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Zulassung eines Fahrzeugs mit kopiertem HU-Bericht

Themenstarteram 6. März 2023 um 17:36

So ab und an kauft sich der Mensch einen anderen fahrbaren Untersatz und besonders wenn es kein neuer ist, kann der Kauf auch bei einem Händler in einer anderen Stadt passieren. So erging es mir auch, ich habe am Freitag ein Cabrio gekauft, das vom Händler am heutigen Montag eine neue Hauptuntersuchung ("TÜV") bekam. Der Händler hat mir nun für die Zulassung den HU Bericht gemailt, der natürlich nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") vermerkt ist. Logisch, das Auto ist ja zur Zeit nicht angemeldet. Wie mir Händler glaubhaft versichert hat, reicht der Zulassungsstelle in der Stadt des Händlers eine Kopie oder eben eine gemailte und selbst ausgedruckte Kopie für die Zulassung aus. Er mache das mit den Kunden häufiger so.

Ich hielt bisher unsere örtliche Zulassungsstelle für sehr tolerant, weil sie keinen originalen HU Bericht verlangt, wenn die HU in der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stempel und Unterschrift eingetragen ist.

Um nicht 300 km für die Abholung des HU Berichts fahren zu müssen soll mir der Händler den Bericht per Einschreiben schicken. Das bedeutet für mich, die Zulassung wird wohl diese Woche klappen, aber ich frage mich ob da nicht evtl. nur die Angestellten der dortigen Zulassungsstelle den Händler XYZ kennen und deshalb ein Auge zudrücken oder ob es tatsächlich Zulassungsstellen gibt, die (leicht fälschbare) Kopien von HU Berichten akzeptieren?

Also: Gibt es tatsächlich Zulassungsstellen, die Kopien der HU Prüfberichte akzeptieren? Wer hat eigene Erfahrungen gemacht (Hat geklappt? Hat nicht geklappt?) oder wer arbeitet in einer Behörde und kennt sich aus (ist das nicht ein Widerspruch? Nein, natürlich nicht, Spaß beiseite! ;))

 

Gruß Michael

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69 Antworten

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 30. März 2023 um 11:47:43 Uhr:

Hier im Forum gibt es ja ältere Stränge wo manche stein und bein schwören "ohne Bericht geht gar nichts" - wobei das vielerorts wohl nie so war.

Es gibt aber Orte, da ist das noch immer so.

Also bitte nicht verallgemeinern!

Dass, was das Amt vor Ort verlangt, ist bindend.

Nö. Das was in der Verordnung dazu steht. Ämter verlangen auch gerne mal irgendwelchen Müll ohne irgendeinen belastbaren Hintergrund. Und wenn man dem Amt auch noch seine eigenen Arbeitsunterlagen mitbringen soll fragt man sich, wer hier für wen arbeitet. Kommt oft genug vor.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. März 2023 um 12:08:25 Uhr:

Nö. Das was in der Verordnung dazu steht. Ämter verlangen auch gerne mal irgendwelchen Müll ohne irgendeinen belastbaren Hintergrund. Und wenn man dem Amt auch noch seine eigenen Arbeitsunterlagen mitbringen soll fragt man sich, wer hier für wen arbeitet. Kommt oft genug vor.

Und wo gibt es Deine deutschlandweit gültige Verordnung?

Das weiß ich nicht, aber irgendwo wird das stehen.

Ich auch nicht, aber ich schätze da steht, dass eine gültige HU vorliegen bzw. nachgewiesen werden muss. Aber auch wie (durch welches Dokument)?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. März 2023 um 12:31:34 Uhr:

Das weiß ich nicht, aber irgendwo wird das stehen.

Na siehste, also bleib bitte auf dem Teppich!

Bei unserer Zulassungsstelle steht nach wie vor bei den vorzulegenden Dingen der gültige HU-Bericht!

Auch wenn die Fälligkeit aus dem KBA übernommen wird?

Und wenn ein Bericht vorliegt und beim KBA nichts gespeichert ist,was machen sie dann?

Ich habe jetzt mal auf der HP meiner Zulassungsstelle geschaut. Hier muss der HU-Bericht nur vorgelegt werden, wenn die ZB1 nicht den Stempel für die nächst fällige HU beinhaltet.

Sicher dass Du das richtig interpretiert hast?

Manche verzichten auf das Protokoll,wenn die nächste HU vorne von der ausstellenden Zulassungsstelle der ZB1 eingedruckt wurde.

Der Stempel auf der Rückseite, ist der ungeeigneteste Nachweis einer gültigen HU.

Ich gehe nochmal nachsehen :)

4 Minuten später, Wortlaut, kopiert:

Hauptuntersuchungsbericht (wenn Stempel nicht in Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist)

Auf der Homepage meiner Zulassungsstelle steht das auch.

Vielleicht hängt das auch noch von weichen Faktoren ab., quasi der persönliche Eindruck, alles andere insgesamt stimmig, vielleicht persönlich bekannt. Habe ja keine alte Gurke angenemeldet, sondern ein 3,5 Jahre Auto mit wenig km.

Außerdem werden die Homepages sicher nicht regelmäßig aktualisiert, bzw man erzieht die Anmelder.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. März 2023 um 12:31:34 Uhr:

Das weiß ich nicht, aber irgendwo wird das stehen.

Eher nicht. Eine bundesweite Verordnung, die das regeln würde, gibt es nicht. Die FZV verlangt nur, dass das Fahrzeug bei zwischenzeitlich abgelaufener HU "vor der Wiederzulassung oder der erneuten Inbetriebnahme einer Hauptuntersuchung ... unterzogen werden" muss. Wie der Nachweis zu erbringen ist, wird nicht geregelt.

Zitat:

@gardiner schrieb am 11. März 2023 um 18:24:07 Uhr:

weder Zeit noch Lust, die Daten gleich zu senden. Das mach ich mal aus Gefälligkeit, wenn ich nen 21er schreibe und dem Kunden nen Gefallen tun will, damit die Zulassungsstelle schon die Daten hat, wenn er da hin kommt.

Abends zuhause habe ich auch keinen Bock mehr, was zu senden, und so mache ich das eben dann, wenn ich am Wochenanfang in die Niederlassung fahre.

Ich stoße gerade auf diesen Beitrag, weil ich zu dem Thema recherhiere und mir platzt fast die Hutschnur!

Bei mir ist die Situation, dass ich dringend auf ein Auto angewiesen bin und es schnellsmöglichst zulassen muss. Kann ich aber nicht, weil die Daten nicht übermittelt wurden und der Händler ewig weit weg ist.

Das macht es mir extrem schwer, den Wagen zuzulassen, damit ich ihn abholen kann.

Und warum ist es so? Weil Clowns wie du, einfach keinen Bock haben, ihren Job zu Ende zu machen oder je nach Kunde nur nach Gefälligkeit.

Ich glaub es hackt!!

 

[Zitat von MOTOR-TALK repariert.]

Cooler erster Beitrag für einen Neueinsteiger in diesem Forum :rolleyes:.

 

Wenn du den ganzen Thread richtig gelesen hättest, wüsstest du, dass das Vorgehen korrekt ist.

 

Das mir dem Zitieren kannst du auch noch üben, dann braucht man nicht zu suchen, aus welchem Post die Kopie kommt :D.

Also bei uns steht:

"Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)"

aber nicht, wie der erfolgen muss. Dafür steht aber etwas viel interessanteres unter notwendige Dokumente:

"CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO"

Und wenn man dann hier so immer wieder liest, wie viele das CoC gar nicht haben und gar nicht wahrnehmen was für ein Dokument das ist ...

Und diskutieren mit der Zulassungsstelle ist uU auch keine immer gute Idee. Es steht bei uns auch: "das Vorführen des Fahrzeuges zum Abgleich der Daten kann angeordnet werden" ... will auch keiner haben. Also: beim Kauf drauf achten dass alle Unterlagen beim Wagen dabei sind. Inkl TÜV-Bericht und CoC.

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