[8PA] Sportback RĂŒckleuchten im A4/A6 Style
Hallo Leute,
weiss jemand ob es legal bzw. zulÀssig ist
die Nebelschlussleuchten so zu programmieren, das
Sie wie die vorhandenen RĂŒckleuchten mitleuchten ???
Die Programmierung geht so
Per OBD das STG 09 (BordnetzsteuergerĂ€t) Byte 10 auf 16 (Hex) programmieren, und schon gehen die NebelschluĂleuchten, mit 22% Dimmung mit an.
Nur steht die Antwort aus, ob es zulÀssig ist oder nicht ???
Beste Antwort im Thema
Was passiert wenn sich 3 'SportbÀckler' treffen?
Erstmal Einheitslook schaffen! đ ....
606 Antworten
Dann werde ich mal meinen đ besuchen und die Codierung von hier ausdrucken đ der macht mir das bestimmt
So, jetzt geb ich als Angehöriger der sog. "Rennleitung" auch mal meinen Kommentar ab.
Erlöschen der BE liegt bei der Umprogrammierung in der Regel nicht vor (da hab ich mich bei meinem vorhergehenden Post etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, Erlöschen der BE könnte in diesem Fall nur bei ganz besonderen UmstÀnden eintreten).
Was aber ganz klar vorliegt ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 49a StVZO, sprich: Anbringung/Benutzung einer unzulÀssigen lichttechnischen Einrichtung.
Zur ErklĂ€rung: Das Umprogrammieren der Leuchten stellt einen Umbau dar, damit erlischt die Zulassung fĂŒr das Bauteil Nebelschlussleuchte. Die Nebelschlussleuchte hat auch keine Zulassung als Bremsleuchte, da sie vom TĂV oder einer sonstigen berechtigten Stelle nicht zu diesem Zwecke abgenommen und zertifiziert ist.
GruĂ, Tobi
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Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
So, jetzt geb ich als Angehöriger der sog. "Rennleitung" auch mal meinen Kommentar ab.
Erlöschen der BE liegt bei der Umprogrammierung in der Regel nicht vor (da hab ich mich bei meinem vorhergehenden Post etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, Erlöschen der BE könnte in diesem Fall nur bei ganz besonderen UmstÀnden eintreten).
Was aber ganz klar vorliegt ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 49a StVZO, sprich: Anbringung/Benutzung einer unzulÀssigen lichttechnischen Einrichtung.
Zur ErklĂ€rung: Das Umprogrammieren der Leuchten stellt einen Umbau dar, damit erlischt die Zulassung fĂŒr das Bauteil Nebelschlussleuchte. Die Nebelschlussleuchte hat auch keine Zulassung als Bremsleuchte, da sie vom TĂV oder einer sonstigen berechtigten Stelle nicht zu diesem Zwecke abgenommen und zertifiziert ist.
GruĂ, Tobi
Also auf gut deutsch:
Ohne TĂV-Eintragung nicht erlaubt! ODER??
Bzw. BuĂgeld ist fĂ€llig, wenn man erwischt wird!?!?
Ich kapiere es nicht đ
Zitat:
Original geschrieben von sedlst
Also auf gut deutsch:
Ohne TĂV-Eintragung nicht erlaubt! ODER??
So hab ich es auch verstanden.. đ
Zitat:
Original geschrieben von sedlst
Also auf gut deutsch:
Ohne TĂV-Eintragung nicht erlaubt! ODER??
Richtig, wobei ich meine Zweifel habe, dass der TĂV sowas eintrĂ€gt... (aber versuchen kann man es ja, wenn man sowas unbedingt braucht)
Zitat:
Original geschrieben von sedlst
Bzw. BuĂgeld ist fĂ€llig, wenn man erwischt wird!?!?
Auch richtig! Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- âŹ! ZusĂ€tzlich bekommst du noch einen MĂ€ngelschein, welcher dich auffordert, den Mangel in einer bestimmten Frist zu beseitigen und wieder bei der Polizeidienststelle vorzufahren.
Zitat:
Original geschrieben von sedlst
Ich kapiere es nicht đ
Jetzt alles klar? ;-)
Ist schon wahnsinn. Wegen so ner Kleinigkeit drehen unsere Uniformierten Bewegungsmelder wieder gleich voll am Rad. Im Amiland wĂŒrde sowas keinen Menschen interessieren. Ist doch NUR ein Licht!
Noch dazu ist dieses selbe Licht bei einem anderen Fzg. (A4) erlaubt.
Muss man glaub ich nicht verstehen. đ
Hat denn niemand Kontakte zum TĂV oder ist eh bald mal da oder kommt tĂ€glich am TĂV vorbei, dass man mal höflich einen korpulenten Menschen dort auf die Möglichkeit des Eintragen lassen ansprechen kann? Ich wĂŒrde wohl auch die NSL umprogrammieren lassen...
GrĂŒĂe!
Martin
Zitat:
Original geschrieben von Race-Hugo
...
Das ganze kann beim TĂV eingetragen werden:
*Nebelschlussleuchten mit RĂŒcklichtfunktion*Alle Klarheiten beseitigt ?
TĂV Nord. Ich denke Dekra und anderer regionaler TĂV wird es auch machen.
R-H
"Kann eingetragen werden..." - aber, hat es denn auch bereits jemand eingetragen bekommen?? WĂ€re prima, wenn dem so wĂ€re. Dann hat man ein gutes Argument in den HĂ€nden mit dem man den lokalen TĂV-Menschen die Entscheidung erleichtern könnte...
Man brÀuchte nur noch einen Scan des Briefs/Scheins...
GrĂŒĂe!
Martin
Auch wenns eingetragen ist heisst das noch lange nicht dass das n Freifahrtsschein ist.
Bei der nĂ€chsten Kontrolle sehn die grĂŒn/silbernen das und zerren euch zum nĂ€chstgelegenen TĂV der weniger gut drauf ist als der der es euch eingetragen hat und schon habt ihr n Problem.
Wers unbedingt haben will kann ja mal bei SAT Motorsport vorbeifahrn, die tragen das zu 100% ein. lol
Wenn es in den Papieren steht, gibt es keine Probleme mehr! Wozu sollte denn sonst die ganze Prozedur gut sein??
Martin
Zitat:
Original geschrieben von masterkey
Wenn es in den Papieren steht, gibt es keine Probleme mehr! Wozu sollte denn sonst die ganze Prozedur gut sein??
Martin
Das ist eindeutig falsch. Wie SportbackDSG schon sagte, kann bei einer Verkehrskontrolle auch ein eingetragener Umbau ein Fall fĂŒr den TĂV werden. Eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist
KEINFreifahrtschein, wie es so schön gesagt wurde.
Es ist ja bekannt, dass es TĂV-PrĂŒfer gibt, die so einiges durchgehen lassen. Und um dem entgegenwirken zu können, kann die Polizei ein Kfz auch trotz Eintragung beim TĂV vorfahren lassen und die Sache erneut prĂŒfen lassen.
GruĂ, Tobi