Explizit ist das offensichtlich eine Vorgabe vom Regierungsbezirk Tübingen, in anderen Bezirken wird das nicht so gehandhabt.
Doch.
Die Regelung ist rechtlich eindeutig: Wenn du ein Fahrzeug als Oldtimer zulassen willst musst du dich um die notwendigen Unterlagen kümmern. Das du dich nicht vor dem Kauf informiert hast ist nicht das Problem der Zulassungsstelle.
Ich habe mal etwas die Suchmaschine strapaziert: Bei allen Zulassungsstellen die ich aufgerufen habe wird für die Oldtimer-Zulassung das Oldtimer-Gutachten gefordert. Damit ist das Originalgutachten gemeint.