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Zulassung eines Fahrzeugs mit kopiertem HU-Bericht
So ab und an kauft sich der Mensch einen anderen fahrbaren Untersatz und besonders wenn es kein neuer ist, kann der Kauf auch bei einem Händler in einer anderen Stadt passieren. So erging es mir auch, ich habe am Freitag ein Cabrio gekauft, das vom Händler am heutigen Montag eine neue Hauptuntersuchung ("TÜV") bekam. Der Händler hat mir nun für die Zulassung den HU Bericht gemailt, der natürlich nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") vermerkt ist. Logisch, das Auto ist ja zur Zeit nicht angemeldet. Wie mir Händler glaubhaft versichert hat, reicht der Zulassungsstelle in der Stadt des Händlers eine Kopie oder eben eine gemailte und selbst ausgedruckte Kopie für die Zulassung aus. Er mache das mit den Kunden häufiger so.
Ich hielt bisher unsere örtliche Zulassungsstelle für sehr tolerant, weil sie keinen originalen HU Bericht verlangt, wenn die HU in der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stempel und Unterschrift eingetragen ist.
Um nicht 300 km für die Abholung des HU Berichts fahren zu müssen soll mir der Händler den Bericht per Einschreiben schicken. Das bedeutet für mich, die Zulassung wird wohl diese Woche klappen, aber ich frage mich ob da nicht evtl. nur die Angestellten der dortigen Zulassungsstelle den Händler XYZ kennen und deshalb ein Auge zudrücken oder ob es tatsächlich Zulassungsstellen gibt, die (leicht fälschbare) Kopien von HU Berichten akzeptieren?
Also: Gibt es tatsächlich Zulassungsstellen, die Kopien der HU Prüfberichte akzeptieren? Wer hat eigene Erfahrungen gemacht (Hat geklappt? Hat nicht geklappt?) oder wer arbeitet in einer Behörde und kennt sich aus (ist das nicht ein Widerspruch? Nein, natürlich nicht, Spaß beiseite! ;))
Gruß Michael
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56 Antworten
Wenn man das Original dabei hat, wenn man von der HU kommt, ist es ja kein Problem.
Wenn man dann das frisch mit der HU versehene Fahrzeug via Internet zulassen will schon.
Wenn ein Händler den HU Bericht in Kopie schickt, kann es auch schon eng werden, wenn beim KBA nichts vorliegt.
Von daher halte ich die Meldung nur am Wochenende für echt problematisch.
Ein paar Stunden Verzögerung habe ich bei meiner Nachfrage erfahren, sei leider immer mal wieder drin. Aber Tage - nein.
Zum Glück sind die 3 Zulassungen mit HU Kopien der letzten beiden Jahre bei mir völlig problemlos gelaufen.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 07. März 2023 um 17:7:09 Uhr:
Wenn ein Händler den HU Bericht in Kopie schickt, kann es auch schon eng werden, wenn beim KBA nichts vorliegt.
Der Händler schickt doch das Original, aus dem Grund ist es völlig egal, ob das KBA die HU Daten schon hat oder nicht.
Ich meinte die Kopie z. B. per Mail.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 6. März 2023 um 22:20:01 Uhr:
Die stündliche Übermittlung ist schon das Äußerste, was akzeptiert wird. Ansonsten gibt's Bußgeld.
Ich bin jetzt endlich dazu gekommen, mir die Rechtsgrundlagen nochmal anzuschauen.
Die Datenübermittlung ist in §29a StVZO geregelt, dort u.A. konkret:
Die jeweilige Übermittlung hat
1.bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen nach Anlage VIII Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 am selben Tag,
2.sonst unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsüberprüfung
zu erfolgen.
Kürzere Fristen für Übermittlungen nach Nummer 2 sind offensichtlich interne Vorgaben der jeweiligen Organisation.
Eine Rechtsgrundlage für das genannte Bußgeld konnte ich übrigens nicht finden, §69a regelt nichts zu §29a.
Zitat:
@hk_do schrieb am 07. März 2023 um 18:44:23 Uhr:
Kürzere Fristen für Übermittlungen nach Nummer 2 sind offensichtlich interne Vorgaben der jeweiligen Organisation.
So stand es im Lastenheft.
Danke für die Fundstelle, sehr aufschlussreich.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 7. März 2023 um 17:07:09 Uhr:
Wenn man das Original dabei hat, wenn man von der HU kommt, ist es ja kein Problem.
Bei mir war das Problem ein wohl häufiges: Der Händler lässt erst nach dem Verkauf des Gebrauchtwagens eine Hauptuntersuchung machen. Da der Händler aber 150 km weg ist, ist das mit dem "Original dabei haben" entsprechend der Postlaufzeit erst ein bis zwei Tage später möglich.
Zitat:
@hk_do schrieb am 7. März 2023 um 18:44:23 Uhr:
Die Datenübermittlung ist in §29a StVZO geregelt, dort u.A. konkret:
Die jeweilige Übermittlung hat
1.bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen nach Anlage VIII Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 am selben Tag,
2.sonst unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsüberprüfung
zu erfolgen.
"unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen" ist wohl der Grund, warum die Daten den Zulassungsstellen oft nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Da wird - wie bei mir - die Lösung lauten: Einige Tage warten oder 300 km fahren, um schnell an das Original zu kommen.
Gruß Michael
Theorie und Praxis. Ich habe in meinem Laptop keine Funkkarte, wäre auch Quatsch bei den ganzen riesigen Funklöchern hier. In den Werkstätten komme ich zwar zumeist in deren WLAN, aber da habe ich weder Zeit noch Lust, die Daten gleich zu senden. Das mach ich mal aus Gefälligkeit, wenn ich nen 21er schreibe und dem Kunden nen Gefallen tun will, damit die Zulassungsstelle schon die Daten hat, wenn er da hin kommt.
Abends zuhause habe ich auch keinen Bock mehr, was zu senden, und so mache ich das eben dann, wenn ich am Wochenanfang in die Niederlassung fahre, um Geld abzuliefern von den Barzahlern.
Und wenn ich dann zufällig mal krank werde zwischendurch, dauert es auch mal drei Wochen.
Klar, ist nicht korrekt, weiß ich auch. Aber wenn die technische Infrastruktur so bescheiden ist, dass ich nicht ständig online arbeiten kann, dann kann ich auch nix dafür, dann ist das eben so wie beschrieben.
Wie gesagt, Theorie und Praxis....
So unterschiedlich sind die Menschen. Mir käme es nicht in den Sinn (ernste Notfälle ausgenommen), "keinen Bock zu haben", meine Arbeit vollständig zu erledigen.
Bei uns (Tüv Rheinland) sind die Laptops im Außendienst alle online und mindestens einmal am Tag macht unser Produktivsystem eine automatische Synchronisation, wenn der Rechner im Intranet eingeloggt ist. So schlimm werden die ganzen Funklöcher sicher nicht sein, dass man nicht nen paar MB Daten uploaden könnte im Laufe eines Tages.
Moin Moin !
Ich habe es genauso gehalten wie gardiner , und es hat bis zu meinem kürzlich erfolgten Renteneintritt damit niemals auch nur den Ansatz eines Problems gegeben. Schon gar nicht in letzter Zeit , wie sollte auch? Hier in der Gegend gibt es keine Zulassungsstelle / Bürgerbüro , in welcher man einen Termin innerhalb von 2 Wochen bekommt. Solange braucht kein Brief selbst bei der teils streikenden Post!
MfG Volker
das macht das Problem aber nicht kleiner:
Gerade wenn es schwierig ist Termine bei der Zulassungsstelle zu bekommen wird iKfz um so attraktiver.
Dafür braucht es aber den Bericht in der Datenbank, da reicht auch der originale Bericht auf Papier nicht für.
Wobei es wohl sogar Zulassungsstellen gibt, die in Papierform vorliegende Originale verifizieren: Mich hatte vor Jahren mal mittags eine solche angerufen "Sie haben heute morgen einen Porsche geprüft? Man hat mir hier einen Bericht vorgelegt, aber der ist nicht in der Datenbank!"
Tja und so stellt man dann auch gefälschte Protokolle fest.
Und für ikfz haben die Prüfer ja die Möglichkeit der Schnellmeldung. Wenn das Protokoll natürlich 2 Wochen im Rechner schlummert, hat der Bürger davon natürlich nichts.
Zitat:
@gardiner schrieb am 11. März 2023 um 18:24:07 Uhr:
Theorie und Praxis. Ich habe in meinem Laptop keine Funkkarte, wäre auch Quatsch bei den ganzen riesigen Funklöchern hier. In den Werkstätten komme ich zwar zumeist in deren WLAN, aber da habe ich weder Zeit noch Lust, die Daten gleich zu senden.
Nachgefragt, wo sind denn die riesigen Funklöscher?
So richtig kann ich da nicht dran glauben.
Zitat:
@gardiner schrieb am 11. März 2023 um 18:24:07 Uhr:
Abends zuhause habe ich auch keinen Bock mehr, was zu senden, und so mache ich das eben dann, wenn ich am Wochenanfang in die Niederlassung fahre,
Naja das sind 5 Minuten.
Diplomingenieur mit zum Arbeitgeber passender Arbeitshaltung?
In der Industrie käme man so nicht sehr weit.
Heute Kfz (abgemeldeten Gebrauchtwagen mit HU fällig in 1,5 Jahren) angemeldet ohne HU Bericht. Alter Schein mit Stempel lag vor, aber schien mir so, dass sie den gar nicht angeschaut hat, sondern die Fahrzeughistorie im PC - konnte es nicht genau sehen, aber da war natürlich kein Originalbericht zu sehen, sondern ein paar Daten.
HU wurde mit keinem Wort ewähnt. Plakette erteilt, neuer Brief und Schein. Dauerte 2 Minuten + Schilder.
Ob sie es doch nur aufgrund des Stempels gemacht hat bezweifle ich, kann mich aber irren. Den Bericht hat sie jedenfalls werder vermisst noch auch nur eine Sekunde gezögert.
Kann nicht sagen, ob das immer so ist, aber ältere Erfahrungen von vor enigen Jahren sind minedstens zum Teil obsolet. Hier im Forum gibt es ja ältere Stränge wo manche stein und bein schwören "ohne Bericht geht gar nichts" - wobei das vielerorts wohl nie so war.
Der HU Bericht ist schon vorhanden (im Auto beim Händler) aber der Händler hat ihn nicht mit den anderen Unterlagen geschickt und auf Nachfrage diesbezüglich reagiet mit "den braucht man eh niciht". Hat sich bestätigt.