Zusammenstoß mit Hund auf der Autobahn
Hallo zusammen,
Da das ein forum ist denke ich, ich teile euch mal meinen Unfall mit.
Gestern abend gehen 20:45 habe ich einen seit Tagen vermissten Hund auf der Autobahn gefunden. Leider war ich mit Tempo 120 unterwegs und der Hund wollte auf der rechten Spur über die Straße. Habe den vorne links voll erwischt 🙁
Es gab einen mächtigen Schlag, Tannenbaum im AID ging an und ich fuhr dann mit einer Lenkrad Stellung 2 Uhr auf den Seitenstreifen. Absichern, auf Polizei warten. Während dem warten verlor ich noch Flüssigkeit. Wischwasser? War ich schon auf Reserve und im Tank noch bisschen was drin gewesen. Die Polizei hat den Hund dann in der Mittelleidplanke gefunden und Besitzer festgestellt. Alles weitere ist jz Versicherungssache.
Mir ist nix passiert. Auch das Auto hat trotz allem gut die Spur gehalten. Nicht verrissen oder sonst was.
Beste Antwort im Thema
Ich habe 3 geliebte Haustiere, unter anderem einer 13 Jahre alte Hündin die relativ "torkelig" ist und jedes mal wenn ich sie torkeln sehe, schmerzt es die Endlichkeit eines Lebens zu sehen, aber wenn es sowieso schon passiert ist...
Mich fragte eine Projektassistenz nach dem Unfall mit dem Hund am Abend zuvor, wie ich denn am nächsten Tag schon wieder arbeiten könnte. (Auch Hundebesitzerin)
Ganz einfach: Man kann die Vergangenheit nicht verändern und das hilft mir unheimlich so etwas objektiv zu sehen und zu schauen wie man jetzt das Beste daraus machen kann. Egal was man jetzt macht, es wird nichts an dem Schicksal des Hundes ändern.
(Anders sein könnte es natürlich, wenn es durch ein Fehlverhalten provoziert wurde...)
Worüber ich aber unendlich dankbar war bei meinen beiden Unfällen ist, dass beide Tiere sofort tot waren.
Insbesondere beim Unfall mit dem tot musste ich mich etwas überwinden auszusteigen und das zu kontrollieren, wollte aber natürlich nicht, dass er leiden muss...
(Beim Reh hätte ein Überleben an ein Wunder gegrenzt)
PS:
Ganz interessant übrigens:
Es ist "okay" ein Reh übern haufen zu fahren, aber 2 Wochen später bei einem Hund ist Staatstrauer angesagt...
61 Antworten
Ich habe 3 geliebte Haustiere, unter anderem einer 13 Jahre alte Hündin die relativ "torkelig" ist und jedes mal wenn ich sie torkeln sehe, schmerzt es die Endlichkeit eines Lebens zu sehen, aber wenn es sowieso schon passiert ist...
Mich fragte eine Projektassistenz nach dem Unfall mit dem Hund am Abend zuvor, wie ich denn am nächsten Tag schon wieder arbeiten könnte. (Auch Hundebesitzerin)
Ganz einfach: Man kann die Vergangenheit nicht verändern und das hilft mir unheimlich so etwas objektiv zu sehen und zu schauen wie man jetzt das Beste daraus machen kann. Egal was man jetzt macht, es wird nichts an dem Schicksal des Hundes ändern.
(Anders sein könnte es natürlich, wenn es durch ein Fehlverhalten provoziert wurde...)
Worüber ich aber unendlich dankbar war bei meinen beiden Unfällen ist, dass beide Tiere sofort tot waren.
Insbesondere beim Unfall mit dem tot musste ich mich etwas überwinden auszusteigen und das zu kontrollieren, wollte aber natürlich nicht, dass er leiden muss...
(Beim Reh hätte ein Überleben an ein Wunder gegrenzt)
PS:
Ganz interessant übrigens:
Es ist "okay" ein Reh übern haufen zu fahren, aber 2 Wochen später bei einem Hund ist Staatstrauer angesagt...
Wer hat von „okay“ gesprochen?
Den Unterschied zwischen Reh und Hund ziehe ich nicht. Beim Hund gibt es halt trauernde Herrchen und Frauchen - im Gegensatz zum Wildtier. Ansonsten sind es zwei Lebewesen, die nicht totgefahren werden sollten.
ist so ein Zusammenstoß mit einem Hund, unabhängig von einer freiwilligen Hundehaftpflicht, nicht ein Regelfall der Teilkaskoversicherung? Mal ausgenommen diese unsäglichen Basistarife, die nur Zusammenstöße mit Haarwild bezahlen und schon bei einer Kuh oder Schwein aussteigen.
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Nein, Tiere sind (leider) eine Sache.
Der Tierhalter hat das Tier nicht Ordnungsgemäß beaufsichtigt.
Beim Reh geht es halt nicht, da es keinen Besitzer gibt...
das hat keiner bestritten, dass ein Tier eine Sache gemäß § 90 BGB ist. Es ging um die Schadensregulierung über die Teilkasko. Dass der Hundebesitzer Gefährdungshaftung besitzt und eine Schadensersatzpflicht nach § 833 BGB unterliegt, ist obligatorisch. Es geht um die Fälle, in dehnen der Halter nicht ausfindig gemacht werden kann oder nicht solvent ist.
Zitat:
@Timmota schrieb am 20. August 2020 um 10:54:20 Uhr:
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 20. August 2020 um 10:31:44 Uhr:
Glück im Unglück! Schade um den Hund, ganz klar. Aber da hätte sicher nicht jeder das Fahrzeug so ruhig gehalten, sodass in Folge nicht noch mehr passiert.Die Front ist ja komplett im Eimer. Hätte ich nie gedacht, dass "sowas" so einen heftigen Schaden verursacht...
im nachhinein war/bin ich auch überrascht, dass ich quasi noch gerade aus weiter gefahren bin (haben aber vllt auch div. Assistentzsystem ihre arbeit getan. war ja mit ACC unterwegs). aber wenn ich mal so überlege: 50 Kg hund vs 1,5T auto. da reißt es einen nicht groß aus der spur. der schaden ist natürlich der geschwindigkeit zuzuordnen. aber hätte auch nie gedacht, dass da so ein schaden passieren kann.
merkt man aber evtl auch noch die gute Deutsche qualität und größe vom auto. Mit nem Hyundai I20 hätte das anders ausgesehen.bin gespannt was das ganze im endeffekt auf dem papier kostet. Allein ein HL schweinwerfer liegt schon im vierstelligen Bereich.
Ich habe da eher an den Schreckmoment und die resultierende Falschreaktion so mancher gedacht.
Meine Mutter z.B. zieht ja vor Schreck schon über eine ganze Autobahnbreite nach links wenn rechts neben der Straße in einem Grundstück die Haustüre aufgeht 😁 weil sie a) mit nichts rechnet und b) sich auch noch nie Gedanken über mögliche Reaktionen bei solchen Ereignissen gemacht hat.
ja klar, hätte auch ganz anders ausgehen können. bei tempo 120 das lenkrad rumreißen, weil man ausweichen o.ä. will (zum glück hatte ich dafür keine zeit mehr), kann seeeeeehr unschön enden.
ja, wenn der hundehalter nicht auffindbar ist, dann ist das ein Teilkasko schaden.
Zitat:
@Timmota schrieb am 20. August 2020 um 10:54:20 Uhr:
50 Kg hund vs 1,5T auto. da reißt es einen nicht groß aus der spur. der schaden ist natürlich der geschwindigkeit zuzuordnen. aber hätte auch nie gedacht, dass da so ein schaden passieren kann.
wow 50 kg Hund mit 120km/h ist schon gewaltig.. Schade um die arme Fellnase R.I.P. ??
da hat das Auto aber viel Glück gehabt, normalerweise können Autos oft nach Begegnung mit einem viel kleineren Fuchs (max 10-15 kg, aber oft auch nur 3-5 kg) auf der AB gar nicht mehr weiterfahren.
ja die 50kg waren mal ne schätzung, der hund war etwas größer. Zeugen meinten in richtung Husky.
Weiterfahren ging ja nur noch auf den Standstreifen. bin direkt runter von der Spur gefahren. Schleift ja alles vorne. Per Adac ist das auto dann zum VW Dealer gebracht worden.
Zitat:
@Timmota schrieb am 20. August 2020 um 12:36:36 Uhr:
ja die 50kg waren mal ne schätzung, der hund war etwas größer. Zeugen meinten in richtung Husky.
Husky sollte so max 30kg haben.
Also wie so ein Labrador/Golden Retriever.
Ich hatte mal bei 80km/h das Pech, das ein entlaufener 35kg-Labrador vor mir auftauchte.
Er war sofort tot, der arme Kerl, und die Verzeifelung seines Besitzers, der seinen Freund im Straßengraben fand, haben mir schon einen gewaltigen Kloß in den Hals gestopft, für mehrere Tage.
Weiterfahren war unmöglich, Blech, Kunstoff, Achse - alles kaputt.
Fazit: die Versicherung für das Tier hat bezahlt, auch wenn es länger dauert und mehr Bürokratie bedeutet als bei den untereinander vernetzten KFZ-Versicherern. 7.000 Euro Schaden und das Wissen, dass die Aufprallwucht und der Knall bei 80km/h immens ist - 120 sind nochmal 50% mehr Tempo und vermutlich mehrfache Aufprallenergie.
Sei froh, dass wenigstens Du gesund bist, Blech kann bezahlt werden.
habe am abend noch mit der Besitzerin telefoniert und kann dein Kloß im Hals nachvollziehen.
ich bin auch froh, dass der unfall für mich so gut ausging. hätte ganz anders werden können.
beim versuch auszuweichen das lenkrad verrissen und ab gehts richtung leitplanke. ne ne.
ja klar, blech kann man bezahlen aber ich hüte mein auto wie mein Augapfel und jz sowas. Unfallwagen ... wollte den eigentlich in paar jahren verkaufen.
Nicht schön so etwas.
Kannst doch den Wagen immer noch in ein paar Jahren verkaufen musst halt nur den Unfall angeben.