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Zufrieden mit 1.4 TSI ACT mit 150 PS?

Seat Ateca KH

Da kein Händler in der Umgebung einen Seat Ateca mit meiner geplanten Motorisierung zur Probefahrt anbieten kann, muss ich hier mal eine kleine Umfrage starten.
Möchte mir den Seat Ateca FR mit 1.4 TSI ACT 150 PS Benzinmotor, 2WD, bestellen.
Könnt ihr mir bitte Eure Erfahrung mit dieser Motorisierung mitteilen?
Daaaanke! :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Desti86 schrieb am 12. Oktober 2017 um 07:50:54 Uhr:


Mein ateca fährt sich bei 180 kmh wie vorher mein a4 mit s-line sportfahrwerk. Das einzige was fehlt sind halt die 245 kmh spitze. Da merkt man schon das beim ateca bei 200 kmh langsam die luft raus ist und bei 210 ganz. Weil 220 kmh ist so aus meinen erfahrungen die grenze zwischen alles überholen und aufwiedersehen. Bei 180 bis 200 kmh bleiben einem doch schon mehr autofahren auf der linken spur im nacken. Die 35 kmh mehr sind mir immo das einzige was mir fehlt beim ateca auf der autobahn.

Leute wie du - Dauerlinksfahrend den Blinker an - sind mit Schuld daran, dass immer mehr 120er Zone eingerichtet werden.

Und sich dann auch noch darüber echauffieren weil das 150 PS z wenig sind wo ich doch eh nur 120 fahren darf.

Du schreibst hier ein Stuß der auf keine Kuhhaut geht.

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Steuerkette hat der 1.4TSI seit einigen Jahren (6 Jahre, glaube ich) nicht mehr... ;)
Ob die 150 PS reichen, ist eher eine individuelle Frage. Diese Entscheidung kann und sollte man keinem abnehmen, da hilft nur eine Probefahrt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '1.4 TSI Probleme? Steuerkette? Zahnriemen?' überführt.]

Da bin ich schon mal beruhigt, ist der Motor sonst sorgenfrei?

[Von Motor-Talk aus dem Thema '1.4 TSI Probleme? Steuerkette? Zahnriemen?' überführt.]

Der steht kurz vor der Ablösung durch den 1.5TSI (wie bereits bei allen anderen Modellen erfolgt)... Der ist ausgereift. ;)

[Von Motor-Talk aus dem Thema '1.4 TSI Probleme? Steuerkette? Zahnriemen?' überführt.]

Der 1.4TSI mit Zahnriemen hat keine Probleme

[Von Motor-Talk aus dem Thema '1.4 TSI Probleme? Steuerkette? Zahnriemen?' überführt.]

Zitat:

@saxon5357 schrieb am 27. April 2018 um 11:12:15 Uhr:


Ansonsten ist halt klar, dass sich ein Diesel über 19000 Jahres-KM steuerlich lohnt

Hi,

das sehe ich nicht ganz so. Ich fahre etwa 25tkm/Jahr und "musste" mir den 1.4er bestellen.

Der Diesel kostet 5000,- mehr als der Benziner, weil es dann gleich der große mit 190 PS ist und Allrad.

Ich hätte super gern den 150 PS Frontantrieb mit DSG, aber den haben sie vor Ewigkeiten raus genommen und einfach nicht ersetzt.

Bis man die 5000,- wieder rein gefahren hat vergehen Jahre, bis dahin werde ich ihn vermutlich verkaufen bzw. obwohl Juni´18 anvisiert wurde und ich ihn immer noch nicht habe, werde ich vermutlich bald vom Kauf zurücktreten.

Wenn Sie meinen, dass Sie zurücktreten können - nur zu.

Du siehst, der Thread ist 9 Monate alt und dürfte sich mittlerweile erledigt haben

Zitat:

@saxon5357 schrieb am 29. Juli 2018 um 17:44:46 Uhr:


Wenn Sie meinen, dass Sie zurücktreten können - nur zu.

??? Was bringt der Kommentar nach der Zeit ?

Ja, ich meine das. Juni´18 ist rum, Vertrag lesen kann ich, daher verstehe ich das nicht so wirklich.

Zitat:

@frostixxl schrieb am 1. August 2018 um 22:09:11 Uhr:



Zitat:

@saxon5357 schrieb am 29. Juli 2018 um 17:44:46 Uhr:


Wenn Sie meinen, dass Sie zurücktreten können - nur zu.

??? Was bringt der Kommentar nach der Zeit ?
Ja, ich meine das. Juni´18 ist rum, Vertrag lesen kann ich, daher verstehe ich das nicht so wirklich.

Dann tritt zurück und gut ist. Sorry, aber das es länger dauern kann ist jedem vorher klar.

Zitat:

@NeuesAuto2017 schrieb am 3. August 2018 um 10:12:19 Uhr:



Zitat:

@frostixxl schrieb am 1. August 2018 um 22:09:11 Uhr:



??? Was bringt der Kommentar nach der Zeit ?
Ja, ich meine das. Juni´18 ist rum, Vertrag lesen kann ich, daher verstehe ich das nicht so wirklich.

Dann tritt zurück und gut ist. Sorry, aber das es länger dauern kann ist jedem vorher klar.

Warum sollte mir das vorher klar sein. Wenn ich einen Termin genannt bekomme sollte der Wagen grob auch in diesem Zeitraum da sein. Statt 6 Monate werden es mindestens 11 Monate, ich denke eher mehr.

Anscheinend gibt es Leute, die 30k nicht zu schätzen wissen, aber ich gehe für mein Geld arbeiten und sehe es nicht ein mit so einem beschissenem Service verarscht zu werden. Vielleicht leasen hier auch Alle und fahren bis zur Auslieferung Autos, die perfekt funktionieren oder nichts kosten. Bei mir ist das jedenfalls nicht der Fall.

Dass ich mich dauernd über das gleiche Thema aufrege kann nerven, aber mit der Argumentation, dass das jedem vorher klar ist komm ich nicht klar. Ich kaufe das erste mal einen Neuwagen und es wird so schnell nicht noch einmal passieren. Selbst Gebrauchte bei einem Vertragshändler kaufen ist schon ein Greul, wie oberflächlich von oben herab man behandelt wird.

Autoverkauf ist ein Massengeschäft - da wird man heute nicht mehr auf der Sänfte hoffiert.
Bestell-Neuwagen vom Vertragshändler lohnen sich meines erachtens nur, wenn man auch eine ganz eigene seltene Konfiguration / Ausstattung wählt. Wenn man solche Risiken für Wartezeit für ein relativ stinknormales Auto minimieren möchte, der sollte bereits auf dem Hof stehende vorhandene Jahreswagen oder EU-Neufahrzeuge wählen. Nicht falsch verstehen, ich finde diese Verzögerung von 6 auf 11 Monate alles andere als witzig, glaube jedoch nicht aus dem Vertrag so einfach wieder raus zu kommen, ich habe es selbst jedoch auch noch nicht probiert. Wenn erst mal ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, dann expoldieren die Kosten sowieso und es wird langwierig, auch wenn der einen aus dem Vertrag letztendlich wieder rausholt, aber man hat halt monatelang den Ärger und die Nervenanspannung, was sich erheblich auf die Lebensqualität in dieser Zeit niederschlagen kann. Der einfachste nervenschonenste Weg ist die Wartezeit hinnehmen, auch wenn es einem stinkt.

Zitat:

@saxon5357 schrieb am 6. August 2018 um 05:41:41 Uhr:


Autoverkauf ist ein Massengeschäft - da wird man heute nicht mehr auf der Sänfte hoffiert.
Bestell-Neuwagen vom Vertragshändler lohnen sich meines erachtens nur, wenn man auch eine ganz eigene seltene Konfiguration / Ausstattung wählt. Wenn man solche Risiken für Wartezeit für ein relativ stinknormales Auto minimieren möchte, der sollte bereits auf dem Hof stehende vorhandene Jahreswagen oder EU-Neufahrzeuge wählen. Nicht falsch verstehen, ich finde diese Verzögerung von 6 auf 11 Monate alles andere als witzig, glaube jedoch nicht aus dem Vertrag so einfach wieder raus zu kommen, ich habe es selbst jedoch auch noch nicht probiert. Wenn erst mal ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, dann expoldieren die Kosten sowieso und es wird langwierig, auch wenn der einen aus dem Vertrag letztendlich wieder rausholt, aber man hat halt monatelang den Ärger und die Nervenanspannung, was sich erheblich auf die Lebensqualität in dieser Zeit niederschlagen kann. Der einfachste nervenschonenste Weg ist die Wartezeit hinnehmen, auch wenn es einem stinkt.

Es weicht leider vom eigentlichen Thema ab, aber ich wollte nur kurz anmerken, dass es doch im Vertrag ganz klar geregelt ist. Nach 6 Wochen, Verkäufer in Verzug setzen mit 2 Wochen Frist, danach hat man die Möglichkeit zu stornieren oder bei Fahrlässigkeit 5% raus zu holen.

Ich habe den Abschnitt unten mal kurz gepostet.

Das Autohaus hat sich bereits gemeldet, mir absolut nichts angeboten, daraufhin gab es in Rücksprache mit meiner Versicherung das Einschreiben, Termin beim Anwalt steht auch schon. Das kostet insgesamt bisher etwa 5,- für das Einschreiben. Deckungszusage habe ich, also was sollen groß für Kosten auf mich zukommen, außer vielleicht die Selbstbeteiligung ?

Wenn VW den WLTP verpennt ist das nicht mein Problem.

Vertrag Auszug :

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten

eines unverbindlichen Liefertermins

oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer

auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt

sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf

zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer

vorhanden sind. Mit dem Zugang der

Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,

beschränkt sich dieser bei

leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf

höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag

zurücktreten und/oder Schadensersatz statt

der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer

nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß

Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine

angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz

statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch

bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens

25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist

der Käufer eine juristische Person des öffentlichen

Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen

oder ein Unternehmer, der bei Abschluss

des Vertrages in Ausübung seiner

gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche

statt der Leistung

Zitat:

@frostixxl schrieb am 29. Juli 2018 um 12:34:54 Uhr:



Zitat:

@saxon5357 schrieb am 27. April 2018 um 11:12:15 Uhr:


Ansonsten ist halt klar, dass sich ein Diesel über 19000 Jahres-KM steuerlich lohnt

Ich hätte super gern den 150 PS Frontantrieb mit DSG, aber den haben sie vor Ewigkeiten raus genommen und einfach nicht ersetzt.

Wo hast du denn diese Info her ? Lt. Konfigurator ist er erhältlich !

Er meint den TDI

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