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Wird HU zurückdatiert?

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 12:56

Hi,

ist das richtig, dass die HU bei verspäteter Vorführung nicht mehr zurückdatiert wird? Also wenn ich im März zur HU muss, aber erst im April hin fahre, dann muss ich das nächste mal im April 2018 hin, richtig?

Und Strafe muss ich nur zahlen, wenn mich die Polizei erwischt, oder?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 8. Februar 2016 um 16:02:32 Uhr:

Nachdem jetzt klar ist, dass es eine Rückdatierung nicht gibt könnte man sich auch mal wieder beruhigen.

Wer kommt mit in einen anderen Beitrag?

Wer regt sich denn auf? Der erste Aufreger bist Du, weil Du Dich hier als Foren-Polizei aufspielst.

Wenn Dir Beiträge nicht passen, ignorier sie einfach.

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Hallo,

Da liegst du genau richtig.

Ich gehe immer Anfang des nächsten Monat zum TÜV und bin dann in diesen Jahr

eben schon 3 Monate weiter.

Mein Wagen ist aber natürlich auch immer im verkehrssicherem Zustand.

Ob es etwas bringt wage ich zu bezweifeln aber ich mach es einfach.

Seelze 01

kurze Google-Recherche deinerseits hätte diese Frage beantwortet:

http://www.autobild.de/.../...srat-stimmt-hu-aenderung-zu-3351036.html

Moin, Moin!

Ja, das ist jetzt so.

G

HJü

am 8. Februar 2016 um 13:08

...nö, es wird nicht mehr rückdatiert. Wenn Du mehr als 2 Monate überziehst kostets allerdings ein paar EUR Aufpreis.

Und bzgl. Polizei... ich hab jetzt den aktuellen Bußgeldkatalog nicht direkt im Kopf, aber soweit ich mich erinnern kann gibts in den ersten 2 überzogenen Monaten maximal einen freundlichen Hinweis gepaart mit einem "Du Du Du"... mußt dich halt dumm stellen, dich für den Hinweis bedanken und versprechen die HU sogleich machen zu lassen.

...also bis 2 Monate kannste bedenkenlos überziehen, hab ich z.B. letztes Jahr mitm Auto auch schon so gemacht - statt im Juni gings erst Ende August zur HU.

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 8. Februar 2016 um 14:01:21 Uhr:

Hallo,

Da liegst du genau richtig.

Ich gehe immer Anfang des nächsten Monat zum TÜV und bin dann in diesen Jahr

eben schon 3 Monate weiter.

Mein Wagen ist aber natürlich auch immer im verkehrssicherem Zustand.

Ob es etwas bringt wage ich zu bezweifeln aber ich mach es einfach.

Seelze 01

Das ist der Rennleitung aber egal, wenn Sie dich exakt am Anfang des nächsten Monats entdecken, bevor Du zum TÜV konntest.

Zitat:

@kerberos schrieb am 8. Februar 2016 um 14:23:12 Uhr:

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 8. Februar 2016 um 14:01:21 Uhr:

Hallo,

Da liegst du genau richtig.

Ich gehe immer Anfang des nächsten Monat zum TÜV und bin dann in diesen Jahr

eben schon 3 Monate weiter.

Mein Wagen ist aber natürlich auch immer im verkehrssicherem Zustand.

Ob es etwas bringt wage ich zu bezweifeln aber ich mach es einfach.

Seelze 01

Das ist der Rennleitung aber egal, wenn Sie dich exakt am Anfang des nächsten Monats entdecken, bevor Du zum TÜV konntest.

Warum

Weil Du den Termin zum TÜV überzogen hast.

weil dein TÜV abgelaufen ist - korrekter Zustand hin oder her.

Wenn die Herren schlecht gelaunt sind oder denen deine Nase nicht passt, zahlst du.

Sind sie gut gelaunt, gibts nen bestimmten Hinweis und eine mündliche Verwarnung

Zitat:

@cocker schrieb am 8. Februar 2016 um 14:26:32 Uhr:

Wenn die Herren schlecht gelaunt sind oder denen deine Nase nicht passt, zahlst du.

Was soll er zahlen ? Ein Verwarngeld ist erst nach dem zweiten Monat überzogener HU vorgesehen.

Maximal bekommt er ein Mängelschein mit 7 Tagen Zeit die HU durchführen zu lassen.

am 8. Februar 2016 um 13:39

...is doch vollkommen schnulli in welchem Zustand die Kiste ist, denn in den ersten beiden Monaten gibts maximal eine Mängelkarte und wenn man sich einsichtig zeigt vermutlich nicht mal die, weil sich dann der Polizist die Schreibarbeit spart.

Vor ein paar Jahren hat einer meiner Kollegen mit seinem Privatauto von einem kleinlichen Staatsdiener mal ne Mängelkarte wegen einer defekten Glühbirne kassiert, als er dann mit gewechselter Birne bei der nächsten Polizeidienststelle vorgefahren ist um sich die Karte abstempeln zu lassen war das denen vollkommen egal, von wegen erstmal rausgehen & angucken, ob die Birne wirklich gewechselt wurde... Stempel & Unterschrift drauf und tschüß.

übrigends... (http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/)

Bußgeldkatalog HU & Fahrzeugpapiere 2016

HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten...15 EUR

HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten...25 EUR

HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate..........60 EUR + 1 Pkt

Zitat:

@gast356 schrieb am 8. Februar 2016 um 14:39:11 Uhr:

als er dann mit gewechselter Birne bei der nächsten Polizeidienststelle vorgefahren ist um sich die Karte abstempeln zu lassen war das denen vollkommen egal, von wegen erstmal rausgehen & angucken, ob die Birne wirklich gewechselt wurde... Stempel & Unterschrift drauf und tschüß.

Ist doch klar. Man müsste ja bescheuert sein, mit der defekten Birne (oder was auch immer auf der Mängelkarte bemängelt wurde) zur Polizei zu fahren, um den behobenen Mangel bescheinigen zu lassen.

Gruß

Johann

Zitat:

@Kai70 schrieb am 8. Februar 2016 um 14:37:14 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 8. Februar 2016 um 14:26:32 Uhr:

Wenn die Herren schlecht gelaunt sind oder denen deine Nase nicht passt, zahlst du.

Ein Verwarngeld ist erst nach dem zweiten Monat überzogener HU vorgesehen.

das meinte ich ja ;)

Nachdem jetzt klar ist, dass es eine Rückdatierung nicht gibt könnte man sich auch mal wieder beruhigen.

Wer kommt mit in einen anderen Beitrag?

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 15:31

@cocker:

Ich habe gegoogelt und genau wie du habe ich nur Artikel von 2012 gefunden, also nichts Aktuelles. Daher bin ich gerade nicht schlauer als vorher.

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