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Sat Feb 02 21:39:58 CET 2013    |    PS-Schnecke26897    |    Kommentare (0)    |   Stichworte: EU-Richtlinie, Feinstaub, Frankfurt, hr-online.de, Messwerte

...und die fleißigen Jungs beim hr (ich erwähnte es bereits) können nichts dafür!

162/04 hr-text Do 31.01.13 Eine Momentaufnahme. Seit wann steht das bloß hier?
Kopiert von genau dieser Unter-Seite 4/4, für den normalen Computerbildschirn etwas "übersetzt"
Feinstaub
Seit dem 1. Januar 2005 sind für die Komponente Feinstaub (PM10) die anspruchsvollen Grenzwerte der "Verordnung über Immissionswerte (22.BImSchV)" gültig.
Die einzuhaltenden Werte sind:
- ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm/m3 Luft als Maß für dieLangzeitbelastung und
- ein Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm/m3 Luft mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr als Maß für die Kurzzeitbelastung.
Die Anzahl der Überschreitungen wird in der Tabelle auf Seite 163 täglich aktualisiert.

Die "Verordnung über Immissionswerte (22.BImSchV)" diese Vorschrift wurde aufgehoben und
galt bis inkl. 05.08.2010

zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

gleiches gilt für Tafel 167/02

gleiches gilt für Benzol Tafel 168/02
Ich wiederhole: 22.BImSchV ist nicht mehr, galt bis inkl. 05.08.2010

Um uns alle zu verwirren, hat man einen beliebten Juristentrick angewendet: Streichen/Ersetzen/Umbenennen.
Die Verordnung ist außerdem um 17. Ränge befördert worden.
So heißt das Ding nun:
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065 (Nr. 40); Geltung ab 06.08.2010

So, und die fleißigen Jungs beim hr (ich erwähnte es bereits) können nichts dafür!
Die Daten, die Beratung kommt von der HLUG. Journalisten sind keine Juristen!
Passt nur auf, das der Intendant des hr und der Chef der HLUG davon nichts mitbekommen.
Da ist man tagesaktuell uptodate, nicht nur mit Werten, sondern auch mit den Angaben, um welche Verordnung es sich handelt - warum nicht weitergegeben?

Es ist im Kopf, wenn sie nicht informiert werden, gehen auch Journalisten davon aus, dass sich nichts ändert.
Es kann aber auch sein, dass da das Chinasyndrom vorherschte - aber dazu komme ich in einem späteren Beitrag.
Da geht es dann um die Hälfte der Weltbevölkerung (Asien, China hat die Hälfte der dortigen Reissäcke!) und die völlig uneigennützige Veröffentlichung von Umweltdaten durch die US-Administration.

Schlimm ist es, wenn das mit den gewählten Entscheidungsträgern (wo auch immer) passiert.
Bürgermeister, Landräte, Landtage, Petitionsausschüsse...
Ihr habt die EU-Richtlinie wahrscheinlich noch nicht einmal richtig gelesen.
Nochmal: Umweltzone Schramberg. Vergesst es dagegen anzugehen. Es ist längst gelaufen!
Da nutzt kein werbewirksamer öffentlicher Besuch eines Petitionsausschusses des Landtages aus BaWü vor Ort. Es ist EU-Recht, inzwischen Bundesrecht. welcher "Schimpfwort" hat denn da wann in Brüssel zugestimmt.?
Es ist EU-Gesetzgebung. Es ist inzwischen längst in Bundesrecht umgesetzt worden.
Ein Landtag hat da inzwischen gar nichts mehr zu sagen.
Zu spät. Verschwendung von Steuergelden ist das. Ich könnte kotzen, wie inko...

Die Bayerische Staatkanzlei hat mal was zu einer Revision geschrieben, war das noch zu Zeiten als dieser Lederhosenträger mit Laptop noch da war - oder war er da schon in Brüssel, wahrscheinlich zu spät, um das schlimmste zu verhindern?
Egal, die Richtlinie wurde verändert, hier sind auch Erklärungen in Bajowarisch .
Müsste man doch mal prüfen, welche Regierung da ursprünglich dieser Richtlinie zugestimmt hat (Nachtsitzung Ende etwa 03:25 Uhr? Donnerstag oder Freitag? ...also nur noch wenige im Plenarsaal...) und wann Stoiber zur Hilfestellung (ich berichtete) nach Brüssel dringenst gerufen wurde...

Ich habe für heute keine Lust mehr und rescherschiere mal hier weiter:
Artikel mit dem blauen Umweltkamel. Dem Kamel Ihres Vertrauens!


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