Zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb.
Hallo Forengemeinde,
ich möchte für meinen BMW 220i aut. einen Wohnanhänger kaufen. Der Wohnwagen der uns sehr interessiert hat 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht. Modell Eriba Touring.
Da ich die Führerscheinklasse b habe, darf ich 3500 kg nicht überschreiten.
In meinem Fahrzeugpapieren vom BMW steht nun:
Zeile f1/f2 2130 kg
Und in Zeile 22
F.1/F.2: +75 B. ANHÄNGEBETRIEB*7.2/8.2: +110 B.ANHÄNGEBETRIEB WW.AHK LT. EGTG SOMMER- UND WINTERBEREIFUNG NUR AUF GUB- ODER SCHMIEDE-LM RAD DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 29.03.2016*
Wie ist dann die Rechnung?
2130 plus 75 sind 2205
Plus Anhänger 1300
Sind 3505 kg
Sagt mal, verstehe ich das richtig dass ich und meine Frau wegen 5 kg einen extra Führerschein machen müssen?
Ich kann es nicht fassen und wollte deswegen nochmal nachfragen, ob ich das falsch verstehe.
Habt ihr schonmal ab Werk einen Wohnwagen ablasten lassen?
Liebe Grüße
Runningfox
154 Antworten
Mach lieber gleich BE dann bist Du auf der sicheren Seite und musst nicht ständig rumrechnen, oder überlegen, welches Auto , oder Wohnwagen darf es sein, mit Sicht in die Zukunft, oder Deinen zukünftigen Plänen, welche sich immer etwas verändern können. (Familienzuwachs ect.) eventuell größerer oder anderer Wohnwagen, Wohnmobil , oder sogar das Zugfahrzeug.
Am Besten, wenn Du eine zweite Hälfte hast gleich BE auch machen, wenn es finanziell stemmbar ist. Mutti, Papa, Schwester, Bruder,Oma und Opa. Irgendjemand von denen wird doch bestimmt einen kleinen Obolus dazu beitragen, geldmäßig (Weihnachten, Geburtstage) :-)
Natürlich nimmst Du einen Teil Deiner restlichen Familie dann auch mal mit in den Urlaub, ist doch klar.
Vorallem kann man sich dann auch noch die Spritkosten teilen :-)
Zu zweit abwechselnd fahren, ist außerdem entspannter, meistens jedenfalls, je nach dem wer wie fährt. !?
Gruß,
Olli
Zitat:
@Blackedder schrieb am 24. Juli 2023 um 22:37:26 Uhr:
Ich stand vor dem gleichen Problem. Ich habe das Auto einfach etwas abgelastet um sicher zu sein. Aber angeblich wäre das noch nicht mal nötig. In irgendeiner Caravan hatten sie das mal aufgeschlüsselt, das effektiv nur die Einträge im Schein an den Stellen zählen - für den Führerschein.
Im Ausland kann ja eh keiner die Bemerkungen lesen.
Die können im Ausland vielleicht nicht die Bemerkungen lesen, wissen aber bescheid was die Schlüsselzahlen bedeuten, oder welche vor manchen Bemerkungen stehen !
Sicherlich haben einige schon hunderte von deutschen Führerscheinen und Fahrzeugpapieren gesehen, wenn man davon ausgeht, wieviel Millionen, oder Tausende von Campern jedes Jahr in den Urlaub unterwegs sind. Doof sind die auch nicht :-) Die machen auch Ihre Hausaufgaben, mit Sicherheit.
Weiterbildungen in Form von Seminaren wird es auch im Ausland geben, besonders was Touristen auf ausländischen Autobahnen angeht.
Gruß,
Olli
Das was hier steht ist völliges Blödsinn- deine Führescheinklasse bezieht sich nur auf GG vom Fahrzeug,da darft du
die 3,5T nicht überschreiten, ein Änhänger zählt nicht dazu, den kannst du ziehen bis einem GG von deiner eingetragenen Zugkraft im KFZ-Schein, als Beispiel : mit einem Führerschei bis 7,5 T kannst du mit einem entspr.
Fahrzeug,der 5 T Anhängerlast hat insg. 12,5T ziehen ! Wenn du es nicht glaubst gehe bitte auf die KFZ-Zulassungstelle
in deiner Stadt und lässt dich aufklären ! Als Beispiel : Ich Habe ein Wohnmobil mit 7,5T GG, Führerschein bis 7,5T und ziehe noch Anhänger mit PKW-1500 kg GG. Jan
Zitat:
@invaderduck schrieb am 25. Juli 2023 um 11:41:26 Uhr:
Das was hier steht ist völliges Blödsinn- deine Führescheinklasse bezieht sich nur auf GG vom Fahrzeug,da darft du
die 3,5T nicht überschreiten, ein Änhänger zählt nicht dazu, den kannst du ziehen bis einem GG von deiner eingetragenen Zugkraft im KFZ-Schein, als Beispiel : mit einem Führerschei bis 7,5 T kannst du mit einem entspr.
Fahrzeug,der 5 T Anhängerlast hat insg. 12,5T ziehen ! Wenn du es nicht glaubst gehe bitte auf die KFZ-Zulassungstelle
in deiner Stadt und lässt dich aufklären ! Als Beispiel : Ich Habe ein Wohnmobil mit 7,5T GG, Führerschein bis 7,5T und ziehe noch Anhänger mit PKW-1500 kg GG. Jan
Leider bist du nicht auf aktuellem Stand.
Was du schreibst hat vielleicht mit dem alten Klasse III gegolten, heute ist das falsch, ausgenommen bei denjenigen, die Bestandsschutz haben.
Ähnliche Themen
Ja, das ist eine uralte Regelung. Aktuell darfst du mit B einen Hänger ziehen bis Zuggesamtgewicht 3500kg.
@invaderduck ja das gilt für uns alte Haudegen, doch wer den Führerschein nach 1999 gemacht hat, für den gelten andere Regeln.
Ich würde schlichtweg mal mit dem TÜV sprechen, ob die dir den WoWa um 5kg ablasten.
Das dürfte, wenn sie es denn machen, mit Abstand die günstigste Möglichkeit sein, mit B dieses Gespann legal zu fahren.
Mit 1300kg zul GG ist der Touring eventuell sowieso schon aufgelastet gewesen.
Ich würde in jedem Fall den entsprechenden Führerschein machen, sonst hast du bei jedem Wechsel, vom Auto, oder Wohnwagen immer wieder den Ärger, wegen ein paar Kilo.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 25. Juli 2023 um 11:56:00 Uhr:
Ja, das ist eine uralte Regelung. Aktuell darfst du mit B einen Hänger ziehen bis Zuggesamtgewicht 3500kg.
Auch das ist nicht ganz richtig.
Einen Anhänger bis zu 750 kg zGG darf man auch an einem bis zu 3.500 kg zGG Zugfahrzeug mit der aktuellen Klasse B ziehen, was insgesamt einem zulässigen Gespanngewicht von 4.250 kg entspräche.
Ah stimmt, die Baumarktanhänger habe ich nicht so im Blick.
Edit, falsch gelesen.
Zulässige Stützlast auf 70 kg setzen. 😉
Das würde ich eher nicht machen, denn je mehr Stützlast desto besser.
...und die Stützlast hat keinerlei Auswirkung auf die Summe beider zul GG, welche die Grenze mit Führerschein B bilden.
Wir reden hier von einem gebremsten WoWa mit 1300kg zul GG und nicht von einem ungebremsten Baumarktanhänger...
Die Stutzlast hat mit der Zugkraft oder GG absolut nicht zu tun, da kommt nur auf die Beladungeinteilung am Anhänger oder Wohnwagen, das kan man selbst regeln, um die Stutzlast nicht zu überschreiten !
Das was der Oeteken schreibt ist auch nicht richtig, bis 750 kg darf man einen ungebremsten Anhänger fahren, und
einen gebremsten AH bis zur zulässiger Anhängerlast, die im Kfz Schein eingetragen ist !
Ich verstehe nicht warum immerwieder Leute solche verwirende behauptungen schreiben,wenn sie keine Ahnung
haben, est tut mir leid, es mussgesagt werden !
@invaderduck doch was Oeteken schreibt ist absolut richtig. Wer einen Transporter mit 3,5 to z.B. fährt, darf trotzdem noch einen 750 kg Anhänger mitnehmen, auch ohne Führerscheinerweiterung.
Er darf aber nicht z.B. einen 2,8 to fahren und da noch 1,4 to dranhängen.
Das gilt nur für Fahrzeuge die selbst schon 3,5 to Gesamtgewicht haben
Sprich ein 750 kg Hänger geht immer, sofern das Zugfahrzeug den ziehen darf