Zulassung von KFZ auf GbR/gemeinnützigen Verein

Audi

eine frage - hat jemand sein fahrzeug auf eine gbr angemeldet?

ist dieses möglich - oder nur eine anmeldung auf eine gmbh oder sonst privatperson

65 Antworten

Zitat:

@BMW_318i_Touring schrieb am 9. Februar 2022 um 08:02:04 Uhr:


Hallo Florian, den Steuerbescheid bzw. eine Bestätigung von meinem Steuerberater hatte ich natürlich dabei. Trotzdem habe ich eine negative Antwort erhalten, selbst auf konkrete Nachfrage beim Amtsleiter. Die Begründung der Meldestelle war, dass die meisten Freiberufler nicht einmal einen Briefkasten hätten und somit könnten die Strafzettel nicht zugestellt werden könnten. …

Die Begründung ist schon arg dämlich. Wenn der Amtsleiter nicht will, bleibt dir der Klageweg, einen Anspruch hättest du ja. Ich würde wahrscheinlich den einfacheren Weg gehen und das Fahrzeug am Meldeort anmelden. Zum Anmelden brauchst du das Fahrzeug ja nicht.

Interessant wie sich die Praktiken von Bundesland zu Bundesland zu unterscheiden scheinen, noch dazu scheint es über die Zeit Veränderungen gegeben zu haben. Seinerzeit (2005 bis 2008) betrieb ich mein Geschäft auch als GbR und wir hatten zeitweise zwei Firmenfahrzeuge. Die Zulassung erfolgte bei beiden auf mich persönlich und niemand fragte nach einem Gesellschafterbeschluss, Vollmacht oder ähnlichen Nachweisen. Es war einfach egal. Da mein Wohnsitz und der Sitz der GbR identisch waren, spielte das in der Praxis auch keine Rolle. Die fahrzeugbezogenen Kosten setzten wir ganz normal ab und alles ging glatt. Ich hatte aber auch nicht erwartet, dass die GbR als Halterin eingetragen wird, da es sich nach der damaligen Anschauung eben nicht um eine voll rechtsfähige juristische Person handelte. Schön hätte ich es aber gefunden, aber ist egal, ist lange her.

Wenn Du bei der Zulassung nicht darauf bestanden hast, dass die GbR mit in die ZB erfasst werden soll, hat man Dich normal als Einzelunternehmer mit der Anschrift Deines Gewerbebetriebs erfasst. Die Gewerbeanmeldung hast sicherlich vorlegen müssen.

Sofern denn eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Ein Freiberufler hat ja keine.

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Korrekt.
Von seiner Tätigkeit schrieb er aber nix.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 9. Februar 2022 um 14:29:30 Uhr:


Sofern denn eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Ein Freiberufler hat ja keine.

Natürlich hatten wir ein Gewerbe. Damals waren wir keine Freiberufler, sonst hätten wir eine Partnerschaft gegründet und keine GbR.
Nach dem Gewerbeschein wurde nicht gefragt, spielt ja bei Zulassung auf eine Einzelperson auch keine Rolle.

Später hab ich das Ganze dann alleine als Freiberufler betrieben. Da es das in meiner Wahlheimat Schweden nicht gibt, bin ich jetzt wieder zurück auf los und bin Gewerbetreibender. Und auch hier spielt dieser Status für die ZUulassung des Dienst-Kfz. keine Rolle, sintemal hierzulande der Eigentümer in den Papieren steht, nicht der Halter.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. Februar 2022 um 13:49:36 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 9. Februar 2022 um 14:29:30 Uhr:


Sofern denn eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Ein Freiberufler hat ja keine.

Natürlich hatten wir ein Gewerbe. Damals waren wir keine Freiberufler, sonst hätten wir eine Partnerschaft gegründet und keine GbR. …

Freiberufler hat mit GbR nichts zu tun und umgekehrt. Es können sich auch 2 oder mehr Freiberufler mit Katalogberuf zusammentun und die Rechtsform der GbR wählen, trotzdem bleiben sie Freiberufler ohne Gewerbeschein. Die Freiberufler können auch eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) wählen, ebenfalls ohne Gewerbeschein, bei Kammerberufen auch eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).

Die Wahl der Rechtsform GbR erzwang zumindest seinerzeit die Anmeldung eines Gewerbes und die Abführung von Gewerbesteuern. Ob das heute so ist, weiß ich nicht. Fakt ist aber, dass das nicht zur Debatte stand, weil von uns dreien nur ich einen Katalogberuf hatte. War auch kein Problem, wir hatten ja dadurch keine Nachteile. Und... kurz nachdenken... das war 2005, ich glaube da war das mit dem Partnerschaftsgesetz noch nicht aktuell oder eben erst eingeführt.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. Februar 2022 um 17:05:34 Uhr:


Die Wahl der Rechtsform GbR erzwang zumindest seinerzeit die Anmeldung eines Gewerbes und die Abführung von Gewerbesteuern. Ob das heute so ist, weiß ich nicht. Fakt ist aber, dass das nicht zur Debatte stand, weil von uns dreien nur ich einen Katalogberuf hatte. War auch kein Problem, wir hatten ja dadurch keine Nachteile. Und... kurz nachdenken... das war 2005, ich glaube da war das mit dem Partnerschaftsgesetz noch nicht aktuell oder eben erst eingeführt.

Noch nie war man gezwungen, ein Gewerbe anzumelden und Gewerbesteuer zu bezahlen, nur weil man eine GbR gegründet hat. Ob es sich um ein Gewerbe handelt, richtet sich nach der Art der beruflichen Betätigung.

Anders verhält es sich bei einer GmbH, die Kraft Gesetzes gewerblich tätig ist und zwar auch, wenn sich Freiberufler im Rahmen einer GmbH beruflich betätigen.

Ich übe meine freiberufliche Tätigkeit im Rahmen einer GbR aus. Meine Autos sind immer auf die GbR zugelassen und auf der ZB ist einer der Beteiligten als Zusatz zur Bezeichnung der GbR aufgeführt. Die Zulassungsstelle bekommt jedes Mal den GbR-Vertrag und den Mietvertrag für die Büroräume als Nachweis der Existenz der GbR vorgelegt und ist damit zufrieden.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. Februar 2022 um 17:05:34 Uhr:


Die Wahl der Rechtsform GbR erzwang zumindest seinerzeit die Anmeldung eines Gewerbes und die Abführung von Gewerbesteuern. …

Das bist du falschen Informationen aufgesessen, die Rechtsform hatte noch nie etwas mit Freiberufler oder Gewerbe zu tun.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. Februar 2022 um 10:21:30 Uhr:



Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. Februar 2022 um 17:05:34 Uhr:


Die Wahl der Rechtsform GbR erzwang zumindest seinerzeit die Anmeldung eines Gewerbes und die Abführung von Gewerbesteuern. …

Das bist du falschen Informationen aufgesessen, die Rechtsform hatte noch nie etwas mit Freiberufler oder Gewerbe zu tun.

Stimmt nicht ganz. Siehe meine Bemerkung zur GmbH.

Ich hatte auf "Die Wahl der Rechtsform GbR …" geantwortet und hätte besser "… diese Rechtsform …" statt "… die …" schreiben sollen, damit es eindeutig bleibt.

@holgernielson: mein Büro ist Eigentum und ich zahle dafür Steuern. Das kann ich natürlich nachweisen. Den Gbr Vertrag werde ich auch hinzufügen und das Ganze dann schriftlich bei der Zulassungsstelle einreichen. Falls ich dann eine begründete Absage bekomme, geht das dann evtl. an einen Juristen zur Prüfung.

Auch ein Einzelunternehmer kann auf die Anschrift seiner selbstständigen Niederlassung, ein Kfz zulassen.
Da ist es egal ob er Teilhaber einer GbR oder Freiberufler ist oder nicht.

Zuständige Zulassungsstelle für die Anmeldung ist die Zulassungsstelle,die örtlich für den selbstständigen Firmensitz zuständig ist.

§ 46 Zuständigkeiten FZV

(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

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