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Angemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen parken

Themenstarteram 26. April 2016 um 13:51

Gedankenexperiment: Was passiert, wenn man ein angemeldetes Fahrzeug auf einem Parkplatz mit Parkautomat parkt, niemanden gefährdet oder behindert aber das Kennzeichen nach dem Parkvorgang mitnimmt? Was macht eine Politesse dann?

Gegen was genau verstößt man dann eigentlich und wie wird das denn geahndet wenn der Besitzer unbekannt ist? Vorausgesetzt Fahrgestellnummer ist von außen nicht lesbar.

Beste Antwort im Thema

@Kawasaki-FZ6

Du hast es geschafft, du bist der erste auf meiner Ignorierliste. :D

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Das Auto wird abgeschleppt, so schnell kannst du nicht mal gucken. :D

Themenstarteram 26. April 2016 um 14:00

Habe gerade im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog gelesen:

810600

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes (B - 0) 60,00

amtliches Kennzeichen fehlte.

§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat

Warum sollte das Fahrzeug sofort abgeschleppt werden? Entspricht das eher deiner persönlicher Vermutung oder weißt du das genau?

Selbst offensichtlich abgestellte und nicht fahrbereite Schrottkarren werden nicht sofort abgeschleppt, sondern erhalten erst mal einen roten Punkt mit der Aufforderung, sie innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen. Das habe ich schon oft gesehen.

am 26. April 2016 um 14:02

Du bekommst so nen komischen Aufkleber auf die Windschutzscheibe, mit dem Hinweis dass das Fahrzeug kostenpflichtig entsorgt wird falls sich daran nicht innerhalb der genannten Frist etwas ändert.

Welche Kosten damit verbunden sind, kann ich dir aber nicht sagen.

Themenstarteram 26. April 2016 um 14:06

Zitat:

@Tand0r schrieb am 26. April 2016 um 16:02:10 Uhr:

Du bekommst so nen komischen Aufkleber auf die Windschutzscheibe, mit dem Hinweis dass das Fahrzeug kostenpflichtig entsorgt wird falls sich daran nicht innerhalb der genannten Frist etwas ändert.

Welche Kosten damit verbunden sind, kann ich dir aber nicht sagen.

das war bisher auch meine persönnliche Vermutung. Die Quizfrage ist nun nur, wie sollen einem Kosten entstehen, wenn die Behörde nicht weiß, wem das Fahrzeug gehört?

Es muss an dem Gedankenexperiment einen Haken geben. Ansonsten wäre das die optimale Möglichkeit für Oberdreiste, sich unerkannt jegliche Parktickets zu sparen.

Tztztz... auf was für idiotische Ideen manche kommen. :D

Was passiert, kommt wohl auf den Goodwill der kontrollierenden Person an. Rein rechtlich gesehen verstößt man damit gegen § 10 Abs. 5 S. 1 und Abs. 12 FZV, also eine Ordnungswidrigkeit. Nach meiner Information ist mit in-Betrieb-Setzen sehr weit auszulegen, also fällt dein Parken darunter. Macht 60€ :)

am 26. April 2016 um 14:11

Bei vielen Fahrzeugen kann man zumindest die VIN von außen erkennen.

Damit hätte man den Halter.

Aber klar ohne Halterfestellung wird eine Zustellung von Bußgeldern schwierig.

Themenstarteram 26. April 2016 um 14:13

Ich glaube, icch hab die Lösung:

https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

Absatz 1 Punkt 3

Themenstarteram 26. April 2016 um 14:14

Zitat:

@klamann15 schrieb am 26. April 2016 um 16:08:16 Uhr:

Tztztz... auf was für idiotische Ideen manche kommen. :D

Aus den Forenregeln:

Zitat:

Es wird sachlich über das vom Threadersteller geöffnete Thema diskutiert. Wer nichts sachliches beizutragen hat, lässt die Finger von der Tastatur! Off-Topic und Spam-Beiträge werden kommentarlos gelöscht, und wer trotz besseren Wissens weiter Unsinn postet, riskiert eine 36h-Sperre oder letztendlich die Verbannung. Das gilt besonders für „Ich hol schon mal Popcorn“-Beiträge!!

@Kawasaki-FZ6

Du hast es geschafft, du bist der erste auf meiner Ignorierliste. :D

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 26. April 2016 um 16:06:02 Uhr:

Es muss an dem Gedankenexperiment einen Haken geben. Ansonsten wäre das die optimale Möglichkeit für Oberdreiste, sich unerkannt jegliche Parktickets zu sparen.

Zur Not gibt es immer noch Parkkrallen, dann wird sich der Oberdreiste, der sich das Parkticket sparen wollte, schon beim Ordnungsamt oder beim Betreiber des Parkplatzes melden.

Und dann hat man auch einen Halter, den man z.B. wegen Kennzeichenmissbrauchs "an die Karre fahren" könnte :D

Unterm Strich dürfte die Ersparnis eher mager ausfallen.

Themenstarteram 26. April 2016 um 14:27

stimmt, an Parkkrallen habe ich gar nicht gedacht.

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 26. April 2016 um 16:06:02 Uhr:

das war bisher auch meine persönnliche Vermutung. Die Quizfrage ist nun nur, wie sollen einem Kosten entstehen, wenn die Behörde nicht weiß, wem das Fahrzeug gehört?

Es muss an dem Gedankenexperiment einen Haken geben. Ansonsten wäre das die optimale Möglichkeit für Oberdreiste, sich unerkannt jegliche Parktickets zu sparen.

Ich gehe mal davon aus, wenn das selbe Fahrzeug regelmäßig auf dem Parkplatz ohne Kennzeichen steht, werden die Ordnungskräfte schon ein wenig motiviert werden...

wo gibt es denn in Deutschland öffentliche Parkkrallen? Und ein Kennzeichenmissbrauch kann es nicht sein, ist ja kein Kennzeichen montiert.

In Betrieb genommen ist das Fahrzeug auch nicht, wenn es nur da parkt.

Der Verstoß bleibt natürlich ordnungswidrig. Nur dass zunächst kein Halter festgestellt werden kann. Am langen Ende über die Fahrgestellnummer aber natürlich doch. Daher würde mittelfristig das FZ mit den gesammelten Knollen abgeschleppt und geöffnet werden. Wann dieser Zeitpunkt ist hängt sicher auch von der Situation und dem Parkdruck an der Stelle ab. Dann würde ermittelt, wenn man Pech hat auch noch wegen illegaler Abfallentsorgung.

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