Zulassung von KFZ auf GbR/gemeinnützigen Verein

Audi

eine frage - hat jemand sein fahrzeug auf eine gbr angemeldet?

ist dieses möglich - oder nur eine anmeldung auf eine gmbh oder sonst privatperson

65 Antworten

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. Februar 2022 um 11:53:38 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. Februar 2022 um 10:21:30 Uhr:


Das bist du falschen Informationen aufgesessen, die Rechtsform hatte noch nie etwas mit Freiberufler oder Gewerbe zu tun.

Stimmt nicht ganz. Siehe meine Bemerkung zur GmbH.

Wir sind jetzt sicher etwas Off-Topic, deswegen nur abschließend noch der Hinweis: ja, eine GbR kann auch zu ganz anderen Zwecken gegründet werden, das war und ist richtig. Und dann ist auch nicht zwingend ein Gewerbe erforderlich - da hab ich mich weiter oben unpräzise ausgedrückt. Bei uns ging es aber damals um den Broterwerb, sprich um eine gewerbliche selbstständige Tätigkeit. Und da zwei von uns dreien keine so genannten Katalogberufe hatten, hatten wir die GbR zum Gewerbe angemeldet. War ja auch nicht nachteilig, und auf wen das Auto zugelassen war (GbR oder EInzelperson), spielte auch keine Rolle, denn die fahrzeugbezogenen Kosten konnten wir auch so in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen.

Hier in Schweden gibt es kein Freiberuflertum. Ich bin also wieder mit einem Gewerbe unterwegs. Allerdings kommen bei Anmeldung eines Gewerbes auch nicht die Aasgeier von IHK und "Beitragsservice" aus dem Rattenloch und fordern ihre Zwangsabgaben ein. Insofern hab ich meinen Frieden damit. Das Firmenfahrzeug läuft abermals auf mich persönlich, alles gut.

Mein Auto ist auch auf eine GbR zugelassen. Zusätzlich steht mein Name drin. Habe auch schon einen Strafzettel erhalten, interessanterweise an meine Privatadresse, die nicht im Schein steht.

Der Weg dahin war etwas kompliziert, insbesondere was die Versicherung angeht.

@BMW: Wie machen das denn die anderen Gesellschafter deiner GbR mit ihren Autos?

@Taxidiesel: die anderen haben dieses Problem nicht, weil die in unserem anderen Büro in BW sitzen und deren Wohnort sich auch mit der Büroadresse deckt. Ich bin in unserem Zweitbüro in MV... und habe dort lediglich einen Zweitwohnsitz. Mein Firmenauto verbleibt aber permanent im Norden, insofern würde ich den Wagen auch gerne dort zulassen.

Seltsam. Bei mir fallen Wohnsitz und Sitz der GbR auch in unterschiedliche Zulassungsbezirke. Die Steuerberaterin hat auch ausdrücklich dazu geraten, betrieblich genutzte Fahrzeuge nicht an der privaten, sondern der geschäftlichen Adresse anzumelden.

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Ist ja bei selbstständigen Betriebssitz auch kein Problem

Ich liege immer noch im Clinch mit meiner Zulassungsstelle:

Die Zulassungsstelle in MV behauptet weiterhin, dass ein Freier Architekt bzw. eine GBR als eine natürliche Person gilt und ich deshalb meinen Firmenwagen nur an meinem 1. Wohnsitz zulassen könnte und nicht am Ort meines Büros.

Meine Frage: wo kann man das nachlesen? In § 6 "Antrag auf Zulassung" steht das so jedenfalls nicht explizit.

Danke Matthias

GbR im Handelsregister eintragen, dann geht das auch mit Zulassung auf den Firmensitz. Allerdings immer noch auf einen der Inhaber. Eine GbR ist ja keine juristische Person wie eine Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH.

§ 46 Zuständigkeiten
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Bei einer GbR wird auf die natürliche Person eines GbR Teilhabers zugelassen. Da hat die Zulassungsstelle in MV Recht.
Bei Gewerbetreibenden hat ja jeder eine Gewerbeanmeldung wo auch der vom privaten Hauptwohnsitz abweichende Betriebssitz erfasst ist.

Da Freiberufler keine Gewerbeanmeldung haben, ist hier doch nur die Frage, wie die Zulassungsstelle in MV den Betriebssitz nachgewiesen haben möchte.
Hier reicht regelmäßig die Auskunft vom FA mit der dort gespeicherten Anschrift und dann wird auf den Betriebssitz angemeldet.
Welche Zulassungsstelle in MV hat sich denn da so eng.

Ich bin Freiberufler / Selbstständiger Architekt - laut Zulassungsstelle eine natürliche Person.

Das ist der Landkreis NWM - Nordwestmecklenburg, der sich da so eng hat.

Die Begründung ist: "....die Freiberufler hätte oftmals keinen Briefkasten. Damit wäre die Zustellung der Strafzettel problematisch."

Auch damit haben sie Recht, aber das Problem von Scheinfirmen/Scheinadressen gibt's nicht nur bei Freiberuflern.

Machst Du die Steuererklärung für das Architekturbüro in NWM?
Das Gebäude/Büro war Eigentum von Dir,wenn ich mich recht erinnere oder gibt's einen Mietvertrag.

Komisch dass die sich so anstellen. Viele Ärzte lassen ihre Autos ja auch auf ihre Praxis zu und wohnen woanders.

Selbst auf der Seite von NWM steht
Zuständig ist die Zulassungsbehörde in deren Bereich sie ihren Betriebssitz haben.

Kann doch nur davon abhängen,wie Du den Betriebssitz nachweist.

HP NWM

Mein Steuerberater hat den Betriebssitz/Büro in MV bestätigt. Trotzdem sagen die: Hauptwohnsitz gilt.

Gib das Testat des Stb incl. Kopie des Mietvertrags des Büros einem Zulassungsdienst. Die haben ihre Kontakte und sagen dir vorher, was die ggf. noch brauchen. Du zahlst ein paar Euro mehr und hast deine Ruhe.

Wo wohnen denn deine Mitgesellschafter?

Ist auf deinen privaten Wohnsitz ein Fahrzeug auf dich angemeldet?

Befindet sich die GbR-Adresse in einem Gewerbegebiet oder doch eher in einem Wohngebiet?

Ist die Adresse als Architekturbüro erkennbar? Zum Beispiel durch ein großes Namensschild? Oder hätten Kunden Probleme die konkret zu finden?

Woher kommen die meisten deiner Kunden?

Wo werden die meisten deiner Planungen ausgeführt?

Werden die Räumlichkeiten ausschließlich als Büro genutzt?

Gibt es dort feste, für Außenstehende erkennbare, Geschäftszeiten?

Taucht deine Privatadresse in deinen geschäftlichen Unterlagen auf? Triffst du dort Kunden?

Die Fragen werden alle bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit deiner Angaben abgeklärt. Ich habe dort eine GbR angemeldet ist somit nur ein ganz kleiner Teil der Thematik.

Die Behörden gehen offensichtlich davon aus, dass das Fahrzeug aus Kostengründen in MV angemeldet werden soll und dort nicht der Hauptstandort ist.

Die Frage nach der Zustellbarkeit von Bußgeldbescheiden ist nur ein Teil des Problems. Bist du in der Vergangenheit bereits negativ im Straßenverkehr aufgefallen? Dann könnte die Anmeldung auf die GbR zusätzlich als Manöver gewertet werden um deine Fahrereigenschaft zukünftig zu verschleiern oder eine Verjährung zu erreichen.

Was dein Steuererberater schreibt interessiert überhaupt nicht.

Das dürfen sie natürlich prüfen und entsprechend handeln.

Die Behörde interessiert bei Klärung der Zuständigkeit nur die Zustellbarkeit ihrer Schreiben, Bescheide Etc.

Ob Kunden oder Außenstehende erkennen ob dort eine Büro ist interessiert nicht. Hauptsache die Behörde kann das erkennen.

Wo die Kunden herkommen, wo der TE seine Tätigkeit meistens ausführt, ob s Geschäftszeiten gibt spielt keine Rolle.

Einen Landwirt triffst zu Du 99 Prozent auch nicht an seiner Geschäftsadresse an, da der seine Tätigkeit meist auf eines seiner Felder ausübt , mit ständig wechselnden Standorten.

Ein Landwirt hat auch keine Gewerbeanmeldung und kann auf die Adresse seines Stall's die Wirtschaft anmelden(wenn er einen Briefkasten vorhält) und da reicht Mitteilung des Landwirtschaftsamts mit der dort gespeicherten Betriebsadresse, die nicht seine Wohnanschrift sein muss.
Kann aus irgendwelchen Gründen Post der Behörden nicht zugestellt werden, sendet man sie ihm nach Auskunft vom LMR an seine private Anschrift.

Zitat:

Die Behörde interessiert bei Klärung der Zuständigkeit nur die Zustellbarkeit ihrer Schreiben, Bescheide Etc.

Genau das ist falsch. Das ist nur ein Teilbereich. Die Behörde prüft bei solchen Anträgen auch die Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angaben. Und damit auch wie glaubwürdig es ist, dass an der gewünschten Adresse der Hauptstandort des Fahrzeugs ist. Dazu gehören die Fragen, die ich gestellt habe.

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