Zulassung von KFZ auf GbR/gemeinnützigen Verein
eine frage - hat jemand sein fahrzeug auf eine gbr angemeldet?
ist dieses möglich - oder nur eine anmeldung auf eine gmbh oder sonst privatperson
65 Antworten
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 12. März 2022 um 09:58:05 Uhr:
Die Behörde prüft bei solchen Anträgen auch die Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angaben.
Wie prüfst Du die Glaubwürdigkeit , Nachvollziehbarkeit bei der Zulassung mit Handelsregister Auszug auf eine GmbH?
Die Zulassungsstelle prüft sowas nicht, da würde eine Zulassung auf gewerbliche Kunden Tage dauern. Tut sie aber nicht, dauert genauso lange, wie die Zulassung auf eine natürliche Person.
Problem des TE mit seiner Zulassungsstelle ist nur,dass er Freiberufler ist und keine Gewerbeanmeldung für seinen Betriebssitz hat/braucht.
Wäre er an selber Stelle Maler mit Gewerbeanmeldung, wäre der Hobel schon angemeldet, ganz egal ob er das als Einzelunternehmer oder GbR betreibt.
Und auch die Anschriften in den Gewerbeanmeldungen müssen nicht immer den Tatsachen entsprechen, nicht alle Gewerbeämter prüfen vorher die vom Antragsteller angebene Anschrift. Schön wäre es,würde anderen einiges an Arbeit ersparen.
Und auch das Amtsgericht prüft die Adresse nicht ab,wenn sie eine Firma ins Handelsregister aufnimmt, beruht auf Angaben der Inhabers.
Klingt komisch ist aber so.
Die wenigsten Zulassungsstellen werden eine Zulassung ablehnen bei Vorlage eines HRA.
Dazu müsste sie im Vorfeld Kenntnis haben,dass an der besagten Anschrift kein Sitz besteht/bestehen kann. Dies bekommt man dann meist erst mit,wenn Post umzustellbar zurück kommt.
Die Fragen, die McMurphy gestellt hat, wurden mir bei der Zulassungsstelle überhaupt nicht gestellt. Keine einzige davon. Mir wurde nur unterstellt, dass ich als Freiberufler keinen Briefkasten hätte und dass die Post der Zulassungsstelle nicht ankommen würde. Das mag natürlich des öfteren bei GBRs oder Freiberuflern ein Problem sei, bei mir jedoch nicht. Ich habe einen Briefkasten und da kommt meine Geschäftspost (u.a. Architektenkammer, BDA) auch immer an. Meine privaten Autos sind natürlich an meinem Hauptwohnsitz zugelassen.
Zitat:
@BMW_318i_Touring schrieb am 13. März 2022 um 12:52:16 Uhr:
Das mag natürlich des öfteren bei GBRs oder Freiberuflern ein Problem sei,
Die Gesellschaftsform spielt für dieses Problem keine Rolle.
Gibt genug GmbH's, AG's usw, die sich bewusst eine Schein Adresse anlegen.
Bei natürlichen Personen können die meisten ZuB auf's EWO zugreifen, aufs Gewerberegister leider nicht.
Denn bei einer Zulassung aufs Gewerbe wird lediglich nach der Gewerbeanmeldung gefragt und ob diese noch in der Form stimmt, kann nicht Aufwandslos geprüft werden.
Das Problem Deiner ZuB ist nur,dass Du keine Gewerbeanmeldung hast und als Freiberufler auch nicht brauchst.
Hast mal bei Deiner ZuB am Wohnort gefragt, wie die das umgekehrt händeln würden?
Wer was zur Zulassung braucht steht - zumindest für diese Zulassungsstelle - hier:
https://...eisgau-hochschwarzwald.de/.../...chaften_+Freiberufler.html
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Richtig, aber es kann der Orientierung dienen bzw. man kann dies der betreffenden Zulassungsstelle vorlegen.