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Gesamtgewicht

Hallo zusammen!

Das Thema Gewicht ist irgendwie recht kniffelig.

Handelt es ich um die tatsächlichen Gewicht oder die Gesamtgewicht laut Papiere.

Mit B Führerschein darf ich ja insgesamt 3.500 kg fahren.

Mein Auto hat ein max. Gesamtgewicht von 2.400 kg. Darf ich einen Wohnwagen mit max. Gesamtgewicht von 1.500 kg ziehen, und nur bis 1.100 kg beladen?

Oder geht es nicht, weil das theoretische max. Gesamtgewicht bei 3.900 kg liegt?

Vielen Dank!!

28 Antworten

nein, 2400 kg zul. Gesamtgewicht vom Auito + 1500 kg zul. Gesamtgewicht vom Wohnwagen sind 3900 kg!

Was du allerdings viellecicht machen könntest, wäre den Wohnwagen ablasten zu lassen. d.h. in den Papieren wird eingetragen zulässiges Gesamtgewicht 1100 kg... dann würde es funzen. Das setzt natürlich vorraus, dass du es schaffst, den Wohnwagen so leicht zu kriegen, dass man iummernoch 100 oder 200 kg reinladen kann, ohne dass es gleich schwerer wird, eine Ablastung im "leerzustand" wird dir keiner duchgehen lassen.

gruß, Martin

Zitat ADAC Seite

Das gilt für die Pkw-Klasse B
bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Das gilt für die Anhänger-Klasse BE
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.

Für mich liest es sich das so, das die zulässige Gesamtmasse ausschlaggebend ist und nicht das tatsächliche Gewicht

so habe ich das auch verstanden.
Der Mazda CX60 Plug in hat ein zGM von 2.667 kg. mit einem B96 Führerschein kann ich da ein Wohnwagen mit zGM 1.583 kg dranhängen? = 4.250 kg.
Mit war es nur wichtig zu wissen, dass es sich nach den zGM aus den Papieren richtet und nicht nach den tatsächlichen Gewichten.

B96 hat m.E. "eigentlich", wie auch B und BE, in der gesamten EU Gültigkeit....

Zitat:

@Nardo schrieb am 1. April 2025 um 11:38:36 Uhr:


so habe ich das auch verstanden.
Der Mazda CX60 Plug in hat ein zGM von 2.667 kg. mit einem B96 Führerschein kann ich da ein Wohnwagen mit zGM 1.583 kg dranhängen? = 4.250 kg.
Mit war es nur wichtig zu wissen, dass es sich nach den zGM aus den Papieren richtet und nicht nach den tatsächlichen Gewichten.

zum zGG des Fz zählt zudem eventuell, nur bei Anhängerbetrieb gültige, Erhöhungen.

Für den Führerschein zählt das zul.GG von PKW+Anhänger inkl. der von @navec erwähnten erhöhten Ges. Masse bei Anhängerbetrieb.

Für die "reine "Anhängelast zählt wiederum das tatsächliche Gewicht.

So darf man z.B. an einen PKW mit 2000 kg Ges. Masse, 1300 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast einen 2000 kg Anhänger anhängen.
Dieser darf dann 1300 kg + tatsächliche Stützlast (zusammen max. 1375 kg) wiegen, dennoch braucht man dafür aber mind. B96, obwohl die Kombination legal höchstens 3300 kg wiegen darf.

Die 75 kg Stützlast verringern übrigens die tatsächlich Zuladung der PKW, da die ja auch in die zul. Gesamtmasse vom PKW mit eingehen. Manche Hersteller gestatten auch ein erhöhtes GG und/oder Achslast bei Anhängerbetrieb. (Leermasse+Zuladung+Stützlast = Gesamtmasse)

Zitat:

@weimarer schrieb am 1. April 2025 um 23:11:34 Uhr:


(Leermasse+Zuladung+Stützlast = Gesamtmasse)

Leermasse + Zuladung ist die Gesamtmasse entweder des Zuges oder des einzelnen Fahrzeuges.

Die Stützlast ist technisch auch nur Zuladung bei PKW

Zitat:

@weimarer schrieb am 1. April 2025 um 23:11:34 Uhr:


Für den Führerschein zählt das zul.GG von PKW+Anhänger inkl. der von @navec erwähnten erhöhten Ges. Masse bei Anhängerbetrieb.

Für die "reine "Anhängelast zählt wiederum das tatsächliche Gewicht.

So darf man z.B. an einen PKW mit 2000 kg Ges. Masse, 1300 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast einen 2000 kg Anhänger anhängen.
Dieser darf dann 1300 kg + tatsächliche Stützlast (zusammen max. 1375 kg) wiegen, dennoch braucht man dafür aber mind. B96, obwohl die Kombination legal höchstens 3300 kg wiegen darf.

Wenn die Kombination legal höchstens 3300kg wiegen darf (zul Zug Gesamtgewicht), dann wird es mit

Zitat:

2000 kg Ges. Masse, 1300 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast

nichts....

@navec, doch, so geht es:

PKW inkl. Zuladung = 1925 kg + 75 kg Stützlast = 2000kg (nur so kann das zul. GG eingehalten werden)
Anhänger abgehangen 1300 kg Achslast (= Anhängelast) + 75 kg Stützlast = 1375 kg
In der Summe sind es dann trotzdem nur 3300 kg, da es die Stützlast ja nur 1x gibt.

Rechenbeispiel mit einer ggfs. möglichen Erhöhung von Achs- und Gesamtmassen lasse ich mal weg, dann werden es zu viele Zahlen 😉

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 2. April 2025 um 16:40:05 Uhr:



Zitat:

@weimarer schrieb am 1. April 2025 um 23:11:34 Uhr:


(Leermasse+Zuladung+Stützlast = Gesamtmasse)
Leermasse + Zuladung ist die Gesamtmasse entweder des Zuges oder des einzelnen Fahrzeuges.

Die Stützlast ist technisch auch nur Zuladung bei PKW

Ja, ist schon klar.

Ich habe die Stützlast nur zur besseren Darstellung der Zahlen einzeln erwähnt.

Die mögliche Zuladung (Masse) bleibt natürlich, egal ob mit oder ohne Anhänger immer gleich. Sonderregelungen bei Anhängerbetrieb mal ohne Betrachtung.

Aber wenn ich real 75 kg Stützlast habe, kann ich halt 75 kg weniger in den PKW einladen (Personen & Gegenstände), dass meinte ich mit reduzierter Zuladung.

Rechtlich gesehen ist die Zuladung ja nur eine Masse, die auch teilweise aus der Stützlast bestehen kann.
In meinem Kopf bestand aber die Zuladung aus den Gegenständen, die ich ins Fahrzeug einlade und das wird halt weniger.

Zitat:

@weimarer schrieb am 2. April 2025 um 23:29:04 Uhr:


@navec, doch, so geht es:

PKW inkl. Zuladung = 1925 kg + 75 kg Stützlast = 2000kg (nur so kann das zul. GG eingehalten werden)

Das ist völlig richtig, nur hattest du das, s. mein letztes Zitat, nicht geschrieben.....

Zitat:

@Nardo schrieb am 1. April 2025 um 11:38:36 Uhr:


so habe ich das auch verstanden.
Der Mazda CX60 Plug in hat ein zGM von 2.667 kg. mit einem B96 Führerschein kann ich da ein Wohnwagen mit zGM 1.583 kg dranhängen? = 4.250 kg.
Mit war es nur wichtig zu wissen, dass es sich nach den zGM aus den Papieren richtet und nicht nach den tatsächlichen Gewichten.

Genau deswegen finde ich, dass die B96-Fahrerlaubnis eigentlich Unsinn ist, denn wenn man ein schweres Zugfahrzeug hat, bleiben einem die meisten Anhänger auch mit B96 verwehrt.

Was die Massen angeht gibt es zwei Perspektiven. Einmal die ich nenne es mal rechtliche (was darf ich ziehen; Fahrerlaubnis) und einmal die technische (was kann ich ziehen; Fahrzeug)

Rechtliche Einordnung

  • Klasse B = Anhänger bis max. 750kg zGM (zulässige Gesamtmasse) oder Anhänger über 750kg zGM, wenn die zGM des Gespanns 3.500kg nicht überschreitet.
  • Klasse B96 = Die zGM des Gespanns darf. 4.250kg nicht überschreiten.
  • Klasse BE = Anhänger bis. 3.500kg; Die zGM des Gespanns darf 7.000kg nicht überschreiten.
Technische Einordnung:
  • Sowohl die zGM des Anhängers als auch die des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden.
  • Die tatsächliche Masse des Anhängers (inkl. Ladung!) darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
  • Die Stützlast ist von der tatsächlichen Masse des Anhängers abzuziehen und der Zuladung des Zugfahrzeugs hinzuzuaddieren.

Schaut man sich das mal genauer an, merkt man, welch Unsinn diese B96 Fahrerlaubnis bei schweren Zugfahrzeugen eigentlich ist, denn je nach zGM des Zugfahrzeugs darf ich damit kein Kilogramm mehr anhängen als mit der Klasse B. Je schwerer das Zugfahrzeug, desto mehr kommt dieser Punkt zum Tragen, denn schon bei mittleren Zugfahrzeugen (Mittelklasse/SUV mit rund 2.750kg zGM) bleiben nicht viele Anhänger übrig, die man mit B96 ziehen darf.

Meine Empfehlung ist daher:
Gar nicht lange überlegen - gleich BE machen und gut.

ich denke mal, dass viele Fahrer mit Durchschnittszugwagen mit der deutlich weniger aufwändigen B96 Geschichte völlig auskommen.....

ich nehme mal einen gut ausgestatteten VW Passat mit Allrad und 193PS-Diesel, also Mittelklasse.
Der hat ein zul GG von 2300kg und könnte damit immerhin einen 1,9T zGG Wohnwagen ziehen, wenn Führerschein B96 vorhanden ist.
Mit B wäre halt bei einem 1200kg WoWa Schluss.

Bis zu dieser Fz-Klasse ist der B96 daher definitiv ein Gewinn, denn ein 1200kg WoWa ist meist schon etwas mickrig.
1900kg dagegen schon ganz ordentlich und bei 2200kg wäre die Anhängelast dieses Fz ohnehin an der Grenze.

Ausgestattet mit dem "Butter-und Brot-150PS-Diesel und Frontantrieb wäre es beim Passat noch passender, denn mit B96 darf der 1950kg ziehen und seine (12%) Anhängelast beträgt 2000kg.

Wer fette SUV mit mehr als 2,3T zul GG fährt und einen 1,9T WoWa oder größer ziehen will, muss dann halt zum BE_führerschein aufrüsten....das betrifft nach meiner Beobachtung auf Autobahnen nicht gerade die Masse ....von daher finde ich nicht, dass B96 "Unsinn" ist.

Zitat:

denn je nach zGM des Zugfahrzeugs darf ich damit kein Kilogramm mehr anhängen als mit der Klasse B

das kommt halt auch noch auf den Anhänger drauf an....

Hier (in diesem Thread) geht es hauptsächlich um "echte" Wohnwagen und die sind bis 750kg zGG kaum zu finden. Von daher ist der B96 meist nur für ungebremste Gepäck-Anhänger bis 750kg unsinnig.

Der TE hat konkret die Frage für einen Wohnwagen mit 1500kg zGG mit einem Zugwagen der 2400kg zGG hat, gestellt.
B reicht halt nicht....und 2,4T zGG ist m.E. bereits ein deutlich schweres ZuGFz.

Der fall des TE ist ein gutes Beispiel dafür, dass B96 wirklich passt und sogar noch Luft für einen Anhänger mit bis zu 1850kg zGG lässt.
Erst wenn es unbedingt mindestens ein 1,9T-WoWa sein müsste, wäre mit B96 nichts mehr zu machen.

Ob das, was zur Erlangung der B96-Eintragung, "geboten" wird und entsprechend kostet, sehr sinnvoll ist, ist für mich eine andere Geschichte.

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