Zu schnell gefahren.
Hallo forum. hab mal ne frage. ich wurde auf der a42 vor einem monat geblitzt. es waren 100 erlaubt hatte ca 110 drauf. dann kam ein 80 schild was ich erst sehr spät gesehen habe. (war noch früh morgens auf nem samstag) und ich hab auch abrupt gebremmst doch kurz nach dem 80 schild wurde ich geblitzt. abzüglich tolleranz hatte ich noch 21. da ich noch probezeit habe hat das ja bekanntlich follgen.
jetz zu meiner eigentlichen frage. kann ich die messung auf grund von ungenauigkeit anzweifeln, weil 1 kmh würde mir da schon viel bringen. danke
Beste Antwort im Thema
@343mps: Genau, an Feiertagen und wenns dunkel ist, gilt die StVO nicht mehr. Wenn ich so einen Schwachsinn lese, bekomme ich das Kotz*, äh Brechen!
Angenehmen Verkehrstod dann noch! Aber verschone bitte unschuldige Dritte!
76 Antworten
ich dachte, wenn man 2 Jahre punktefrei unterwegs ist verfallen alle Punkte
bin mir aber nicht sicher. - Hab ja keine Punkte 🙂
solange keine punkte dazukommen, ja...
d.h. auch wennde 16 punkte angesammelt hast sind die nach 2 jahren weg solange man nicht mehr auffällig wird
Man, immernoch nicht totgequatscht???
Joar, mit den Punkten mag soweit stimmen... Dann müsste man aber das Talent haben, alle Punkte bei unterschiedlichen Delikten gesammelt zu haben...
Glaub Reifen sind ne dankbare Sache... 3 Punkte je Reifen^^
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die brauchen dir doch nur mit nem videowagen auf der autobahn hinterherfahren. da biste zu schnell, gefährtest ggf. den verkehr, hast rechts überholt, bist zu dicht aufgefahren usw.
wennse dann noch was nicht eingetragenes am auto finden haste unterm strich schon paar punkte mit einer fahrt angesammelt... dann wärs an der zeit mal nach rabatt zu fragen *narf*
od. zählt dann jeweils der "teuerste" delikt? glaub ich aber eher nicht...
Ich glaub da nehmen die nur den "höhsten" Delikt?!
Egal, wird mir nicht passien. Bzw. wenn kriegt das hier keiner mit^^ HRHR
ich hab mal erlebt, daß die nur 1 Vergehen bestrafen,
also ich war zu schnell & nicht angeschnallt - da hamse nur das teurere Vergehen bestraft.
das ist aber wohl nicht immer so..
anschnallen vergessen ist aber auch nur ne ordnungswidrigkeit... alles andere bewegt sich im bußgeldrahmen...
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
solange keine punkte dazukommen, ja...d.h. auch wennde 16 punkte angesammelt hast sind die nach 2 jahren weg solange man nicht mehr auffällig wird
Und sobald keine Straftat (glaub so nennen die das) begangen wurde. Dann sind die Punkte, wenn keine zwischendurch dazu kommen, erst nach 5 Jahren gelöscht... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
5 jahre? wieso? wo steht das? und was meinste damit? thema fluchtwagenscout24 ?!?
Straftat z.B. Nötigung... 5 Punkte, 3 Monate Fahverbot. Frist 5 Jahre
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
anschnallen vergessen ist aber auch nur ne ordnungswidrigkeit... alles andere bewegt sich im bußgeldrahmen...
Alles, was mit einem Bußgeld abgegolten werden kann, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn ein Videowagen mehrere Vergehen aufzeichnet wird meines Wissens nach nur das erste geandet. Begründen kann ich´s nicht, war aber bei nem Bekannten so der mit seinem Motorrad gefilmt wurde und seinen Anwalt mit eingeschaltet hat.
Korrekt, nix vertippt, ich hatte 21 Punkte. 15 wegen einer Straftat (bleiben 5 Jahre stehen) habe meine Fahrerlaubnis zu Fahrten vom und zum Tatort mißbraucht. Reicht schon aus um drei Monate laufen zu dürfen, und pro Monat waren es fünf Punkte. Also besser mit Bus und Bahn zum scheiße bauen fahren! 😉
Eintragungen fehlten dann mal etwas später (war auf dem Weg zum Tüv, hat man mir nicht geglaubt trotz Termin) weitere drei Punkte, zwei wegen zu schnell, und nochma einen wegen falsche Reifen. Alles schön in nem Abstand von 1,5 Jahren.
Baut man allerdings unabhängig voneinander ab weils immer unterschiedliche Vergehen waren.
Bekommt man also nen Punkt wegen zu schnell, würde der nach zwei Jahren verschwinden. Sammelst aber nach z.B. 1,5 Jahren nochma einen wegen zu schnell, dann haste ab dem Zeitpunkt für zwei Jahre die zwei Punkte. Sammelst den zweiten Punkt wegen Reifen, verschwindet der erste Punkt nach seinen zwei Jahren und der zweite nach seinen zwei Jahren ebenfalls. Hoffe das hab ich verständlich erklärt?!
So teilte mir das die nette Dame vom Strassenverkehrsamt mit.
So, um da mal etwas Klarheit reinzubringen: Es gibt Punkte, die werden nach zwei Jahren abgebaut, andere erst nach fünf. Das hängt von der "Art" der Punkte bzw. vom zugrundeliegenden Verstoß ab. Genaueres sollte beim KBA in Erfahrung zu bringen sein.
Zur "Videowagen"-Geschichte: Auch ein absoluter Irrglaube. Da kann alles geahndet werden, was aufgezeichnet wurde. Da wird bestenfalls zwischen _Tateinheit_ und _Tatmehrheit_ unterschieden.
Tateinheit bedeutet, das mehrere Verstöße begangen werden, die "inhaltlich" direkt zusammenhängen.
Tatmehrheit bedeutet, dass die Verstöße auch jeweils unabhängig voneinander begangen werden konnten. (z.B. Gurt und Handy).
(Mal ganz platt erklärt)
Dann noch zum Thema (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit ((V)OWi): Es ist unabhängig für eine VOWi, ob es Punkte gibt oder nicht. _Innerhalb_ der Ordnungswidrigkeit wird nur zwischen _Verwarnung_ (max. 35 Euro; ohne Punkte, "Barzahlung" möglich"😉 und _Bußgeld_ (Über 35 Euro; gegebenenfalls mit Punkten und Fahrverbot, meistens mit Verwaltungsgebühr) unterschieden.
Zitat:
Original geschrieben von mille007
Zur "Videowagen"-Geschichte: Auch ein absoluter Irrglaube. Da kann alles geahndet werden, was aufgezeichnet wurde.
würde also bedeuten, wenn man ne mpu anstrebt, man sich mit einer fahrt das punktekonto randvoll machen?!