Zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb.

BMW 2er F46 (Gran Tourer)

Hallo Forengemeinde,

ich möchte für meinen BMW 220i aut. einen Wohnanhänger kaufen. Der Wohnwagen der uns sehr interessiert hat 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht. Modell Eriba Touring.

Da ich die Führerscheinklasse b habe, darf ich 3500 kg nicht überschreiten.

In meinem Fahrzeugpapieren vom BMW steht nun:
Zeile f1/f2 2130 kg

Und in Zeile 22
F.1/F.2: +75 B. ANHÄNGEBETRIEB*7.2/8.2: +110 B.ANHÄNGEBETRIEB WW.AHK LT. EGTG SOMMER- UND WINTERBEREIFUNG NUR AUF GUB- ODER SCHMIEDE-LM RAD DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 29.03.2016*

Wie ist dann die Rechnung?
2130 plus 75 sind 2205
Plus Anhänger 1300
Sind 3505 kg
Sagt mal, verstehe ich das richtig dass ich und meine Frau wegen 5 kg einen extra Führerschein machen müssen?
Ich kann es nicht fassen und wollte deswegen nochmal nachfragen, ob ich das falsch verstehe.

Habt ihr schonmal ab Werk einen Wohnwagen ablasten lassen?
Liebe Grüße
Runningfox

154 Antworten

Zitat:

@navec schrieb am 25. Juli 2023 um 15:06:43 Uhr:


...und die Stützlast hat keinerlei Auswirkung auf die Summe beider zul GG, welche die Grenze mit Führerschein B bilden.
Wir reden hier von einem gebremsten WoWa mit 1300kg zul GG und nicht von einem ungebremsten Baumarktanhänger...

Die erste richtige Antwort, würde ich sagen!
Das Gesamtgewicht des Anhängers wird abgekuppelt gewogen, also mit 0 kg Stützlast. Bei 75kg Stützlast darf die Achse des 1300kg Anhängers nur noch 1225kg auf die Waage bringen. Wichtig ist nun noch zu beachten, das das Leergewicht des Zugfahrzeuges für Klasse B über dem Gesamtgewicht des Anhängers liegen muss. Das Auto muss also mehr, als 1300kg Leergewicht eingetragen haben. Dann darf das Gespann mit Klasse B gefahren werden.

Du weist das Du in Deutschland bist, wenn wegen 5kg ein Thread mit über 60 Einträgen zu lesen gibt. Wenn Regelungen so kompliziert sind, dass man nur noch lachen kann.
Ich fahre seit 30 Jahren mit einem Camper rum. Ich bin bisher nicht einmal angehalten worden. Geblitzt schon.
Denkst Du wirklich, dass wegen 5 Kilo gleich die GSG9 kommt und ihr euch in Handfesseln auf den Boden wieder findet, während ein Beamter euch den Führerschein weg nimmt.
Tipp! Wenn es zu einer Kontrolle kommt, wo der Wohnwagen gewogen wird, dann zählt das tatschliche Gewicht!
Pack deinen Wohnwagen und fahre zu einer Waage (TÜV oder Müllkippe). Dann weist du was dein Gespann wiegt.
Pack 10 Kilo weniger ein, dann bist du auf der sicheren Seite.

Sorry, aber du hast das Thema nicht verstanden.
Hier geht es um fahren ohne Fahrerlaubnis.
Da wird nicht gewogen, es steht alles in den Papieren.
Wirst du mit den 5 kg zuviel kontrolliert, dann ist die Fahrt zu Ende.

Zitat:

@volonne1969 schrieb am 26. Juli 2023 um 07:53:13 Uhr:



Tipp! Wenn es zu einer Kontrolle kommt, wo der Wohnwagen gewogen wird, dann zählt das tatschliche Gewicht!

du hast die Problematik des TE nicht im Ansatz verstanden.....

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Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. Juli 2023 um 22:24:41 Uhr:



Hier ist die Sache noch einfach: Ich würde einfach die Papiere des Zugfzges ändern lassen , und zwar dergestalt, das bei Anh.betrieb das zGG = F.2 + 70 kg ist.
Bedeutet praktisch überhaupt keine Einschränkung .
1. Der Wohnwagen wird nicht abgelastet , das ist wichtig , weil der erfahrungsgemäss sowieso schon überladen ist.
2. Der PKW wird auch nicht abgelastet , sondern nur die Erhöhung bei Anhängerbetrieb gemindert.

MfG Volker

Theoretisch gebe ich dir Recht.
Änderungen bei aktuellen KFz können aber praktisch sehr schwierig werden, wie ich schon gehört habe.

Bei Anhängern ist eine Ablastung definitiv leichter und da es in diesem Fall nur um eine eher homöopathische Ablastung geht, ist es ohnehin nahezu egal.

Der TE sollte einfach mal beim TÜV nachfragen.....denn von dem (oder einer anderen Prüforganisation) hängt es ab, ob und bei welchem Fz geändert werden kann.

Zitat:

2. Der PKW wird auch nicht abgelastet , sondern nur die Erhöhung bei Anhängerbetrieb gemindert.

und das wäre dann definitiv eine Ablastung bei Anhängerbetrieb um 5kg.....

Zitat:

@runningfox schrieb am 25. Juli 2023 um 20:39:27 Uhr:



Zitat:

2000€ ? Also mein Schwager hat den grad für 960€ gemacht in Hamburg mit ein paar Zusatzstd. Monaco mag der ja 2000€ kosten 😰


Es sollen ja 2 Personen fahren dürfen, deswegen 2000.

Ich glaube um 5 Kilo ablasten wird für diese Kombination vorerst das einfachste sein, ich habe das schon einmal bei einem anderen Zugfahrzeug gemacht, aber das ist länger her, heute ist das anscheinend wegen der Abgaseinstufung komplizierter geworden deswegen werde ich eher den Wohnwagen ablasten, 5 kg hin oder her.

Hat's schonmal jemand gemacht?

Ja, ist aber schon sehr lange her.
Habe damals meinen Eriba Touring Troll von 1000kg zulGG auf 970kg zul GG ablasten lassen, um, ohne ASK, von der 100km/h-Regelung Gebrauch machen zu können.
Der alte Troll wog leer allerdings auch nur 770kg, so dass die fehlenden 30kg zu verschmerzen waren.

da muss man dann aber auch Polizisten haben, die sich mit der Gesetzelage auskennen :-) hatte schon den Fall, dass ich laut der Meinung eines netten Polizisten mein Gespann abstellen hätte müssen, weil der Anhänger 2.500 kg zul. Gesamtgewicht hatte, das Zugfahrzeug aber nur eine Anhängelast von 1.800 kg ich konnte ihn zum Glück davon überzeugen, dass ich die Gesetzelage diesbezüglich kannte.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Juli 2023 um 08:35:09 Uhr:


Sorry, aber du hast das Thema nicht verstanden.
Hier geht es um fahren ohne Fahrerlaubnis.
Da wird nicht gewogen, es steht alles in den Papieren.
Wirst du mit den 5 kg zuviel kontrolliert, dann ist die Fahrt zu Ende.

Zitat:

@Maddin5e schrieb am 26. Juli 2023 um 13:06:13 Uhr:


da muss man dann aber auch Polizisten haben, die sich mit der Gesetzelage auskennen :-) hatte schon den Fall, dass ich laut der Meinung eines netten Polizisten mein Gespann abstellen hätte müssen, weil der Anhänger 2.500 kg zul. Gesamtgewicht hatte, das Zugfahrzeug aber nur eine Anhängelast von 1.800 kg ich konnte ihn zum Glück davon überzeugen, dass ich die Gesetzelage diesbezüglich kannte.

Zitat:

@Maddin5e schrieb am 26. Juli 2023 um 13:06:13 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Juli 2023 um 08:35:09 Uhr:


Sorry, aber du hast das Thema nicht verstanden.
Hier geht es um fahren ohne Fahrerlaubnis.
Da wird nicht gewogen, es steht alles in den Papieren.
Wirst du mit den 5 kg zuviel kontrolliert, dann ist die Fahrt zu Ende.

Ja, irgendwie sollten sich Ordnungshüter tatsächlich mit der Gesetzeslage auskennen.....

Das sollte man eigentlichg erwarten können, auch wenn Personalmangel herrscht.

Die entsprechenden Kontrollen auf den Autobahnen werden von hochqualifizierten Beamten durchgeführt.
Das kann man öfters in Fernsehbeiträgen verfolgen.
Da mussten schon etliche Fahrzeugführer ihr Gespann oder auch ihr Wohnmobil stehenlassen und sich einen Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis besorgen.

Und Kontrollen sind nicht nur in D, sondern auch im Ausland. Wir konnten hier auch schon über Fälle in F und anderen Ländern lesen. Da gibt es nicht mal beim tatsächlichen Gewicht eine Toleranz.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Juli 2023 um 16:31:18 Uhr:


Die entsprechenden Kontrollen auf den Autobahnen werden von hochqualifizierten Beamten durchgeführt.
Das kann man öfters in Fernsehbeiträgen verfolgen.
Da mussten schon etliche Fahrzeugführer ihr Gespann oder auch ihr Wohnmobil stehenlassen und sich einen Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis besorgen.

So wie es Maddin5e geschildert hatte, wird das nicht immer der Fall sein und nicht immer wird besonders qualifiziertes Personal vorhanden sein.

Das Fernsehen ist ja leider nicht immer dabei......

Ich persönlich habe sogar schon mal fachliche Inkompetenz bei einer Hauptstelle des TÜV Nord erleben dürfen...
Ganz sicher ein Einzelfall (dort habe ich auch schon Top-Personal erlebt), nur Pech wenn man dann so einen Einzelfall vor sich hat und mit dessen Entscheidungen leben muss.

Moin Moin !

Zitat:

Theoretisch gebe ich dir Recht.

Änderungen bei aktuellen KFz können aber praktisch sehr schwierig werden, wie ich schon gehört habe.

Ist in diesem Fall eine simple Formsache.

Zitat:

Bei Anhängern ist eine Ablastung definitiv leichter und da es in diesem Fall nur um eine eher homöopathische Ablastung geht, ist es ohnehin nahezu egal.

Ist nicht richtig, da es sich um einen Wohnwagen handelt. Erfahrungsgemäss ist deren Leergewicht praktisch gleich dem zGG ! Man sollte mal mit dem (vermeintlich) leeren WW auf eine geeichte Waage fahren , da staunt man! Da sind eine Schlingerkupplung, ein Mover mit schweren Batterien , eine Satanlage und wasweissichnochalles in der Aufpreisliste dazugekommen , aber das Leergewicht wurde nicht bedacht......

Zitat:

und das wäre dann definitiv eine Ablastung bei Anhängerbetrieb um 5kg.....

Nein ! Das ist keine eigentliche Ablastung , weil das zGG ja ohne Anhänger weit darunter liegt. Nun ist aber der Anhänger nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis für den PKW , d.h. dieser darf auch ohne Anhänger betrieben werden, d.h. auch ohne Anhänger fällt er in die gleiche Einstufungsklasse hinsichtlich Emissionen und Fahrgeräusch wie mit Anhänger. Deswegen ist hier die Änderung völlig problemlos.
zu bedenken ist nur, dass das zGG des Zugfzges immer mindestens gleich oder höher der zul. Anhängelast sein muss.

Es gibt natürlich den Fall , wie du ihn geschildert hast, z.B. der alte Opel Frontera , der ja eigentlich ein Isuzu ist, aber nicht importiert werden konnte, weil er als Diesel nicht die Abgaswerte erfüllte, die damals in der EU galten. Opel nahm die Karre und lastete ihn um wenige Kg auf, mit einem zGG von 2505 kg erfüllte er dann die Abgasbestimmungen der nächst höheren Klasse , konnte aber nicht abgelastet werden , weil bis 2500 kg zGg strengere Werte galten.

MfG Volker

Bei neueren PKW sind alle möglichen Angaben, meist auch wegen der CO2-Ermittlung bei der Zulassung, akribisch festgeschrieben.
Jede Ausführung eines bestimmten Modells wird einzeln behandelt.
Deswegen ändert ein TÜV'ler bezüglich der techn. Daten an einem aktuellen KFz so leicht nichts....
---------
5kg Ablastung sind selbst für einen WoWa eine homöpathische Dosis.
Ob das wirklich relevant werden könnte, ließe sich durch eine Wägung (möglichst gleich beim TÜV), schnell klären....
Ich hatte es jedenfalls so gemacht und bei 770kg Leergewicht und nicht mehr 1000kg zul GG, sondern nur noch 970kg zul GG, hatte der TÜV'ler keine Bauchschmerzen.
Zudem hatte er mir noch auf den Weg gegeben, dass der Fahrer ja für die Einhaltung des zul GG immer selbst verantwortlich ist.
Wenn er, in diesem Fall, 5kg weniger zuladen kann, dann muss er das halt ebenso beachten.
---------
Es spielt nur der Anhängerbetrieb eine Rolle, da es ansonsten ja zu keinem Aufschlag für das zul GG des Autos geben kann.
Wenn der Wagen normal ein zul. GG von 2000kg hat und dieses sich bei Anhängerbetrieb z.b. um 50kg erhöht, beträgt das zul GG in dem Moment 2050kg....

Das führt praktisch selten zu einer Erhöhung der Zuladung, da ja die Stützlast des Anhängers hinzu kommt, die man sonst nicht hätte.

wenn man die Erhöhung von 50kg auf 45kg verringert, ändert sich das zul GG des Fz bei Anhängerbetrieb von 2050 auf 2045kg....ganz eindeutig....

Die Stützlast des Anhängers wird davon aber nicht beeinflusst und bleibt grundsätzlich gleich groß.

Somit verringert sich die effektive Zuladung im Pkw bei Anhängerbetrieb genau um 5kg....

Was Oetteken schreibt, dem würde ich ebenfalls zustimmen.

Die neue Regelung der Führerscheinklassen beinhaltet, in alt Klasse 3, oder BE neu, kann man so gleich setzen, wobei bei alter Regelung noch C, C1 und C1E beinhaltet.

Neu heutzuztage ist bei B, Anhänger bis 750 Kg , ob ungebremst oder nicht, das glaube ich gilt für beides bei nur B. Zugfahrzeug darf nicht mehr wie 3,5 Tonnen insgesamt wiegen.

Darum gibt es die Erweiterung auf BE, damit man schwerere Lasten ziehen darf. Gebremst, oder ungebremst, obwohl ungebremst glaube ich geht nur bis allgemein 750 Kg sowieso.

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.
Meistens wiegt das Zugfahrzeug schon über 1300 Kg, plus Wohnwagen ca. 1300 Kg beladen plus Gepäck im Fahrzeug, wäre bestimmt zuviel für nur Klasse B. Darum gibt es B96 oder BE, um größere Anhänger , oder ein größeres Gesamtzuggewicht fahren zu dürfen.

Fiat 500 habe ich auch schon mit Anhängekupplung gesehen mit Wohnklo - Wohnwagen.
Wahrscheinlich auch 750 Kg. :-)

Vorallem macht es wenig Sinn vom Fahrverhalten, wenn der Wohnwagen wesentlich mehr wiegt wie das Zugfahrzeug. Darum sollte eigentlich das Zugfahrzeug besser immer gleich, oder schwerer sein, wie der beladene Wohnwagen, um sicher zu fahren, damit man sicherer unterwegs ist, besonders bei Seitenwind und Bergabfahrten. Dort merkt man am Ehesten, ob das Gespann zueinander passt, oder wenn man mehr wie 80 Km/h fahren möchte.

Mit BE dürfen dann wahrscheinlich auch vom Gesamtzuggewicht wie beim alten Klasse 3 Führerschein gezogen werden.

Die Staffellungen der Führerscheinklassen, sehe ich nur als Geldschneiderei. Die sollen lieber gleich den BE Führerschein zulassen, mit im Anschluss, als Pflicht ein Training mit Wohnwagen beim ADAC zu absolvieren. Das wäre sinnvoller, da die meisten BE Führerscheine nicht mit Wohnwagen geprüft werden, sondern mit kleineren Tandembaumarktanhänger, oder Einachser, was ich eh als Quatsch empfinde, da ein Wohnwagen ein ganz anderes Kaliber ist von der Länge und Breite, welche man sich zulegen kann.

Gruß,
Olli

Moin Moin !

Zitat:

Bei neueren PKW sind alle möglichen Angaben, meist auch wegen der CO2-Ermittlung bei der Zulassung, akribisch festgeschrieben.

Jede Ausführung eines bestimmten Modells wird einzeln behandelt.

Bis hierhin richtig

Zitat:

Deswegen ändert ein TÜV'ler bezüglich der techn. Daten an einem aktuellen KFz so leicht nichts...

Es werden keine technischen Daten geändert! Es wird nur eine Erhöhung des zGG , die aber nur für den Fall eines mit dem Fzg gezogenen Anhängers gilt, etwas abgemildert. Das hat absolut keinen Einfluss auf irgendwelche technischen Daten , schon gar nicht auf den CO2 Ausstoss, denn dieser wird grundsätzlich nicht mit Anhänger ermittelt. Nach deiner Argumentation wäre es ansonsten unmöglich , an ein Fzg überhaupt eine AHK zu bauen , es sei denn , der Hersteller des Zugfzges würdew in dessen ABE zig verschiedene CO2 Emissionen , Verbräuche, Fahrgeräusche usw angeben , je nach damit gezogenen Anhänger , also bestimmt mehrere tausend mögliche Fälle berücksichtigen. Wenn dann ein neuer Anhänger auf den Markt kommt, der nicht auf seine Auswirkungen auf das Zugfzg getestet wurde, müsste dann , wenn du einen solchen kaufen und anhängen wolltest, eine komplett neue Fahrgeräuschmessung und Verbrauchsermittlung für eine tausend E erfolgen.

Daher : Hier ist es völlig einfach , das zGG für den Anhängerbetrieb abzusenken.

MfG Volker

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