Zündspule! Verschleißartikel?
Hallo nochmal, liebe E46-Freunde.
Kurze Frage:
Ist eine Zündspule bzw. das Kaputtgehen einer Zündspule ein normaler Verschleiß wie Bremsen oder Reifen, oder fällt sowas rechtlich unter Mangel, wenn so ein Teil platzt? Habe mein 320i erst vor knapp 4 Monaten von einem Händler gekauft.....und der versucht sich rauszuquatschen, daß ja das Autohaus für so einen Verschleiß nichts kann. Das Ding könne ja jederzeit kaputtgehen. Ausserdem wäre es beim TÜV und vor allem AU aufgefallen, wenn was nicht in Ordnung gewesen wäre....also können sie angeblich beweisen, daß das Teil bei Übergabe in Ordnung war.
Gut, das Autohaus kann nichts dafür.....ich aber auch nicht. Und da die Zeit (innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf) noch für mich spielt, würde ich meinen, da hat der Händler Pech gehabt.
Wäre es drei Monate später passiert, dann hätte ich Pech gehabt!
Wie seht ihr den Sachverhalt?
Liebe Grüße
ps.: Das Fahrzeug ist BJ 2004 und hat 126.600 km runter. TÜV und AU sind neu.
22 Antworten
Wenn das Auto beim Fahrzeugkauf funktionierte, dann ist das Beweis genug, dass die Zündspule in Ordnung war.
Hier muss ganz klar zwischen "Garantie" und "Sachmängelhaftung" unterschieden werden.
Beim Kauf wird dem Käufer entweder "garantiert", dass während der "Garantiezeit" kein Mangel auftritt, bzw. dieser zu Lasten des Verkäufers behoben wird oder es wird bestätigt, dass beim Kauf der Sache diese Sache keinen "Mangel" hatte.
Daher gibt es ja bei der Sachmängehaftung auch diese Beweislastumkehr !!
Käufer werden so vor verdeckten Mängeln wie verschwiegenen Unfallschäden und ähnlichen Dingen geschützt.
Klar kann man damit vor Gericht gehen - und natürlich kann der erste Schritt auch "Anwalt" sein ... nur sollte jeder Rechtschutzversicherte sich solche Empfehlungen gut überlegen, denn die Aussicht auf Erfolg ist gering und der daraus entstandene Schaden wird auf alle Versicherten umgelegt.
Gruß, Frank
@incognito:
JEDES FAHRZEUG IST BEI ÜBERGABE IN ORDNUNG UND DAS PROTOKOLL EINWANDFREI!
Es verhält sich hier so, daß 2 Leute sagen:
"Laß Dich nicht vom Verkäufer verunsichern, der will natürlich nicht zaheln. Du bist innerhalb der ersten 6 Monate, also wage es auch zu klagen.....ich weiß aus eigener Erfahrung, daß Du Recht bekommen wirst".
Dann erzählen einem wieder 2 andere Leute: "Keine Chance! Der Händler haftet für gar nichts trotz Sachmängelhaftung und Garantie, auch wenn das Auto ne Woche später auseinanderfällt. Der Händler kann es ja "beweisen", daß der Wagen bei Übergabe in Ordnung war. Die Werkstatt des Händlers hat das Auto ja schließlich geprüft".
Ne, ist klar. Da zück ich lieber gleich das Portemonnaie und lege zu den vor 3,5 Monaten an ihn gezahlten 8200 Euro nochmal 900 Euro für die Werkstatt auf den Tisch.....der Händler hat ja gesagt, ich hätte keine Chance.....und die Tatsache, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, daß bis auf bei Verschleißteilen der Wagen innerhalb der ersten 6 Monate schon bei Übergabe defekt gewesen sein muß und die Kunden zu 99,9% Recht bekommen trifft GENAU in diese Fall natürlich nicht zu!!! Schließlich ist eine Zündspule und ein Motorsteuergerät ein ganz normales Verschleißteil."
Das muß ich natürlich glauben.....mein Verkäufer ist schließlich ein Autohaus und der Fachmann!!?? Lächerlich.
Wenn es Schafe gibt, die Monat für Monat hohe Prämien für Rechtsschutversicherungen ausgeben und sich dann doch nie wehren und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist das deren Problem und liebster Kunde jedes Autohändlers. Diese Schafe, die da zahlen, ohne zumindest zu versuchen, ihr Recht einzufordern kann man eh nicht mehr retten.
Wenn der Händler wirklich Beweise erbringen kann, die das Gericht schluckt, und ich im Unrecht bin, ist das für mich in Ordnung, aber ich bestehe zumindest in den ersten sechs Monaten, wo die Beweislast beim Händler liegt darauf, daß mein Fahrzeug funktioniert und er sich nicht komplett aus der Verantworung zieht und der Kunde darf blechen. Auch er trägt ein Risiko....das gibt seit 2002 der Gesetzgeber in Form der Sachmängelhaftung seitens des Händler in den ersten sechs Monaten ja vor. Und das ist auch gut so. Sonst würden sie einem immer Scheiße für Gold verkaufen und der Kunde ist der Idiot.
Tu Dir selbst den Gefallen und lies Dich schlau:
http://www.adac.de/.../default.aspx
"Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag."
Der Verkäufer kann hier sehr einfach beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht vorlag. Denn sonst würde der Motor nicht laufen.
Wie kommt es überhaupt zu einer Reparaturrechnung von über 800 Euro? Reden wir hier wirklich von Zündspulen?!? Oder liegt ein anderer Defekt vor?
Stehen auf der Reparaturrechnung 6 Spulen und 6 Zündkerzen? ... dies wäre in diesem Fall ja auch korrekt alles komplett zu ersetzen.
Nach 8 Jahren gehen Zündspulen halt auch mal kaputt. Da will man nicht alle paar Monate Spule für Spule tauschen.
Eine Spule jedoch kostet keine 100 Euro inkl. Einbau. Und da nur eine defekt ist, beträgt der Streitwert keine "über 800 Euro" ... falls es denn so ist.
Wie dem auch sei ... bei über 800 Euro Schaden würde ich auch versuchen das über die Sachmängelhaftung zu klären, jedoch bei so einem Betrag nicht über Autoforen sondern direkt mit Beratern beim ADAC oder anderen Werkstätten und Fachleuten.
Ich denke, hier kochen so langsam Emotionen hoch ... daher wäre meine Bitte nochmal sachlich drzulegen was kaputt ist und was Du für über 800 Euro Reparaturkosten eingebaut bekommen wirst.
Gruß, Frank
da steht der alles genau , hier
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Hallo Frank,
ja, die Emotionen kochen hoch.....meine Antwort auf Deinen Beitrag war auch nicht bös gemeint oder gegen dich gerichtet.
Natürlich habe ich schon einen Anwalt beim ADAC konsolidiert. Der Termin findet am 24.09.12 statt.
Hier im Forum möchte ich natürlich für mich schonmal ein wenig die Lage abklopfen. Die Hilfen vor Ort, wie z.b. durch den ADAC oder meine Rechtsschutzver. nehme ich nichts desto trotz selbstverständlich auch wahr.
Es verwirrt natürlich, wenn 50% der Leute hier steif und fest sagen JA und 50% der Leute NEIN!
Einer ist dann ja immer schlauer als der Andere.....insofern sind Foren natürlich nicht wirklich aussage-
kräftig....zeigen einem höchstens Tendenzen in die ein oder andere Richtung auf.
Da es hier um, für mich zurzeit, viel Geld geht, bin ich emotional natürlich ganz anders an der Sache dran, wie die anderen Forenmitglieder. Insofern klar, ist es mein Problem, wenn ich sowas in einem Forum durchdiskutiere und mich selbst verunsichern lasse.
Ich werde hier in jedem Fall einen Thread schreiben, wie die Sache nachher ausgehen wird. Dann können Leute, die vielleicht ähnliche Probleme mit dem freundlichen Autohaus von nebenan haben ermutigt, sich auch nicht abspeisen zu lassen mit dummen Ausreden der Verkäufer.....oder, was ich nicht hoffe....sie werden sagen: "Oh, da lass ich lieber die Finger davon, wenn es eh nix bringt".
Das bleibt abzuwarten. Drückt mir die Daumen!
Lieber Gruß
Marcus
Ohne alles gelesen zu haben kann ich folgendes hierzu beitragen. Ich hatte nach dem Kauf meines E46 325Ci ein Jahr EuroPlus Garantie dazu bekommen. In dieser Zeit ist eine Zündspule kaputt gegangen, diese wurde anstandslos von der EuroPlus übernommen. Lediglich einen prozentualen Anteil (aufgrund hoher km Laufleistung) musste ich dazu bezahlen (war aber nicht viel). Ich hoffe, geholfen zu haben.
Um auf die Frage im Titel zu Antworten: Meiner Meinung nach ist eine Zündspule kein Verschleißartikel. Sonst wäre doch wirklich alles am Auto Verschleißartikel.
Gruß
@Benzinsparer.
Also das, was die CarGarantie bezahlt ist absolut ok und nachvollziehbar.
In meinem Fall habe ich aber noch einen sehr hohen Teil, den die Garantie nicht abdeckt.
Da ich den Wagen noch nicht mal 4 Monate habe, sehe ich den Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in den ersten 6 Monaten in der Pflicht, die Kosten, die die CarGarantie nicht übernimmt
zu zahlen.
Da weigert sich jedoch das freundliche Renault Authohaus, wo ich den Wagen gekauft habe, mit fadenscheinlichen und nicht haltbaren Aussagen und Beweisen, die keine sind (bei der ASU wäre bemerkt worden, wenn die Zündspule defekt wäre und bald reißt). Ich werde also vom Autohaus trotz "Vertrauens-Pass" im Regen stehen gelassen. Das ist der eigentliche Streitpunkt, den es jetzt mit Rechtsbeistand zu lösen gibt.
Lieber Gruß
Ah okay. Das ist natürlich wirklich ärgerlich. Stimmt, ohne Rechtsbeistand wirst du bei denen wohl auf Granit beißen. Schade, dass es erst soweit kommen muss. Aber ich würde an deiner Stelle auch alle Register ziehen.