„Akkugarantie“ Q4

Audi Q4 FZ

Moin ins q4 -Etron Forum.

Es geht um die Akkulebensdauer zum einen und die Audi-Akku-Garantie zum anderen.

Bisher galt die Devise bei e-Autos : immer nur neu und leasen , auch für Privatleute, und dann weg mit dem Auto. Der Akku hat nur eine begrenzte Lebensdauer, die abhängig ist von der Anzahl der Ladezyklen und der Zeit. Irgendwann , wenn die Ladekapazität mal unter 80 % abfällt, ist der Akku am Ende und muß ausgetauscht werden. Man kann natürlich vorher einzelne „Elemente“ des Systems austauschen und den Prozeß aufhalten, aber nicht unendlich. Irgendwann ist er nicht mehr brauchbar und der Austausch kostet einen 5-stelligen Betrag. Also, E-Auto neu kaufen und zehn Jahre fahren ist , ich will es mal vorsichtig ausdrücken, problematisch.

Dazu der Kommentar des Audi - Verkäufers : wir geben 7 Jahre oder 170000 km Garantie auf den Akku.

Soweit so gut, aber was kommt danach ? Könnte es sein, daß Audi genau die Lebensdauer des Akkus, also Kapazität 80 bis 100 % , ausgetestet hat, um ziemlich sicher vor Garantieansprüchen zu sein ?

Danach , spätestens nach sieben Jahren, ist alles weiterhin unklar, was die finanziellen Belastungen des Besitzers im Falle eines austauschbedürftige Akkus anbelangt.

Deshalb sollte die Leasingdauer auf 7 Jahre beschränkt sein.

Z.B. Neuwagen mit Leasingvertrag über 4 Jahre, dann Anschlußleasingvetrag über 3 Jahre und weg mit dem Auto.

Sind meine Überlegungen richtig, oder seht ihr das anders ?

Gruß ZR

52 Antworten

Bekomme meinen Q4 in der übernächsten Woche, in der kommenden Woche soll er beim Händler sein.

Daher konnte ich mich endlich bei myAudi anmelden, um die Unterlagen einzusehen.
Ich bin überrascht, stinksauer und weiß gar nicht, was ich sagen soll. Wegen der Akku Garantie.

Der ID.4 und alle übrigen Audimodelle mit Elektromotor haben eine Garantie für die Hochvoltbatterie, die bei 160tkm eine Mindestkapazität von 70% garantiert. Auch Tesla, die mal mit 80% angefangen hatte und jetzt 70% garantiert.
Nicht aber der Q4. Die Akkugarantie hat Hyundai Niveau.

Es hieß mal, dass Audi nicht nur teurer wäre, sondern bessere Qualität hätte als VW. Ist wohl nicht mehr so.

Kann jemand etwas dazu sagen.

Ein eigenes Thema dazu habe ich nicht gefunden. Gehört aber mE ins Wartezimmer, da ich es hier gesehen habe.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine' überführt.]

Hyundai hat ebenfalls doch 8 Jahre / 160.000 Km Garantie auf den Akku beim Ioniq 5

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine' überführt.]

Zitat:

@tollertenya schrieb am 28. Juni 2022 um 17:20:12 Uhr:


Hyundai hat ebenfalls doch 8 Jahre / 160.000 Km Garantie auf den Akku beim Ioniq 5

Sie haben meinen Post nicht gelesen. Garantie heißt so nur, dass die Batterie mit 8 Jahren noch funktioniert.

mehr nicht. Bei ID.4, den anderen Audis und Tesla wird aber eine Mindestkapazität von 70% garantiert. Das ist konkret und messbar. Beim Q4 jedoch gebt es wie beim Ioniq5 diese Konkretisierung nicht. Fällt die Kapazität auf 50% gibt es keine Garantieleistung. Die Batterie funktioniert ja noch, wenn auch ungenügend. Pech gehabt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine' überführt.]

Zitat:

Offensichtlich wird hier minderwertiges verbaut, sonst sähe das anders aus. Mein Wagen soll in der kommenden Woche beim Händler stehen, des kann ich seit heute in myAudi die Garantiebedingungen einsehen und war ehrlich .

Wie bitte kommst Du denn auf minderwertige Qualität? In den Garantiebedingungen von 2021 steht in Klärung, gehe mit Dir aber jede Wette ein, dass die Bedingungen nicht schlechter als bei den anderen MEB Fahrzeugen ist. Und Verweise gerne auf die Zelluntersuchung der TU München des ID3, der nach 150.000km noch 91% Restkapazität hatte (Zyklus jede 2. Ladung 0-100%, also extrem Akkuschädigendes Laden)

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"zu minderwertige Qualität"
Für den ID.4 wird eine Mindestkapazität garantiert, für den Q4 jedoch nicht. Also muss beim Q4 etwas am Akku schlechter sein, sonst gibt das keinen Sinn.

In den Garantiebedingungen für mein konkretes(!) Auto steht nichts von "in Klärung". Es gibt diese Garantie für mein Auto also nicht. Dort steht auch nichts von einer Mindestkapazität. Ich kenne den Begriff jedoch aus der öffentlichen Version, die für mich aber irrelevant ist, denn die Garantie für meinen Q4 beinhaltet nichts dergleichen.

Ich habe mir angewöhnt, nichts inVerträge zu interpretieren, was dort nicht steht. Ist oft nützlich.

Zitat:

@Georgkkkk schrieb am 28. Juni 2022 um 17:37:10 Uhr:



Zitat:

@tollertenya schrieb am 28. Juni 2022 um 17:20:12 Uhr:


Hyundai hat ebenfalls doch 8 Jahre / 160.000 Km Garantie auf den Akku beim Ioniq 5

Sie haben meinen Post nicht gelesen. Garantie heißt so nur, dass die Batterie mit 8 Jahren noch funktioniert.

mehr nicht. Bei ID.4, den anderen Audis und Tesla wird aber eine Mindestkapazität von 70% garantiert. Das ist konkret und messbar. Beim Q4 jedoch gebt es wie beim Ioniq5 diese Konkretisierung nicht. Fällt die Kapazität auf 50% gibt es keine Garantieleistung. Die Batterie funktioniert ja noch, wenn auch ungenügend. Pech gehabt.

Ist bei allen Audi Modellen auch 70% garantierte Leistung bis 8Jahre oder 160000Km je nachdem was zuerst zutrifft.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine' überführt.]

. Ergänzend zur Audi Neuwagengarantie übernimmt die AUDI AG zugunsten des
Käufers eines fabrikneuen, elektrisch betrieben BEV2

-Fahrzeugs für die Hochvoltbatterie eine Garantie für acht Jahre nach der erstmaligen Auslieferung bzw.
für die ersten 160.000 km, je nachdem welches dieser beiden Ereignisse zuerst
eintritt, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit und im Falle eines
übermäßigen Verlustes des Netto-Batterieenergieinhalts (siehe dazu Ziffer 2).
Der Garantiefall, der dem Käufer erlaubt, die kostenlose Mangelbeseitigung zu
verlangen, tritt immer dann ein, wenn der Netto-Restenergieinhalt der Batterie
unter 70% bezogen auf den Auslieferungszustand fällt. Tritt der Garantiefall ein,
besteht ein Anspruch auf Mangelbeseitigung, wie im Folgenden unter 2.
beschrieben.

Die genauen Daten für den Q4 sind noch "in Klärung"
normal nach 8 Jahren bzw. 160.000 km = 70 %

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine' überführt.]

Zitat:

@M.Roland schrieb am 28. Juni 2022 um 18:07:30 Uhr:



Zitat:

@Georgkkkk schrieb am 28. Juni 2022 um 17:37:10 Uhr:


Sie haben meinen Post nicht gelesen. Garantie heißt so nur, dass die Batterie mit 8 Jahren noch funktioniert.

mehr nicht. Bei ID.4, den anderen Audis und Tesla wird aber eine Mindestkapazität von 70% garantiert. Das ist konkret und messbar. Beim Q4 jedoch gebt es wie beim Ioniq5 diese Konkretisierung nicht. Fällt die Kapazität auf 50% gibt es keine Garantieleistung. Die Batterie funktioniert ja noch, wenn auch ungenügend. Pech gehabt.

Ist bei allen Audi Modellen auch 70% garantierte Leistung bis 8Jahre oder 160000Km je nachdem was zuerst zutrifft.

@m.Roland
Wie kommen Sie zu der Feststellung, dass "Ist bei allen Audi Modellen auch 70% garantierte Leistung bis 8Jahre oder 160000Km je nachdem was zuerst zutrifft."?

Wäre schön, wenn Sie uns/mir das mitteilen würden. Ich habe gesucht und keine Quelle gefunden. Dass das für meinen Q4 nicht gilt weiß ich. In dessen Garantiebedingung steht definitiv nichts vom 70%. Und das Glauben habe ich mir bei Verträgen abgewöhnt. Das gehört in die Kirche.

Ich würde es begrüßen, eines besseren belehrt zu werden, erwarte allerdings konkreteres als unbegründete Mitteilungen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine' überführt.]

Es werden beim Q4 die identischen Akkus verbaut wie bei ID.4 und Skoda Enyaq...das "in Klärung" ist zwar unglücklich (aber zeigt ja, dass da eben noch eine Zahl kommen wird). Wie schon erwähnt wurde, wird sich die Garantie beim Q4 da sicherlich nicht negativ unterscheiden zu den Schwestermodellen im Konzern.

Die Garantiebedingungen sind im Übrigen kein Vertrag.

Zitat:

@M.Roland schrieb am 28. Juni 2022 um 18:07:30 Uhr:



Zitat:

@Georgkkkk schrieb am 28. Juni 2022 um 17:37:10 Uhr:


Sie haben meinen Post nicht gelesen. Garantie heißt so nur, dass die Batterie mit 8 Jahren noch funktioniert.

mehr nicht. Bei ID.4, den anderen Audis und Tesla wird aber eine Mindestkapazität von 70% garantiert. Das ist konkret und messbar. Beim Q4 jedoch gebt es wie beim Ioniq5 diese Konkretisierung nicht. Fällt die Kapazität auf 50% gibt es keine Garantieleistung. Die Batterie funktioniert ja noch, wenn auch ungenügend. Pech gehabt.

Ist bei allen Audi Modellen auch 70% garantierte Leistung bis 8Jahre oder 160000Km je nachdem was zuerst zutrifft.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine' überführt.]

Akku Garantie

Zitat:

@ballex schrieb am 28. Juni 2022 um 18:23:38 Uhr:


Es werden beim Q4 die identischen Akkus verbaut wie bei ID.4 und Skoda Enyaq...das "in Klärung" ist zwar unglücklich, aber wie schon erwähnt wurde, wird sich die Garantie beim Q4 da nicht unterscheiden zu den Schwestermodellen.

Die Garantiebedingungen sind im Übrigen kein Vertrag.

"Die Garantiebedingungen sind im Übrigen kein Vertrag"
Garantiebedingungen sind aber Vertragsbestandteil beim Kauf und gehören somit dazu. Tesla, zB, hat die Garantiebedingungen ab und zu geändert. Natürlich immer nur für Neufahrzeuge nach der Änderung.

So ist das hier auch. Ich kaufe das Auto in einer Woche auf Basis des Vertrages vor einem Jahr. In den Bedingungen für mein(!) eigenes Auto unter meinem account bei myAudi stehen die Bedingungen, die für mein Auto gelten. Und dort steht nichts von "in Klärung" wie in der öffentlichen Version oder von 70%.

Besonders seltsam finde ich, dass der ID.4 vom selben Band eine Mindestgarantie bekommt.

Wenn Audi keine Einschränkungen in dem allgemeinen Garantiedokument macht und dort entsprechend die Fahrzeuge ohne Einschränkungen nach Baujahr oder Ausstattung und mit Namen aufführt ("Audi Q4 e-tron/SB e-tron"😉, dann gilt das selbstverständlich auch für dein Fahrzeug und du kannst dich im Schadensfall darauf berufen, wenn dann "nach Klärung" die Mindestkapazität dort angegeben wird.

Zitat:

@M.Roland schrieb am 28. Juni 2022 um 18:25:15 Uhr:



Zitat:

@M.Roland schrieb am 28. Juni 2022 um 18:07:30 Uhr:


Ist bei allen Audi Modellen auch 70% garantierte Leistung bis 8Jahre oder 160000Km je nachdem was zuerst zutrifft.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine' überführt.]

Mit dem ADAC habe ich leider keinen Kaufvertrag abgeschlossen. Ich kenne diese Seite natürlich. Habe dort auch hingeschrieben.
Unten ist der Text derkonkreten Garantiebedingungen für mein(!) Q4 aus myAudi aus meinem account. Das ist konkret. Da ist nicht zu deuten.

Alles, was irgendwer, auch der ADAC, über Audis Garantiebedingungen schreibt ist nicht relevant.
Auch die allgemeinen Bedingungen, die Audi irgendwohin schreibt, wenn im konkreten Fall heute Audi meinem Q4 die Garantie nicht gibt. Im meinem screenshot steht auch nichts von "in Klärung", was ich bisher auch gedacht habe.
Ich gehe davon aus, dass ich nicht der einzige bin, höchsten einer der wenigen, die das lesen.

Ich habe das meinem Händler geschrieben und bin gespannt, was der dazu sagt, oder ob er was sagt.

Auszug aus meinen Garantiebedingungen für meinen Q4 aus meinem myAudi account.Da steht nichts von 70%

Garantie für Hochvoltbatterien für PHEV1)/BEV2) -Fahrzeuge der AUDI AG
1. Ergänzend zur umseitig dargestellten Audi
Garantie übernimmt die AUDI AG für die Hochvoltbatterie von Neufahrzeugen hinsichtlich aller
Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit eine Garantie
für 8 Jahre bzw. 160.000 km, je nachdem welches
der beiden Ereignisse zuerst eintritt.
2. Eine Verringerung der Kapazität der Batterieleistung innerhalb des Garantiezeitraums ist bauteilbedingt
und stellt keinen Mangel im Sinne
dieser Garantie dar.
3. Die Garantie für die Hochvoltbatterie gilt
nicht, sofern der Mangel dadurch entstanden ist,
dass die Batterie nicht ordnungsgemäß genutzt, behandelt oder gewartet wurde. Dieses gilt insbesondere für das Laden der Batterie.
4. Ergänzend gelten, abgesehen von der Dauer
der Garantie, alle umseitig abgedruckten Bestimmungen zur Audi Garantie (Voraussetzungen,
Maßstab für die Mangelfreiheit, Ausschlussgründe, Abwicklung der Ansprüche, Inkrafttreten und
Beginn der Laufzeit der Garantie, Geltungsbereich
etc.) entsprechend für die Hochvoltbatterie.

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