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Zulassung neuer Harley aus England

Themenstarteram 20. Mai 2009 um 10:32

Hi hab mal eine Frage,

wenn man eine brandneue Harley aus England zulassen will, ohne Zulassungsteil 2

nur mit COC Papier und Kaufvertrag. Großer akt? Hatte das schon jemand?

Bestehen dann auch bessere chancen auf ein kleineres nummernschild?

DANKE!

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48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Crosshair091075

Hi Thomas,

der Typ macht das öfter.

Der kauft die Motorräder in England, und verkauft die Privat weiter.

Somit ist das eine Nagelneue Maschine, ohne Zulassung.

Also hat für mich der Verkäufer schon die Mwst zu zahlen und nicht ich...

Sollte er das nicht getan haben, wäre dies Betrug...?!

Gruß

Martin

Hallo Martin,

Wenn die Maschine noch keine deutschen Papiere hat, wirst du bei der Zulassung sicher nach der Versteuerung gefragt. Sieh es mal aus Sicht der Zulassungsstelle: Da kommt einer und will eine Maschine aus England ohne deutsche Papiere zulassen. Normalerweise müsste derjenige nun die Erklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben. Wenn du das jetzt nicht machten willst, musst du doch sicher einen Nachweis erbringen, dass die Steuer bereits bezahlt oder zumindest erklärt wurde.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der Kaufvertrag reicht, oder hast du vom Verkäufer eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis für die Maschine? Du schreibst ja, dass er die Bikes privat weiter verkauft. (Das allein wäre schon Steuerhinterziehung, da er die Bikes zum Zwecke des Weiterverkaufs gekauft hat und nicht für sich.)

Hört sich nach einer spannenden Geschichte an...

Grüße, Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Sportyman

Zitat:

Original geschrieben von vegas96

Hi,

ich sag dir nur eins, die vergessen dich nicht. Bei mir war es auch so, nach 3 Monaten haben die sich gemeldet und ich sollte einen Versäumnizuschlag zahlen.....Konnte ich Gott sei Dank noch umbiegen.

Also zahl die Mwst. gleich.

Gruß

Ex-Sportyman

du bist ja witzig,

wohin soll ich denn zahlen??? Ich hab doch das Formular vom Finanzamt bei der Zulassung gewissenhaft ausgefüllt.

Jetzt sind die am Zug. Mein Steuerberater sagt auch ich hab alles richtig gemacht, wenn die mich vergessen ist das nicht mein Problem.

Also werde ich abwarten,

Stefan

Das Formular ist aber auch echt schlecht gemacht. Es steht zwar drauf, dass man innerhalb 10 Tagen bezahlen muss, aber nicht, wie man das anstellen soll, ohne Bankverbindung und Kassenzeichen o.ä. Da bleibt einem ja eigentlich gar nichts anderes übrig, als auf einen Bescheid zu warten, der aber lt. Formular nur ergeht, wenn von der Berechnung des Steuerpflichtigen abgewichen wird.

Wenn man wenigstens seine eigene Kontonummer für das Lastschriftverfahren angeben könnte, aber das wäre wohl zu einfach.

Thomas

bei uns in austria läuft das etwas anders!

barzahlung beim FA,und nur barzahlung!

dann wird die zulassung im computer freigeschalten.

solange das vom FA nicht gemacht wurde,gibts auch keine zulassung.

einfaches,aber effizientes prinzip!

Deutsche Finanzämter nehmen schon seit Jahren keine Barzahlung mehr an, wenn ich mich nicht irre. Ein direkter Draht zur Zulassungsstelle besteht auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Macintosh

Deutsche Finanzämter nehmen schon seit Jahren keine Barzahlung mehr an, wenn ich mich nicht irre. Ein direkter Draht zur Zulassungsstelle besteht auch nicht.

Der letzte Satz ist nicht richtig (inhaltlich, grammatikalisch schon ;)). Inzwischen erfragen praktisch alle Zulassungsstellen dieses, unseres Landes, ob ein Kandidat, der ein Fzg. anmelden möchte, auch alle fälligen Steuern bezahlt hat. Ob also z.B. keine nicht gezahlten Mahngebühren anstehen, denn dann lassen sie das Fzg nicht zu. (ich war einer von denen, die dem Staat jahrzehntelang Mahngebühren nicht gezahlt haben, sondern nur den fälligen Steuerbetrag. Ich Schlingel, ich. Irgendwann kam ich aber dann nicht mehr drumrum :(). Außerdem wird dieses Verfahren angewandt, wenn ein "Zulassungskandidat" kein Konto hat (von dem die Steuer abgebucht werden könnte. Soll sowas geben. Verflixte Überwachungsgegner u. Plastikgeldverweigerer, verflixte :().

Und die Mwst ist, wie andere Steuern auch, eine "Bringschuld" (m.W.). Der Steuerzahlungspflichtige hat sich darum zu kümmern, daß die Steuer (rechtzeitig!) bezahlt wird. Einfach jeden Tag beim FA auf der Matte stehen und die schläfrigen bearbeiten. Und vorbeugend jedesmal einen Nachweis erheischen, daß man sich gekümmert hat. Geweckt zu werden ist nervig und beschleunigt manchmal den Vorgang (und immer schön freundlich bleiben, wirklich niemals den "Unruhe stiftenden Goldfisch im Glas"-Witz erzählen...;)).

Grüße

Uli

Themenstarteram 21. Mai 2009 um 20:10

tja,

ihr habt uns eh schon lange überholt..!

gegen austria ist deutschland schon fast ein "entwicklungsland"geworden!

gruß nach austria

Martin

Zitat:

Original geschrieben von Sedge

bei uns in austria läuft das etwas anders!

barzahlung beim FA,und nur barzahlung!

dann wird die zulassung im computer freigeschalten.

solange das vom FA nicht gemacht wurde,gibts auch keine zulassung.

einfaches,aber effizientes prinzip!

Themenstarteram 21. Mai 2009 um 20:15

Sensationell,was ich hier angestoßen habe :-)

Reger Austausch für eine so kurze Frage.

Bin gespannt, morgen früh fahre ich zur Zulassung.

Dann weiss ich mehr. Ich habe einen deutschen Kaufvertrag, für eine Ebay erstandene Maschine.

Der Verkäufer hatse eingeführt, und somit muss der auch Steuern zahlen.

Ich hab das Moped hier in Deutschland gekauft, somit zahl ich auch keine Steuern.....

Aber mal sehn morgen steht hier mehr......

 

Zitat:

Original geschrieben von Uli G.

Zitat:

Original geschrieben von Macintosh

Deutsche Finanzämter nehmen schon seit Jahren keine Barzahlung mehr an, wenn ich mich nicht irre. Ein direkter Draht zur Zulassungsstelle besteht auch nicht.

Der letzte Satz ist nicht richtig (inhaltlich, grammatikalisch schon ;)). Inzwischen erfragen praktisch alle Zulassungsstellen dieses, unseres Landes, ob ein Kandidat, der ein Fzg. anmelden möchte, auch alle fälligen Steuern bezahlt hat. Ob also z.B. keine nicht gezahlten Mahngebühren anstehen, denn dann lassen sie das Fzg nicht zu. (ich war einer von denen, die dem Staat jahrzentelang Mahngebühren nicht gezahlt haben, sondern nur den fälligen Steuerbetrag. Ich Schlingel, ich. Irgendwann kam ich aber dann nicht mehr drumrum :(). Außerdem wird dieses Verfahren angewandt, wenn ein "Zulassungskandidat" kein Konto hat (von dem die Steuer abgebucht werden könnte. Soll sowas geben. Verflixte Überwachungsgegner u. Plastikgeldverweigerer, verflixte :().

Und die Mwst ist, wie andere Steuern auch, eine "Bringschuld" (m.W.). Der Steuerzahlungspflichtige hat sich darum zu kümmern, daß die Steuer (rechtzeitig!) bezahlt wird. Einfach jeden Tag beim FA auf der Matte stehen und die schläfrigen bearbeiten. Und vorbeugend jedesmal einen Nachweis erheischen, daß man sich gekümmert hat. Geweckt zu werden ist nervig und beschleunigt manchmal den Vorgang (und immer schön freundlich bleiben, wirklich niemals den "Unruhe stiftenden Goldfisch im Glas"-Witz erzählen...;)).

Grüße

Uli

Zitat:

Original geschrieben von Crosshair091075

 

Bin gespannt, morgen früh fahre ich zur Zulassung.

Und, wie ist es gelaufen?

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von vegas96

Zitat:

Original geschrieben von Sportyman

 

du bist ja witzig,

wohin soll ich denn zahlen??? Ich hab doch das Formular vom Finanzamt bei der Zulassung gewissenhaft ausgefüllt.

Jetzt sind die am Zug. Mein Steuerberater sagt auch ich hab alles richtig gemacht, wenn die mich vergessen ist das nicht mein Problem.

Also werde ich abwarten,

Stefan

Was heißt hier witzig. Wie Uli G sagte, man hat auch eine Bringschuld und muß sich darum kümmern.Also bei dem Finanzamt anrufen und fragen wohin man überweisen soll.

Gruß

Ex-Sportyman

Zitat:

Original geschrieben von Sportyman

Zitat:

Original geschrieben von vegas96

 

Was heißt hier witzig. Wie Uli G sagte, man hat auch eine Bringschuld und muß sich darum kümmern.Also bei dem Finanzamt anrufen und fragen wohin man überweisen soll.

Gruß

Ex-Sportyman

Nee,

so bescheuert bin ich nicht. Ich habe lt. meinen Steuerberater alles richtig gemacht und die Einfuhr Einkommensteuererklärung ausgefüllt. Das war es mit meiner Bringschuld. Jetzt muß mir schon das Finanzamt miteilen was ich zu zahlen habe.

Da anrufen und fragen beim Sachbearbeiter wohin ich und wieviel Geld ich überweisen soll ist Blödsinn, davon will das Finanzamt nix wissen. Wenn ich meine Einkommersteuererklärung abgegen habe rufe ich doch auch nicht ständig beim Finanzamt an um die dran zu erinnern das ich was nachzahlen muß, oder??? Die Bringschuld ist die abgegebene Erklärung, mehr nicht.

Stefan

 

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 21:27

So Leute,

die Harley hat eine Nr.Schild!!!

Gestern Vormittag war ich auf der Zulassung, und habe problemlos das Ding

zugelassen. Das mit der Mwst kapiere ich immer noch nicht.

Denn derjenige der sie nach Deutschland einführt, muss auch die Steuern blechen.

Wenn das Finanzamt was will, schick ich die sofort zum verkäufer.....

Was ichecht nicht glauben könnte. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Crosshair091075

So Leute,

die Harley hat eine Nr.Schild!!!

Gestern Vormittag war ich auf der Zulassung, und habe problemlos das Ding

zugelassen. Das mit der Mwst kapiere ich immer noch nicht.

Denn derjenige der sie nach Deutschland einführt, muss auch die Steuern blechen.

Wenn das Finanzamt was will, schick ich die sofort zum verkäufer.....

Was ichecht nicht glauben könnte. ;-)

Hallo,

Dann ist ja doch noch alles gut gelaufen. Den Kaufvertrag mit dem Händler wollten sie aber doch sicher sehen, oder?

Viel Spaß mit der neuen Maschine!

Thomas

Hi,

habe heute nochmals meine ehemalige Umsatzsteuererklärung durchgelesen. Innerhalb 10 Tagen muß der Mwst. entrichtet werden.

Noch etwa anderes:

Weiterhin gilt als Neufahrzeug, das keine 6000 Km hat oder wenn vom Kauf bis zur Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.

D.H, wenn man sich z.b. im Oktober eine Machine im Ausland kauft z.b. England und sie erst nach 6 Monaten zulässt, braucht man die Mwst. nicht zu zahlen.

Da kann man wieder richtige Kohle sparen.

Gruß

Ex-Sportyman

 

Zitat:

Original geschrieben von Sportyman

Hi,

habe heute nochmals meine ehemalige Umsatzsteuererklärung durchgelesen. Innerhalb 10 Tagen muß der Mwst. entrichtet werden.

Noch etwa anderes:

Weiterhin gilt als Neufahrzeug, das keine 6000 Km hat oder wenn vom Kauf bis zur Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.

D.H, wenn man sich z.b. im Oktober eine Machine im Ausland kauft z.b. England und sie erst nach 6 Monaten zulässt, braucht man die Mwst. nicht zu zahlen.

Da kann man wieder richtige Kohle sparen.

Gruß

Ex-Sportyman

Hallo,

So einfach ist es nun auch wieder nicht. Es sind 6 Monate nach der Erstzulassung, nicht bis zur Erstzulassung.

Es kommt für die Steuer auf das Erwerbsdatum an und nicht auf das Datum, an dem du die Maschine zulässt, d.h. die Steuer wird innerhalb 10 Tagen nach Erwerb fällig, also auch, wenn du sie erst einmal gar nicht zulassen solltest.

Gebraucht im Steuersinne ist die Maschine, wenn der Erwerb 6 Monate nach der Erstzulassung liegt und die Maschine dann auch mindestens 6.000 km auf dem Tacho hat. Es muss also beides erfüllt sein.

Steht aber auch alles auf dem Formular: -klick-

Thomas

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