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Tue Sep 02 11:55:06 CEST 2008    |    PS-Schnecke26897    |    Kommentare (1)    |   Stichworte: Deutschland, EU-Richtlinie, Plakettenpanik, Umweltzone

Es ist 5 vor 12!

Der Satz hat eigentlich keine besondere Bedeutung.

Es ist die Uhrzeit der Veröffentlichung...habe auf die Uhr geschaut.

 

 

 

 

 

 

Ich muss mich verstärkt um die Umweltzonen kümmern.

Ich fordere eine Allgemeinverfügung für kommende Umweltzonen in Hessen, genau so, wie es in Baden-Würtemberg gemacht wurde!

NRW und der "Umweltzone Rhein-Ruhr" würde das übrigens auch gut tun.

 

...sonst lacht man über Frankfurt am Main und die Einführung der Umweltzone.

 

...sonst sind wir nicht besser informiert, als die Politiker.

Ist es Euch denn auch aufgefallen? Zur Bewertung der Auswirkungen in Frankfurt hat man Zahlen aus 2005 benutzt und ist jetzt positiv überrascht, daß nur so wenige Fahrzeuge betroffen sind? Ja, kennen die das KBA denn nicht? Da gibt es Zulassungszahlen - sind sogar aktuell...

 

 

...sonst geht es uns so, wie im Umweltzonenwirrwarr in Hannover

http://www.moonsault.de/forum/showthread/t-58028.html

Es gibt sogar eine Allgemeinverfügung in Hannover ! Die kennt aber wahrscheinlich keiner! Bisher hieß es in den Medien, Maßnahmen für z.B. ausländische Kfz gelten überall - sofort zum Jahresanfang...

Aber was lese ich?

"...wird für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover Folgendes verfügt:

 

I. Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone (§ 41 Abs. 2 Abs. 6 Nr. 6 Zeichen 270. 1 der Straßenverkehrsordnung) sind folgende Kraftfahrzeuge ausnahmsweise zugelassen:

 

1. Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen,

 

2. Reisebusse,

 

3. Busse des öffentlichen Nahverkehrs

 

Ist es Euch schon aufgefallen? Punkt I.1.: ....mit ausländischen Kennzeichen...

Also, das habe ich so nicht gewußt, Sonderzufahrtsrechte in die Umwelzone Hannover, bis Ende 2008?

Nur für Fahrzeuge, mit ausländischen Kennzeichen, einfach so? Gibt es nicht irgendwo einen Gleichheitsgrundsatz?

 

Ich zitiere mal aus dem Grundgesetz :

"Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "

 

Also... so nicht!

Punkt I.1 ist verfassungswidrig.

 

Und nun?


Tue Sep 02 18:52:31 CEST 2008    |    Druckluftschrauber51643

hehe, nette Überlegung, wird aber leider nicht für eine "Änderung" oder so reichen..

 

Ich finde auch, dass entweder ALLE oder kein Fahrzeug sowas brauchen sollte - Wenn unser eins 1x im Jahr durch

die Schweiz tuckern will, brauch er auch ein JAHRESTICKET - und das kostet nicht nur 5 Euro!

 

Ausserdem ist es von der "Logik" der Umweltzonen fern ab... Warum soll ein Auto - nur weil es ein Ausländisches Nummernschild hat - rein dürfen? gleichviel "Feinstaub" produziert es trotzdem.

 

Traurig nur, dass die deutsche Bevölkerung einfach schluckt und schluckt und schluckt...

 

grüße,

dognose

Deine Antwort auf "Es ist 5 vor 12! - Ich fordere eine Allgemeinverfügung für kommende Umweltzonen in Hessen und NRW."

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