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Zulassung neuer Harley aus England
Hi hab mal eine Frage,
wenn man eine brandneue Harley aus England zulassen will, ohne Zulassungsteil 2
nur mit COC Papier und Kaufvertrag. Großer akt? Hatte das schon jemand?
Bestehen dann auch bessere chancen auf ein kleineres nummernschild?
DANKE!
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48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Zitat:
Original geschrieben von Sportyman
Gebraucht im Steuersinne ist die Maschine, wenn der Erwerb 6 Monate nach der Erstzulassung liegt und die Maschine dann auch mindestens 6.000 km auf dem Tacho hat. Es muss also beides erfüllt sein.
Steht aber auch alles auf dem Formular: -klick-
Thomas
Das Fahrzeug ist gebraucht wenn es mehr wie 6000km auf der Uhr hat oder wenn die erste Zulassung beim Erwerb schon länger als 6 Monate zurück liegt. Es müssen also nicht beide Kriterien zutreffen, eins langt.
Steht aber auch in deinem Link so, vielleicht noch mal lesen :-)
grüßle
Zitat:
Original geschrieben von dragoor
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Das Fahrzeug ist gebraucht wenn es mehr wie 6000km auf der Uhr hat oder wenn die erste Zulassung beim Erwerb schon länger als 6 Monate zurück liegt. Es müssen also nicht beide Kriterien zutreffen, eins langt.
Steht aber auch in deinem Link so, vielleicht noch mal lesen :-)
grüßle
Nein, lies es noch einmal: Neu ist das Fahrzeug, wenn eines der Kriterien (bis 6 Monate oder keine 6.000 km erfüllt ist - gebraucht ist es im Umkehrschluss also nur, wenn keines der beiden Kriterien erfüllt ist. Steuerdeutsch ist halt kompliziert.
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Zitat:
Original geschrieben von dragoor
Nein, lies es noch einmal: Neu ist das Fahrzeug, wenn eines der Kriterien (bis 6 Monate oder keine 6.000 km erfüllt ist - gebraucht ist es im Umkehrschluss also nur, wenn keines der beiden Kriterien erfüllt ist. Steuerdeutsch ist halt kompliziert.
Thomas
Hola, da hast du vollkommen Recht. Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil :-)
grüßle
Das ist auch alles beknackt und ich musste es mir auch mehrmals durchlesen, um es richtig zu verstehen. Eine Maschine von einem Nie-Zeit-Schönwetter-Gelegenheitsfahrer mit 5 Jahren und 5.000 km auf der Uhr gilt steuerrechtlich noch als neu.
Das km-Kriterium ist völlig überflüssig, aber der Amtsschimmel will ja auch gefüttert werden.
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Zitat:
Original geschrieben von Crosshair091075
So Leute,
die Harley hat eine Nr.Schild!!!
Gestern Vormittag war ich auf der Zulassung, und habe problemlos das Ding
zugelassen. Das mit der Mwst kapiere ich immer noch nicht.
Denn derjenige der sie nach Deutschland einführt, muss auch die Steuern blechen.
Wenn das Finanzamt was will, schick ich die sofort zum verkäufer.....
Was ichecht nicht glauben könnte. ;-)
Hallo,
Dann ist ja doch noch alles gut gelaufen. Den Kaufvertrag mit dem Händler wollten sie aber doch sicher sehen, oder?
Viel Spaß mit der neuen Maschine!
Thomas
Hi Thomas,
zur Klarstellung, ich habe das Motorrad nagelneu von Privat erworben.
Den Kaufvertrag, hatte ich dann mit auf der Zulassung, und den wollten die auch sehen das stimmt.
Sonst noch die COC, und das übliche Zeug, wie Einzugsermächtigung für die Fzgsteuer..etc...
Somit sollte eigentlich alles gelaufen sein,
sonst hätte auf der Zulassung sicher einer
was wegen der Einfuhrumsatzsteuer gesagt...
Sehe das auch immer noch nicht als mein Problem, selbst wenn der
Verkäufer die Maschine nicht verzollt hätte, was ich nicht glaube, da
er das wohl öfter macht.
Gruß
Martin
Somit sollte eigentlich alles gelaufen sein,
sonst hätte auf der Zulassung sicher einer
was wegen der Einfuhrumsatzsteuer gesagt...
Sehe das auch immer noch nicht als mein Problem, selbst wenn der
Verkäufer die Maschine nicht verzollt hätte, was ich nicht glaube, da
er das wohl öfter macht.
Gruß
Martin
Ob die Zulassungsstelle dich auf die Steuer anspricht, ist offensichtlich regional unterschiedlich. Als ich meine Engländerin angemeldet habe, hat sich niemand dafür interessiert ob ich die Steuer schon bezahlt habe.
Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass nur eine "Kontrollmitteilung an das Finanzamt" geht. Das geschieht automatisch im Hintergrund ohne dass ich dafür was tun oder davon erfahren müsste. Der Rest ist Job des Finanzamts.
grüßle
Du musst der Ordnung halber musst du noch diese Umsatzsteuuererklärung ausfüllen. http://www.amtsvordrucke.de/forms/22496505fd3567c274b9eb88719305ae.pdf
Und dann innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb des Motorrads die Umsatzsteuer bezahlen......unter welchen Zeichen ? nicht bekannt.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von dragoor
[/quote
Somit sollte eigentlich alles gelaufen sein,
sonst hätte auf der Zulassung sicher einer
was wegen der Einfuhrumsatzsteuer gesagt...
Sehe das auch immer noch nicht als mein Problem, selbst wenn der
Verkäufer die Maschine nicht verzollt hätte, was ich nicht glaube, da
er das wohl öfter macht.
Gruß
Martin
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Ob die Zulassungsstelle dich auf die Steuer anspricht, ist offensichtlich regional unterschiedlich. Als ich meine Engländerin angemeldet habe, hat sich niemand dafür interessiert ob ich die Steuer schon bezahlt habe.
Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass nur eine "Kontrollmitteilung an das Finanzamt" geht. Das geschieht automatisch im Hintergrund ohne dass ich dafür was tun oder davon erfahren müsste. Der Rest ist Job des Finanzamts.
grüßle
Jep,
das ist richtig.
ich habe da was für das finanzamt, unterschrieben bezgl. der Ust...
Abwarten und Teetrinken...ich glaube nicht, dass da was kommt.
sonst müsste auch jeder der nen re import wagen in deutschland kauft sich damit rumärgern...
Gruß...
m.
Hallo Thomas,
ich habe Deinen Beitrag mit großem Interesse gelesen. Mein Problem. Habe eine Nagelneue unangemeldete Harley von Privat gekauft. Habe einen Kaufvertrag von Privat und das CO Papier. Mehr nicht. Nun gehe ich freudig zum KVA und will das Bike anmelden. Nichts ist. Die Zulassungsstelle will einen Nachweis das Irgendjemand der das Bike eingeführt hat, die MWST bezahlt hat. Ich bekomme die Maschine also nicht zugelassen. Hast Du einen Tip?????
Gruß Kowi
Zitat:
Original geschrieben von kowi1886
Hallo Thomas,
ich habe Deinen Beitrag mit großem Interesse gelesen. Mein Problem. Habe eine Nagelneue unangemeldete Harley von Privat gekauft. Habe einen Kaufvertrag von Privat und das CO Papier. Mehr nicht. Nun gehe ich freudig zum KVA und will das Bike anmelden. Nichts ist. Die Zulassungsstelle will einen Nachweis das Irgendjemand der das Bike eingeführt hat, die MWST bezahlt hat. Ich bekomme die Maschine also nicht zugelassen. Hast Du einen Tip?????
Gruß Kowi
Was sagt denn Dein Verkäufer, hat der das Bike eingeführt, dann sollte er die Steuer doch bezahlt haben, ein Privatimporteur hat nur 10 Tage Zeit die Steuer zu bezahlen, danach fallen schon Säumniszuschläge an.
Zitat:
Original geschrieben von kowi1886
Hallo Thomas,
ich habe Deinen Beitrag mit großem Interesse gelesen. Mein Problem. Habe eine Nagelneue unangemeldete Harley von Privat gekauft. Habe einen Kaufvertrag von Privat und das CO Papier. Mehr nicht. Nun gehe ich freudig zum KVA und will das Bike anmelden. Nichts ist. Die Zulassungsstelle will einen Nachweis das Irgendjemand der das Bike eingeführt hat, die MWST bezahlt hat. Ich bekomme die Maschine also nicht zugelassen. Hast Du einen Tip?????
Gruß Kowi
Hallo Kowi,
Jetzt wird's schmutzig Du bist in deiner Unwissenheit wohl von dem "privaten" Verkäufer, der nur an schnellem Geld interessiert war, gelinkt worden. Wenn niemand Einfuhrumsatzsteuer dafür angemeldet bzw. bezahlt hat oder du keinen Nachweis dafür bringen kannst, kannst du die Mühle nicht anmelden, Punkt. Zusätzlich zum CoC und Kaufvertrag brauchst du auch noch eine Bescheinigung vom ausliefernden Händler, dass die Maschine bisher noch nirgendwo zugelassen wurde. Ich gehe mal davon aus, dass die die Harley hier in D von einem Privatmann gekauft hast, sonst sieht die Sache anders aus. Im Grunde muss der die EUSt. bezahlen, der die Maschine steuerfrei in der EU gekauft hat, aber natürlich muss man ihn dazu erst einmal bewegen.
Evtl. wäre ein dezenter Hinweis darauf, dass das Finanzamt an seinem nicht angemeldeten Gewerbe sicher großes Interesse hätte, hilfreich. Da er die Maschine zum Zweck des Wiederverkaufes angeschafft hat, hat er letztendlich ein Geschäft an der Steuer vorbei getätigt und damit hat er bei Finanzamt ganz schlechte Karten.
Wenn er dann immer noch nicht die EUSt. bezahlen will, geh zum Anwalt und frag nach ob es ratsam ist, die Steuer erst mal selbst zu bezahlen, um mit der Maschine überhaupt fahren zu können und die Summe dann ggfs. gerichtlich einzufordern. Leider wird die Sache dann etwas dauern, aber das Kind ist nun mal schon in den Brunnen gefallen und ohne etwas Aufwand kommst du da nicht raus, aber bei der Summe, um die es hier geht, lohnt sich der Aufwand sicher.
Thomas
Hi, Thomas
vielen Dank erstmal war sehr hilfreich komme da schon durch. So änlich habe ich mir das schon gedacht. Ihr hört, wie die Geschichte ausgegangen ist.
Gruß Kowi
Moin,
ich entstaub das thema nochmal wieder
hab mir ne 2006er sportster in england gekauft von privat.
Kann mir jemand sagen, wie teuer der Scheinwerfereinsatz ist bzw. ob man den überhaupt einzeln bekommt? wo sollt ich da am besten anfragen? komme aus region bremen / hannover.
danke gerry
Zitat:
Original geschrieben von Frisch-Denker
Moin,
ich entstaub das thema nochmal wieder
hab mir ne 2006er sportster in england gekauft von privat.
Kann mir jemand sagen, wie teuer der Scheinwerfereinsatz ist bzw. ob man den überhaupt einzeln bekommt? wo sollt ich da am besten anfragen? komme aus region bremen / hannover.
danke gerry
Der Einsatz kostet ca. 150 Euro in Klarglas bei Harley, bei E-bay bekommst Du auch schon mal die alten H4 Einsätze komplett mit Lampen für 50 Euro, die Einsätze kannst Du auch verwenden .
Jou danke,
150 ocken ist ja echt kein schnäppchen, gibts da im zubehör auch klarglas lampeneinsätze die in den sportster scheinwerfer passen ?