief dient im Streitfall als "Beweismittel".
Zwischen TE und Onkel wurde die Schenkung nicht schriftlich festgehalten. Wenn TE den Wagen verkauft, kann sein Onkel dazwischenfunken.
Op hat keinen Beweis für die Schenkung, sein Onkel aber den Brief, somit ist er im Zweifel als Eigentümer anzusehen. Deswegen sollte man ja auch den Brief nicht Auto mitführen falls es geklaut wird.
Das Beispiel hat unsere Rechtsprofessorin im letzten Semester verwendet.
Edit: Ok, gerade gelesen, dass es ja so auch im Wiki-Artikel steht...
Also ich hatte das gleiche "Problem" auch vor vielen vielen Jahren als ich noch jung war ;-)
Ich war in der Ausbildung und konnte logisch ohne Bürgen keine Finanzierung abschließen. Mein Onkel hat sich damals dazu bereit erklärt zu bürgen und hat nach 4 Monaten dann auch gemeint, er hat sich überlegt, die Raten komplett zu übernehmen, da er mir den Wagen schenken möchte. Um auch etwas an der Versicherung zu sparen, war der Wagen auch auf ihn angemeldet. Natürlich lag der KFZ Brief in diesem Fall bei der Bank.
Lange Rede kurzer Sinn, auch bei uns gab es nach einigen Jahren den totalen Streit und ich habe mir überlegt ob ich den Wagen jetzt auf mich nehmen soll oder nicht.
Ich wollte damals einfach komplett damit abschließen und habe die Konsequenz für mich gezogen und den Wagen vor die Türe gestellt, obwohl er mir diesbezüglich nicht gesagt hat das er den Wagen zurück möchte. Die Schlüssel und auch den Brief der in dieser Zeit dann von der Bank an meinen Onkel und von ihm an mich ging samt Schein habe ich ihm dann in den Briefkasten geworfen und die Sache war durch. Entweder du sprichst mit ihm was denn nun aus dem Wagen wird ob er ihn zurück möchte oder nicht und fährst ihn dann weiter, oder du ziehst deine Konsequenz einfach und gibst ihm den Wagen zurück. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht. Verkaufen ohne Brief kannst du ohnehin nicht.
Wie ich raus gefunden habe, läuft der Fahrzeugbrief auch gar nicht mal auf meinem Onkel, sondern auf mein Vater (der auch die Versicherung zahlt.
Also wieder nur verarscht worden.
Nur mein Onkel hat den Brief bei sich, weil er meint, ich würde die Unterlagen verschludern. Was ich ansich auch schon Vertrauensbruch finde.
Wie Jochen schon sagte, der Besitzer des Briefes ist nicht gleich der Besitzer des Fahrzeugs.
Kleines Beispiel.
Über mein Golf 4 besteht ein rechtmässiger Kaufvertrag mit meinem Namen und meiner Unterschrifft. Im Brief und im Schein ist jedoch mein Vater eingetragen.
Der Rechtmässige Besitzer bin in dem Falle ich.
Steht im Kaufvertrag also dein Onkel, ist dein Onkel der Rechtmässige Besitzer des Fahrzeugs unabhäning davon ob er den Brief hat oder nicht.
Anders sieht es aus, bei einer Finanzierung aus. Dort ist der Rechtmässiger Besitzer die Bank, bis der Wagen komplett abbezahlt wurde, danach geht der Wagen in den Besitz über, welcher den Finanzierungsvertrag bzw. den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Bei einer Schenkung reichen Zeugen oder ein Schriftstück aus. Allerdings muß hier der Onkel wirklich im Besitz des Autos sein, was irgendwo durch ein anderes Schriftstück festgehalten sein muß. Ob das Schriftstück ein Kaufvertrag oder ein Schenkungsschriftstück ist, ist dabei total egal. Hauptsache zwei Namen haben Unterschrieben, im Idealfall dein Onkel und die Person von der er das Auto hat.
Edit:
In der Schweiz gibt es meines Wissens nach überhaupt kein Brief. Dort glit wie auch hier der Kaufvertrag.
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Der Rechtmässige Besitzer bin in dem Falle ich.
Wohl eher Eigentümer...
Zitat:
Original geschrieben von cali111
Wohl eher Eigentümer...Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Der Rechtmässige Besitzer bin in dem Falle ich.
Klaro Eigentümer war auch gemeint ;-)
Danke fürs korrigieren.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von scherride
Welcher Name im Brief steht, ist unerheblich. Wer den Brief besitzt, ist der Eigentümer.Und wenn es noch weitere 50 Jahre erzählt wird, stimmt es noch immer nicht...
Wenn ich sage: hier, jetzt gehört mein Auto dir, dann bist du der neue rechtmäßige Eigentümer. Egal, ob ich dir den Brief mitgebe oder nicht. Dass du das Auto ohne Brief nicht ummelden kannst, hat mit der Eigentumsfrage nichts zu tun.
Wenn meine Freundin sich den Brief meines Autos nimmt, bin ich trotzdem noch immer der Eigentümer. Selbst wenn sie das Auto mit dem Brief ohne mein Einverständnis verkauft, bleibe ich der Eigentümer. Denn der Verkauf ist schlicht unwirksam. Wäre ja wohl auch noch schöner...
Andernfalls bräuchte man auch keinen Kaufvertrag, sondern würde einfach Geld gegen Brief tauschen...
Der Vertrag ist gültig. Dass deine Freundin ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag, das Fahrzeug zu liefern und zu übereignen nicht erfüllen kann, ändert nichts an der Wirksamkeit und damit dem einklagbaren Anspruch des Käufers auf Lieferung und Eigentumsübertragung des bezeichneten Kaufgegenstands gegen deine Freundin.
Ob sie sich wegen Betruges strafbar machte, der Käufer wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten und damit vernichten könnte, läge an der Formulierung ds Vertrages und täte hier nichts zur Sache.
Grundsatz: Jeder kann jederzeit alles an jeden verkaufen, auch bekannt als Vertragsfreiheit, einem der obersten Rechtsgrundsätze in diesem Land. Den schränkst auch du nicht ein. Das gilt nur dann nicht, soweit das Gesetz ihn einschränkt.
Selbst ich könnte dein Auto verkaufen und der Kaufvertrag wäre gültig. Der ginge dich nicht mal etwas an. Dazu muss ich nicht erst deine Freundin sein. Dass ich mir das Auto erst von dir besorgen müsste, berührte die Wirksamkeit meines Kaufvertrags mit der dritten Partei nicht. An den Finanzmärkten wird das tagtäglich so gemacht. Aka: Warentermingeschäfte.
Hast du schon mal auf das Datum des letzten Beitrags geschaut?