[8PA] Sportback RĂŒckleuchten im A4/A6 Style

Audi A3 8P

Hallo Leute,

weiss jemand ob es legal bzw. zulÀssig ist
die Nebelschlussleuchten so zu programmieren, das
Sie wie die vorhandenen RĂŒckleuchten mitleuchten ???

Die Programmierung geht so
Per OBD das STG 09 (BordnetzsteuergerĂ€t) Byte 10 auf 16 (Hex) programmieren, und schon gehen die Nebelschlußleuchten, mit 22% Dimmung mit an.

Nur steht die Antwort aus, ob es zulÀssig ist oder nicht ???

Beste Antwort im Thema

Was passiert wenn sich 3 'SportbÀckler' treffen?

Erstmal Einheitslook schaffen! 😁 ....

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Mit 🙂 bezeichnet man im allg. eine Vertragswerkstatt. 😉

Dann werde ich mal meinen 🙂 besuchen und die Codierung von hier ausdrucken 😁 der macht mir das bestimmt

(Dumme) Frage:

Muss man diese Leuchtenprogrammierung wirklich vom TÜV eintragen lassen??? 🙁

So, jetzt geb ich als Angehöriger der sog. "Rennleitung" auch mal meinen Kommentar ab.

Erlöschen der BE liegt bei der Umprogrammierung in der Regel nicht vor (da hab ich mich bei meinem vorhergehenden Post etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, Erlöschen der BE könnte in diesem Fall nur bei ganz besonderen UmstÀnden eintreten).

Was aber ganz klar vorliegt ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 49a StVZO, sprich: Anbringung/Benutzung einer unzulÀssigen lichttechnischen Einrichtung.

Zur ErklĂ€rung: Das Umprogrammieren der Leuchten stellt einen Umbau dar, damit erlischt die Zulassung fĂŒr das Bauteil Nebelschlussleuchte. Die Nebelschlussleuchte hat auch keine Zulassung als Bremsleuchte, da sie vom TÜV oder einer sonstigen berechtigten Stelle nicht zu diesem Zwecke abgenommen und zertifiziert ist.

Gruß, Tobi

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Zitat:

Original geschrieben von D4YW4LKER


So, jetzt geb ich als Angehöriger der sog. "Rennleitung" auch mal meinen Kommentar ab.

Erlöschen der BE liegt bei der Umprogrammierung in der Regel nicht vor (da hab ich mich bei meinem vorhergehenden Post etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, Erlöschen der BE könnte in diesem Fall nur bei ganz besonderen UmstÀnden eintreten).

Was aber ganz klar vorliegt ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 49a StVZO, sprich: Anbringung/Benutzung einer unzulÀssigen lichttechnischen Einrichtung.

Zur ErklĂ€rung: Das Umprogrammieren der Leuchten stellt einen Umbau dar, damit erlischt die Zulassung fĂŒr das Bauteil Nebelschlussleuchte. Die Nebelschlussleuchte hat auch keine Zulassung als Bremsleuchte, da sie vom TÜV oder einer sonstigen berechtigten Stelle nicht zu diesem Zwecke abgenommen und zertifiziert ist.

Gruß, Tobi

Also auf gut deutsch:

Ohne TÜV-Eintragung nicht erlaubt! ODER??

Bzw. Bußgeld ist fĂ€llig, wenn man erwischt wird!?!?

Ich kapiere es nicht 🙁

Zitat:

Original geschrieben von sedlst


Also auf gut deutsch:

Ohne TÜV-Eintragung nicht erlaubt! ODER??

So hab ich es auch verstanden.. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von sedlst


Also auf gut deutsch:

Ohne TÜV-Eintragung nicht erlaubt! ODER??

Richtig, wobei ich meine Zweifel habe, dass der TÜV sowas eintrĂ€gt... (aber versuchen kann man es ja, wenn man sowas unbedingt braucht)

Zitat:

Original geschrieben von sedlst


Bzw. Bußgeld ist fĂ€llig, wenn man erwischt wird!?!?

Auch richtig! Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- €! ZusĂ€tzlich bekommst du noch einen MĂ€ngelschein, welcher dich auffordert, den Mangel in einer bestimmten Frist zu beseitigen und wieder bei der Polizeidienststelle vorzufahren.

Zitat:

Original geschrieben von sedlst


Ich kapiere es nicht 🙁

Jetzt alles klar? ;-)

Ist schon wahnsinn. Wegen so ner Kleinigkeit drehen unsere Uniformierten Bewegungsmelder wieder gleich voll am Rad. Im Amiland wĂŒrde sowas keinen Menschen interessieren. Ist doch NUR ein Licht!

Noch dazu ist dieses selbe Licht bei einem anderen Fzg. (A4) erlaubt.

Muss man glaub ich nicht verstehen. 😕

Hat denn niemand Kontakte zum TÜV oder ist eh bald mal da oder kommt tĂ€glich am TÜV vorbei, dass man mal höflich einen korpulenten Menschen dort auf die Möglichkeit des Eintragen lassen ansprechen kann? Ich wĂŒrde wohl auch die NSL umprogrammieren lassen...

GrĂŒĂŸe!
Martin

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo


...
Das ganze kann beim TÜV eingetragen werden:
*Nebelschlussleuchten mit RĂŒcklichtfunktion*

Alle Klarheiten beseitigt ?

TÜV Nord. Ich denke Dekra und anderer regionaler TÜV wird es auch machen.

R-H

"Kann eingetragen werden..." - aber, hat es denn auch bereits jemand eingetragen bekommen?? WĂ€re prima, wenn dem so wĂ€re. Dann hat man ein gutes Argument in den HĂ€nden mit dem man den lokalen TÜV-Menschen die Entscheidung erleichtern könnte...
Man brÀuchte nur noch einen Scan des Briefs/Scheins...

GrĂŒĂŸe!
Martin

Auch wenns eingetragen ist heisst das noch lange nicht dass das n Freifahrtsschein ist.
Bei der nĂ€chsten Kontrolle sehn die grĂŒn/silbernen das und zerren euch zum nĂ€chstgelegenen TÜV der weniger gut drauf ist als der der es euch eingetragen hat und schon habt ihr n Problem.

Wers unbedingt haben will kann ja mal bei SAT Motorsport vorbeifahrn, die tragen das zu 100% ein. lol

Wenn es in den Papieren steht, gibt es keine Probleme mehr! Wozu sollte denn sonst die ganze Prozedur gut sein??

Martin

Zitat:

Original geschrieben von masterkey


Wenn es in den Papieren steht, gibt es keine Probleme mehr! Wozu sollte denn sonst die ganze Prozedur gut sein??

Martin

Das ist eindeutig falsch. Wie SportbackDSG schon sagte, kann bei einer Verkehrskontrolle auch ein eingetragener Umbau ein Fall fĂŒr den TÜV werden. Eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist

KEIN

Freifahrtschein, wie es so schön gesagt wurde.

Es ist ja bekannt, dass es TÜV-PrĂŒfer gibt, die so einiges durchgehen lassen. Und um dem entgegenwirken zu können, kann die Polizei ein Kfz auch trotz Eintragung beim TÜV vorfahren lassen und die Sache erneut prĂŒfen lassen.

Gruß, Tobi

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