Zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb.

BMW 2er F46 (Gran Tourer)

Hallo Forengemeinde,

ich möchte für meinen BMW 220i aut. einen Wohnanhänger kaufen. Der Wohnwagen der uns sehr interessiert hat 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht. Modell Eriba Touring.

Da ich die Führerscheinklasse b habe, darf ich 3500 kg nicht überschreiten.

In meinem Fahrzeugpapieren vom BMW steht nun:
Zeile f1/f2 2130 kg

Und in Zeile 22
F.1/F.2: +75 B. ANHÄNGEBETRIEB*7.2/8.2: +110 B.ANHÄNGEBETRIEB WW.AHK LT. EGTG SOMMER- UND WINTERBEREIFUNG NUR AUF GUB- ODER SCHMIEDE-LM RAD DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 29.03.2016*

Wie ist dann die Rechnung?
2130 plus 75 sind 2205
Plus Anhänger 1300
Sind 3505 kg
Sagt mal, verstehe ich das richtig dass ich und meine Frau wegen 5 kg einen extra Führerschein machen müssen?
Ich kann es nicht fassen und wollte deswegen nochmal nachfragen, ob ich das falsch verstehe.

Habt ihr schonmal ab Werk einen Wohnwagen ablasten lassen?
Liebe Grüße
Runningfox

154 Antworten

Zitat:

@Andrehhq7 schrieb am 25. Juli 2023 um 17:48:44 Uhr:


@runningfox

Wir sind grad auch im Urlaub und haben bei unserem Nachbarn gestern fest gestellt das seine Frau sie vor 3 Wochen b96 gemacht hat doch das Gespann am Sonntag nicht zurück fahren darf da er was falsch gerechnet und verstanden hat 😉 nun macht sie auch nen BE Schein .

Wenn man so einen Riesen-WoWa fährt, überschreitet man sicherlich die Grenze zum B96. Bei der Anmeldung in der Fahrschule hindert einen nur die eigene Doofheit den Fahrlehrer zu fragen, ob man für sein Gespann den B96 oder BE benötigt. Die Fahrschule wird es aber gerne sehen, wenn der Kunde 2x löhnt.

Zitat:

@navec schrieb am 25. Juli 2023 um 19:09:21 Uhr:

Beim Gespann des TE aber nicht, da sich das zul Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb um 75kg erhöht.

Nur darum geht es doch die ganze Zeit....

[/quote)

Die zGm des Autos erhöht sich, aber nicht die zGm des Gespanns. Es bleiben 5kg zu viel.

Zitat:

Beim Gespann des TE aber nicht, da sich das zul Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb um 75kg erhöht.
Nur darum geht es doch die ganze Zeit....

nein! die Stützlastzurechnung bezieht sich nur auf die Anhängelast. die zulässige Gesamtmasse des Gespannes darf bei B 3.500 kg, bei B96 4.250 kg und bei BE 7.500 kg nicht überschreiten diese masse bildet sich aus der Summe der zulässigen gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger.

https://www.kreis-tir.de/.../Infoblatt_Anhaenger.pdf

Zitat:

@FTCK schrieb am 25. Juli 2023 um 19:20:43 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 25. Juli 2023 um 19:09:21 Uhr:


Beim Gespann des TE aber nicht, da sich das zul Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb um 75kg erhöht.
Nur darum geht es doch die ganze Zeit....
[/quote

Die zGm des Autos erhöht sich, aber nicht die zGm des Gespanns. Es bleiben 5kg zu viel.

doch... das zul GG des Fz (2130kg) erhöht sich um 75kg und das zul GG des WoWa bleibt gleich (1300kg).
damit erhöht sich die Summe beider zul GGs und dadurch werden 3,5T um 5kg überschritten.
Damit ist Führerschein B nicht mehr zulässig und deswegen darf man in Österreich keine 100km/h mehr fahren.

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Jetzt habe ich verstanden was du meinst! DAS habe ich ehrlich gesagt noch garnicht gewusst. aber es gibt ja mehr solche beknatterten regelungen z.B. dass die Breite des Fahrzeuges, angegeben in den Papieren ohne außenspiegel gerechnet wird ob wohl die Außenspiegel ja kein Zubehör sondern bestandteil des Fahrzeuges sind

BE und fertig :-)

BMW und Eriba , die Kohle ist da 😁

Zitat:

@Maddin5e schrieb am 25. Juli 2023 um 19:26:39 Uhr:


Jetzt habe ich verstanden was du meinst! DAS habe ich ehrlich gesagt noch garnicht gewusst. aber es gibt ja mehr solche beknatterten regelungen z.B. dass die Breite des Fahrzeuges, angegeben in den Papieren ohne außenspiegel gerechnet wird ob wohl die Außenspiegel ja kein Zubehör sondern bestandteil des Fahrzeuges sind

Von der Stützlast hatte ich nicht geschrieben und die spielt bei den zul GGs keine Rolle.

Dass das zul GG (und auch die zul Hinterachslast) bei Anhängerbetrieb in den Bemerkungen der ZB1 erhöht wird, ist m.E. gar nicht mal so sehr selten.

Selbst mein E-Auto hat zumindest eine erhöhte zul. Hinterachslast bei Anhängerbetrieb.

Zitat:

@Andrehhq7 schrieb am 25. Juli 2023 um 19:27:09 Uhr:


BE und fertig :-)

BMW und Eriba , die Kohle ist da 😁

Rund 2000€ dafür, dass man 5kg mehr Zuladung hat, aber in Österreich keine100km/h fahren darf?

Der zeitliche Aufwand (mal 2) für den BE ist ja auch nicht ganz ohne und gerade wenn die Kohle da ist, hapert es häufiger an der Zeit.

Über die zukünftige Notwendighkeit des BE für beide kann man sicher streiten, aber wegen 5kg würde ich nicht darauf verzichten wollen, in Österreich 100km/h fahren zu dürfen.
Ablasten würde ich daher so oder so.....

Zitat:

BMW und Eriba , die Kohle ist da 😁

Ich konnte damals kein BE machen! egal wie viel Kohle ich gehabt hätte... Mein Fahrschulauto war übrigens ein E46 (320 D) die Fahrschule die ich mir ausgesucht hatte hieß Ulrich Dreier.

Kurz um: ich habe den Dreier aufm Dreier beim Dreier gemacht :-)

Immer dran denken:
Jeder der Führerschein 3 hat, hat nach Umschreibung automatisch auch den BE und i.d.R. dafür nichts in der Fahrschule geübt.

Wer den alten 3 der BRD hat nicht nur BE sondern C1E

Zitat:

@navec schrieb am 25. Juli 2023 um 19:38:20 Uhr:



Zitat:

@Andrehhq7 schrieb am 25. Juli 2023 um 19:27:09 Uhr:


BE und fertig :-)

BMW und Eriba , die Kohle ist da 😁


Rund 2000€ dafür, dass man 5kg mehr Zuladung hat, aber in Österreich keine100km/h fahren darf?
Der zeitliche Aufwand (mal 2) für den BE ist ja auch nicht ganz ohne und gerade wenn die Kohle da ist, hapert es häufiger an der Zeit.

Über die zukünftige Notwendighkeit des BE für beide kann man sicher streiten, aber wegen 5kg würde ich nicht darauf verzichten wollen, in Österreich 100km/h fahren zu dürfen.
Ablasten würde ich daher so oder so.....

2000€ ? Also mein Schwager hat den grad für 960€ gemacht in Hamburg mit ein paar Zusatzstd. Monaco mag der ja 2000€ kosten 😰

Die Ahk am Golf 7 hab ich dann nachgerüstet und codiert , da muss man auch aufpassen was in den Papieren steht und ob da überhaupt was drin steht bezüglich Anhänger .

Aber er hat den Be auch gleich gemacht für die Zukunft weil man ja doch irgendwie im Leben ein wenig weiter expandieren möchte 🙂

Er würde mit dem Golf und einem unserer Wohnwagen auch momentan die 3,5t einhalten können mit nur Klasse B meinte aber selber das hat was schon was gebracht und er hat eine ganz andere Ansicht wie vorher .
Caravantraining macht er auch noch zwecks aufschaukeln Vollbremsung etc . wie sich das Ganze verhält und dann ist gut , bringt nebenbei noch richtig Spaß.
Theorie und Praxis liegen manchmal weit auseinander .

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ja, das stimmt. meine Anhängererfahrung musste ich selbst sammeln. so das ein oder andere Rücklicht musste schon dabei dran glauben :-)

Zitat:

2000€ ? Also mein Schwager hat den grad für 960€ gemacht in Hamburg mit ein paar Zusatzstd. Monaco mag der ja 2000€ kosten 😰

Es sollen ja 2 Personen fahren dürfen, deswegen 2000.

Ich glaube um 5 Kilo ablasten wird für diese Kombination vorerst das einfachste sein, ich habe das schon einmal bei einem anderen Zugfahrzeug gemacht, aber das ist länger her, heute ist das anscheinend wegen der Abgaseinstufung komplizierter geworden deswegen werde ich eher den Wohnwagen ablasten, 5 kg hin oder her.

Hat's schonmal jemand gemacht?

Ich wollte vor allem sicher gehen, dass diese kryptischen Bemerkungen in Feld 22 wirklich bedeuten, dass sich das zulässige Gesamtgewicht erhöht.
So ein Auto mit Eintragungen ab Werk hatte ich noch nie, mir erschließt sich auch nicht der Sinn dahinter. Weis jemand wieso der Hersteller nicht gleich die 75 kg auf das Gesamtgewicht aufschlägt, egal ob Ahk oder nicht...?

Vielen Dank in die Runde, ihr habt mir sehr geholfen.

Ok da hab ich nicht richtig geschaltet das beide fahren , klar .

Moin Moin !

Nun ist viel richtiges und noch viel mehr falsches geschrieben worden , richtig gebracht hats nichts ausser dem wichtigen Rat, am besten den FS "auflasten" zu lassen , denn mit dem nächsten Zugfzg oder Wohnwagen wird das Problem dann wohl unlösbar sein.

Die Stützlast , die unsinnigerweise hier reingebracht wurde, hat mit dem Ganzen überhaupt gar nichts zu tun.

Hier ist die Sache noch einfach: Ich würde einfach die Papiere des Zugfzges ändern lassen , und zwar dergestalt, das bei Anh.betrieb das zGG = F.2 + 70 kg ist.
Bedeutet praktisch überhaupt keine Einschränkung .
1. Der Wohnwagen wird nicht abgelastet , das ist wichtig , weil der erfahrungsgemäss sowieso schon überladen ist.
2. Der PKW wird auch nicht abgelastet , sondern nur die Erhöhung bei Anhängerbetrieb gemindert.

MfG Volker

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