Zündspule! Verschleißartikel?
Hallo nochmal, liebe E46-Freunde.
Kurze Frage:
Ist eine Zündspule bzw. das Kaputtgehen einer Zündspule ein normaler Verschleiß wie Bremsen oder Reifen, oder fällt sowas rechtlich unter Mangel, wenn so ein Teil platzt? Habe mein 320i erst vor knapp 4 Monaten von einem Händler gekauft.....und der versucht sich rauszuquatschen, daß ja das Autohaus für so einen Verschleiß nichts kann. Das Ding könne ja jederzeit kaputtgehen. Ausserdem wäre es beim TÜV und vor allem AU aufgefallen, wenn was nicht in Ordnung gewesen wäre....also können sie angeblich beweisen, daß das Teil bei Übergabe in Ordnung war.
Gut, das Autohaus kann nichts dafür.....ich aber auch nicht. Und da die Zeit (innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf) noch für mich spielt, würde ich meinen, da hat der Händler Pech gehabt.
Wäre es drei Monate später passiert, dann hätte ich Pech gehabt!
Wie seht ihr den Sachverhalt?
Liebe Grüße
ps.: Das Fahrzeug ist BJ 2004 und hat 126.600 km runter. TÜV und AU sind neu.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Beobachter71
Hallo nochmal, liebe E46-Freunde.Kurze Frage:
Ist eine Zündspule bzw. das Kaputtgehen einer Zündspule ein normaler Verschleiß wie Bremsen oder Reifen, oder fällt sowas rechtlich unter Mangel, wenn so ein Teil platzt? Habe mein 320i erst vor knapp 4 Monaten von einem Händler gekauft.....und der versucht sich rauszuquatschen, daß ja das Autohaus für so einen Verschleiß nichts kann. Das Ding könne ja jederzeit kaputtgehen. Ausserdem wäre es beim TÜV und vor allem AU aufgefallen, wenn was nicht in Ordnung gewesen wäre....also können sie angeblich beweisen, daß das Teil bei Übergabe in Ordnung war.
Gut, das Autohaus kann nichts dafür.....ich aber auch nicht. Und da die Zeit (innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf) noch für mich spielt, würde ich meinen, da hat der Händler Pech gehabt.
Wäre es drei Monate später passiert, dann hätte ich Pech gehabt!
Wie seht ihr den Sachverhalt?
Liebe Grüße
ps.: Das Fahrzeug ist BJ 2004 und hat 126.600 km runter. TÜV und AU sind neu.
Umgekehrt. Du hast Pech weil beim kauf die zündspule funktioniert hat.
siehe auch hier
Wäre die Zündspule beim TÜV schon defekt gewesen hätte man das im rahmen der Abgassuntersuchung vielleicht an einem unrunden Motorlauf und oder schlechten bzw schlechteren abgasswerten gemerkt ... Vielleicht aber auch nicht unbedingt ... aber ich denk da hast Pech gehabt es wird schwer zu beweisen das die Spule schon kaputt war und wenn sie erst nach dem Kauf kaputt gegangen kann dir höchstens n Garantie helfen. wenn es n "guter" Händler ist wird er sich zumindest Kulant zeigen wenn es n "hinterhof" Händler ist wirst die Spule allein bezahlen müssen :-)
verschleißteil hin oder her, es geht ja um einen gewährleistungsfall...hat denn der händler im vorfeld von einer unabhängigen (bmw) werkstatt eine fehlerauslese mit protokoll machen lassen, damit er unter umständen beweisen kann, das alles mit dem fahrzeug i.o. ist/war?! und selbst das ist nicht relevant.
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Warum machst du wegen einer Geschichte zwei Treads auf?
Es bleibt dabei. Das Fahrzeug hat Sachmängelhaftung von gesetzlich zwei Jahren. Im Vertrag wird sie auf ein Jahr wirksam verkürzt sein (da Gebrauchtware). Dann gilt sie auf das gesamte Fahrzeug. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer zweifelsfrei beweisen, dass die Sache in Ordnung war zum Verkaufsdatum. Dazu reicht es nicht, dass die Zündspulen funktioniert haben.
Überlegt euch doch mal Folgendes: Ihr kauft einen neuen Fernseher. Der funktioniert beim Kauf. Davon überzeugt ihr euch im Beisein des Verkäufers und bestätigt das bei Übergabe. Nach vier Monaten geht das Ding hops. der Verkäufer sagt: ist eine elektronisches Bauteil, das kann jederzeit kaputt gehen. Kann ich nichts machen.
was würdet ihr machen? Nach Hause gehen und die Sache akzeptieren? Sicherlich nicht. Denn das ist nicht im Sinne des Gesetzes.
Wenn eine Zündspule kaputt geht, macht sie das nicht plötzlich. Das ist ein verfrühter Alterungsprozess oder ein Fertigungsfehler. Nun haben unsere Fahrzeuge eine Serie von Spulen eingebaut, welche leider nicht die erhoffte, übliche Zeit halten.
Der Fehler ist aber schon bei der Fertigung vorangelegt.
Sei es durch ungeeignete Materialien, unsaubere Fertigung, falsche Temperaturen etc.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Sache, welche einwandfrei in Ordnung ist, länger als ein halbes Jahr halten muss. Tut sie das nicht, war der Fehler vorher schon in irgendeinder Form vorhanden. Also ist der Verkäufer in der Pflicht kostenlos für Ersatz zu sorgen.
P.S. auch wenn die Dinger in unseren Motoren reihenweise frühzeitig den Geist aufgeben, sie sind keine Verschleißartikel im eigentlichen Sinne.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Warum machst du wegen einer Geschichte zwei Treads auf?
Es bleibt dabei. Das Fahrzeug hat Sachmängelhaftung von gesetzlich zwei Jahren. Im Vertrag wird sie auf ein Jahr wirksam verkürzt sein (da Gebrauchtware). Dann gilt sie auf das gesamte Fahrzeug. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer zweifelsfrei beweisen, dass die Sache in Ordnung war zum Verkaufsdatum. Dazu reicht es nicht, dass die Zündspulen funktioniert haben.Wenn eine Zündspule kaputt geht, macht sie das nicht plötzlich. Das ist ein verfrühter Alterungsprozess oder ein Fertigungsfehler. Nun haben unsere Fahrzeuge eine Serie von Spulen eingebaut, welche leider nicht die erhoffte, übliche Zeit halten.Zitat:
Überlegt euch doch mal Folgendes: Ihr kauft einen neuen Fernseher. Der funktioniert beim Kauf. Davon überzeugt ihr euch im Beisein des Verkäufers und bestätigt das bei Übergabe. Nach vier Monaten geht das Ding hops. der Verkäufer sagt: ist eine elektronisches Bauteil, das kann jederzeit kaputt gehen. Kann ich nichts machen.
was würdet ihr machen? Nach Hause gehen und die Sache akzeptieren? Sicherlich nicht. Denn das ist nicht im Sinne des Gesetzes.
Der Fehler ist aber schon bei der Fertigung vorangelegt.
Sei es durch ungeeignete Materialien, unsaubere Fertigung, falsche Temperaturen etc.Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Sache, welche einwandfrei in Ordnung ist, länger als ein halbes Jahr halten muss. Tut sie das nicht, war der Fehler vorher schon in irgendeinder Form vorhanden. Also ist der Verkäufer in der Pflicht kostenlos für Ersatz zu sorgen.
P.S. auch wenn die Dinger in unseren Motoren reihenweise frühzeitig den Geist aufgeben, sie sind keine Verschleißartikel im eigentlichen Sinne.
wie sieht das bei einem gebrauchten fernseher aus?
vom Prinzip her gleich. Nur, dass man einen gebrauchten Fernseher auf ein Jahr Sachmängelhaftung begrenzen kann, ein Neuteil nicht.
Es ist viel günstiger die Zündspule selbe zu wechseln, als mit dem Autohändler zu streiten. Die kostet ca. 90 EUR mit MWSt. Wechseln ist ziemlich einfach, dazu braucht man nicht viel rausbauen.
Besonders, dass es schon 4 Monate seit dem Kauf vorbei - ist schon schwer dein Recht zu beweisen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von sammy135
Sammy, Da schaust Du dann in die Röhre!!😁Zitat:
wie sieht das bei einem gebrauchten fernseher aus?
Selbsterkenntnis, oder wie oder was??😁😁
@falcone 76.
Was soll ich da beweisen? In den ersten 6 Monaten ist der Händler beweispflichtig!
Ich lasse mir doch nach 3,5 Monaten keine Rechnung von fast EUR 1000 aufs Auge drücken.
Dazu ist seit 2002 nunmal die gesetzl. Gewährleistungsregelung da. Bis zum 6. Monat muß ich gar nichts beweisen sondern fordere nur mein gutes Recht ein.
Und in meinem Fall möchte ich die Beweise mal sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Beobachter71
@falcone 76.Was soll ich da beweisen? In den ersten 6 Monaten ist der Händler beweispflichtig!
Ich lasse mir doch nach 3,5 Monaten keine Rechnung von fast EUR 1000 aufs Auge drücken.
Dazu ist seit 2002 nunmal die gesetzl. Gewährleistungsregelung da. Bis zum 6. Monat muß ich gar nichts beweisen sondern fordere nur mein gutes Recht ein.
Und in meinem Fall möchte ich die Beweise mal sehen.
Das erste was Du brauchst, ist ein GUTER Fachanwalt. Beginnen wird das ganze mit dem Austausch von Schriftsätzen von Kanzlei zu Kanzlei, weil der Verkäufer auch einen Anwalt hat. Und wenn keine außergerichtliche Einigung zustande kommt, erst dann wird Klage eingereicht. Und bis dahin brennt bei Dir schon die 4. Kerze am Adventskranz!! Einen langen Atem wirst Du brauchen!!
@Jakob
Das kann sein! Ich bin ein sehr geduldiger Mensch.
Es ist mir scheißegal wie lange das dauert.....ich fahre solange Bus und hebe die Fahrscheine immer schön auf!
Wenn die meinen, das Risiko eingehen zu können, wegen 892,50 es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen zu können, die sie wahrscheinlich eh verlieren, dann müssen sie das tun.
Ich jedenfalls zieh den Scheiß jetzt durch!
Zitat:
Original geschrieben von Beobachter71
@JakobDas kann sein! Ich bin ein sehr geduldiger Mensch.
Es ist mir scheißegal wie lange das dauert.....ich fahre solange Bus und hebe die Fahrscheine immer schön auf!
Wenn die meinen, das Risiko eingehen zu können, wegen 892,50 es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen zu können, die sie wahrscheinlich eh verlieren, dann müssen sie das tun.
Ich jedenfalls zieh den Scheiß jetzt durch!
Wie sagt doch der Franzose so schön: CHAPEAU!!😁