Zulassung eines Fahrzeugs mit kopiertem HU-Bericht
So ab und an kauft sich der Mensch einen anderen fahrbaren Untersatz und besonders wenn es kein neuer ist, kann der Kauf auch bei einem Händler in einer anderen Stadt passieren. So erging es mir auch, ich habe am Freitag ein Cabrio gekauft, das vom Händler am heutigen Montag eine neue Hauptuntersuchung ("TÜV"😉 bekam. Der Händler hat mir nun für die Zulassung den HU Bericht gemailt, der natürlich nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein"😉 vermerkt ist. Logisch, das Auto ist ja zur Zeit nicht angemeldet. Wie mir Händler glaubhaft versichert hat, reicht der Zulassungsstelle in der Stadt des Händlers eine Kopie oder eben eine gemailte und selbst ausgedruckte Kopie für die Zulassung aus. Er mache das mit den Kunden häufiger so.
Ich hielt bisher unsere örtliche Zulassungsstelle für sehr tolerant, weil sie keinen originalen HU Bericht verlangt, wenn die HU in der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stempel und Unterschrift eingetragen ist.
Um nicht 300 km für die Abholung des HU Berichts fahren zu müssen soll mir der Händler den Bericht per Einschreiben schicken. Das bedeutet für mich, die Zulassung wird wohl diese Woche klappen, aber ich frage mich ob da nicht evtl. nur die Angestellten der dortigen Zulassungsstelle den Händler XYZ kennen und deshalb ein Auge zudrücken oder ob es tatsächlich Zulassungsstellen gibt, die (leicht fälschbare) Kopien von HU Berichten akzeptieren?
Also: Gibt es tatsächlich Zulassungsstellen, die Kopien der HU Prüfberichte akzeptieren? Wer hat eigene Erfahrungen gemacht (Hat geklappt? Hat nicht geklappt?) oder wer arbeitet in einer Behörde und kennt sich aus (ist das nicht ein Widerspruch? Nein, natürlich nicht, Spaß beiseite! 😉)
Gruß Michael
69 Antworten
Ich würde mich sehr wundern, wenn eine Zulassungsstelle die Vorlage des CoC fordert für ein Fahrzeug, das bereits im Register ist.
Das CoC ist eigentlich nur relevant bei erstmaliger Zulassung in Deutschland.
Dann hattest Du bisher Glück. Oder für mich langweilige Stangenware zum fahren.
Das KBA stellt doch zwischenzeitlich den Zulassungsstellen die CoC-Daten zur Verfügung.
https://www.kba.de/.../CoC_Daten_Fahrzeugtypdaten_node.html
Das klappt nur dann nicht, wenn Modelle brandneu am Markt sind, oder wenn z. B. nach der Umstellung auf einen neuen Messzyklus entweder die Hersteller oder das KBA nicht hinterherkommen, die Daten zu liefern bzw. einzupflegen.
Hinweis aus eigener Erfahrung: Wenn die Daten aus dem CoC händisch in die Zulassungsdokumente übernommen werden, sollte man als Halter überprüfen, ob die korrekt übertragen wurden. Beim Zoll prüft auch niemand mehr, ob z. B. die CO2-Emission korrekt angegeben ist und dann zahlt man zuviel Steuern und der Bescheid ist nach 30 Tagen bestandskräftig.
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. Juni 2024 um 11:44:01 Uhr:
Ich würde mich sehr wundern, wenn eine Zulassungsstelle die Vorlage des CoC fordert für ein Fahrzeug, das bereits im Register ist.
Leider nicht, fände ich wünschenswert wenn bei Um- oder Anmeldung eines Fahrzeuges geprüft würde ob die Fahrzeugdokumente vollständig sind. Lernen die Leute sonst nicht. 🙄
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Zitat:
@Handschweiß schrieb am 26. Juni 2024 um 20:26:11 Uhr:
Coc ist sehr wichtig, weil oft nur da alle zulässigen Reifengrössen drinstehen. Bloss nicht wegwerfen.
Völlig unwichtig für Reifengrößen.
Alle Größen sind im KBA hinterlegt, und bspw. jeder Prüfer kann die Größen einsehen.
Weiterhin gibt es auch keine Pflicht, eine andere Reifengröße aus dem CoC nachzuweisen.
An sich ist das CoC auch unwichtig, sobald das Fahrzeug eine Zul.Besch. in der BRD hat.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 26. Juni 2024 um 20:11:09 Uhr:
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