Sun Jan 27 22:59:11 CET 2013
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PS-Schnecke26897
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EU-Richtlinie, Europa, Harmonisierung, Portugal, Slowakei, Tschechien, Umweltzone, Urlaub, Vertragsverletzung
Nun ists raus: Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. November 2012. Zitat daraus:
5. In Anhang III der Richtlinie sind zwei Arten von Grenzwerten für PM 10 -Partikel festgelegt, wobei zwei Stufen unterschieden werden, die wiederum in zwei Zeiträume unterteilt sind. Für die Zeiträume der Stufe 1 – vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 – sind dies zum einen der 24-Stunden-Grenzwert von 50 g/m 3 , der nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden darf, und zum anderen der Jahresgrenzwert von 40 g/m 3 , der nicht überschritten werden darf. Für die Zeiträume der Stufe 2 – ab dem 1. Januar 2010 – beträgt der 24-Stunden-Grenzwert, der nicht öfter als 7 mal im Jahr überschritten werden darf, 50 g/m 3 und der Jahresgrenzwert 20 g/m 3 .
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Portugiesische Republik ... dass sie in den Jahren 2005 bis 2007 nicht sichergestellt hat ... die 24-Stunden-Konzentration von PM 10 in der Luft die in dieser Bestimmung festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet."
Äh, übrigens: gilt denn nicht seit 2010 eine Überschreitungshäufigkeit von 7 für PM10 pro Jahr?
Eigentlich habe ich ja nach einem Hoffnungsschimmer gesucht, d.h. nach Eindämmung einer Plakettenflut auf meiner Windschutzscheibe. Das da habe ich aus Prag erfahren (so sinngemäß jedenfalls): |
Deine Antwort auf "Tschechien und Slowakei wollen Plaketten gegenseitig anerkennen, Portugal hat vor dem EUGH verloren"