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Zur Info: Steuerbefreiung für Plug-in-Hybride A 250e

Mercedes A-Klasse V177, Mercedes A-Klasse W177
Themenstarteram 19. November 2020 um 11:18

Gestern habe ich einen neuen KFZ-Steuerbescheid für meine A250e Limousine bekommen.

Danach wird der nächste Kfz-Steuerbetrag in Höhe von 28,00 €uro gemäß §12, Abs. 2, Nr.2 erst am 01.07.2025 (!) fällig.

Den bereits gezahlten Steuerbetrag bekomme ich zurück überwiesen.

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13 Antworten

Hallo Dietmar,

 

auch ich habe 28,00 Euro für meinem A250e bezahlt ... somit müßte ich dann auch diese

Steuerrückerstattung bekommen. Gut zu wissen. Vielen Dank für die Info und beste Grüße.

Interessant... gibt es da eine gesetzliche Neuregelung ? Mir erschließt sich das nicht ganz.

Das ist im Anschreiben erklärt:

..nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz bis 2025 keine Steuer, dann 28€.

Hybride sind aber, wäre mir jedenfalls neu, nicht steuerbefreit.

Das hat auch nichts mit Hybrid zu tun.

"

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

§ 10b Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

(1) Die Steuer für das Halten von besonders emissionsreduzierten Personenkraftwagen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotor und Kohlendioxidemissionen bis zu 95 Gramm je Kilometer wird für fünf Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung zum Verkehr in Höhe von jährlich 30 Euro nicht erhoben, wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen wird."

Zitat:

@Stg63 schrieb am 19. November 2020 um 17:54:25 Uhr:

Das hat auch nichts mit Hybrid zu tun.

"

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

§ 10b Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

(1) Die Steuer für das Halten von besonders emissionsreduzierten Personenkraftwagen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotor und Kohlendioxidemissionen bis zu 95 Gramm je Kilometer wird für fünf Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung zum Verkehr in Höhe von jährlich 30 Euro nicht erhoben, wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen wird."

Na, großartig. Dann habe ich meine Karre zu früh gekauft!? Förderhöhe 4.500 € anstatt 6.000 €, keine AVAS-Förderung, keine Ladebox-Förderung, und nicht steuerbefreit. Erstzulassung 03/2020.

Ich liebe mein Auto trotzdem! :D

Zitat:

@alfriedro schrieb am 19. November 2020 um 20:21:38 Uhr:

, keine AVAS-Förderung

Die gibt es ja scheinbar generell nicht beim A250e. Wurde bei mir auch abgelehnt. Vermutlich, weil keine Sonderausstattung, sondern Serie.

Zitat:

@Stg63 schrieb am 19. November 2020 um 17:54:25 Uhr:

§ 10b Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

(1) Die Steuer für das Halten von besonders emissionsreduzierten Personenkraftwagen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotor und Kohlendioxidemissionen bis zu 95 Gramm je Kilometer wird für fünf Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung zum Verkehr in Höhe von jährlich 30 Euro nicht erhoben, wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen wird."

Interessant dass der Staat mal auf ne Zahlung einer Steuer verzichtet wenn der Zahlbetrag unter Betrag x ist.

Sowas kenne ich nur umgekehrt... damals beim Erziehungsurlaub meiner Ex (anno 1995) gabs keine Kohle weil das was wir zu bekommen gehabt hätten (war Einkommensabhängig) knapp unter der Zahlgrenze von 60 DM waren... die knapp über 1.400 DM für die 2 Jahre hätten wir gerne genommen.

Themenstarteram 19. November 2020 um 22:08

Zitat:

@joe-han schrieb am 19. November 2020 um 20:53:47 Uhr:

Zitat:

@alfriedro schrieb am 19. November 2020 um 20:21:38 Uhr:

, keine AVAS-Förderung

Die gibt es ja scheinbar generell nicht beim A250e. Wurde bei mir auch abgelehnt. Vermutlich, weil keine Sonderausstattung, sondern Serie.

AVAS wurde bei meiner Limousine mit 100 € durch die BAFA gefördert.

Vermutlich durch die Antragstellung alter Art im November 2019(!), EZ des V177 am 01. Juli.

Gestern waren 4600 € der BAFA auf meinem Konto; exakt ein Jahr nach der Antragstellung.

Themenstarteram 19. November 2020 um 22:21

Zitat:

@alfriedro schrieb am 19. November 2020 um 20:21:38 Uhr:

Na, großartig. Dann habe ich meine Karre zu früh gekauft!? Förderhöhe 4.500 € anstatt 6.000 €, keine AVAS-Förderung, keine Ladebox-Förderung, und nicht steuerbefreit. Erstzulassung 03/2020.

Ich liebe mein Auto trotzdem! :D

Möchte deinen Frust nicht erhöhen, aber es sind 6750 € Förderung (4500 BAFA, 2250 Händler).

Für Privatkäufer kommt auf den Händleranteil noch die Mehrwertsteuer dazu, so dass sich sogar eine Gesamtsumme von 7177,50 € ergibt. (Bei 16% Mwst = 7110 €)

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 19. November 2020 um 16:22:56 Uhr:

Hybride sind aber, wäre mir jedenfalls neu, nicht steuerbefreit.

Wenn sie unter 95g CO2 liegen, dann würden natürlich auch diese Fahrzeuge den Rabatt von max. 30€ erhalten.

Habe heute 28€ vom Hauptzollamt auf dem Konto. :)

Für meinen B 250 e mit EZ vom 4.08.2020 kam heute auch der Brief vom Zoll.

5 Jahre keine Steuer, danach die bekannten 28€. Die bereits gezahlten 28€ werden erstattet.

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