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Sun Jan 27 22:59:11 CET 2013    |    PS-Schnecke26897    |    Kommentare (0)    |   Stichworte: EU-Richtlinie, Europa, Harmonisierung, Portugal, Slowakei, Tschechien, Umweltzone, Urlaub, Vertragsverletzung

Nun ists raus:

Der Tourismus in einigen portugiesischen Regionen wird durch die Untätigkeit der dortigen Regierung dort Probleme haben.

Tststs... und keiner hat dieses umweltschädliche Unterlassen der Regierung Portugals mitgekriegt... Kopfschüttel...

Die sind doch so klamm.. ahso, jeder trägt die eigenen Kosten des Verfahrens, steht da auch...

Na gut, ich werde nicht weiter petzen, zumindest kann ich die angesprochenen Gebiete und Regionen nicht ins Deutsche übersetzen...

(Frage ans Gewissen: ist das schon unterlassene Hilfeleistung? Antwort: nein, die haben ihre Regierung selbst gewählt. Die können sich alle 4 Jahre selbst wehren.)

 

Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. November 2012.

Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik Urteil vom 15.11.2012

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kontrolle der Umweltbelastung - Grenzwerte für die PM10-Konzentrationen in der Luft.

Rechtssache C-34/11. zum Nachlesen: Titel und Fundstelle

...nicht vergessen: DE auswählen, dann erst erscheint das Bilingual display...

 

Zitat daraus:

" Entscheidungsgründe

1. Mit ihrer Klage beantragt die Europäische Kommission die Feststellung, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 13 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152, S. 1) verstoßen hat, dass sie nicht sichergestellt hat, dass in Bezug auf die Gebiete und Ballungsräume Braga, Porto Litoral, Área Metropolitana de Lisboa Norte und Área Metropolitana de Lisboa Sul die Konzentration von PM 10 in der Luft die in dieser Bestimmung festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet.

Rechtlicher RahmenRichtlinie 96/62/EG

2. Nach Art. 11 der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (ABl. L 296, S. 55) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Jahresberichte über die Einhaltung der für die PM 10 -Konzentration geltenden Grenzwerte vorzulegen.

Richtlinie 1999/30/EG

3. In Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (ABl. L 163, S. 41) heißt es:

„Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die gemäß Artikel 7 beurteilten PM 10 -Konzentrationen in der Luft die Grenzwerte des Anhangs III Abschnitt I ab den dort genannten Zeitpunkten nicht überschreiten.

Code:
Lasst Euch folgendes auf der Zunge zergehen:

5. In Anhang III der Richtlinie sind zwei Arten von Grenzwerten für PM 10 -Partikel festgelegt, wobei zwei Stufen unterschieden werden, die wiederum in zwei Zeiträume unterteilt sind. Für die Zeiträume der Stufe 1 – vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 – sind dies zum einen der 24-Stunden-Grenzwert von 50 g/m 3 , der nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden darf, und zum anderen der Jahresgrenzwert von 40 g/m 3 , der nicht überschritten werden darf. Für die Zeiträume der Stufe 2 – ab dem 1. Januar 2010 – beträgt der 24-Stunden-Grenzwert, der nicht öfter als 7 mal im Jahr überschritten werden darf, 50 g/m 3 und der Jahresgrenzwert 20 g/m 3 .

 

Code:
ganz unten im Text...

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1. Die Portugiesische Republik ... dass sie in den Jahren 2005 bis 2007 nicht sichergestellt hat ... die 24-Stunden-Konzentration von PM 10 in der Luft die in dieser Bestimmung festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet."

 

Äh, übrigens: gilt denn nicht seit 2010 eine Überschreitungshäufigkeit von 7 für PM10 pro Jahr?

Na, das Wichtigste überlesen? DAS hat wohl auch keiner mitbekommen!

Code:
Im Urteil des EUGH steht es ausdrücklich. 
Wie waren nochmal die aktuellen Feinstaubwerte und Überschreitungshäufigkeiten? 
Nochmal im Klartext:
Nicht 35, sondern nur noch 7 Überschreitungen sind jetzt erlaubt. 
Es sind zweistufige Vorgaben:  seit 2010 sind nur noch geringere Werte erlaubt.
 
Und Frankfurt/Friedberger Landstraße hat die neue Höchstmarke 7 jetzt schon erreicht! 
 
Ich habe oben Abschnitt 5. am 31.01.2013 nachgetragen.

 

Eigentlich habe ich ja nach einem Hoffnungsschimmer gesucht, d.h. nach Eindämmung einer Plakettenflut auf meiner Windschutzscheibe.

 

Das da habe ich aus Prag erfahren (so sinngemäß jedenfalls):

"Tschechien und Slowakei werden für Umweltzonen, gemeinsame und gegenseitige Anerkennung von Umweltzonen-Plaketten aktiv

...gemeinsames Treffen zum Thema Umweltzonen des tschechische Umweltministers und sein slowakischer Amtskollege...

...gegenseitige Anerkennung von Fahrzeug-Plaketten in Umweltzonen.

Der slowakische Minister will einen tschechischen Vorschlag, eine Debatte auf europäischer Ebene über die Möglichkeiten der gegenseitigen Anerkennung von Fahrzeugplaketten anzustoßen unterstützen. Die tschechische Regierung hatte bereits mit der deutschen Regierung Vorstöße in diese Richtung auf den Weg gebracht.

Darüber hinaus unterbreitete die Tschechische Republik den EU-Umweltministern am 25. Oktober 2012 eine Stellungnahme, in der sie um Hilfestellung der Europäischen Kommission bei der Harmonisierung von Umweltzonen bat mit Blick auf die Erleichterung des freien Verkehrs von Fahrzeugen zwischen Ländern."

Quelle: mein arbeitsloser Whistleblower aus Russland


Deine Antwort auf "Tschechien und Slowakei wollen Plaketten gegenseitig anerkennen, Portugal hat vor dem EUGH verloren"

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